checkAd

    Geringfügige Beschäftigung in Österreich - wohin das Entgelt in der Steuererklärung ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.07.02 19:08:00 von
    neuester Beitrag 30.07.02 21:51:12 von
    Beiträge: 4
    ID: 613.499
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.916
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 30.07.02 19:08:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe Steuerexperten.

      Lebe in Deutschland. In 2001 war ich für einen Teil des Jahres bei einer Firma in Österreich abhängig beschäftigt.
      Die Tätigkeit war als geringfügig eingestuft...daher Abgebanebefreiung (analog 630DM Job in D).
      Jetzt will ich in Deutschland meine Steuererklärung abgeben .Leider weiss ich nicht so recht, in welcher Zeile der Anlage N ich die Einkünfte eintragen soll. Oder benötige ich evtl. noch eine gesonderte Anlage??
      Wäre nett wenn mir hierbei jemand helfen könnte.

      Freundliche Grüße

      debeer
      Avatar
      schrieb am 30.07.02 20:17:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Da mußt Du Dir das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Östrreich zur Hand nehmen.

      Wenn ich aber es richtig sehe: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind nicht am Wohnsitz, sondern am Tätigkeitsort zu versteuern, also hier Östrreich.

      Das heißt also, Deine Einkünfte aus dieser Tätigkeit haben in der Anlage N nichts zu suchen.
      Avatar
      schrieb am 30.07.02 21:46:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zu #2: Für "Grenzgänger" gilt aber nach meinem Kenntnisstand anderes.
      Avatar
      schrieb am 30.07.02 21:51:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      STEUERLICHE BEHANDLUNG VON GRENZGÄNGERN IN ÖSTERREICH
      Die steuerliche Veranlagung von Grenzgängern kann kompliziert sein. Deshalb ist Ihnen zu raten, sich an Ihr örtliches Finanzamt oder andere Steuerexperten zu wenden, bevor Sie Ihre Steuerfragen in Angriff nehmen. Es folgt ein grobes Schema der steuerlichen Lage von Grenzgängern in Österreich.

      Wenn Sie nicht in Österreich leben, hier aber beschäftigt sind, ist Österreich normalerweise berechtigt, Sie zu dem Einkommen, das Sie aus dieser Beschäftigung erhalten, zu veranlagen (dies kann von der Dauer Ihres Aufenthalts in Österreich während des Steuerjahrs abhängen). Sie können einige der Abzugsmöglichkeiten und Steuerfreibeträge in Anspruch nehmen, die Ansässigen bei der Berechnung ihrer österreichischen Steuerschuld gewährt werden. Die Steuer wird direkt von Ihrem Arbeitgeber einbehalten. Die von Österreich mit Deutschland und Italien geschlossenen bilateralen Besteuerungsabkommen enthalten besondere Vorschriften über die Besteuerung von Grenzgängern. Nach den genannten Abkommen unterliegen die in Österreich beschäftigten Grenzgänger gewöhnlich weiterhin der Steuer in ihrem Wohnsitzland.

      Sind Sie in Österreich selbständig tätig, ohne hier zu wohnen, so kann Österreich berechtigt sein, das Einkommen, das Sie aus dieser Beschäftigung erhalten (sowie andere Einkommen in Österreich) zu besteuern, wenn Sie einen festen beruflichen Standort für Ihre Handelstätigkeit in Österreich haben. Sie können bei der Berechnung Ihrer österreichischen Steuerschuld auch einen Anspruch auf einige der Steuerfreibeträge haben, die für Ansässige gelten.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Geringfügige Beschäftigung in Österreich - wohin das Entgelt in der Steuererklärung ?