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    Spezialfrage zur Eigenheimzulage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.08.05 16:34:17 von
    neuester Beitrag 14.08.05 15:59:03 von
    Beiträge: 4
    ID: 999.060
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      schrieb am 10.08.05 16:34:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kurz vor voraussichtlichem Auslaufen der Eigenheimzulage Ende des Jahres zweieinhalb Spezialfragen an Kenner dieser Thematik

      Variante 1. Kauf eines Mehrfamilienhauses in der eine Wohnung bereits vom Antragssteller bewohnt wird. Realteilung in Eigentumswohnungen liegt nicht vor. Mieteinnahmen und Aufwendungen für die anderen bewohnten Einheiten sollen anteilig nach der restlichen m2-Fläche steuerlich geltend gemacht werden.

      Variante 2. Kauf eines Zweifamilienhauses. Einer der Veräußerer behält für einen Teil der Einheit (Frage der Abgrenzung wäre dabei problematisch, da ebenfalls keine Realteilung erfolgen soll) ein lebenslanges Wohnrecht (Nießbrauch) das notariell ins Grundbuch eingetragen wird. Ggf. wird auf dieses verzichtet, der Veräußerer bewohnt das Objekt jedoch weiterhin anteilig.
      Variante 2.a. Alles wie bei Variante 2, nur dass der Veräußerer Teile seines Nießbrauchrechts z.B. kurzfristig an Feriengäste vermietet und die Einnahmen steuerlich selbst geltend macht.

      Ist in allen Varianten der Erhalt der Eigenheimzulage für den Erwerber/Antragssteller möglich?

      Tausend Dank vorab.
      Avatar
      schrieb am 10.08.05 18:20:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      soweit ich weiss ja, aber immer nur für den selbstbewohnten Anteil. Wie die Berechnung des anteiligen Kaufpreises erfolgt kann ich jedoch nicht sagen.

      Jedoch sind darüber hinaus noch weitere Parameter für den Erhalt der Eigenheimzulage wichtig. Einkommen,usw.
      Avatar
      schrieb am 11.08.05 11:42:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ja natürlich nur für den selbstbewohnten Anteil. Das ist aber egal, da die Eigengheimzulage eine Pauschale ist, die nach Anzahl der Familienmitgliedern gewährt wird ist.

      Alle anderen Parameter gelten ceteris paribus als erfüllt.
      Avatar
      schrieb am 14.08.05 15:59:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Variante 1:

      Eigenheimzulage mit 1% des auf die eigengenutzte Wohnung entfallenden Kaufpreises, höchstens 1250 Euro pro Jahr, ggf. Kinderzulage. Für vermietete Wohnungen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, AfA aus dem auf die vermieteten Wohnungen entfallenden Gebäudeanteil des Kaufpreises.

      Variante 2 und 2a:

      Lösung bezüglich der Eigenheimzulage sind identisch. Bei Variante 2 keine steuerliche Berücksichtigung der mit Wohnrecht genutzten Wohnung, bei Variante 2a muß mit Nießbrauchsrecht belastete Wohnung vom Nießbraucher besteuert werden.

      Um die volle Eigenheimzulage zu erhalten, muss der Kaufpreisanteil einschließlich Grund und Boden, der auf die eigengenutzte Wohnung nach dem Verhältnis der Wohnflächen entfällt mindestens 125.000 Euro betragen.


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