Verkehrsverstoß + Verjährung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.10.05 19:47:49 von
neuester Beitrag 28.10.05 22:29:02 von
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hallo
wer kennt sich aus - habe vor einiger zeit -19.7.05 -
ticket wg speed + 30 erhalten - da kfz aber auf meine frau zugelassen ist ging ticket an meine frau, die hat aussage verweigert + jetzt kam örtliche polizei zu mir + wollte dass ich mich wg identifizierung bei ihnen auf der wache melde/zeige habe ich teilweise vergessen + teilweise aus wichtigem grund verweigert.
meine frage ist jetzt gibt es nicht eine regelung/gesetz dass das vergehen wg 3-monatsfrist verjährt ist, worauf könnte ich mich ggfls berufen.
danke
uak
wer kennt sich aus - habe vor einiger zeit -19.7.05 -
ticket wg speed + 30 erhalten - da kfz aber auf meine frau zugelassen ist ging ticket an meine frau, die hat aussage verweigert + jetzt kam örtliche polizei zu mir + wollte dass ich mich wg identifizierung bei ihnen auf der wache melde/zeige habe ich teilweise vergessen + teilweise aus wichtigem grund verweigert.
meine frage ist jetzt gibt es nicht eine regelung/gesetz dass das vergehen wg 3-monatsfrist verjährt ist, worauf könnte ich mich ggfls berufen.
danke
uak
Auf garnix, wenn die erste Ladung innerhalb der Frist erfolgte!
[posting]18.473.323 von lassmichrein am 27.10.05 19:54:58[/posting]Falsch, kenne mich da zufällig aus
Zum Kotzen!
Scheiße bauen und sich dann rauswinden.
Keiner steht mehr zu seinen Fehlern.
Wahrscheinlich auch noch in einer 30iger Zone...
Hoffentlich kassieren Sie deinen Lappen mal für ein paar Wochen ein. Manche sind danach zur Besinnung gekommen.
einen unfreundlichen Gruß
thp
Scheiße bauen und sich dann rauswinden.
Keiner steht mehr zu seinen Fehlern.
Wahrscheinlich auch noch in einer 30iger Zone...
Hoffentlich kassieren Sie deinen Lappen mal für ein paar Wochen ein. Manche sind danach zur Besinnung gekommen.
einen unfreundlichen Gruß
thp
[posting]18.473.347 von thp am 27.10.05 19:56:30[/posting]Tja wir haben halt keine Halterhaftung
[posting]18.473.347 von thp am 27.10.05 19:56:30[/posting]das ist aber nicht die antwort auf seine frage
... hast schon recht.
... hast schon recht.
Recht hatter Sehe ich genauso.
Die Antwort ist aber einfach.
Wenn du wirklich nur eine Einladung bekommen hast, und keine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid ist die Sache durch.
Sprich Sekt aufmachen leer saufen!
Wenn es eine Anhörung war dann zählen von da an wieder 3 Monate!
Viel Erfolg
Die Antwort ist aber einfach.
Wenn du wirklich nur eine Einladung bekommen hast, und keine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid ist die Sache durch.
Sprich Sekt aufmachen leer saufen!
Wenn es eine Anhörung war dann zählen von da an wieder 3 Monate!
Viel Erfolg
ja war nur einladung mich vorzustellen + die zweite war auch nur telefonisch + die hab ich dann vergessen
stimme auch den anderen Meinungen zu die da sagen steh zu deiner sch... aber wenn sich die gelegenheit denn so ergeben hat - wer würde sie nicht nutzen
danke irish tycoon werde jetzt die flasche öffnen.
uak
stimme auch den anderen Meinungen zu die da sagen steh zu deiner sch... aber wenn sich die gelegenheit denn so ergeben hat - wer würde sie nicht nutzen
danke irish tycoon werde jetzt die flasche öffnen.
uak
Verjährung bei Straßenverkehrsverstößen wie diesem, in 3 Monaten, § 26 III StVG.
Fristbeginn: nicht datum des Bescheides, sondern Tatzeitpunkt.
Hemmung (Unterbrechung) der Verjährung, § 33 OWiG durch:
- erste Vernehmung des Betroffenen
Den Rest kannst Du Dir selbser ausrechnen.
Fristbeginn: nicht datum des Bescheides, sondern Tatzeitpunkt.
Hemmung (Unterbrechung) der Verjährung, § 33 OWiG durch:
- erste Vernehmung des Betroffenen
Den Rest kannst Du Dir selbser ausrechnen.
[posting]18.473.655 von uak65 am 27.10.05 20:22:05[/posting]Dank nicht mir sondern dem Polizisten.
Er hätte die Sache auch leicht anders rausbekommen
können ohne dich zu sehen
Er hätte die Sache auch leicht anders rausbekommen
können ohne dich zu sehen
würde mich mal interessieren wie
haben die eine Bildkartei ?? bin bisher nicht auffällig geworden - so hoffe ich jedenfalls
uak65
haben die eine Bildkartei ?? bin bisher nicht auffällig geworden - so hoffe ich jedenfalls
uak65
Die Bilder kommen vom Einwohnermeldeamt.
Und das Einwohnermeldeamt hat die Fotos von den Anträgen auf Personalausweise und Reisepässe.
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