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    Vermietung von mehreren Wohnungen: Privat oder gewerblich? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.02.20 01:09:32 von
    neuester Beitrag 10.02.20 00:06:52 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.319.974
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      Avatar
      schrieb am 08.02.20 01:09:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Liebe MitgliederInnen,

      ich stehe kurz vor dem Erwerb eines Immobilienobjektes: drei Mehrfamilienhäuser à vier Wohnungen.

      Leider verfüge ich über keinerlei Erfahrung mit Immobilien.

      Ich habe überlegt die Wohnungen möbliert und auf Zeit zu vermieten (Airbnb, booking,...).

      Wie ist es hier mit der Versteuerung von Einnahmen?

      Muss ein Gewerbe angemeldet werden oder kann alles privat gemacht werden?


      Für eure Unterstützung bin ich sehr dankbar.

      Beste Grüße

      Michael
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.02.20 11:19:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.619.940 von Michael70998 am 08.02.20 01:09:32Du möchtest also zwölf Wohnungen kaufen. Da du sie über AirBNB vermieten möchtest, scheint ja die Lage zumindest halbwegs gut zu sein.

      Wir reden hier also über ein Investitionsvolumen von Pi mal Daumen einer Million Euro. Du sagst von dir selbst, dass du keinerlei Erfahrung hast. Und dann willst du eine Million investieren? Echt jetzt?

      Und bei einem solchen Volumen stellst du hier in einem Internetforum Fragen? Da sollte doch wohl noch der eine oder andere Hunderter für einen Steuerberater drin sein.

      Mein Rat an dich ist, dich selbst zu hinterfragen, ob diese Entscheidung für dich die richtige ist.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.02.20 22:36:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.621.209 von JuliaPapa am 08.02.20 11:19:45In erster Linie geht es mir darum, herauszufinden, unter welcher Einkunftsart (§§15 oder 21 EStG) die Einkünfte zu subsumieren sind!

      Die Vermietung von Wohnungen ist ja private Vermögensverwaltung und fällt damit unter §21 EStG.

      Wie ist es aber hinsichtlich der USt (§19 UStG)?

      Danke.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.02.20 00:06:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.629.414 von Michael70998 am 09.02.20 22:36:23Normalerweise 7% Umsatzsteuer (wie Hotels). Die Kleinunternehmergrenze sollte ja deutlich überschritten werden.

      Gewerbe oder V+V spielt normalerweise keine große Rolle, weil die Steuerbelastung fast / oft gleich ist. Die Gewerbesteuer ist je nach Hebesatz ganz oder teilweise anrechenbar, falls sie anfällt.

      Vom Gefühl her würde ich sagen Vermietung. Aber um eine Anfrage beim Gewerbeamt kommen Sie nicht herum. Was für eine Gemeinde / ein Bundesland gilt, kann in einem anderen schon anders sein.


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