Geringfügige Beschäftigung in Österreich - wohin das Entgelt in der Steuererklärung ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.07.02 19:08:00 von
neuester Beitrag 30.07.02 21:51:12 von
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Hallo liebe Steuerexperten.
Lebe in Deutschland. In 2001 war ich für einen Teil des Jahres bei einer Firma in Österreich abhängig beschäftigt.
Die Tätigkeit war als geringfügig eingestuft...daher Abgebanebefreiung (analog 630DM Job in D).
Jetzt will ich in Deutschland meine Steuererklärung abgeben .Leider weiss ich nicht so recht, in welcher Zeile der Anlage N ich die Einkünfte eintragen soll. Oder benötige ich evtl. noch eine gesonderte Anlage??
Wäre nett wenn mir hierbei jemand helfen könnte.
Freundliche Grüße
debeer
Lebe in Deutschland. In 2001 war ich für einen Teil des Jahres bei einer Firma in Österreich abhängig beschäftigt.
Die Tätigkeit war als geringfügig eingestuft...daher Abgebanebefreiung (analog 630DM Job in D).
Jetzt will ich in Deutschland meine Steuererklärung abgeben .Leider weiss ich nicht so recht, in welcher Zeile der Anlage N ich die Einkünfte eintragen soll. Oder benötige ich evtl. noch eine gesonderte Anlage??
Wäre nett wenn mir hierbei jemand helfen könnte.
Freundliche Grüße
debeer
Da mußt Du Dir das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Östrreich zur Hand nehmen.
Wenn ich aber es richtig sehe: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind nicht am Wohnsitz, sondern am Tätigkeitsort zu versteuern, also hier Östrreich.
Das heißt also, Deine Einkünfte aus dieser Tätigkeit haben in der Anlage N nichts zu suchen.
Wenn ich aber es richtig sehe: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind nicht am Wohnsitz, sondern am Tätigkeitsort zu versteuern, also hier Östrreich.
Das heißt also, Deine Einkünfte aus dieser Tätigkeit haben in der Anlage N nichts zu suchen.
Zu #2: Für "Grenzgänger" gilt aber nach meinem Kenntnisstand anderes.
STEUERLICHE BEHANDLUNG VON GRENZGÄNGERN IN ÖSTERREICH
Die steuerliche Veranlagung von Grenzgängern kann kompliziert sein. Deshalb ist Ihnen zu raten, sich an Ihr örtliches Finanzamt oder andere Steuerexperten zu wenden, bevor Sie Ihre Steuerfragen in Angriff nehmen. Es folgt ein grobes Schema der steuerlichen Lage von Grenzgängern in Österreich.
Wenn Sie nicht in Österreich leben, hier aber beschäftigt sind, ist Österreich normalerweise berechtigt, Sie zu dem Einkommen, das Sie aus dieser Beschäftigung erhalten, zu veranlagen (dies kann von der Dauer Ihres Aufenthalts in Österreich während des Steuerjahrs abhängen). Sie können einige der Abzugsmöglichkeiten und Steuerfreibeträge in Anspruch nehmen, die Ansässigen bei der Berechnung ihrer österreichischen Steuerschuld gewährt werden. Die Steuer wird direkt von Ihrem Arbeitgeber einbehalten. Die von Österreich mit Deutschland und Italien geschlossenen bilateralen Besteuerungsabkommen enthalten besondere Vorschriften über die Besteuerung von Grenzgängern. Nach den genannten Abkommen unterliegen die in Österreich beschäftigten Grenzgänger gewöhnlich weiterhin der Steuer in ihrem Wohnsitzland.
Sind Sie in Österreich selbständig tätig, ohne hier zu wohnen, so kann Österreich berechtigt sein, das Einkommen, das Sie aus dieser Beschäftigung erhalten (sowie andere Einkommen in Österreich) zu besteuern, wenn Sie einen festen beruflichen Standort für Ihre Handelstätigkeit in Österreich haben. Sie können bei der Berechnung Ihrer österreichischen Steuerschuld auch einen Anspruch auf einige der Steuerfreibeträge haben, die für Ansässige gelten.
Die steuerliche Veranlagung von Grenzgängern kann kompliziert sein. Deshalb ist Ihnen zu raten, sich an Ihr örtliches Finanzamt oder andere Steuerexperten zu wenden, bevor Sie Ihre Steuerfragen in Angriff nehmen. Es folgt ein grobes Schema der steuerlichen Lage von Grenzgängern in Österreich.
Wenn Sie nicht in Österreich leben, hier aber beschäftigt sind, ist Österreich normalerweise berechtigt, Sie zu dem Einkommen, das Sie aus dieser Beschäftigung erhalten, zu veranlagen (dies kann von der Dauer Ihres Aufenthalts in Österreich während des Steuerjahrs abhängen). Sie können einige der Abzugsmöglichkeiten und Steuerfreibeträge in Anspruch nehmen, die Ansässigen bei der Berechnung ihrer österreichischen Steuerschuld gewährt werden. Die Steuer wird direkt von Ihrem Arbeitgeber einbehalten. Die von Österreich mit Deutschland und Italien geschlossenen bilateralen Besteuerungsabkommen enthalten besondere Vorschriften über die Besteuerung von Grenzgängern. Nach den genannten Abkommen unterliegen die in Österreich beschäftigten Grenzgänger gewöhnlich weiterhin der Steuer in ihrem Wohnsitzland.
Sind Sie in Österreich selbständig tätig, ohne hier zu wohnen, so kann Österreich berechtigt sein, das Einkommen, das Sie aus dieser Beschäftigung erhalten (sowie andere Einkommen in Österreich) zu besteuern, wenn Sie einen festen beruflichen Standort für Ihre Handelstätigkeit in Österreich haben. Sie können bei der Berechnung Ihrer österreichischen Steuerschuld auch einen Anspruch auf einige der Steuerfreibeträge haben, die für Ansässige gelten.
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