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    3 Facher Mord = 4 Jahre Jugendstrafe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.08.05 20:51:34 von
    neuester Beitrag 11.08.05 03:09:07 von
    Beiträge: 6
    ID: 999.126
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      schrieb am 10.08.05 20:51:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      >Nach einer tödlichen Geisterfahrt auf einer niederbayerischen Autobahn ist am Dienstag (10.8.) ein 20-Jähriger vom Landgericht Regensburg wegen dreifachen Mordes zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt worden.<
      http://auto-motor-und-sport.de/news/politik_verkehr/vier_jah…


      Man kann darüber steiten, ob es sich bei der Tat des jungen Mannes tatsächlich um "echten" Mord gehandelt hat.

      Aber wenn das "hohe Gericht" es schon so sieht, wie kommt da einer mit nur 4 Jahren davon?

      Drei Menschen auf dem Gewissen, und vermutlich nach Hälfte der 4 Jahre wieder frei.:confused:
      Avatar
      schrieb am 10.08.05 21:25:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      tja, ....eines wissen die Opfer in diesem Land :
      .....es ist besser, Täter zu sein....
      Avatar
      schrieb am 10.08.05 21:26:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Was mich an so einem Urteil irritiert, dass es jugendstrafe gibt für einen 20 jährigen. LAngsam frage ich mich, ob man die Jugendlichen nicht mit 18 zur Begutachtung schickt und ihnen erst danach die Recht von Erwachsenen gibt, zusammen mit allen Pflichten, also Führerschein und Wahlrecht nur zusammen mit voller Strafmündigkeit.
      Avatar
      schrieb am 10.08.05 22:57:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zum Tatzeitpunkt war der Mann 18 oder 19 Jahre alt.

      Bemerkenswert ist, dass das Gericht überhaupt den objektive Tatbestand "Mord" postuliert hat.
      Gewöhnlich werden ja selbst die haarsträubensten Fälle als "fahrlässige Tötung" bewertet, wenn das Tatwerkzeug ein KfZ ist.

      Da muss erst einmal der Sohn des Kölner Oberbürgermeisters umkommen, damit das Gericht einen "Totschlag" daraus macht.

      Nur, weil man hier im Board immer rasch mit der Richterschelte loslegt:
      Zur Bemessung des Strafmaßes gehört neben dem objektivem Tatbestand (der auch bewiesen sein muss!) auch die subjektive Schuldfähigkeit.
      Die hat das Gericht bewertet. Ich kenne die Umstände nicht (die anderen Teilnhmer am Board wahrscheinlich auch nicht) und deswegen ist es auch sinnlos, das Strafmaß zu bewerten.
      Avatar
      schrieb am 10.08.05 23:18:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      @DBrix

      Versteh mich nicht falsch, wenn unsere Gesellschaft der auffassung ist, mit 18 ist eine Person volljährig, aber vor Gericht muss sie sich nicht voll für ihre Taten verantworten, was mir nach der Medienberichterstattung der Normalfall zu sein scheint, dann stimmt etwas nicht. Entweder muss wieder zu einem höherem Volljährigkeitsalter zurückgekommen werden oder aber eine "Untersuchung" der Reife muss zum 18. Geburtstag obligatorisch sein.

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      schrieb am 11.08.05 03:09:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Otto Wiesheu (* 31. Oktober 1944 in Zolling) ist ein deutscher Politiker (CSU)

      Er ist seit 1993 Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Verkehr :cry: und Technologie.

      Im April 1983 wurde er Generalsekretär der CSU. Am 29. Oktober 1983 verursachte Wiesheu unter Alkoholeinfluß :mad: (1,75 Promille) einen schweren Verkehrsunfall, bei dem eine Person getötet und eine weitere Person schwer verletzt wurde. Daraufhin trat Wiesheu im November 1983 als Generalsekretär zurück. Am 9. Mai 1984 hob der Bayerische Landtag seine Immunität auf. Er wurde später zu 12 Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.


      Wie kommt so einer mit nur 12 Monaten, auf Bewährung, davon?:mad:


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