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    KFZ geschaeftlich nutzen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.09.03 09:28:15 von
    neuester Beitrag 09.09.03 10:56:57 von
    Beiträge: 22
    ID: 773.091
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      schrieb am 08.09.03 09:28:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo allerseits,

      ich habe eine kurze Frage zu der steuerrechtlichen Lage bei der geschaeftlichen Nutzung eines privaten KFZ. M.E. sind KFZ linear ueber 6 jahre abzuschreiben, gilt dies ausnahmslos fuer alle PKW? Vor allem wuerde mich interessieren, ob es irgendwelche Grenzen beim Preis des geschaeftlich genutzten PKWs gibt. Die Pauschale liegt bei 0.30 Euro pro geschaeftlich gefahrenem km, kann das FA meine Steuererklaerung z.B. ablehnen, wenn ich 2-3 Euro pro geschaeftlich gefahrenem km absetze, dies aber mit ordentlich gefuehrtem Fahrtenbuch detailliert nachweisen kann?

      Bsp.: Kleinunternehmer kauft sich einen 360 Modena fuer 150.000 Euro und nutzt diesen ausschliesslich geschaeftlich.
      Nach 6 Jahren verkauft er diesen fuer 75.000 Euro, hat aber ueber die Abschreibung 75.000 Euro Steuern gespart (nehmen wir 50% Steuersatz an) und so den Ferrari zum Nulltarif gefahren. Mach ich hier einen groben Gedankenfehler??
      Wuerd mich dann ja wundern, dass nicht jeder nen Ferrari oder Porsche vor der Tuer stehen hat...


      Danke und Gruss.
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 09:45:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      1. Nachweis mit ordnungsgemässem Fahrtenbuch i.o.

      2. Die 75000,- € Buchgewinn sind natürlich als Erlöse der Bilanzierung zuzuführen, also richtig satte Steuerlast im Jahr des Verkaufes.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 09:55:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du musst unterscheiden, ob das Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört oder nicht. Das hängt davon ab, in welchem Umfang das Fahrzeug geschäftlich genutzt wird. Es hängt natürlich auch von der Unternehmensform ab. (GmbH, Einzelunternehmen, etc.)
      Dann entscheidet sich, ob das Fzg. zum Betriebsvermögen gehört oder nicht. Gehört es nicht dazu, dann sind für die geschäftliche Nutzung des Privatwagens 0,3ct pro gefahrenen km anzusetzen.
      Du kannst natürlich dieses Fahrzeug nicht abschreiben (normal 6 Jahre auf die AHK)und auch die Betriebskosten (Versicherung, Kfz-Steuer, wartung, etc)steuerlich nicht geltend machen. Das ist mit den 0,3 ct/km alles abgedeckt.
      Gehört der Wagen zum Betriebsvermögen läuft es ganz normal.
      Selbstverständlich kann der kleine Handwerker nicht mit einem Modena vorfahren-d.h. kann er schon, aber das Finanzamt wird ihm die lange Nase zeigen und die AHK entsprechend kürzen. Bei einem Bauunternehmer mit entspr. Hintegrund (Schneider-haha) sieht das wieder anders aus. Ebenso der Rechtanwalt, StB, etc. Hängt von den Repräsentationspflichten, Umsatz, etc. ab.
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 09:59:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Schon mal Danke fuer die Antwort.

      Wie sieht es aus, wenn ich es umgehe, dass der PKW als Anlagevermoegen des Unternehmens behandelt wird, indem ich maximal 50% aller Fahrten geschaeftlich nutze? Dann waere der Verkauft nach den 6 Jahren steuerfrei, oder?

      Hiesse fuer die Bsp.-Rechnung: 150.000 Anschaffungskosten, 50% davon werden abgeschrieben, also 37.500 Euro Steuerersparnis. Haette der Modena also ohne Nebenkosten 37.500 Euro ueber die 6 Jahre gekostet (bei 75.000 Euro Verkaufspreis).

      Richtig?

      Danke.

      (gibt es vielleicht andere Steuertips in diesem Zusammenhang?)
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 10:03:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Nr. 4 bezog sich auf Nr. 2


      Zu Nr. 3: Klingt einleuchtend. Aehnliches hat mir das Finanzamt auch gerade erzaehlt.


      Danke.

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      Avatar
      schrieb am 08.09.03 10:33:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wenn der Wagen nicht zum Betriebsvermögen gehört, kannst Du ihn nicht abschreiben. Der Wagen erscheint ja nich in den Büchern. Also nix mit Abschreibung. Nur die 30ct pro km.
      Mein Tipp: Fahrzeug kaufen (Jahreswagen). Ohne MwSt !!!! Ins Betriebsvermögen damit und dann während der Nutzungsdauer den Wagen aus dem Betriebsvermögen entnehmen und in das Privatvermögen einbringen. Entnahme ist i.d.R. USt--frei. Dann den Wagen eine zeitlang privat fahren, bzw. ummelden auf Ehefrau oder Verwandten.
      Wichtig ein Fahrzeug, dessen Marktwert höher ist-als die dämliche Schwacke-Liste aufführt. Gibt es durchaus. Ich habe mir einen Sportwagen privat gekauft, abgeschrieben, Privat entnommen, Schacke angesetzt, und zum doppelten Preis privat verkauft.
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 10:37:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      #4

      Wenn das Auto kein Betriebsvermögen ist, gibt es auch nichts abzuschreiben!
      Also nichts mit Steuern sparen!

      Gruß

      threadwatch
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 10:52:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      Muss nochmal drauf zurueckkommen. Da ich neu in der Materie bin, ein paar sicherlich daemlich klingende Fragen:
      Unter welchen Voraussetzungen kann ich den Wagen denn "ohne" MwSt. kaufen? Doch nur, wenn er gleich fuer die Firma gekauft wird und ich die Vorsteuer geltend mache, oder?

      Gibt es irgendwelche speziellen Voraussetzungen, damit die Einbringung des PKWs ins Privatvermoegen UmSt.-frei ist?

      Zur Schwacke Liste: Wenn der spaetere Privatverkauf doch ohnehin steuerfrei ist, warum spielt dann der Wert des PKW nach Schwacke steuerlich eine Rolle?

      (wie gesagt, Neuling auf diesem Gebiet..)


      Danke!
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 11:05:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8

      Die Schwacke-Liste ist interessant weil mit Ihr der annähernde Wert des Autos ermittelt wird. Diesen Wert wird das Finanzamt ansetzen falls du das Auto zu billig verkauft hast. Ansonsten könntest Du hergehen das Auto über dein Unternehmen kaufen, dann für 1€ an dich privat weiterverkaufen und den Verlust steuerlich geltend machen.

      Und Umsatzsteuerfrei ist die Veräußerung an den Privatmann auch nicht.

      Threadwatch
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 11:18:10
      Beitrag Nr. 10 ()
      Nr.7:

      In einer aelteren Ausgabe von Finanztest war folgender Artikel enthalten (hier nur der erste Teil kopiert):


      TESTS aus STEUERN + RECHT FINANZtest 6/2003




      Autokosten
      Mehr als die Pauschale

      Autofahren wird immer teurer. Trotzdem tauschen wenige Berufstätige ihren Autoschlüssel gegen eine S-Bahn-Karte, etwa weil sie ihr eigenes Fahrzeug beruflich im Außendienst nutzen müssen. Oder Arbeitnehmer fahren mit einem Firmenwagen, den sie auch privat nutzen. In der Steuererklärung werden private Fahrten mit dem Firmenwagen oder die berufliche Nutzung des eigenen Fahrzeugs gerne pauschal angegeben. Doch es kann sich lohnen, ein Fahrtenbuch zu führen und die Fahrten einzeln nachzuweisen.

      FINANZtest rechnet an mehreren Beispielen vor, wann es sich lohnt, die tatsächlichen Kosten für den Privatwagen zu ermitteln und wann ein Firmenwagen die bessere Alternative ist.



      - - Im Folgenden war die Moeglichkeit beschrieben, auch bei einem Privatwagen die Abschreibungskosten beim FA geltend zu machen und zwar ueber die Umrechnung der Gesamtkosten im Verhaeltnis "geschaeftlich gefahrene km" / "gesamt gefahrende km" auf Kosten pro geschaeftlich gefahrenen km.

      Sehr vereinfachtes Bsp.:

      Anschaffungskosten des privaten PKW:
      50.000 Euro

      Abschreibungskosten im ersten Jahr:
      8333 Euro (1/6 vom Gesamtbetrag)

      Nebenkosten im ersten Jahr zusammgefasst:
      (Garagenanmietung,Inspektionen,Zinskosten,etc.)
      2000 Euro

      gesamt gefahrene km im ersten Jahr:
      30.000 km

      geschaeftlich gefahrene km im ersten Jahr:
      15.000 km

      Hieraus ergibt sich folgender abzugfaehiger Betrag beim Finanzamt:

      10333 Euro Kosten -> 0.344 Euro pro Km (statt 0.30 Pauschale von Finanzamt)

      0.344 * 15.000 (gesch. gef. km) -> 5160 Euro von Steuer absetzbar. (statt 4500 Euro bei Anwendung der Pauschale)


      Insofern ist es egal, ob PKW zum Privatvermoegen oder Geschaeftsvermoegen zaehlt, Abschreibungen auf Anschaffungskosten sind immer (!) moeglich.


      Gruss.
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 11:18:58
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wenn Du einen Wagen von privat kaufst (z.B. Jahreswagen von einem Werksangehörigen), oder von einem Arzt = also alles Personen die die Umsatzsteuer nicht ausweisen dürfen, dann kannst Du natürlich keine Vorsteuer geltend machen. netto=brutto.
      Kaufst Du den Wagen mit Umsatzsteuer (z:b. Neuwagen vom Händler, oder einer Person/Firma die zum Umsatzsteuerausweis berechtigt ist) dann kannst Du die Vorsteuer in Deiner Umsatzsteuererklärung geltend machen. Bei Personengesellschaften zu 100%, wenn eine bestimmte Privatnutzung nicht überschritten wird, sonst können nur 50% angesetzt werden, ebenso bei den Betriebskosten.
      Bei Kapitalgesellschaften spielt es keine Rolle.

      Gehört der Wagen zum Betriebsvermögen, dann musst Du natürlich auch bei einer Privatentnahme den Zeitwert des Wagens als Betriebseinnahme versteuern. D.h. Dein zu versteuerndes Einkommen erhöht sich um den Wert des PKW´s.
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 11:23:28
      Beitrag Nr. 12 ()
      #10. Man lernt nie aus. Danke
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 11:24:33
      Beitrag Nr. 13 ()
      wie waere es denn mit folgender Idee:

      Wenn ich mehr als 50% aller Fahrten geschaeftlich taetige, zaehlt das FA den PKW zum Anlagevermoegen und ich werde steuerpflichtig bei Verkauf. Was aber, wenn ich mich von meiner eigenen Firma als Mitarbeiter anstellen lasse?
      Wenn ich als Arbeitnehmer bsp. 90% geschaeftlich mit meinem privaten Auto unterwegs bin, muesste das Auto doch unveraendert zu meinem Privatvermoegen zaehlen und somit die Steuer beim spaeteren Verkauf entfallen, oder?

      Mag sein, dass ich hier etwas naiv/kreativ rangehe - aber wenn`s dem Zwecke dient.. :cool:
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 12:11:13
      Beitrag Nr. 14 ()
      zu meinem Vorschlag aus 13.:

      Habe gerade mit meinem Finanzamt telefoniert und dort den o.g. Vorschlag als voellig legal und moeglich bestaetigt bekommen!!!

      Wenn ich das hier richtig sehe, steht dem Modena ja doch nichts im Wege.

      Wendet die o.g. Bsp.-Rechnung auf die 150.000 Euro Anschaffungskosten an aber aendert die geschaeftlich gefahrenen km auf 28.000 (30.000 gesamt gefahrene km).

      Somit laesst sich der Ferrari fast komplett als Arbeitnehmer, der 95% geschaeftlich mit diesem Wagen unterwegs ist, absetzen ohne beim spaeteren Verkauf steuerpflichtig zu werden! "Arbeitnehmer" ist in diesem Zusammenhang wichtig, um zu verhindern, dass bei zu grosser geschaeftlicher Nutzung der Wagen ins Betriebsvermoegen uebergeht.

      Also Firma an Ehefrau, etc. uebertragen und sich selbst anstellen lassen. Ferrari zum Nulltarif, da jeder km hier mit locker 1-2 Euro abgesetzt werden kann - statt der 0.30 Euro Pauschale vom Finanzamt...


      (klar wird`s beim Handwerker schwierig, aber fuer viele sollte dies eine guenstige Moeglichkeit sein)
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 12:37:22
      Beitrag Nr. 15 ()
      weil`s so schoen ist:

      Anschaffung: 150.000 Euro

      Abschreibung erstes Jahr: 25.000 Euro

      Nebenkosten des 360 Modena erstes Jahr: ca. 5.000 Euro

      gesamt gef. km erstes Jahr: 30.000

      geschaeftl. gef. km erstes Jahr: 28.000


      steuerlich abzusetzender Betrag: 1 Euro pro gesch. gef. km



      also: 28.000 Euro im ersten Jahr.



      Rechnung identisch fuer die folgenden 5 Jahre und spaeterer Verkauf des Modena steuerfrei, da Arbeitnehmer und nicht Firmeninhaber.



      Aber nicht, dass der Modena jetzt kuenftig ebenso Standard wie der Golf wird - dann fehlt der Witz ja auch wieder.. ;)


      P.s.: Es ist erstaunlich wie man die Produktivitaet des eigenen Arbeitens erhoehen kann, wenn man sich nur mal ein bisschen mit den Steuergesetzen auseinandersetzt. Fuer viele Unternehmer duerfte es sinnvoll sein, 90% ihrer Zeit ueber steuerliche Fragen nachzudenken, anstatt im operativen Geschaeft zu versuchen, die Margen zu erhoehen.
      Im Prinzip erschreckend, oder??


      Gruss.
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 13:39:41
      Beitrag Nr. 16 ()
      Wenn Du mir dem Finanzamt telefoniert hast, und die haben es Dir bestätigt.... dann lass es Dir auch VORHER SCHRIFTLICH geben....

      ...sonst passiert Dir nachher das Gleiche, wie Papa Graf ;)

      Was nützt es Dir, wenn dir Finanzbeamter A sagt es geht, aber Finanzbeamter B Deine Unterlagen prüft und sagt, "geht NICHT. Punkt, schluss." :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 13:42:02
      Beitrag Nr. 17 ()
      andere Frage:

      wie saehe es aus, wenn ein Freund eine GmbH gruendet und mich anstellt. Ich das KFZ wie oben beschrieben geschaeftl. nutze und voll abschreibe, jedoch nahezu kein Einkommen haette, sondern nebenberuflich noch studieren wuerde. Die unternehmerische Motivation, mit der GmbH Gewinne zu machen, ist natuerlich offiziell gegeben, doch wenn keine bzw. nur geringe anfallen, somit quasi kein Gehalt bezahlt werden kann, aendert dies doch nichts an den angefallenen Aufwendungen fuer Geschaeftsfahrten mit Prestigecharakter..

      Meine Frage konkret: Wie lange kann ich diese Art von Verlusten in der Steuererklaerung in die Zukunft vortragen um sie mit spaeteren Gewinnen zu verrechnen? Wie hoch schaetzt ihr die Wahrscheinlichkeit, derartige Konstellation beim FA durchzubekommen?

      Bei der GmbH unterstellen wir eine Branchentaetigkeit, in der Prestige zum Geschaeftserfolg nachhaltig beitraegt und sich so der Modena rechtfertigen liesse (oder notfalls 996).

      Meinungen?
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 14:00:03
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hast Du wieder Langeweile???

      Du glaubst wohl auch..... nur das Finanzamt bescheissen und du brauchst nie wieder arbeiten :laugh:


      Hallo,

      wuerde mich fuer folgenden Sachverhalt bzw. dessen steuerrechtliche Handhabung interessieren:

      Ich arbeite seit 3 jahren in London, die ersten 12 Monate habe ich parallel zur Arbeit mein Vordiplom an der Uni in Kiel beendet, flog jedes Wochenende zwischen.

      Die letzten 2 Jahre war ich fuers Hauptstudium an der Fernuni Hagen immatrikuliert. Beruf in Finanzbranche, Studium BWL. Ebenfalls jedes WE zwischengeflogen.

      Meine Frage nun im Hinblick auf das o.g. Urteil des Bundesfinanzhofes:

      Da ich die Flugkosten ohne groessere Probleme als notwendigen Aufwand fuer das Studium deklarieren kann
      (zumindest fuer die Zeit des Studiums in Kiel), wuerde mich interessieren, ob ich diese auch als Werbungskosten absetzen kann? Mein Steuerberater prueft gerade, scheint da aber wenig Ahnung zu haben....

      Ausserdem ging meiner Arbeitszeit in London eine 6 monatige "Trainee-Phase" voraus, die ich ebenfalls als Ausbildungskosten deklarieren moechte und somit meinen gesamten Lebensunterhalt in London fuer diese 6 Monate als Werbungskosten in Deutschland geltend machen moechte.

      Kennt jemand die steuerrechtliche Situation?

      Steuer_inc.
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 14:28:51
      Beitrag Nr. 19 ()
      Keine Ahnung, wo Dein Problem liegt. Weiss auch nicht, weshalb Du zu jedem meiner Beitraege Deinen Mist beisteuern musst, ohne sachlich irgendwas zu liefern.

      "brauchen" wird uebrigens mit "zu" gebraucht, sonst braucht man "brauchen" nicht zu brauchen... nur so nebenbei.

      Und ich bescheisse das Finanzamt nicht, bediene mich ausschliesslich der geltenden Gesetze. Dass diese teils schwachsinnig sind, habe ich nicht zu verantworten, kostet mich an anderen Stellen aber genuegend Geld, so dass ich mein Handeln moralisch sicher nicht in Frage zu stellen habe.

      Merke: Was immer ich auch mache, ich bekomme kein Geld vom FA, ich richte es nur ein, ihnen weniger zu geben. Und wie ich Dir bereits in anderen Threads sagte, gebe ich deutlich mehr, als der Durchschnitt in Deutschland. Dies zu aendern ist mein Interesse - ohne zu bescheissen, sondern durch Ausnutzung der idiotischen Gesetze, an die ich auch gebunden bin, wenn das FA Geld haben will.
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 14:51:45
      Beitrag Nr. 20 ()
      Und wenn User auf Rechtschreibung rumreiten, sind Ihnen die Argumente ausgegangen :laugh:

      Willste einen auf Grosskotz machen :rolleyes: ... als Student :eek:

      :laugh:

      Hast aber trotzdem Langweile ... oder :kiss:
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 09:59:42
      Beitrag Nr. 21 ()
      hier nochmal die Frage:

      Wie lange kann ich Verluste aus Abschreibungen auf gesch. genutzte, jedoch private KFZ bei nur gering vorhandenen Gewinnen und unterstelltem Arbeitnehmerdasein in die Zukunft vortragen?

      Danke.
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 10:56:57
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort: Gar nicht. :p


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