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    Nachteilige Kontovollmacht ??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.12.05 11:08:36 von
    neuester Beitrag 12.12.05 14:47:37 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.025.820
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      Avatar
      schrieb am 12.12.05 11:08:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      habe eben im Netz gelesen, dass eine gegenseitige
      Kontovollmacht bei eheähnlichen Partnerschaften nachteilig
      sein könnte. Unter Umständen wäre eine Schenkungssteuer
      fällig und man sollte sich deshalb genau überlegen ob man
      so etwas macht.
      Kann mir da jemand genaueres zu sagen ?

      Gruß
      Bolany
      Avatar
      schrieb am 12.12.05 12:17:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Größter Nachteil ist, wenn die alte dann das Konto leerräumt :laugh:

      Nee, mal Spaß beiseite.
      Hab davon auch schon gehört. Ich meine die Differnz der Einzahlungen wie z.B. Gehalt (z.B. er 2500€, Sie 1500€) wird dann als Schenkung betrachtet. Kanns Dir aber mit 100%ziger Sicherheit nicht mehr sagen, am besten mal Steuerberater oder in der Bank anrufen...

      So long
      Dago
      Avatar
      schrieb am 12.12.05 13:18:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Bolany,
      mir ist bisher nur bekannt, daß eine Schenkungssteuer bei einem Gemeinschaftskonto ein Thema sein könnte, aber nicht bei einem Einzelkonto mit Vollmacht für den Ehepartner.

      Im ersten Fall könnte tatsächlich jede Umbuchung, Gutschrift zu einer (z.B. hälftigen) Steuer führen.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 12.12.05 14:47:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vollmacht für das Konto heißt nicht Eigentum am Konto - so gesehen sollte eine Schenkung nicht vorliegen.
      Andererseits - bei den germanischen Steuergepflogenheiten würde mich nichts mehr wundern :rolleyes:


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