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    Consors: BNP Paribas plant Squeeze-Out - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.09.02 09:18:03 von
    neuester Beitrag 25.10.02 18:22:56 von
    Beiträge: 7
    ID: 634.007
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      schrieb am 17.09.02 09:18:03
      Beitrag Nr. 1 ()

      Die ConSors Discount-Broker AG teilte am Montag mit, dass die französische Bank BNP Paribas S.A., die über 95 Prozent der Aktien des Online-Brokers hält, beabsichtigt, die restlichen Aktien gegen Gewährung einer Barabfindung auf die BNP Paribas übertragen zu lassen.

      Die für die Festsetzung der angemessenen Barabfindung erforderliche Bewertung des Discount-Brokers wird derzeit durch die BNP Paribas durchgeführt.

      Die Aktie von ConSors Discount-Broker schloss gestern bei 9,95 Euro, die von BNP Paribas in Paris bei 42,10 Euro.

      Wertpapiere des Artikels:
      CONSORS DISC.-BROKER
      BNP PARIBAS INH. EO 2


      Autor: (© wallstreet:online AG / SmartHouse Media GmbH),09:10 17.09.2002

      Avatar
      schrieb am 18.09.02 14:17:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      bei consors gehe ich von einem squeeze out preis in der gegend von 12,4 euro aus. als mindestpreis isr der nach umsätzen gewichtet dreimonatsdurchschnittskurs vor veröffentlichung der squeezeoutentscheidung entscheidend. in der datenbank des bafin beträgt dieser 12,08 euro. des weiteren muss aufgrund
      der tatsache dass im freiwilligen angebot die 95 % marke knapp verfehlt wurde und die bnp sich mit 40.000 stück über die börse eingedeckt hat dieser vorerwerb berücksichtigt werden. das heisst abfindung in höhe des kaufpreises ca.
      12,4 euro.
      der durchschnittskurs darf nur dann unterschritten werden wenn praktisch kein handel in der aktie stattgefunden hat.
      eine solche marktenge ist bei einem freefloat von knapp 5 % nicht zu erkennen. des weiteren wurde beim freiwilligen angebot kein paketzuschlag gezahlt sondern auf den durchschnittskurs der letzten drei monate abgestellt. ein paketzuschlag gibt naturgemäss nicht den wahren wert der aktie wieder und rechtfertigt abschläge wie bei reichelt im bewertungsgutachten. dies ist hier nicht der fall. der einzige kritikpunkt könnte ein fehlendes mindesthandelsvolumen von 3-5 % der börsenkapitalisierung sein. da jedoch börsentäglich consorsaktien gehandelt wurden kommen die damit nicht durch.
      wer hat noch eine meinung dazu ?
      Avatar
      schrieb am 18.09.02 14:52:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      @cade

      interessente Gedankengänge, kann aber für Deine Statements keine Quellen finden. Steht z.B. das mit dem Durchschnittskurs der letzten 3 Monate im Wertpapierererbs- und Übernahmegesetz oder im Aktiengesetz?


      Vielen Dank für Deine Mühe

      Meiner Wissens nach ist bei einem squeeze out der §327ff Aktiengesetz maßgebend. Und hier steht, dass ein Bewertungsgutachten zugrundegelegt werden kann.
      Wenn BNP will, kann dieses Bewertungsgutachten auch bei 6 Euro liegen. Wer dann meint, dass Consors mehr Wert ist, kann ja ein Spruchstellenverfahren einleiten.

      Der Markt scheint ja derzeit auch eindeutig auf eine Abfindung bei 12,40 zu spekulieren.



      Hier noch die Meinung von Börse Online:
      Auf 12,40 Euro je Aktie lautete damals die Offerte von BNP Paribas. Der Preis lag damit nur knapp über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesthöhe, die sich nach dem durchschnittlichen Aktienkurs der vergangenen drei Monate berechnet. Noch deutlich weniger zahlten die Franzosen für das 66-Prozent-Paket der Consors-Mutter Schmidt Bank. Umgerechnet lag der Preis je Aktie bei 9,26 Euro.
      Schon diese Lücke lässt befürchten, dass die Franzosen unter "angemessener Barabfindung" einen niedrigeren Preis als 12,40 Euro je Aktie verstehen. Der Gesetzgeber lässt eine Korrektur nach unten zu: Im Falle eines Squeeze-Out muss die Barabfindung die Verhältnisse der Gesellschaft zum aktuellen Zeitpunkt berücksichtigen, heißt es im Aktiengesetz. Und diese haben sich bei Consors seit der ursprünglichen Offerte von April verschlechtert.

      Das Neukundengeschäft ist fast zum Erliegen gekommen. Orderhäufigkeit und Provisionserlöse waren im zweiten Quartal stark rückläufig. Seit Juni hat sich die Situation an den Kapitalmärkten noch weiter zugespitzt, was wiederum Schlimmes für die Einnahmen des Online-Brokers im laufenden Quartal erwarten lässt.

      Aus fundamentalen Gesichtspunkten könnte BNP Paribas daher ohne weiteres eine Barabfindung ansetzen, die unter dem Schmidt-Bank-Preis von 9,26 Euro je Aktie liegt. An der Börse notiert Consors aktuell bei 10,80 Euro. Anleger, die nichts risikieren wollen, steigen daher aus.

      Spekulativere Naturen können dagegen auf einen Faktor setzen, der nichts mit Fundamentaldaten, dafür aber umso mehr mit geschäftspolitischer Taktik zu tun hat. Denn nach dem Aktiengesetz haben die außenstehenden Consors-Aktionäre das Recht, den Beschluss über das Barabfindungsangebot anzufechten.

      In diesem Fall droht BNP ein Rechtsstreit oder eine richtliche Zwangsbemessung. Um sicher zu gehen, dass die komplette Übernahme ohne zeitliche Verzögerungen und negative Publicity abgewickelt wird, könnten die Franzosen freiwillig einen Zuschlag gewähren.

      Erst recht wenn man bedenkt, dass die Aufwendungen für eine großzügigere Offerte überschaubar blieben. Jeder zusätzliche Euro auf das Barabfindungsangebot würde die Kosten der Gesamttransaktion, die bei knapp 500 Millionen Euro liegen, nur um ein halbes Prozent erhöhen.

      Zuviel sollte man sich allerdings nicht erwarten. Ein Abfindung über dem einstigen Angebot von 12,40 Euro wird es sicherlich nicht geben. Im besten Fall läge das Gewinnpotenzial also bei 15 Prozent, was angesicht der ganzen Unsicherheit des Szenarios eine eher dürftige Ausbeute wäre.

      Grüße

      NETTI_II
      Avatar
      schrieb am 18.09.02 15:41:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ netti ii

      vielen dank für den aufschlussreichen börse-online artikel.

      nun zu deiner frage. die ausführungen zum dreimonatsdurchschnittskurs sowie zum vorerwerb stehen
      im wpüg das bei squeeze outs analog bei den das gutachten erstellenden wirtschaftspüfern angewandt wird. ein gutachten ist bei einem squeeze out gesetzlich verpflichtend.
      fordere doch mal als backgroundinformation bei ein paar anderen squeeze out firmen kostenlos die gutachten an (inclusive das negativbeispiel reichelt) dann weisst du wovon ich schreibe.
      die ausführungen zum paketzuschlag und zur marktbreite stehen im reicheltgutachten.
      auf der webseite www.bafin.de kannst du unter datenbanken die relevanten durchschnittskurse von jeder aktie abfragen zu jedem beliebigem zeitpunkt.
      Avatar
      schrieb am 17.10.02 14:40:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Schweiztochter wurde abgegeben, das Investmentbanking eingestellt und BNP möchte die Consors-Aktionäre beim geplanten Sqeeze-Out mit 11,75 Euro / Aktie abspeisen.
      Vor ein paar Monaten war der Laden trotz Investmentbanking und Schweizer Tochter wohl noch 12,40 Euro wert.
      Ich halte die geplante Abfindung in Höhe von 11,75 Euro für skandalös und freue mich schon jetzt auf die gerichtliche Überprüfung.
      Wie ist Eure Meinung zu diesem Thema?

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      Avatar
      schrieb am 24.10.02 11:25:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      auch ich finde das Sqeeze-Out und die Höhe der Barabfindung einen Skandal. Ich habe die Aktien für ein längeres Investment gekauft und sehe mich nun verraten.

      Wenn das geplante Sqeez-Out tatsächlich so duchgezogen wird, dann werde ich mein Depot bei Consors auflösen.

      Ob es zu einer gerichtlichen Überprüfung des Sqeez-Out hängt doch wohl von einer Klage ab. Aber wer klagt dann da, jedoch wohl nicht der Durchschnitts-Aktienbesitzer.

      Gruß.
      Avatar
      schrieb am 25.10.02 18:22:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich überlege mir ernsthaft, ob ich eine gerichtliche Überprüfung anstrengen soll.
      Ich habe mir mal das Gutachten zum Squeeze-Out angeschaut.
      Naja, der Verkauf der schweizer Tochter und die Einstellung des Investment-Banking wurden bei der Festsetzung des Unternehmenswertes überhaupt nicht berücksichtigt.
      Trotzdem will die BNP nicht von ihrem bisherigen Angebot abweichen und weiterhin nur 11,75 Euro bezahlen.
      M.E. steht die ganze Sache auf sehr wackeligen Beinen! Ich habe große Zweifel, ob die Höhe der geplanten Barabfindung einer gerichtlichen Überprüfung Stand halten würde.
      Ich werde mich mal noch genauer einlesen und mich über das Verfahren schlau machen. Dann werde ich entscheiden.


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