erbschaftssteuer - vermeidung/umgehung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.11.05 20:38:38 von
neuester Beitrag 18.11.05 13:58:26 von
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frage an die fachleute - wie gestaltet man den erbfall so, dass die potentiellen erben möglichst wenig steuern berappen müssen. erben wären in der steuergruppe III
ich habe gehört, dass man am besten eine vermögens verwaltende gmbh gründet und da alle werte; immobilien,geschl. Fonds und sonst wertpapiere einbringt. die erben würden dann wohl nur den firmenwertanteil - erhebliche günstigere bewertung für die steuer - übernehmen + versteuern müssten.
wenn dem so ist wie verhält es sich mit den erträgen aus der GmbH ? schliesslich will ich jetzt davon noch profitieren.
danke für euren stellungnahmen
ich habe gehört, dass man am besten eine vermögens verwaltende gmbh gründet und da alle werte; immobilien,geschl. Fonds und sonst wertpapiere einbringt. die erben würden dann wohl nur den firmenwertanteil - erhebliche günstigere bewertung für die steuer - übernehmen + versteuern müssten.
wenn dem so ist wie verhält es sich mit den erträgen aus der GmbH ? schliesslich will ich jetzt davon noch profitieren.
danke für euren stellungnahmen
Kein Geld für einen Steuerberater ???
den kann man doch nicht mehr absetzten in 2006
Einfach nicht sterben
[posting]18.845.363 von az11 am 16.11.05 21:29:41[/posting]Es gibt Mittel und Wege ...
dann lass mal hören
im vorasu danke
im vorasu danke
Bei der Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH sind diverse Aspekte zu bedenken, nicht nur die Erbschaftsteuer. Ich würde dringend dazu raten, dieses Vorhaben mit einem qualifizierten Steuerberater zu planen und zu realisieren.
[posting]18.865.370 von NATALY am 18.11.05 13:04:19[/posting]
Mit vermögensverwaltenden GmbHs kann man in der Regel vornehmlich das sog. Nachfolgeproblem und eine Zerschlagung des Erbes/ der Vermögenswerte unter den Erben vermeiden.
Bei GmbH-Anteilen ist für Zwecke der Schenkungs- und Erbschaftssteuer das sog. Stuttgarter Verfahren für die Bewertung von nichtnotierten Anteilen an einer Kapitalgesellschaft relevant. Das sollte man auf jeden Fall mal durchrechnen/simulieren lassen.
Hinsichtlich der Einbringungsvorgänge von Vermögen in die GmbH kann es erhebliche steuerliche Tücken geben, nicht nur bzgl. z.B. einbringungsgeborener Anteile, sondern auch hinsichtlich der möglichen Realisation von Gewinnen durch die Einbringung. Entsprechendes gilt für die laufende Besteuerung der GmbH (KSt, GewESt).
Entsprechendes gilt übrigens für die neuerdings stark favorisierten Familienstiftungen, insbesondere, wenn sie in Anlehnung an freundliche Stammtischratschläge mal gerade eben in Liechtenstein oder an anderen netten Plätzen gegründet werden sollen.
Auch ein Thema: Erbe und Vermögen im Ausland. Dann kommt es auf die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) an.
Fazit: Da hilft nur qualifizierter Rat. Bloß nicht am falschen Ende sparen. Das kann teuer werden.
Bei GmbH-Anteilen ist für Zwecke der Schenkungs- und Erbschaftssteuer das sog. Stuttgarter Verfahren für die Bewertung von nichtnotierten Anteilen an einer Kapitalgesellschaft relevant. Das sollte man auf jeden Fall mal durchrechnen/simulieren lassen.
Hinsichtlich der Einbringungsvorgänge von Vermögen in die GmbH kann es erhebliche steuerliche Tücken geben, nicht nur bzgl. z.B. einbringungsgeborener Anteile, sondern auch hinsichtlich der möglichen Realisation von Gewinnen durch die Einbringung. Entsprechendes gilt für die laufende Besteuerung der GmbH (KSt, GewESt).
Entsprechendes gilt übrigens für die neuerdings stark favorisierten Familienstiftungen, insbesondere, wenn sie in Anlehnung an freundliche Stammtischratschläge mal gerade eben in Liechtenstein oder an anderen netten Plätzen gegründet werden sollen.
Auch ein Thema: Erbe und Vermögen im Ausland. Dann kommt es auf die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) an.
Fazit: Da hilft nur qualifizierter Rat. Bloß nicht am falschen Ende sparen. Das kann teuer werden.
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