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    T-Online - Nachschlag von der Telekom - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.12.07 20:44:44 von
    neuester Beitrag 26.05.08 10:38:47 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.135.882
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      schrieb am 01.12.07 20:44:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      das wäre ja unglaublich, laut den berichten soll das frankfurter
      langericht 5,25 euro aufschlag plus zinsen als vergleich
      vorgeschlagen ?!!?

      ist überall nachzulesen im internet.

      würde das für alle damals zwangsumgetauschten gelten?

      wer weiß das?
      Avatar
      schrieb am 02.12.07 09:43:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nein, natürlich nicht.
      Avatar
      schrieb am 02.12.07 14:13:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.639.374 von Long-John am 02.12.07 09:43:54

      hab mal selber recherchiert - sieht gut aus ...

      http://www.dsw-info.de/T-Online-Aktionaere-sollten-ab.469.0.…

      T-Online Aktionäre sollten abwarten

      „T-Online Aktionäre sollten zunächst abwarten", rät Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz). Den Anteilseigner des Internetanbieters müsse klar sein, dass diejenigen, die ihre Papiere über die Börse verkaufen oder das vorliegende Barangebot der Deutschen Telekom in Höhe von 8,99 Euro je Aktie annehmen, sich aller Rechte begeben. Eine Chance auf eine mögliche Nachbesserung haben nur Investoren, die ihre T-Online Aktien in Papiere der Telekom tauschen.

      „Zwar ist das zurzeit vorliegende Umtauschangebot der Telekom noch unattraktiver als die Barofferte, aber im Gegensatz dazu ist es mittels eines so genannten Spruchverfahrens gerichtlich überprüfbar", sagt Hocker. Die Vergangenheit habe gezeigt, so der Aktionärsschützer weiter, dass solche Spruchverfahren häufig zu einer Nachzahlung führen. „Wenn wir die Bewertungsgutachten kennen, werden wir entscheiden, ob die DSW ein solches Verfahren anstrengt", sagt Hocker.

      Das ein Spruchverfahren kommen wird, steht für den DSW-Mann fest. „Es wäre das erste Mal, dass ein solches Angebot nicht gerichtlich überprüft würde." Für T-Online Anteilseigner eine gute Nachricht. Schließlich haben damit alle Aktionäre, die das Umtauschangebot annehmen werden, die Chance mehr zu bekommen. Eine eigene Beteiligung an der Klage ist hierfür nicht nötig. Einzige Voraussetzung ist, dass das Umtauschangebot angenommen wurde.
      Pressemitteilung vom 28. Januar 2005
      Avatar
      schrieb am 03.12.07 12:12:04
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Beschwerde durch Firma liegt w:o vor
      Avatar
      schrieb am 07.02.08 13:19:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      die f.....g telekom die !!!!

      http://www.ftd.de/technik/it_telekommunikation/:Neue%20Runde…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.ftd.de/technik/it_telekommunikation/:Neue%20Runde…

      Neue Runde im Prozess um T-Online
      von Astrid Maier (Hamburg)


      Ehemalige T-Online-Aktionäre, die sich vor Gericht gegen die Verschmelzung von T-Online mit der Deutschen Telekom wehren, haben prominente Unterstützung erhalten. In einem der FTD vorliegenden Gutachten hält der Telekomexperte Torsten Gerpott dem damaligen Telekom-Management "realitätsfern optimistische Planungsprämissen" vor.
      Das im Auftrag der Kanzlei Dreier Riedel erstellte Gutachten wurde beim Landgericht Frankfurt eingereicht. Torsten Gerpott ist Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Duisburg. Seiner Ansicht nach habe die Telekom verfügbare Marktkenntnisse für die Prognosen in dem Verschmelzungsbericht von 2005 "ausgeblendet" - etwa über den absehbaren Kundenschwund im Festnetzgeschäft oder über die sich abzeichnende Sättigung des Mobilfunkmarkts in Industrieländern. Fazit des renommierten Telekomexperten ist, dass dementsprechend das Umtauschverhältnis beim Zwangstausch wegen der "verzerrenden Ausblendung des vorhandenen Markterkenntnisstandes" zulasten der T-Online-Aktionäre ging.
      Seit Jahren streiten nun schon Minderheitsaktionäre mit der Telekom darüber, ob bei der Wiedereingliederung der ehemals börsennotierten Internettochter in den Mutterkonzern beide Unternehmensanteile korrekt bewertet wurden - und somit ehemalige T-Online-Aktionäre entsprechend angemessen mit Telekom-Aktien versehen wurden. Kommende Woche geht der Disput in eine neue Runde: Am Dienstag findet am Landgericht Frankfurt die mündliche Verhandlung in dem Spruchverfahren gegen die Telekom statt.


      Das Gericht hat prominente Zeugen nach Frankfurt geladen: Sowohl Ex-T-Online-Chef Rainer Beaujean als auch sein Amtsvorgänger Thomas Holtrop sind geladen, ebenso der ehemalige Chefkontrolleur Joachim Preisig und weitere Telekom-Manager. Die klagenden Aktionäre betrachten das Umtauschverhältnis von 1 zu 0,52 als nicht angemessen. Sie hatten das ursprüngliche Abfindungsangebot der Telekom in Höhe von 8,99 Euro je Aktie nicht angenommen und deshalb im Zwangsumtausch T-Aktien erhalten - und dabei freilich auf einen Nachschlag per Gerichtsverfahren spekuliert.
      Klägeranwalt Peter Dreier kritisiert, im Unternehmen sei es offenbar allgemeiner Konsens gewesen, dass die im Verschmelzungsbericht prognostizierten Erträge völlig unangemessen und mit der Realität auf Basis des Telekommunikationswissens zum damaligen Zeitpunkt nur wenig gemein gehabt hätten. "Die Wiedereingliederung von T-Online ist ein von langer Hand geplanter Betrug an den Aktionären", sagte Dreier. Dreier vertritt 16 private und international tätige institutionelle Investoren, die mehr als 20 Millionen Aktien vereinen.
      Das Frankfurter Gericht hatte in dem Spruchverfahren im vergangenen November einen Vergleich vorgeschlagen. Der zuständige Richter empfahl dabei, den Klägern einen Zuschlag von 5,25 Euro plus Zinsen zu gewähren. Das Besondere an einem Spruchverfahren ist, dass die Entscheidung auch für Aktionäre gilt, die sich nicht an dem Verfahren beteiligt haben - sogar wenn sie sich mit der gezahlten Abfindung einverstanden erklärt haben. Laut Dreier beläuft sich der Vergleichswert somit auf rund 700 Mio. Euro.
      Die Telekom hatte den Vergleich im Januar abgelehnt. Das Umtauschverhältnis sei von einem gerichtlich bestellten und unabhängigen Gutachter als fair bewertet worden, sagte ein Sprecher dazu.
      Branchenexperte Gerpott stellt entscheidende Ziele in der Geschäftsplanung, welche der Verschmelzung zugrunde liegt, indes infrage. So seien "wesentliche Planungsannahmen so realitätsfern optimistisch gewählt, dass sich für den Konzern ein Ertragswert ergeben musste, der signifikant höher als sachlich angemessen war", heißt es in dem Gutachten.
      Sollten sich die Parteien im Vergleich nicht einigen, so hat das Frankfurter Gericht bereits in Aussicht gestellt, dass sich das Verfahren "weit mehr als ein Jahr" in die Länge ziehen dürfte. Dann droht eine komplette Neubewertung. Gegen die Verschmelzung laufen zudem noch Anfechtungsklagen.

      Falsch verbunden
      April 2000
      Die Deutsche Telekom bringt T-Online-Aktien für 27 Euro je Stück an die Börse. Es werden insgesamt 4 Mrd. Euro eingenommen. Nach dem IPO verliert das Papier aber an Wert.

      Oktober 2004
      Der Mutterkonzern kündigt an, T-Online von der Börse zu nehmen. T-Online-Aktionäre erhalten ein Barabfindungsangebot von 8,99 Euro je Papier. Viele Aktionäre lehnen das Angebot ab - um in einem Vergleich vor Gericht von einem Nachschlag zu profitieren.

      März 2005
      Die Telekom gibt die Rate für den Zwangsumtausch bekannt. Grob gerechnet gibt es für zwei T-Online-Aktien eine T-Aktie. Anfechtungsklagen von Aktionären und Fonds stoppen jedoch zunächst die T-Online-Integration.

      Mai 2006
      Aktionäre fordern eine Sonderprüfung und drohen mit einer Schadensersatzklage.

      Juni 2006
      Der Bundesgerichtshof verwirft die Beschwerden und räumt den Weg frei für die Verschmelzung. Nach der Niederlage leiten die Aktionäre ein Spruchverfahren vor dem Landgericht Frankfurt ein.

      12. Februar 2008 Die mündliche Verhandlung beginnt.

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      Avatar
      schrieb am 07.02.08 14:32:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ob die gefeuerten ex-freier der telekom auf ihre verflossene
      so gut zu sprechen sind, wage ich zu bezweifeln !!


      ...Sowohl Ex-T-Online-Chef Rainer Beaujean als auch sein Amtsvorgänger Thomas Holtrop sind geladen, ebenso der ehemalige Chefkontrolleur Joachim Preisig und weitere Telekom-Manager....
      Avatar
      schrieb am 08.02.08 18:02:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      Dt.Telekom wird Vergleich mit Ex-T-Online-Aktionären ablehnen

      MÜNCHEN (Dow Jones)--Die Deutsche Telekom wird einen Vergleich mit ehemaligen Aktionären ihrer Internet-Tochter T-Online ablehnen.
      Das Umtauschverhältnis, das die Telekom angeboten habe, sei angemessen gewesen und von unabhängigen Experten als angemessen erachtet worden, sagte Telekom-Sprecher Andreas Leigers am Freitag Dow Jones Newswires.
      Deshalb werde das Unternehmen einen vom Landgericht Frankfurt vorgeschlagenen Vergleich ablehnen.

      T-Online-Aktionäre hatten 2004 dagegen protestiert, dass die Telekom 13 ihrer Aktien gegen 25 T-Online-Aktien angeboten hatte.
      Sie empfanden die Bewertung als zu niedrig und blockierten deshalb die Reintegration in den Konzern bis zum Sommer 2006.

      Im Juni 2006 genehmigte schließlich ein Richter der Telekom, T-Online wieder einzugliedern.
      Unzufriedene Aktionäre - inklusive spekulativer Hedgefonds - hatten daraufhin die Möglichkeit, das Frankfurter Gericht entscheiden zu lassen, ob die Bewertung der Transaktion angemessen gewesen sei.

      Gemäß dem Vergleichsvorschlag sollte die Deutsche Telekom den früheren T-Online-Anteilseignern zusätzlich 5,25 EUR plus Zinsen je T-Online-Aktie in bar zahlen.
      Als Folge der Ablehnung des Vergleichsvorschlags wird es am 12. Februar vor dem Frankfurter Landgericht eine Anhörung geben.


      Der Bulle

      PS: Einen freiwiligen Vergleich mit der Telekom wird es nicht geben, dann doch schon eher einen jahrelangen Rechtsstreit und da hat die Telekom nun wirklich viel Erfahrungen gesammelt.

      "
      Im Frankfurter Spruchverfahren sind dem Gerichtssprecher zufolge Rechtsmittel beim Oberlandesgericht Frankfurt möglich.
      "

      Spruchverfahren dauern in der Regel ca. 7 Jahre.
      Avatar
      schrieb am 12.02.08 15:16:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.312.512 von Bulle & Bär am 08.02.08 18:02:42
      wer ist denn so naiv zu glauben, dass die telekom
      freiwillig irgendetwas zahlt ?

      die 7 jahr kann man auch noch drauf warten.
      das ganze wird rückwirkend mit 6 % verzinst.
      Avatar
      schrieb am 12.02.08 19:48:04
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.342.228 von gajero am 12.02.08 15:16:22"In der ersten mündlichen Verhandlung machte das Gericht deutlich, dass es sich bei seinem Urteil nicht an seinen zunächst vorgelegten Vergleichsvorschlag orientieren müsse.
      Danach hätte die Telekom den früheren T-Online Aktionären rund 600 Millionen Euro zahlen sollen. Dies hatte das Unternehmen abgelehnt.
      Bei einem Urteil sei sowohl eine höhere Summe als auch gar keine Entschädigung möglich, stellte der Vorsitzende Richter klar. "

      http://www.n-tv.de/918045.html

      6 Prozent auf Null bleiben Null

      "Im Frankfurter Verfahren sind im Anschluss an das Urteil des Landgerichts noch Rechtsmittel beim Oberlandesgericht möglich."

      Richte Dich schon mal auf eine weitere Verlängerung ein ( nur meine persönliche Erfahrung aus den vergangenen Prozessen).

      Der Bulle

      PS: Nur interessehalber - wie begründest Du denn überhaupt eine Höherbewertung von T-Online in Anbetracht der sinkenden Internetpreise und der eingetretenen DSL-Marktkonsolidierung in 2006 und 2007?
      Die Prognosen der Nummer 2 klingen da nicht ganz so euphorisch:

      United Internet erwartet Preisrutsch im DSL-Markt
      Avatar
      schrieb am 12.02.08 23:47:45
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.346.223 von Bulle & Bär am 12.02.08 19:48:04
      Schon äußerst unwahrscheinlich, daß das Gericht wesentlich von seinem Vorschlag abweicht. Zumal die Telekom den gesamten Börsenerlös von T-online nie der T-online zukommen lies.
      Höchst dubios das Ganze.

      Wir werden sehen was im April rauskommt.

      P.S.: Verstehe ehrlich gesagt nicht Deine negative Berichterstattung, hier weiß doch jeder wie seitens der
      Telekom beschissen wurde.
      Avatar
      schrieb am 12.02.08 23:58:08
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.342.228 von gajero am 12.02.08 15:16:22
      Die zahlen lieber gleich. Könnte noch teuer werden...
      Avatar
      schrieb am 10.03.08 11:35:12
      Beitrag Nr. 12 ()
      Was ist denn jetzt? Ist der Kurs unter 4,50 EUR ne gute Einstiegschance???
      Avatar
      schrieb am 13.03.08 08:54:00
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hä???????? Gestern ohne Umsatz von 4,40 auf 5,60 EUR.
      Was ist denn hier los??? Weiß jemand, wie das sein kann?
      Avatar
      schrieb am 26.05.08 10:38:47
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.349.096 von hiasi am 12.02.08 23:58:08Gut für uns, da erstmal kein neues Gutachten erstellt wird.
      (Der alte Gutachter kam zu einem plus von EUR 5,25.)
      Die Telekom muß Unterlagen rausrücken:

      dpa-afx
      'FTD': Gericht fordert von Telekom mehr Details zu T-Online-Verschmelzung
      Donnerstag 15. Mai 2008, 08:35 Uhr


      HAMBURG (dpa-AFX) - In den Rechtsstreit um die Wiedereingliederung der T-Online AG in den Mutterkonzern Deutsche Telekom ist nach einem Pressebericht Bewegung gekommen. Das Landgericht Frankfurt habe die zuständigen Prüfer aufgefordert, zu den Hintergründen des damaligen Verschmelzungsberichts schriftlich Stellung zu nehmen, berichtet die "Financial Times Deutschland" am Donnerstag unter Berufung auf Kreise. Für die Stellungnahme hätten die Prüfer bis zum 15. September Zeit. Seit Jahren streiten sich nun schon Minderheitsaktionäre mit der Telekom darüber, ob bei der Wiedereingliederung der ehemals börsennotierten Internettochter beide Unternehmensanteile korrekt bewertet wurden und damit T-Online-Aktionäre angemessen mit Telekom-Aktien versehen wurden./ep/wiz


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