Arbeitszimmer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.08.05 22:48:48 von
neuester Beitrag 23.08.05 20:24:28 von
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Hallo,
ich muß aus gesundheitlichen Gründen demnächst eine zeitbegrenzte Rente ( Erwerbsminderung) beantragen.
Weitere Einnahmen. Kapitaleinkünfte
Kann ich in dem Fall d. Arbeitszimmer ( ist jetzt sozusagen Mittelpunkt des Berfues) voll absetzen?
Wie hoch wäre der Betrag?
Wird die Hälfte der Rente versteuert ?
Wie hoch ist der steuerliche Freibetrag?
8000 Euro?
Wie hoch ist der steuerliche Freibetrag?
Beste Grüße
Fata
ich muß aus gesundheitlichen Gründen demnächst eine zeitbegrenzte Rente ( Erwerbsminderung) beantragen.
Weitere Einnahmen. Kapitaleinkünfte
Kann ich in dem Fall d. Arbeitszimmer ( ist jetzt sozusagen Mittelpunkt des Berfues) voll absetzen?
Wie hoch wäre der Betrag?
Wird die Hälfte der Rente versteuert ?
Wie hoch ist der steuerliche Freibetrag?
8000 Euro?
Wie hoch ist der steuerliche Freibetrag?
Beste Grüße
Fata
Hallo Fata,
eine Erwerbsminderungsrente ist eine sogenannte abgekürtze Leibrente, weil Sie im Gegensatz zur Altersrente zum Beispiel, nur eine vorher definierte Zeit läuft. Je nach dem wie alt Du bist und wie lange die Rente läuft bemisst sich der Ertragsanteil. Der liegt bei weitem nicht bei 50%.
Je nach Umfang der Kapitaleinkünfte hast Du gut Chancen, ein Arbeitszimmer glaubhaft zu machen. Da Dir kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, entfiehle die Summenbegrenzung von 1250,-€ p.a. und Du kannst alle anteiligen Hauskosten absetzen. Abschreibung und Zinsen sofern eigengenutzt, sonst anteilige Kaltmiete. Dazu dann noch die Betriebskosten wie Gas, Strom , Wasser, Schornsteinfeger, Abwasser, usw. und Reparaturkosten im und ums Haus, beides ebenfalls %ual aufgeteilt.
Der Eingangssteuersatz liegt bei rund 7700,-€. Steuerlich kannst Du sicher aber auch noch Sonderausgaben berücksichtigen. Prüfen solltest Du auch die Abzugsmöglichkeit von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung. Detaillierte Infos nur bei genauerer Kenntnis Deiner pers. Situation möglich.
Gruß und gute Besserung, bsp
eine Erwerbsminderungsrente ist eine sogenannte abgekürtze Leibrente, weil Sie im Gegensatz zur Altersrente zum Beispiel, nur eine vorher definierte Zeit läuft. Je nach dem wie alt Du bist und wie lange die Rente läuft bemisst sich der Ertragsanteil. Der liegt bei weitem nicht bei 50%.
Je nach Umfang der Kapitaleinkünfte hast Du gut Chancen, ein Arbeitszimmer glaubhaft zu machen. Da Dir kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, entfiehle die Summenbegrenzung von 1250,-€ p.a. und Du kannst alle anteiligen Hauskosten absetzen. Abschreibung und Zinsen sofern eigengenutzt, sonst anteilige Kaltmiete. Dazu dann noch die Betriebskosten wie Gas, Strom , Wasser, Schornsteinfeger, Abwasser, usw. und Reparaturkosten im und ums Haus, beides ebenfalls %ual aufgeteilt.
Der Eingangssteuersatz liegt bei rund 7700,-€. Steuerlich kannst Du sicher aber auch noch Sonderausgaben berücksichtigen. Prüfen solltest Du auch die Abzugsmöglichkeit von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung. Detaillierte Infos nur bei genauerer Kenntnis Deiner pers. Situation möglich.
Gruß und gute Besserung, bsp
Der einkommensteuerliche Grundfreibetrag beträgt 7664 EUR.
[posting]17.625.976 von NATALY am 20.08.05 13:00:54[/posting]Danke für die Info. Bin bei den exakten Beträgen nicht mehr so auf dem Laufenden... .
Hallo Nataly,
Hallo alle,
danke für die schnellen Antworten.
Kann ich also 1250 Euro für das Arbeitszimmer geltend machen incl anteilsmäßige kosten für die Unmlagen.
Beste Grüße
Fata
Hallo alle,
danke für die schnellen Antworten.
Kann ich also 1250 Euro für das Arbeitszimmer geltend machen incl anteilsmäßige kosten für die Unmlagen.
Beste Grüße
Fata
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