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    Prozeßbeobachter gesucht - Älteste Beiträge zuerst

    eröffnet am 25.04.19 21:24:26 von
    neuester Beitrag 12.03.23 21:17:34 von
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      schrieb am 25.04.19 21:24:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich lade ein zu meinem Termin am 15.5., 9 Uhr beim LSG, Försterweg 2-6, 12284 Potsdam. Wer glaubt, wir seien ein Rechtsstaat, wird dort eines besseren belehrt. Die Richter haben die Rechtsbeugung vorbereitet und verstoßen gegen ihre Pflichten aus § 106 SGG, §§ 139, 273ff ZPO.

      Bitte kurz vorher anrufen, ob der Termin statt findet: 0331-9818-5 (O geht wohl auch).

      Es geht um die KdU Koptteilprinzip bei Menschen, die dieses nicht erbringen können.
      'Den Regelsatz, den viele Wissenschaftler für deutlich zu niedrig halten, Betroffene ohnehin.
      Fahrtkosten für Schüler.

      Vorrangig aber geht es um das Verhalten von Richtern, die PKH verweigert haben, was eindeutig gegen Artikel 3 GG verstößt, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheid… ,denn die Hauptsache wir vorweggenommen.

      Ferner wurde ein sehr komplexes Verfahren auf eine Einzelrichterin übertragen, die sehr vermutlich überfordert ist. Auch dies ist rechtswidrig, denn es hätte der Senat entscheiden müssen.

      Aufgrund von Verfahrensfehlern hätte das Verfahren an das SG zurückverwiesen werden müssen, § 159 SGG.

      Wer ein wenig Vorkenntnisse hat, sollte, wenn er die Zeit hat, kommen. Gerne Politiker, Presse, Juristen, Betroffene oder andere Interessenten.

      Traditionell gehen wir danach noch in die Kantine vom Filmpark Babelsberg und ich gebe einen heißen Kakao oder ein anderes Gertränk aus. Dabei werden Informationen, Meinungen und Adressen ausgetauscht.
      Isi
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.04.19 22:57:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      geiler Fluchtgrund ... sich dem Wehrdienst zu entziehen ...

      vielleicht kommt ja Gauland und viel Spaß beim Kakao trinken
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.04.19 08:08:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.425.781 von Isengrad am 25.04.19 21:24:26Vorrangig aber geht es um das Verhalten von Richtern, die PKH verweigert haben, was eindeutig gegen Artikel 3 GG verstößt, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheid… ,denn die Hauptsache wir vorweggenommen. Ferner wurde ein sehr komplexes Verfahren auf eine Einzelrichterin übertragen, die sehr vermutlich überfordert ist. Auch dies ist rechtswidrig, denn es hätte der Senat entscheiden müssen. Aufgrund von Verfahrensfehlern hätte das Verfahren an das SG zurückverwiesen werden müssen, § 159 SGG.

      Prozeßbeobachter gesucht | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1302804-1-10/pro…


      Wer entscheidet das? DU sicher nicht!:laugh:

      Hast du keine Freunde die dir beistehen können? Lss mich raten: Du wählst AfD?:eek:

      Da gibt es doch sicher so ein paar Kiez-Nazis die dir moralisch beistehen?

      Wäre ich Berliner würde ich mir deinen Auftritt gerne ansehen. Aber 300km fahren? Nö!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.04.19 08:32:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.427.416 von Doppelvize am 26.04.19 08:08:41ich vermute ehr ein Linker der noch im Jura Studium ist..


      "Vorrangig aber geht es um das Verhalten von Richtern,"

      "Ferner wurde ein sehr komplexes Verfahren auf eine Einzelrichterin übertragen, die sehr vermutlich überfordert ist."

      Schon anmaßend was manche Leute so von sich geben und das Verhalten von Richtern bemängeln bzw. der Meinung sich, das die überfordert sind etc.
      Avatar
      schrieb am 26.04.19 09:48:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.427.416 von Doppelvize am 26.04.19 08:08:41Was meinst Du damit, wer das entscheidet?
      Bist Du nicht in der Lage ein Verfassungsgerichtsurteil aufzurufen?
      2 BvR 2257/17 vom 5.12.2018.

      Wie üblich. liegst Du mit Deinen Vermutungen falsch.
      Ich habe vor über zwei Jahren einen Ring von Prozeßbeobachtern gegründet.
      Seit dem waren bei meinen Prozessen jeweils fünf bis zehn Leute.

      Jemand, den ich ünterstütze, will dies aber bundesweit organisieren. Mal sehen, ob dies funktioniert.
      Die Planungsphase ist weitgehend abgeschlossen.

      300km sind nicht das Problem, aber der Termin um 9 Uhr. Da verstehe ich schon, daß Du diesen Termin nicht wahrnimmst. Auch hat man ja nur einen Nutzen, wenn man gute Vorkenntnisse hat. Gadamer nannte dies "den Zirkel des Verstehens".

      Sehr vermutlich kommt mein Beistand, § 90 ZPO, aus Bochum, ein oder zwei Proezßbeobachter aus der Umgebung von Frankfurt und möglicherweise ein Prozeßbeobachter und Journalist aus der Schweiz.

      Es wird jedenfalls interessant, da ich in den letzten fünf Jahren durch meinen Beistand sehr viel gelernt habe. Trotzdem ist er immer noch deutlich besser, als ich.

      Ich habe dies auch nicht nur für diesen Termin eröffnet, es wird weitere Termine geben.
      Isi

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      schrieb am 26.04.19 09:59:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.425.781 von Isengrad am 25.04.19 21:24:26 Also ein (hier unzureichend beschriebener) Rechtsstreit zwischen Jobcenter und dir.

      Vorrangig aber geht es um das Verhalten von Richtern, die PKH verweigert haben



      Warum wurde PKH abgelehnt ? Begründung ?

      Hast du dir die Randzffern zum § 22 SGB II mal durchgelesen ?

      https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-profe…

      Es gibt in Berlin/Potsdam sicher Dutzende AL-Beratungstellen, die dir beim Thema hätten helfen können. Auch eine in Anspruch geommen ?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.04.19 10:37:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.428.427 von derdieschnautzelangsamvollhat am 26.04.19 09:59:36Danke für den Link.
      Nein, ich hatte Anwälte und war in einem Sozialverband.
      Die akzeptieren, was ihnen Richter sagen, auch wenn es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
      Dabei sind Richter und Verwaltungen an Gesetz und Recht gebunden, § 38 DRiG, § 1 und 31 SGB I sowie Art. 20 III GG.
      Für ein Kopfteilprinzip gibt es keine Rechtsgrundlage. Richter sind nicht befugt, Gesetze zu erlassen, sondern müssen diese anwenden: BVerfG 2 BvR 794/95 vom 20.3.2002, insbesondere RZ 65 und 75 oder 95.

      Und Richter müssen die mündliche Verhandlung vorberieten, § 106 SGG, §§ 139 und 273ff ZPO.

      Wie gesagt, es wird interessant.
      Isi
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.04.19 11:07:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.428.868 von Isengrad am 26.04.19 10:37:45Für ein Kopfteilprinzip gibt es keine Rechtsgrundlage.

      Das Kopfteilprinzip ist m.E. Teil des § 22 SGB II, da es um die Angemessenheit/Aufteilung der KdU Bedarfe für Bedarfsgemeinschaften geht, und sich auch auf mitbewohnende Köpfe ohne ALG II oder Sozialhilfebezug erstrecken kann. Ist im Link unter Rz 71 und 72 doch beschrieben.

      Jedenfalls viel Glück bei der Verhandlung !
      Avatar
      schrieb am 26.04.19 17:18:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      Danke für die Anteilnahme und Hinweise.

      Ich werde hier sicherlich über den Termin berichten und werde auch das Urteil in einen meiner Blogs einstellen.

      Was Du und sehr viele, selbst Anwälte und Richter, übersehen, ist, daß weder Kommentatoren, noch Richter, noch Putzfrauen der Gesetzgeber ist. Gesetze darf nur das Parlament erlassen. Daher interessiert nicht, was in Kommentaren steht, es muß ein Blick ins Gesetz her, hier also in § 22 SGB II.
      Isi
      Avatar
      schrieb am 28.04.19 01:52:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.427.416 von Doppelvize am 26.04.19 08:08:41Würde eher meinen, das sind deine Sozialistenfreunde,
      die gerne alles Greifbare verstaatlichen würden,
      so wie du möglichst viel für den staatlichen Rentenwahn einziehen möchtest.
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