Maternus - Charttechnisch und fundamental 100%-Chance! (Seite 76)
eröffnet am 25.08.05 17:56:57 von
neuester Beitrag 05.03.24 23:32:59 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 34.024.388 von insolvenzi am 04.05.08 18:43:24"Keine Nachricht - gute Nachricht" (französisches Sprichwort).
Maternus ist ein Nebenwert und nicht im Fokus der Wirtschaftspresse, Cura als Großaktionär hat offensichtlich kein Interesse an Publicity. Insofern ist das Schweigen im Walde nichts negatives.
Maternus ist ein Nebenwert und nicht im Fokus der Wirtschaftspresse, Cura als Großaktionär hat offensichtlich kein Interesse an Publicity. Insofern ist das Schweigen im Walde nichts negatives.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.022.816 von superman am 04.05.08 07:28:19Hallo Aktionärsgemeine,
kann man Maternus noch durch pflege, Operation etc. retten ? ;-)
Oder sollte man eher den Totengräber bemühen ?
Nach dem Einstig von Cura 12 sah es ja erst positiv aus, nun passiert aber schon eine Weile nichts mehr.
Verglichen mit Roehn Klinikum oder Marsaille gibt es ja gehörig Nachholbedarf, oder sind diese beiden sozusagen Championsliga und Maternus eher 2. Bundesliga/Regionalliga ?
Was meint ihr dazu ?
Gruss Insolvenzi (Nomen est Omen)
kann man Maternus noch durch pflege, Operation etc. retten ? ;-)
Oder sollte man eher den Totengräber bemühen ?
Nach dem Einstig von Cura 12 sah es ja erst positiv aus, nun passiert aber schon eine Weile nichts mehr.
Verglichen mit Roehn Klinikum oder Marsaille gibt es ja gehörig Nachholbedarf, oder sind diese beiden sozusagen Championsliga und Maternus eher 2. Bundesliga/Regionalliga ?
Was meint ihr dazu ?
Gruss Insolvenzi (Nomen est Omen)
Einfach mal unten auf den Bestätigungsbutton drücken und dann weiterlesen.
http://bundesrecht.juris.de/aktg/__53a.html
§ 53a Gleichbehandlung der Aktionäre
Aktionäre sind unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln.
Dass heisst alle Aktionäre hatten Recht zu wissen was für ein Preis wirklich bezahlt wurde.Und dieser Satz des Gesetzes wurde hier leider nicht erfüllt.
§ 53a Gleichbehandlung der Aktionäre
Aktionäre sind unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln.
Dass heisst alle Aktionäre hatten Recht zu wissen was für ein Preis wirklich bezahlt wurde.Und dieser Satz des Gesetzes wurde hier leider nicht erfüllt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.991.118 von Stoni_I am 29.04.08 10:44:52Dort(http://www.cura-12-seniorencentrum.com/) finde ich nur folgendes Text:
Wichtiger Hinweis zum Pflichtangebot der CURA 12. Seniorencentrum GmbH an die Aktionäre der MATERNUS-Kliniken Aktiengesellschaft
Die CURA 12. Seniorencentrum GmbH (die "Bieterin"), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 97172, hat angekündigt, dass sie auf dieser Internetseite nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") die Angebotsunterlage veröffentlichen wird.
Das Angebot ist ein Pflichtangebot im Sinne des § 35 Abs. 2 des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) und erfolgt erst durch Bekanntmachung der Angebotsunterlage und ausschließlich nach Maßgabe deren Bestimmungen.
Das Angebot, das sich an alle Aktionäre der MATERNUS-Kliniken Aktiengesellschaft richten wird, wird ausschließlich nach deutschem Recht, insbesondere nach den Vorschriften des WpÜG in Verbindung mit der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots durchgeführt werden. Die Durchführung als Angebot nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Die Bieterin wird keine weiteren Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage oder des beabsichtigten Angebots durch Wertpapieraufsichtsbehörden oder ähnliche Behörden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland vornehmen. Die Bieterin und mit ihr gemeinsam handelnde Personen übernehmen daher keine Verantwortung für die Einhaltung anderer als deutscher Rechtsvorschriften.
Die Angebotsunterlage wird ausschließlich nach den Bestimmungen des WpÜG verbreitet werden. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage, insbesondere im Internet, dient ausschließlich der Einhaltung der Bestimmungen des WpÜG und bezweckt weder die Abgabe eines Angebots noch die Veröffentlichung des Angebots oder der Angebotsunterlage noch eine öffentliche Werbung für das Angebot nach Maßgabe anderer Rechtsordnungen als der deutschen. Eine Veröffentlichung nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland ist von der Bieterin nicht beabsichtigt. Die Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage nach anwendbaren Regeln anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland durch Dritte ist nicht gestattet und ist von der Bieterin nicht gewollt.
Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz der Angebotsunterlage oder anderer im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Angebot stehender Unterlagen gelangen oder die das Pflichtangebot annehmen wollen und dem Anwendungsbereich anderer kapitalmarktrechtlicher oder wertpapierrechtlicher Vorschriften als jener der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, werden aufgefordert, sich vor Annahme des Angebots über diese kapitalmarktrechtlichen und wertpapierrechtlichen Vorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Die Bieterin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Weitergabe, Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Angebot stehender Unterlagen oder die Annahme des beabsichtigten Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils dort geltenden nationalen Rechtsvorschriften vereinbar ist. Jede Haftung der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen für die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Hiermit bestätige ich, dass ich vorstehende Informationen gelesen habe.
Wo steht da was über 0,47 oder 0,72 euro?Merkwürdig!
Wichtiger Hinweis zum Pflichtangebot der CURA 12. Seniorencentrum GmbH an die Aktionäre der MATERNUS-Kliniken Aktiengesellschaft
Die CURA 12. Seniorencentrum GmbH (die "Bieterin"), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 97172, hat angekündigt, dass sie auf dieser Internetseite nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") die Angebotsunterlage veröffentlichen wird.
Das Angebot ist ein Pflichtangebot im Sinne des § 35 Abs. 2 des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) und erfolgt erst durch Bekanntmachung der Angebotsunterlage und ausschließlich nach Maßgabe deren Bestimmungen.
Das Angebot, das sich an alle Aktionäre der MATERNUS-Kliniken Aktiengesellschaft richten wird, wird ausschließlich nach deutschem Recht, insbesondere nach den Vorschriften des WpÜG in Verbindung mit der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots durchgeführt werden. Die Durchführung als Angebot nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Die Bieterin wird keine weiteren Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage oder des beabsichtigten Angebots durch Wertpapieraufsichtsbehörden oder ähnliche Behörden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland vornehmen. Die Bieterin und mit ihr gemeinsam handelnde Personen übernehmen daher keine Verantwortung für die Einhaltung anderer als deutscher Rechtsvorschriften.
Die Angebotsunterlage wird ausschließlich nach den Bestimmungen des WpÜG verbreitet werden. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage, insbesondere im Internet, dient ausschließlich der Einhaltung der Bestimmungen des WpÜG und bezweckt weder die Abgabe eines Angebots noch die Veröffentlichung des Angebots oder der Angebotsunterlage noch eine öffentliche Werbung für das Angebot nach Maßgabe anderer Rechtsordnungen als der deutschen. Eine Veröffentlichung nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland ist von der Bieterin nicht beabsichtigt. Die Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage nach anwendbaren Regeln anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland durch Dritte ist nicht gestattet und ist von der Bieterin nicht gewollt.
Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz der Angebotsunterlage oder anderer im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Angebot stehender Unterlagen gelangen oder die das Pflichtangebot annehmen wollen und dem Anwendungsbereich anderer kapitalmarktrechtlicher oder wertpapierrechtlicher Vorschriften als jener der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, werden aufgefordert, sich vor Annahme des Angebots über diese kapitalmarktrechtlichen und wertpapierrechtlichen Vorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Die Bieterin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Weitergabe, Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Angebot stehender Unterlagen oder die Annahme des beabsichtigten Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils dort geltenden nationalen Rechtsvorschriften vereinbar ist. Jede Haftung der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen für die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Hiermit bestätige ich, dass ich vorstehende Informationen gelesen habe.
Wo steht da was über 0,47 oder 0,72 euro?Merkwürdig!
@Stoni: Wenn ich es richtig sehe hat Maternus diesbzüglich Ymos einen Kredit gegeben
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.001.109 von superman am 30.04.08 12:39:28Stabilisierung der Maternus zu Lasten der YMOS-Betriebsrentler?
Großkapital gegen kleine Rentner?
Großkapital gegen kleine Rentner?
Aus dem Nachtragsbericht:
Am 31. Januar 2008 konnten die neuen Finanzierungen
der Klinik Bad Oeynhausen
und der im Eigentum der YMOS I und
YMOS II stehenden Senioreneinrichtungen
valutiert werden. Damit konnten die von
Maternus zu entrichtenden Annuitäten von
9,1 Mio. € auf 5,2 Mio. € reduziert werden.
Hierdurch wurde ein Meilenstein für die
finanzielle Stabilisierung der Gruppe erreicht.
Am 31. Januar 2008 konnten die neuen Finanzierungen
der Klinik Bad Oeynhausen
und der im Eigentum der YMOS I und
YMOS II stehenden Senioreneinrichtungen
valutiert werden. Damit konnten die von
Maternus zu entrichtenden Annuitäten von
9,1 Mio. € auf 5,2 Mio. € reduziert werden.
Hierdurch wurde ein Meilenstein für die
finanzielle Stabilisierung der Gruppe erreicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.854.181 von Schnueffelnase am 10.04.08 10:06:41Des Weiteren kann ich nicht nachvollziehen, wie du auf einen Kaufkurs von 0,72 Euro je Maternus-Aktie für Cura kommst. In der Maternus-Ad-hoc zur Übernahme stand kein Preis.
Sorry. Fehler von mir. Es wurden vor Jahresfrist nur 0,47 Euro bezahlt. Nachzulesen unter "Pflichtveröffentlichung Angebotsunterlage", Seite 10, das man auch noch hier findet. http://www.cura-12-seniorencentrum.com/
Sorry. Fehler von mir. Es wurden vor Jahresfrist nur 0,47 Euro bezahlt. Nachzulesen unter "Pflichtveröffentlichung Angebotsunterlage", Seite 10, das man auch noch hier findet. http://www.cura-12-seniorencentrum.com/
http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/hes…
"...
Der Ymos-Vorstand hatte 1800 ehemaligen Beschäftigten völlig unerwartet das Altersgeld zuerst gekürzt und im Februar schließlich ganz gestrichen. Zuvor hatte das Unternehmen mehr als 20 Jahre lang anstandslos gezahlt; in der Summe kam ein Betrag in Höhe von gut einer Million Euro jährlich zusammen.
Das Unternehmen, das heute mit zwei Beschäftigten nur noch Immobilien verwaltet, begründete den Rentenstopp mit einer akuten wirtschaftlichen Notlage.
..."
///////////////////
Naja, 1 Mio. ist bei verbesserten Rahmenbedingungen für die Reha-Sparte auch nicht soviel. Und letztlich geht es ja vielleicht im ersten Step auch aus der Cura- und nicht der Maternus-Kasse.
"...
Der Ymos-Vorstand hatte 1800 ehemaligen Beschäftigten völlig unerwartet das Altersgeld zuerst gekürzt und im Februar schließlich ganz gestrichen. Zuvor hatte das Unternehmen mehr als 20 Jahre lang anstandslos gezahlt; in der Summe kam ein Betrag in Höhe von gut einer Million Euro jährlich zusammen.
Das Unternehmen, das heute mit zwei Beschäftigten nur noch Immobilien verwaltet, begründete den Rentenstopp mit einer akuten wirtschaftlichen Notlage.
..."
///////////////////
Naja, 1 Mio. ist bei verbesserten Rahmenbedingungen für die Reha-Sparte auch nicht soviel. Und letztlich geht es ja vielleicht im ersten Step auch aus der Cura- und nicht der Maternus-Kasse.
26.04.24 · wO Newsflash · Maternus-Kliniken |
26.04.24 · EQS Group AG · Maternus-Kliniken |
25.04.24 · wO Newsflash · Maternus-Kliniken |
25.04.24 · EQS Group AG · Maternus-Kliniken |
05.03.24 · wO Newsflash · Maternus-Kliniken |
05.03.24 · EQS Group AG · Maternus-Kliniken |
17.10.23 · EQS Group AG · Maternus-Kliniken |
15.09.23 · EQS Group AG · Maternus-Kliniken |
31.05.23 · EQS Group AG · Maternus-Kliniken |