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    Besteuerung von Gewinnen bei vorzeitig gekündigter Fonds-Rentenversicherung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.08.05 22:39:13 von
    neuester Beitrag 17.08.05 07:24:16 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.000.183
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      schrieb am 15.08.05 22:39:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich erbitte Antworten auf folgende Frage:

      Angenommen, man hat vor vielleicht fünf Jahren eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen, und man möchte diese jetzt vorzeitig kündigen. Wie werden dann Gewinne besteuert?

      Beispiel:
      Eingezahltes Geld (incl. Abschlussgebühren etc.)10 000 Euro, jetziger Rückkaufswert 12 000 Euro.

      Es sind also trotz Abschlussgebühren bereits Gewinne von 2000 Euro entstanden. Eigentlich sind die Gewinne aber sehr viel höher, da ja die "echten" Kursgewinne größer als 2000 Euro sind, weil ja bekanntlich aus den ersten Beiträgen größere Teile nicht in die Fonds, sondern in die Abschluss- und Verwaltungsgebühren geflossen sind.

      Für fundierte Antworten bin ich schon jetzt dankbar!
      Avatar
      schrieb am 15.08.05 23:03:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      [posting]17.563.252 von ostmann am 15.08.05 22:39:13[/posting]Hi Ostmann,

      zur Steuer kann ich nicht viel sagen. Ich gratuliere aber, daß Du nach der kurzen Zeit schon im Plus bist - Respekt.

      Bei meiner gemanagten MLP Fondspolice bin ich nach 6 Jahren noch Lichtjahre entfernt, um den Break-Even-Point zu erreichen:mad::mad::mad:

      Murdo
      Avatar
      schrieb am 15.08.05 23:34:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]17.563.252 von ostmann am 15.08.05 22:39:13[/posting]Steuerpflichtig sind die außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus den Sparanteilen (Gewinne aus dem Kostenanteil oder dem Risikoanteil unterfallen nicht der Steuerpflicht). Diese Zinsen gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen; sie stellen also Kapitalerträge dar. Die Höhe dieser Kapitalerträge ist vom Versicherer zu ermitteln. Das Halbeinkünfteverfahren gilt nicht. Bis zur Höhe des Sparerfreibetrages (1370 € bei Ledigen) fällt keine Steuer an. Falls Du den Freibetrag noch nicht anderweitig ausgeschöpft hast, solltest Du dem Versicherer einen Freistellungsauftrag schicken, damit er keine Kapitalertragsteuer einbehalten muß. Normalerweise fragen Versicherer nach, ob man einen Freistellungsauftrag stellen will.

      Gruß
      wassermann1978
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 09:49:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Steuerpflichtig sind die außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus den Sparanteilen (Gewinne aus dem Kostenanteil oder dem Risikoanteil unterfallen nicht der Steuerpflicht). Diese Zinsen gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen; sie stellen also Kapitalerträge dar.

      Hallo Wassermann,

      vielen Dank erst mal für deine Anwort.
      Allerdings kann ich als Laie damit nicht all zu viel anfangen. Wie kann man aus dem Kostenanteil Gewinne erzielen? Ich denke mit, der Kostenteil sind Provisionen, oder habe ich das falsch verstanden?

      Meine Denke ist folgende: Wenn ich z.B. für 10.000 Euro Beiträge erbringe, davon werden 2000 Euro für Provisionen abgezogen, verbleiben 8000 Euro, die angelegt worden sind. Diese dafür gekauften Anteile haben sich aber in den vielen Monaten seit Beginn auf 12.000 Euro auf Grund steigender Kursentwicklung gesteigert.
      Wenn ich jetzt die Versicherung kündige, müsste ich doch irgendwas von den 12.00 Euro versteuern.
      Sind das die Gewinne von 8000 auf 12000 Euro? Und wie sieht das mit Spekulationsgewinnen aus? Die letzten Anteile wurden doch erst in den letzten Monaten gekauft. Dafür müsste man doch in einem Depot die Speku-Steuer bezahlen. Also ein Problem der Aufdröselung einbezahlter Beiträge mit der Unterscheidung der Einjahresfrist?

      Bitte versucht mal, mit laienhaften Worten Licht in mein Dunkel zu bringen!
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 10:38:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]17.563.252 von ostmann am 15.08.05 22:39:13[/posting]Hallo ostmann, mal janz einfach: wie du selbst sehr richtig sagst: Dein Beitrag geht nur zum Teil in die Fondsanlage, der andere Teil geht für Kosten und evtl. Abdeckung von Risiken drauf. Der 1. Teil zählt und interessiert in dem Zusammenhang nicht. Da Du die Fristen für eine steuerfreie Auszahlung (5 Jahre Einzahlungen, 12 Jahre Laufzeit) nicht einhältst, musst Du auf die Zins- und/oder Dividendenerträge (nicht aber Kursgewinne)Kapitalertragssteuer zahlen. Für Zinserträge 30%, für Dividenden 20%.Diese Steuerschuld kannst Du aber mit Deinem Sparerfreibetrag abfangen. 1.370,- für Single, dat Doppelte für Ehepaar) Darum als Vorgehen wie folgt: an die Versicherung schreiben, kündigen, wie wassermann schon sagt, Freistellungsauftrag mitschicken. Oder noch besser: Vorher von der Versicherung die enspr. Angaben zu den Erträgen einholen, und dann den FSA entsprechend ausgefüllt mitschicken. Wenn der allerdings schon durch Deine ganzen Bausparverträge und Sparbücher ausgeschöpft ist ;), hilft´s nix, dann greift die Steuer. Zweitbeste Möglichkeit zum FSA: Später die Steuerabzüge in der Einkommenssteuererklärung geltend machen und zurückholen.
      Gruss aus bei Hannover...

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      Avatar
      schrieb am 16.08.05 11:59:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ostmann, Hut ab für die tolle Performance Deiner Anlage !

      Ist wohl Legal&General ? Sonst doch kaum möglich bei den
      ganzen anderen Kostenmonstern.
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 13:01:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      #5

      Wenn ich nur auf Zinsen und Dividenden Steuern im Rahmen eines Kapitalertrages abführen müsste, heisst das ja, dass ich sämtliche Kursgewinne der Fonds auch ohne Einhaltung der 12-Jahresfrist (und auch die in den letzten 12 Monaten im Rahmen der Beitragsszahlung erworbenen Anteile und deren Kursgewinne) sämtlich steuerfrei kassieren könnte.

      Das wäre ja super! Oder irre ich hier nicht doch etwa?
      Avatar
      schrieb am 16.08.05 13:11:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      #6

      Hallo Warrantexperte!

      Nun ja, das mit der Performance war halt etwas Glück.
      Dazu sei folgendes gesagt: Die Gesamtlaufzeit beträgt 15 Jahre, und der Beginn war in der Zeit, in der die Kurse sehr weit oben waren.

      Die also nicht übermäßig großen Abschlussgebühren verteilten sich somit vor allem auf die Zeit der hohen Kurse, während später schon halbwegs normale Kurse zum Ansteigen der Anteile beigetragen haben. Ein etwas späterer Beginn hätte vielleicht noch ein etwas besseres Resultat erzielt.

      Außerdem habe ich die Möglichkeit des günstigen Switchens einige Male genutzt, und durch Zufall waren das fast sämtlichst glückliche Entscheidungen.

      Ansonsten bin ich bei anderen Anlagen auch schon auf EINIGEN Verlusten hängen geblieben. Alles in allem habe ich mit Fonds und Aktien, insgesamt betrachtet, mehr gute als schlechte Erfahrungen gemacht.

      Im übrigen handelt es sich nicht um Legal&General.

      Gruß Ostmann
      Avatar
      schrieb am 17.08.05 00:46:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ ostmann:

      Aus Kostenanteilen können (geringe) Gewinne erzielt werden, wenn bspw. die Verwaltungskosten im Nachhinein geringer ausfallen als erwartet. Der Kostenanteil besteht nicht nur aus Provisionen.

      Meine Denke ist folgende: Wenn ich z.B. für 10.000 Euro Beiträge erbringe, davon werden 2000 Euro für Provisionen abgezogen, verbleiben 8000 Euro, die angelegt worden sind. Diese dafür gekauften Anteile haben sich aber in den vielen Monaten seit Beginn auf 12.000 Euro auf Grund steigender Kursentwicklung gesteigert.
      Wenn ich jetzt die Versicherung kündige, müsste ich doch irgendwas von den 12.00 Euro versteuern.
      Sind das die Gewinne von 8000 auf 12000 Euro?


      Überlege mal, was das bedeuten würde, wenn der Gewinn 4.000 (= 12.000 - 8.000) betrüge: Dann hättest Du 10.000 investiert, davon 2.000 Kosten gehabt. Wenn Du nun die Differenz von 4.000 versteuern müßtest, würden die darin enthaltenen 2.000 Kosten nicht wie (steuermindernde) WerbungsKOSTEN, sondern wie Gewinne behandelt. :eek: Die Rechnung "Auszahlung-Einzahlung" gilt erst für ab 2005 abgeschlossene Verträge.

      Und wie sieht das mit Spekulationsgewinnen aus? Die letzten Anteile wurden doch erst in den letzten Monaten gekauft. Dafür müsste man doch in einem Depot die Speku-Steuer bezahlen. Also ein Problem der Aufdröselung einbezahlter Beiträge mit der Unterscheidung der Einjahresfrist?

      Die Einjahresfrist spielt für Dich keine Rolle. Das Problem ist tatsächlich die Aufdröselung. Und die kann nur die Versicherung vornehmen (wie hoch sind die Dividenden, wie hoch die Kursgewinne), die die genauen Zahlen (Kostensätze, (außer)rechnungsmäßige Zinsen, Deckungskapital) kennt. Und deshalb muß die Versicherung Dir die Kapitalerträge mitteilen. Es gibt zwar mathematische Näherungsformeln bei klassischen Versicherungen; bei fondsgebundenen Versicherungen sind sie aber nicht anwendbar.

      Laß Dir von der Versicherung den Kapitalertrag berechnen. Die können das, die müssen das, und die werden das auch tun. Selbst kannst Du es nicht berechnen.

      #6 warrantexperte

      Kann wohl kaum L&G sein, da L&G keine Provisionen erhebt. Deshalb habe ich mir ja auch eine L&G zugelegt... :lick:
      Avatar
      schrieb am 17.08.05 07:24:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]17.569.819 von ostmann am 16.08.05 13:11:53[/posting]Guten Morgen Finanzdeutschland.
      ...Performance schlägt Kosten...
      Schönen Tag!


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