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    Maternus - Charttechnisch und fundamental 100%-Chance! (Seite 43)

    eröffnet am 25.08.05 17:56:57 von
    neuester Beitrag 05.03.24 23:32:59 von
    Beiträge: 2.768
    ID: 1.002.673
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      Avatar
      schrieb am 24.06.10 19:41:08
      Beitrag Nr. 2.348 ()
      aber für alte Kamellen, die Meldung, war der Umsatz in Frankfurt heute ok...
      Avatar
      schrieb am 24.06.10 17:55:58
      Beitrag Nr. 2.347 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.732.047 von feuerfalk am 24.06.10 16:05:44Schwach, schwach zurück, immerhin war
      Andreas L. sowohl bei der Sieker-Klinik als auch in der Maternus-Klinik Geschäftsführer. Aber das hast du nicht gelesen bzw. nicht kapiert, oder ?



      Die Fäden habe der umtriebige Kaufmann Andreas L. (43) in der Hand gehalten. L. habe seinerzeit zudem gleichzeitig die kaufmännische Leitung in der benachbarten Maternus-Klinik inne gehabt. Jedoch habe er dort sein Engagement im »Siekertal« verschleiert.
      Avatar
      schrieb am 24.06.10 16:05:44
      Beitrag Nr. 2.346 ()
      @Börsentrader.

      schwach, ganz schwach.

      Was hat die Siekertalklinik mit der Maternus Klinik bzw. mit der Maternus Kliniken AG zu tun?
      Avatar
      schrieb am 23.06.10 17:43:15
      Beitrag Nr. 2.345 ()
      Wenn dort immer so gehandelt wurde konnte die Maternus-Klinik ja auch keine Gewinne machen.

      Ich hoffe das ist jetzt abgestellt, oder ?

      Strafverfahren gegen Ex-Klinik-Chef eingestellt
      Von Uwe Koch
      Bad Oeynhausen (WB).


      Das Strafverfahren gegen den früheren Geschäftsführer der Siekertal-Klinik ist eingestellt worden. Darauf haben sich vor dem Landgericht Bielefeld Staatsanwaltschaft und Verteidigung geeinigt. Der 49-jährige Jurist Gotthard B. wird allerdings eine Geldauflage in Höhe von 15 000 Euro an die Landeskasse zahlen.

      Staatsanwalt Rolf Richter hatte den früher in Nordhessen als Lokalpolitiker tätigen Rechtsanwalt der Beihilfe zur Untreue und der Insolvenzverschleppung angeklagt. Auch habe es B. als Geschäftsführer unterlassen, die Handelsbücher ordnungsgemäß zu führen.

      Gotthard B. fungierte seit 2003 als Geschäftsführer der Siekertal-Klinik an der Schützenstraße. Nach Ansicht aller Prozessparteien vor der 9. Strafkammer des Landgerichts hatte er aber lediglich die Funktion eines Strohmanns.

      Die Fäden habe der umtriebige Kaufmann Andreas L. (43) in der Hand gehalten. L. habe seinerzeit zudem gleichzeitig die kaufmännische Leitung in der benachbarten Maternus-Klinik inne gehabt. Jedoch habe er dort sein Engagement im »Siekertal« verschleiert.

      Überdies wurde Andreas L. im Jahr 2005 vom Klinikum Bremen-Ost (KBO) als kaufmännischer Direktor angestellt, und in der Hansestadt habe man wiederum von dessen Doppelfunktion nichts gewusst. Die Verflechtungen zwischen den Kliniken in Bremen, Bad Oeynhausen und einem Klinik-Projekt in Rastede wurden nun vor allem Andreas L. zur Last gelegt. Also habe er auch die Überschuldung und die miserable Buchführung der Siekertal-Klinik zu verantworten gehabt.

      Der Staatsanwalt erklärte dazu, dass Gotthard B. in diesen Punkten höchstens eine Verurteilung zu einer Geldstrafe gedroht habe.

      Die Hauptvorwürfe Rolf Richters betrafen zudem einen Gefährdungsschaden in Höhe von 7,5 Millionen Euro. So habe der Jurist einen Handelsvertretervertrag mit der Lieferantin von 1000 Multimediageräten für die Bremer Klinik geschlossen. Kosten: 5,6 Millionen Euro. Für die Anschaffung habe kein vernünftiger Grund vorgelegen, doch ausgerechnet Andreas L. habe aus dem Geschäft 232 000 Euro Provision erhalten.

      Schließlich habe B. mit L. ein Schuldanerkenntnis der Bremer Klinik zugunsten der Klinik in Bad Oeynhausen abgeschlossen. Grund dafür sei eine »Verschwiegenheitsvereinbarung« hinsichtlich der Zusammenarbeit beider Kliniken gewesen. Sollte in Bremen jemand gegen dieses Verdikt verstoßen, so wären 1,9 Millionen Euro nach Bad Oeynhausen geflossen.

      Ein tatsächlicher Schaden sei also durch die Handlungen des Rechtsanwaltes nicht entstanden. Im Gegenteil: Gotthard B. habe sich durch sein Engagement in Bad Oeynhausen völlig überschuldet. Seine politischen Mandate habe er im Zuge der Ermittlungen gegen ihn abgeben müssen.

      Letztlich hatte der Jurist sogar gegenüber der Hamburger Marseille AG, die Eigentümerin der nun in Insolvenz befindlichen Siekertal-Klinik war, eine Bürgschaft in Höhe von 800 000 Euro abgeben müssen. Diese Bürgschaft ist bisher jedoch noch nicht in Anspruch genommen worden. Zur Insolvenzmasse der Klinik hatte B. obendrein einen Beitrag von 75 000 Euro gezahlt.

      Die Parteien einigten sich danach, das Verfahren einzustellen, gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 15 000 Euro.
      23.06.2010


      http://www.westfalen-blatt.de/nachrichten/regional/luebbecke…
      Avatar
      schrieb am 31.05.10 22:23:41
      Beitrag Nr. 2.344 ()
      Donnerwetter, die Umsätze sind ja umwerfend. :mad:

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      Avatar
      schrieb am 28.05.10 15:50:33
      Beitrag Nr. 2.343 ()
      MATERNUS-Kliniken Aktiengesellschaft
      Berlin
      – Wertpapier-Kenn-Nummer 604400/ISIN DE 0006044001 –

      Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

      wir laden Sie ein zur
      ordentlichen Hauptversammlung der
      MATERNUS-Kliniken Aktiengesellschaft
      am Montag, den 12. Juli 2010, um 11:00 Uhr, im
      Ludwig Erhard Haus, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin.
      I. Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MATERNUS-Kliniken Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2009, des Lageberichts für die MATERNUS-Kliniken Aktiengesellschaft und des Konzernlageberichts, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009, sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB bzw. § 315 Abs. 4 HGB

      Die genannten Unterlagen können ab sofort im Internet unter www.maternus.de in dem Bereich Investor Relations eingesehen werden.

      Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung nach der gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 AktG) lediglich zugänglich zu machen. Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung.
      2.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

      Den Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung erteilt.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

      Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung erteilt.
      4.

      Beschlussfassung über die Zustimmung zu Vergleichsvereinbarungen mit ehemaligen Organmitgliedern

      Die MATERNUS-Kliniken AG hat am 01. Februar 2010 mit dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden, Herrn Wolfgang Stindl, einen Vergleich geschlossen, dessen Gegenstand eine variable Vergütung für 2008 einerseits und etwaige Ersatzansprüche gegenüber Herrn Stindl in Zusammenhang mit der Tätigkeit von RSM Hemmelrath GmbH und Hemmelrath & Partner bis Ende Januar 2007 andererseits sind. Das Ergebnis ist, dass Herrn Stindl statt einer variablen Vergütung von 43.480,00 € noch 23.000,00 € auszuzahlen sind. Aufgrund der Einbeziehung etwaiger Ersatzansprüche in den Vergleich bedarf dieser zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Der Vergleichsvereinbarung zwischen der MATERNUS-Kliniken AG und Herrn Wolfgang Stindl vom 01. Februar 2010 wird zugestimmt.

      Der vollständige Wortlaut des Vergleichs mit Herrn Stindl ist in Anlage 1 zu dieser Einberufung wiedergegeben.
      5.

      Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 sowie des Abschlussprüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die FIDES Treuhandgesellschaft KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu bestellen. Diese nimmt auch die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts vor, sofern eine solche prüferische Durchsicht erfolgen sollte.
      II. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden:


      MATERNUS-Kliniken Aktiengesellschaft
      c/o Computershare HV-Services AG
      Prannerstraße 8
      80333 München
      Telefax: +49 89 / 309 037-4675
      E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

      Der Anteilsbesitz muss durch eine Bescheinigung des depotführenden Instituts nachgewiesen werden. Der Nachweis bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Dieser Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt auf Montag, den 21. Juni 2010, 0.00 Uhr (Nachweisstichtag), beziehen und der Gesellschaft spätestens bis Montag, den 5. Juli 2010, 24.00 Uhr, zugehen. Nach Eingang des Nachweises über den Anteilsbesitz bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
      III. Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)

      Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
      IV. Stimmrechtsvertretung

      Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder eine Person ihrer Wahl, ausüben lassen.

      In Ermangelung einer abweichenden Satzungsregelung bedarf die Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts gemäß § 134 Abs. 3 AktG grundsätzlich der Textform. Auf die gesetzlichen Sonderregelungen des § 135 AktG zu Stimmrechtsvollmachten, die einem Kreditinstitut, einer Vereinigung von Aktionären oder sonstigen, einem Kreditinstitut gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellten Personen oder Personenvereinigungen erteilt werden, wird hingewiesen.

      Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden; die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

      Vollmachten und Weisungen können auch auf elektronischem Weg übermittelt werden und zwar bis zum Sonntag, den 11. Juli 2010, 18.00 Uhr an nachfolgende E-Mail-Adresse:
      HV2010@maternus.de

      Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur Vollmachts- und ggf. Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übersandt, nachdem sie sich gemäß den oben erläuterten Bedingungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet und die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachgewiesen haben, oder können im Internet unter www.maternus.de in dem Bereich Investor Relations/Hauptversammlung eingesehen werden.
      V. Freie Verfügbarkeit der Aktien

      Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
      VI. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zur Zeit der Einberufung

      Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 52.425.000,00 €. Das Grundkapital ist eingeteilt in 20.970.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt 20.970.000. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger keine eigenen Aktien.
      VII. Rechte der Aktionäre

      Ergänzungsanträge der Tagesordnung

      Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens zum 11. Juni 2010, zugehen.

      Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

      Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden.

      Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.maternus.de in dem Bereich Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 27. Juni 2010, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat:


      MATERNUS-Kliniken AG
      Investor Relations
      Französische Str. 53–55
      10117 Berlin
      Telefax: 030 / 65 79 80 650
      E-Mail: HV2010@maternus.de

      Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sinngemäß. Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.

      Auskunftsrecht des Aktionärs

      Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen (z.B. keine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen). Ferner ist der Versammlungsleiter nach näherer Maßgabe von § 14 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.

      Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o. g. Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.
      VII. Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

      Diese Einberufung der Hauptversammlung und die nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Informationen und Unterlagen, etwaige Tagesordnungsergänzungsverlangen im Sinne von § 122 Abs. 2 AktG sowie weitere Informationen sind über die Internetadresse www.maternus.de in dem Bereich Investor Relations zugänglich.



      Berlin, im Mai 2010

      MATERNUS-Kliniken AG

      Der Vorstand



      Anlage 1 – zu Tagesordnung Punkt 4:

      Beschlussfassung über die Zustimmung zu Vergleichsvereinbarungen mit ehemaligen Organmitgliedern
      Vergleich

      zwischen

      der Maternus-Kliniken AG, Französische Straße 53–55, 10117 Berlin, vertreten durch den Aufsichtsrat, dieser aufgrund Aufsichtsratsbeschluss vom 27.11.2009 vertreten durch Herrn Rechtsanwalt/Steuerberater Andreas Himmelmann
      – im Folgenden: Maternus –

      und

      Herrn Wolfgang Stindl, Langstraße 3, 63486 Bruchköbel
      – im Folgenden: Herr Stindl –

      Präambel

      Herr Stindl war in der Zeit vom 01. Januar 2001 bis zum 31. Januar 2007 Vorstand der Maternus. Das Vorstandsanstellungsverhältnis wurde durch einen Abwicklungsvertrag vom 06.02.2007 mit Wirkung zum 31.12.2008 beendet. Herr Stindl macht Tantiemeansprüche geltend/Maternus hat Herrn Stindl vor dem Landgericht Hannover, Az. 20 O 260/07 und in dem Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 7 O 138/09 den Streit verkündet. Zur gütlichen Regelung vereinbaren die Parteien was folgt:
      1.

      Maternus zahlt binnen 5 Banktagen nach Vergleichsabschluss auf die Tantiemeforderung einschließlich Verzugskosten einen Betrag von 23.000 € brutto.

      Damit sind alle finanziellen Tantiemeansprüche von Herrn Stindl abgegolten.
      2.

      Maternus erklärt, dass sie Ansprüche gegenüber Herrn Stindl aus den Sachverhalten, der den in Ziff. 1 genannten Streitverkündungen zugrunde liegen, nicht geltend macht. Maternus wird, vertreten durch seinen Aufsichtsrat, die Zustimmung zu dieser Vereinbarung durch die Hauptversammlung beantragen.
      3.

      Die Kosten der anwaltlichen Vertretung trägt jede Seite selbst.
      Avatar
      schrieb am 24.05.10 19:27:11
      Beitrag Nr. 2.342 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.512.058 von boersentrader02 am 12.05.10 23:58:28Die Aussagen des VV passen aber nicht zu den Zahlen.

      Den "nachhaltigen Turnaround" und die "Grundlage für einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg" kann ich nicht recht erkennen. Im Kern sehe ich seit Jahren keine Fortschritte.

      Siehe auch Beitrag #2321.

      Vorsicht auch gerade deshalb, weil sich die Lage einer AG in dieser Branche nicht so einfach verbessern lässt. Bzw. wenn überhaupt, dann nur in ganz kleinen Schritten. Man kann eben nicht einfach ein neues Produkt erfinden oder neue Absatzmärkte auftun. Man ist in seinem Geschäft relativ gebunden und kann quasi nur über eine möglichst gute Auslastung jenseits der 90 % Ergebnisverbesserungen erreichen.

      Vorsicht ist m.E. weiter angesagt - siehe geringere Auslastung im Pflegebereich. Es werden weiter munter landauf- und ab neue Pflegeeinrichtungen gebaut.

      Falls Maternus unter dem Mindestlohn zahlt, dürfte das belasten. Falls sie drüber zahlen, könnte es ggf. positv sein.
      Avatar
      schrieb am 12.05.10 23:58:28
      Beitrag Nr. 2.341 ()
      MATERNUS-Kliniken AG / Quartalsergebnis

      12.05.2010 08:46

      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt
      durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


      ---------------------------------------------------------------------------

      * Stabile Umsatzentwicklung im Vergleich zum Vorjahr
      * Operative Ergebnisentwicklung im Rahmen der Erwartungen

      Berlin, 12. Mai 2010 -

      Die MATERNUS-Kliniken AG, einer der führenden
      Betreiber von Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen in Deutschland, hat
      heute ihren Konzern-Quartalsfinanzbericht zum 31. März 2010 veröffentlicht.
      Daraus geht hervor, dass die ergriffenen Maßnahmen zur Steigerung der
      Profitabilität, wie die Differenzierung des Leistungsangebots und die
      erfolgreich umgesetzten Restrukturierungsmaßnahmen im Konzern, ihre Wirkung
      zeigen. Trotz eines leichten Rückgangs in der Auslastung gelang es, den
      eingeschlagenen Kurs fortzusetzen und die Ergebnisse zu stabilisieren.

      Im ersten Quartal 2010 beliefen sich die Umsatzerlöse im Konzern auf 27,0
      Mio. EUR nach 27,1 Mio. EUR in den ersten drei Monaten 2009. Das Ergebnis
      vor Zinsen und Steuern (EBIT) liegt mit 0,8 Mio. EUR nahezu auf
      Vorjahresniveau (Vorjahr: 0,9 Mio. EUR). Wie im Vergleichszeitraum erzielte
      der Konzern zum 31. März 2010 ein Ergebnis vor Steuern (EBT, nach
      Ergebnisanteilen anderer Gesellschafter) in Höhe von -0,9 Mio. EUR.

      MATERNUS verfügt zum 31. März 2010 im Konzern über eine Gesamtkapazität von
      4.083 Betten (Vorjahr: 4.110). Diese geringfügige Reduzierung resultiert
      aus der Umwidmung von Doppel- in Einzelzimmer im Segment Pflege: 3.118
      Betten (Vorjahr: 3.145 Betten). Unverändert zum Vorjahr verfügt das Segment
      Rehabilitation über 965 Betten. Insgesamt ging im ersten Quartal 2010 die
      durchschnittliche Kapazitätsauslastung im Konzern von 82,7 Prozent im
      Vorjahr auf 80,0 Prozent zurück.

      Im Bereich Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen konnte in den ersten drei
      Monaten des Jahres 2010 ein Segmentumsatz in Höhe von 20,5 Mio. EUR
      (Vorjahr: 20,6 Mio. EUR) erzielt werden. Aufgrund der andauernden
      Anlaufphase in Altenahr sowie der Übergangsphasen in Bad Dürkheim, Pelm und
      Hannover ging die durchschnittliche Kapazitätsauslastung im Segment von
      85,7 Prozent auf 83,3 Prozent zurück. Daher verringerte sich im
      Pflegesegment das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) auf 2,1 Mio. EUR
      nach 2,4 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum.

      Trotz einer verringerten durchschnittlichen Kapazitätsauslastung (inklusive
      Begleitpersonen) von 69,4 Prozent (Vorjahr: 72,9 Prozent) lag der
      Segmentumsatz im Bereich Rehabilitation mit 6,5 Mio. EUR auf
      Vorjahresniveau. Gleichzeitig gelang es, das Ergebnis vor Zinsen und
      Steuern (EBIT) auf -0,5 Mio. EUR nach -0,6 Mio. EUR im Vorjahr leicht zu
      verbessern.

      Dietmar Meng, Vorstandsvorsitzender der MATERNUS-Kliniken AG, beurteilt die
      Entwicklungen im ersten Quartal 2010 als positiv und erläutert die
      Bedeutung für den Konzern: 'Wir sehen uns bestätigt, nach der Neuordnung
      unserer Prozesse und Strukturen einen nachhaltigen Turnaround herbeigeführt
      zu haben. Wir gehen von einer konstanten Umsatz- und Ergebnisentwicklung im
      weiteren Verlauf des Geschäftsjahrs 2010 im Rahmen der im Jahr 2009
      erzielten Werte aus. Künftig sind wir so in der Lage, flexibel auf die sich
      dynamisch verändernden Marktanforderungen zu reagieren.' Er ergänzt: 'Damit
      haben wir die Grundlage für einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg des
      Konzerns gelegt und blicken daher sehr zuversichtlich in die Zukunft.'

      Der Konzern-Quartalsfinanzbericht zum 31. März 2010 des MATERNUS-Konzerns
      steht Ihnen ab dem 12. Mai 2010 auf der Internetseite www.maternus.de unter
      der Rubrik 'Investor Relations' zum Download zur Verfügung.

      Kontakt:

      MATERNUS-Kliniken AG
      Französische Str. 53 - 55
      10117 Berlin
      Dr. Christoph M. Wagner
      Tel.: +49 (0)30-65 79 80-518
      Fax: +49 (0)30-65 79 80-650
      E-Mail: christoph.wagner@maternus.de12.05.2010 08:46 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
      Avatar
      schrieb am 07.05.10 10:33:09
      Beitrag Nr. 2.340 ()
      Ich mache nicht viel Worte, sondern nur so viel 1,50 € (nicht für zwei, sondern für 1 Aktie!) :)
      Avatar
      schrieb am 30.04.10 16:42:16
      Beitrag Nr. 2.339 ()
      Nennwert war natürlich nicht richtig !

      Das Grundkapital der Maternus AG ist eingeteilt in 20.970.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem
      derzeitigen anteiligen Betrag am Grundkapital von 2,50 € je Aktie.

      HC
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