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    Keine Steuern auf Dividenden - wo in Europa? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.09.08 20:53:19 von
    neuester Beitrag 09.09.08 10:18:42 von
    Beiträge: 10
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      schrieb am 06.09.08 20:53:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kennt sich jemand ein wenig im euop. Steuerrecht aus? Welche Staaten erheben keinerlei Steuern auf Dividenden? Ich meine mich dunkel erinnern zu können, dass beispielsweise Luxemburg keine Einkommensteuer auf Dividenden erhebt.

      Vielen Dank!
      hegels
      Avatar
      schrieb am 06.09.08 20:54:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      gilt meines Wissens natürlich nur für dort Ansässige, nicht für jemanden, der in Deutschland wohnt
      Avatar
      schrieb am 06.09.08 21:59:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.009.132 von hegels am 06.09.08 20:54:31Guckst Du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungsteuer

      Das wird aber Europaweit verrechnet, also Umzug ist angesagt, entweder nach Griechenland oder Malta. Ich würde Malta vorziehen, die Sprache ist einfacher: Englisch und Maltesich, abgeleitet aus dem arabischen mit Einfluss Italienisch und verwendet unsere Buchstaben. Wenn außer den Steuern für Dividenden auch noch das Wetter nervt ist das vielleicht eine Option :-)
      Avatar
      schrieb am 06.09.08 22:02:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      hm, vielen Dank erstmal! Aber die Infos dort stimmen meiner Meinung nach nicht. Belgien 0% auf Kursgewinne ist definitiv falsch. Weiters heißt eine fehlende Abgeltungssteuer ja noch nicht unbedingt, dass hinterher auch keine Einkommensteuer anfällt...
      Avatar
      schrieb am 07.09.08 13:58:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.009.646 von hegels am 06.09.08 22:02:43Nein, es ist richtig. Es gibt in Belgien keine Besteuerung von Kursgewinnen (abgesehen von dem Ausnahmefall, dass ausschließlich auf Kreditbasis gehandelt wurde).

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      Avatar
      schrieb am 07.09.08 21:12:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.014.915 von Thoughtbreaker am 07.09.08 13:58:39Leider falsch. Jeder mit mehr als ~100 Trades/Jahr (Erfahrungswert) zahlt volle Steuern auf Kursgewinne, bei Krediten natürlich erst recht.
      Avatar
      schrieb am 07.09.08 21:12:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      abgesehen davon gings mir eigentlich um Dividenden...
      Avatar
      schrieb am 08.09.08 13:50:07
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.017.208 von hegels am 07.09.08 21:12:53Also in Europa keine Steuern aud Dividenden, ist meiner Meinung nach nicht mehr möglich, bzw. gab es noch nie. Die Situation ist nämlich jene, das in dem Land, wo die das Unternehen seinen Sitz hat, dort die Steuern direkt anbgeführt werden. Also an der Quelle. Bei meinem
      Broker in Luxemburg, ist es so, daß dieser diese Quellensteuer an das jeweilige Land abführt, bzw abführen muß. Das wären bei den IT Trust 15 %. die nach Kanada zurückgeführt werden.
      Wenn das jeweilige Land also keine Steuern auf ihre Unternehmen einfordert ( Singapur )werden also auch keine abgeführt. Im Euroraum
      gibt es das aber nicht mehr. Im Falle Singapur ist aber zu unterscheiden, wo der Sitz des Brokers ist. Ist der Sitz des Konto in D. wird jetzt von der Bank die Abgeltungssteuer gefordert, obwohl Singapur keine Steuern verlangt. Hier greift also der Fiskus unbarmherzig zu.
      Ist das Konto aber in Lu. greift die Abgeltungsstuer nicht mehr. Das ist meines wissens nach die einzige Möglichkeit, wo es keine Quellensteuer beim Sitz des Unternwehemens gibt, und auch die Quellensteuer nicht greift. Also alles Brutto wie Netto ist.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 08.09.08 22:33:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      aber solche Quellensteuern kann man doch im Ausland zurückfordern?
      Avatar
      schrieb am 09.09.08 10:18:42
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.029.862 von hegels am 08.09.08 22:33:05aber solche Quellensteuern kann man doch im Ausland zurückfordern?

      Ja, das ist richtig. Aber hier gilt folgende Regelung.
      Beispiel a ) auf 1000 € im Ausland geleistete Dividenden wurden davon
      30 % als Steuer einbehalten also 300 €.
      Jetzt sind davon 50 % also 150 € ( 1000 € 150 € = 15 % )direkt bei der St-Erklärung als geleistet absetztbar. ( Siehe DBA Doppelbesteuerungsabkommen )
      Der Rest von 150 € mußt du jetzt im jeweiligen Land dir zurückholen.
      Dazu gibt es Formulare die ausgefüllt und an das jeweilige Land geschickt werden. Ob und wann die Rückerstattung erfolgt, ist sehr unterschiedlich. Das geht alles aber nur, wenn ein DBA besteht.
      Besteht diese nicht, ist diese ganze Rechnung makulatur.

      Also Rückerstattung geht nur, wenn ein DBA besteht.

      Gruß


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