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    Verkehrsverstoß + Verjährung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.10.05 19:47:49 von
    neuester Beitrag 28.10.05 22:29:02 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.016.127
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      Avatar
      schrieb am 27.10.05 19:47:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo

      wer kennt sich aus - habe vor einiger zeit -19.7.05 -
      ticket wg speed + 30 erhalten - da kfz aber auf meine frau zugelassen ist ging ticket an meine frau, die hat aussage verweigert + jetzt kam örtliche polizei zu mir + wollte dass ich mich wg identifizierung bei ihnen auf der wache melde/zeige habe ich teilweise vergessen + teilweise aus wichtigem grund verweigert.
      meine frage ist jetzt gibt es nicht eine regelung/gesetz dass das vergehen wg 3-monatsfrist verjährt ist, worauf könnte ich mich ggfls berufen.
      danke
      uak
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 19:54:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Auf garnix, wenn die erste Ladung innerhalb der Frist erfolgte! ;)
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 19:56:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]18.473.323 von lassmichrein am 27.10.05 19:54:58[/posting]Falsch, kenne mich da zufällig aus;)
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 19:56:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zum Kotzen! :cry:
      Scheiße bauen und sich dann rauswinden.

      Keiner steht mehr zu seinen Fehlern.

      Wahrscheinlich auch noch in einer 30iger Zone...

      Hoffentlich kassieren Sie deinen Lappen mal für ein paar Wochen ein. Manche sind danach zur Besinnung gekommen.


      einen unfreundlichen Gruß :mad:

      thp
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 20:01:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]18.473.347 von thp am 27.10.05 19:56:30[/posting]Tja wir haben halt keine Halterhaftung;)

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      Avatar
      schrieb am 27.10.05 20:01:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]18.473.347 von thp am 27.10.05 19:56:30[/posting]das ist aber nicht die antwort auf seine frage :laugh::laugh:

      ... hast schon recht.;)
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 20:06:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      Recht hatter:laugh: Sehe ich genauso.

      Die Antwort ist aber einfach.

      Wenn du wirklich nur eine Einladung bekommen hast, und keine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid ist die Sache durch.

      Sprich Sekt aufmachen leer saufen!:lick:

      Wenn es eine Anhörung war dann zählen von da an wieder 3 Monate!:laugh:

      Viel Erfolg
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 20:22:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      ja war nur einladung mich vorzustellen + die zweite war auch nur telefonisch + die hab ich dann vergessen

      stimme auch den anderen Meinungen zu die da sagen steh zu deiner sch... aber wenn sich die gelegenheit denn so ergeben hat - wer würde sie nicht nutzen

      danke irish tycoon werde jetzt die flasche öffnen.:laugh:
      uak
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 20:22:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      Verjährung bei Straßenverkehrsverstößen wie diesem, in 3 Monaten, § 26 III StVG.
      Fristbeginn: nicht datum des Bescheides, sondern Tatzeitpunkt.

      Hemmung (Unterbrechung) der Verjährung, § 33 OWiG durch:
      - erste Vernehmung des Betroffenen

      Den Rest kannst Du Dir selbser ausrechnen.
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 20:29:36
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]18.473.655 von uak65 am 27.10.05 20:22:05[/posting]Dank nicht mir sondern dem Polizisten.
      Er hätte die Sache auch leicht anders rausbekommen
      können ohne dich zu sehen ;)
      Avatar
      schrieb am 27.10.05 20:38:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      Avatar
      schrieb am 28.10.05 09:52:56
      Beitrag Nr. 12 ()
      würde mich mal interessieren wie
      haben die eine Bildkartei ?? bin bisher nicht auffällig geworden - so hoffe ich jedenfalls
      uak65
      Avatar
      schrieb am 28.10.05 19:44:29
      Beitrag Nr. 13 ()
      Die Bilder kommen vom Einwohnermeldeamt.
      Avatar
      schrieb am 28.10.05 22:29:02
      Beitrag Nr. 14 ()
      Und das Einwohnermeldeamt hat die Fotos von den Anträgen auf Personalausweise und Reisepässe.


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