checkAd

    Wer muß die RA Kosten zahlen ?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.12.05 22:07:30 von
    neuester Beitrag 26.12.05 16:38:28 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.028.705
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 834
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 24.12.05 22:07:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      in einem Vertrag ist vereinbart, daß bis Dato x eine Leistung zu erbringen ist. Der Vertrag ist von beiden unterschrieben, und notariell beglaubigt.
      Die vereinbarte Leistung wird bis Dato x jedoch nicht erbracht.
      Ich zum Anwalt, der schreibt Briefchen.
      Die Gegenseite erbringt die vertragliche Leistung daraufhin 10 Wochen später als im Vertrag gennant.
      Nun will der Anwalt von mir die Kohle. Ich könne dann meinen Gegner zur Zahlung der RA Kosten an mich erneut verklagen, da der Gegner in Verzug war.
      Warum holt sich der RA nicht gleich die Kohle von meinem Gegner ? Ist das vorgehen des RA so richtig ?
      Was ist wenn der Gegner die RA Kosten an mich nicht zahlt welche Möglichkeiten hat man an das Geld zu kommen ??
      Danke vorab !
      Avatar
      schrieb am 24.12.05 22:31:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Du hast den RA beauftragt. Somit bist Du sein Vertragspartner.

      Fordere doch die Inkasso,- Verzugs,- Mahngebühren von Deinem Schuldner.

      Nächstes mal besser prüfen mit wem man Geschäfte macht oder nicht gleich immer zum Anwalt rennen wenn es mal nicht so läuft?
      Avatar
      schrieb am 25.12.05 08:56:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]19.403.102 von Fasu am 24.12.05 22:07:30[/posting]Leider ja. Warum hast Du die Angelegenheit nicht Deiner Rechtschutz Versicherung übergeben?
      Avatar
      schrieb am 25.12.05 09:52:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      es gibt auch den gerichtlichen Mahnbescheid !
      billig und effektiv
      Avatar
      schrieb am 25.12.05 09:59:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zunächst mal hattest du einen Anspruch auf die vereinbarte Leistung.

      Die Gegenseite war damit in Verzug, das gibt dir gute Chancen auch auf Kostenersatz.

      Zunächst mal musst du aber den RA zahlen und dann entscheiden,
      ob du von der Gegenseite Ersatz dieser Aufwendungen verlangst.
      Da es kein gerichtliches Verfahren und Urteil gab ist diese Frage nämlich noch offen und könnte streitig sein.

      KD

      Trading Spotlight

      Anzeige
      JanOne
      3,3600EUR -15,37 %
      Die nächste 700% NASDAQ-Crypto-Chance? mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 25.12.05 11:18:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      Aber er lief ja nur zum RA, da der Schuldner nicht zahlte.
      Avatar
      schrieb am 25.12.05 11:59:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      Der RA fordert korrekt sein Honorar von seinem Mandanten. Der kann möglicherweise die Kosten von dem säumigen Zahler wiedererhalten.
      Fragt sich allerdings, ob Aufwand und Ertrag in einem passenden Verhältnis stehen.
      Kaufmannsregel - kein gutes Geld Schlechtem hinterherwerfen.
      Avatar
      schrieb am 25.12.05 13:17:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      [posting]19.403.102 von Fasu am 24.12.05 22:07:30[/posting]wenn sich ein schuldner in verzug befindet, hat er auch die kosten für den beauftragten rechtsanwalt zu bezahlen..allerdings musst du, da du den anwalt beauftragt hast, sein honorar zunächst bezahlen..was ich nicht verstehe: warum hat denn der anwalt nicht mit demselben schreiben die dir entstandenen anwaltskosten nicht gleich dem schuldner in rechnung gestellt??? noramlerweise macht ein guter anwalt das...wenn dann der schuldner nicht bezahlt, muss er natürlich verklagt werden...ich finde, der von dir beauftragte anwalt macht es sich da etwas einfach...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 26.12.05 15:28:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      Der Anwalt hat ja an den säumigen Schuldner auch seine Forderung geschickt, nur leider rückt der Typ weder an mich noch an den Anwalt die Kohle raus !
      Avatar
      schrieb am 26.12.05 15:46:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]19.408.345 von Fasu am 26.12.05 15:28:57[/posting]das habe ich schon in no8 beantwortet...und um es nocheinmal deutlich zu sagen: dann musst du ihn verklagen oder ihm über diese forderung einen mahnbescheid schicken..wenn er dagegen aber widerspruch einlegt, wirst du um den anwalt wohl kaum herumkommen, es sei denn du bist in der lage die klage selbst ausreichend schriftlich zu begründen, was ich jedoch bezweifle...bei einer klage sind die grenzen des schlichtungsgesetzes zu beachten..nur dies noch als letzter hinweis...

      mein rat: geh zu deinem anwalt und beauftrage ihn die kosten vom gegner einzuklagen...das du dies natürlich zuvor bezahlen musst, wenn der anwalt dies verlangt ist wohl klar und versteht sich von selbst

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 26.12.05 15:55:29
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hi invest 2002,
      also die RA Kosten belaufen sich auf 800 Euro.
      Die Sachlage ist eindeutig, der Schuldner war in zeitlichem Verzug, was die Vertragserfüllung betrifft.

      Wenn ich jetzt wieder zum RA renne, entstehen mir ja erneut RA Kosten, Streitwert wohl diesmal dann die 800 Euro, wer bezahlt dann diese Kosten ?

      Gerichtlicher Mahnbescheid, wie läuft das ab ?
      Avatar
      schrieb am 26.12.05 16:11:11
      Beitrag Nr. 12 ()
      [posting]19.408.455 von Fasu am 26.12.05 15:55:29[/posting]ja sicher entstehen wieder kosten, für den anwalt und das gericht,aber die sind nicht mehr so hoch..mein rat: lass das deinen anwalt machen, der kennt sich aus, was du nicht tust..wozu gibt es denn diese berufsgruppe...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 26.12.05 16:20:17
      Beitrag Nr. 13 ()
      Invest, bist Du Anwalt ??
      Was ist wenn der Schuldner nicht zahlt ?
      O.K. es gibt Klage vor Gericht, die Klage gewinne ich, dürfte zu 100% sicher sein, Schuldner zahlt wieder nicht, wie geht es dann weiter ?
      Avatar
      schrieb am 26.12.05 16:38:28
      Beitrag Nr. 14 ()
      [posting]19.408.511 von Fasu am 26.12.05 16:20:17[/posting]dann kannst du die zwangsvollstreckung einleiten lassen...wenn du wiesst wo der schuldner arbeitet zb eine lohnpfändung...wenn du bankverbindungen oder konten kennst dann in die bankkonten pfänden..aber nun ist schluss, diese fragen kann dir alle auch dein anwalt beantworten..wozu hast du ihn denn???

      invest2002


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Wer muß die RA Kosten zahlen ??