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    studentische KV - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.12.05 20:17:25 von
    neuester Beitrag 17.12.05 11:51:47 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.025.086
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      schrieb am 07.12.05 20:17:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      mal eine Frage an alle verheirateten PKV-ler, deren Frau studiert.

      Mann PKV und Frau GKV (studentische KV).

      Wie werden die beitragspflichtigen Einnahmen der Frau berechnet ? Wie bei allen anderen Studenten auch durch Ansatz der BaföG-Mittel für nicht bei den Eltern lebenden Studenten mal durchschnittlicher Beitragssatz der GKV mal 0,7 (gleich ca 48 EUR KV + 8 EUR PV)

      oooder

      wie bei freiwillig Versicherten durch Berechnung eines zur Verfügung stehenden Einkommens der Frau aus dem Einkommen des Ehemannes ?

      Was natürlich viel ungüstiger wäre ...
      Avatar
      schrieb am 08.12.05 09:44:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Marky_Mark,

      nach meinem Wissen (man möge mich berichtigen) Variante II :(.

      Da gäbe es dann die Möglichkeit einer Studenten - PKV. Details gerne über Boardmail.

      Viele Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 08.12.05 09:56:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      ersteinmal - das reicht nicht an Info!

      Frau Studentin GKV! Erststudium? Welches Fachsemster? Alter? (Besser genaues Geburtsdatum!)

      Danke!

      Viele Grüße
      Thorulf Müller

      info@derKVProfi.de

      P.S.: Weil wenn pflichtig, dann zahlt Sie den Beitrag den Studenten als Pflichtmitglied zu zahlen haben!
      Avatar
      schrieb am 08.12.05 13:42:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Frau als Studentin versicherungspflichtig, d.h. <30 Jahre und < 14. Semester
      Avatar
      schrieb am 10.12.05 01:10:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Marky_Mark,

      dann zahlt Sie auch den Beitrag, den Studenten zu zahlen haben. Das Einkommen des Ehemannes ist irrelevant!

      Viele Grüße
      Thorulf Müller

      CreInPhan

      info@derKVProfi.de

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      Avatar
      schrieb am 16.12.05 22:54:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ok, also der am BaföG-Satz festgelegte Plichtbeitrag.

      Eine weitere interessante Frage wäre, ob man einen Arbeitgeberzuschuss bekommt, weil im Falle, wenn ich in der GKV wäre, Familienversicherung vorläge. M. E. müsste dann auch ein Arbeitgeberzuschuss gezahlt werden.

      Gruß,
      Markus
      Avatar
      schrieb am 16.12.05 23:21:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,

      wie kommst Du daruf, dass Familienversicherung gegeben wäre???

      Bitte § und Absatz?

      Thorulf Müller

      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 17.12.05 06:59:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wieso, wenn ich in der GKV wäre, wäre meine Frau als Studentin familienversichert.

      Für alle die Personen, die in dem Fall familienversichert wären besteht lt. Gesetz Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss für eine GKV bzw. Voll-PKV.

      Markus
      Avatar
      schrieb am 17.12.05 11:51:47
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo Marky_Mark,

      Deine Idee war gar nicht mal so schlecht. Ich habe - Du hattest ja keine § genannt - einmal selbst nahgelesen.

      Die Versicherungspflicht gem. § 5.1.9 (also Studenten) schließt keine Familienversicherung aus.

      Demnach müsste Dein Arbeitgeber gem. § 257 für Deine Ehefrau einen Beitragszuschuss zahlen.

      Nicht schlecht, da habe ich auch einmal wieder was neues gelernt.

      Danke

      Viele Grüße
      Thorulf Müller

      CreInPhan

      info@derKVProfi.de


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