Optionsprämie = Kapitalertrag???? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.05.00 18:01:50 von
neuester Beitrag 28.05.00 22:36:18 von
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Hallo liebe Finanzexperten,
wie werden Optionsprämien für gedeckte Calls an der Eurex besteuert? Sind das Spekulationsgewinne oder Kapitalerträge?
Ich würde mich über eine Auskunft freuen.
Danke
bullsy
wie werden Optionsprämien für gedeckte Calls an der Eurex besteuert? Sind das Spekulationsgewinne oder Kapitalerträge?
Ich würde mich über eine Auskunft freuen.
Danke
bullsy
Hallo bullsy.
Ich bin zwar kein Finanzexperte, glaube aber in diesem Fall eine Aussage treffen zu können.
Meiner Meinung nach werden die Optionsprämien auf der Stillhalterseite nicht zu den Spekulationsgewinnen, sondern zu den sonstigen Einkünften gezählt und müssen voll versteuert werden. Ich glaube sogar, daß z.B. bei der Lieferung von Aktien dieses Aktiengeschäft getrennt zu betrachten ist. D.h, daß man unter Umständen bei einem Call auf der Stillhalterseite eine Prämie erhalten und Aktienverluste realisiert haben kann ohne diese miteinander aufrechnen zu können.
Beispiel:
1) Ich gebe einen Call auf eine Aktie (Basis 100) aus und erhalte 10 Euro Prämie.
2) Die Aktie steigt auf 111 Euro
3) Die Lieferung der Aktie wird verlangt. In diesem Fall muß ich mir die Aktien für 111 Euro kaufen, erhalte aber nur 100 Euro, d.h, ich habe einen Verlust von 11 Euro.
Dies bedeutet meiner Meinung nach, daß die ursprünglich erhaltenen 10 Euro Prämie unter sonstige Einkünfte voll zu versteuern sind, die 11 Euro Verlust aber nur als Spekulationsverlust berücksichtigt werden kann, welcher aber nicht mit den sonstigen Einkünften verrechnet werden darf. Falls also keine zusätzlichen Spekulationsgewinne existieren, müssen die 10 Euro voll versteuert werden, obwohl eigentlich ja kein Gewinn, sondern ein Verlust gemacht worden ist. Gebühren und dgl. habe ich in meinem Beispiel nicht berücksichtigt. Außerdem sieht das Beispiel anders, aber ähnlich aus, wenn ich die Aktien schon besitze.
Es würde mich interessieren, ob die wirklichen Finanzexperten dies genauso sehen.
Gruß
Chi
Ich bin zwar kein Finanzexperte, glaube aber in diesem Fall eine Aussage treffen zu können.
Meiner Meinung nach werden die Optionsprämien auf der Stillhalterseite nicht zu den Spekulationsgewinnen, sondern zu den sonstigen Einkünften gezählt und müssen voll versteuert werden. Ich glaube sogar, daß z.B. bei der Lieferung von Aktien dieses Aktiengeschäft getrennt zu betrachten ist. D.h, daß man unter Umständen bei einem Call auf der Stillhalterseite eine Prämie erhalten und Aktienverluste realisiert haben kann ohne diese miteinander aufrechnen zu können.
Beispiel:
1) Ich gebe einen Call auf eine Aktie (Basis 100) aus und erhalte 10 Euro Prämie.
2) Die Aktie steigt auf 111 Euro
3) Die Lieferung der Aktie wird verlangt. In diesem Fall muß ich mir die Aktien für 111 Euro kaufen, erhalte aber nur 100 Euro, d.h, ich habe einen Verlust von 11 Euro.
Dies bedeutet meiner Meinung nach, daß die ursprünglich erhaltenen 10 Euro Prämie unter sonstige Einkünfte voll zu versteuern sind, die 11 Euro Verlust aber nur als Spekulationsverlust berücksichtigt werden kann, welcher aber nicht mit den sonstigen Einkünften verrechnet werden darf. Falls also keine zusätzlichen Spekulationsgewinne existieren, müssen die 10 Euro voll versteuert werden, obwohl eigentlich ja kein Gewinn, sondern ein Verlust gemacht worden ist. Gebühren und dgl. habe ich in meinem Beispiel nicht berücksichtigt. Außerdem sieht das Beispiel anders, aber ähnlich aus, wenn ich die Aktien schon besitze.
Es würde mich interessieren, ob die wirklichen Finanzexperten dies genauso sehen.
Gruß
Chi
hi chi,
vielen Dank für deine Antwort.
Auf den Gedanken, daß die Optionsprämie lediglich ein Kapitalertrag ist, bin ich auf einem Consors-Seminar gekommen. Da hat nämlich N. Schörrig, der Eurex-Chef von Consors, das so gesagt. Allerdings bin ich mir eben nicht so sicher, ob er das richtig sieht, weil die Aussage auch nur so nebenbei gefallen ist.
Wäre ja zu schön, um wahr zu sein.
MfG bullsy
vielen Dank für deine Antwort.
Auf den Gedanken, daß die Optionsprämie lediglich ein Kapitalertrag ist, bin ich auf einem Consors-Seminar gekommen. Da hat nämlich N. Schörrig, der Eurex-Chef von Consors, das so gesagt. Allerdings bin ich mir eben nicht so sicher, ob er das richtig sieht, weil die Aussage auch nur so nebenbei gefallen ist.
Wäre ja zu schön, um wahr zu sein.
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