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    SCHENKUNG eines Grundstücks samt Wohnhaus - Steuern? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.01.06 10:23:39 von
    neuester Beitrag 01.01.06 19:58:17 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.029.599
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      schrieb am 01.01.06 10:23:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      folgende Sachlage:

      Meine Eltern haben eine Landwirtschaft. Zum 28.12.2005
      haben Sie mir nun ein Grundstück samt Wohnhaus per Schenkung überlassen. Das Haus bewohne ich schon ein paar Jahre. Wir haben das ganze noch vor 1.1.2006 beim Notar abgeschlossen.
      Problematik ist in diesem Fall folgende:
      Das Grundstück samt Wohngebäude war Teil des landwirtschaftlichen Besitzstands. Laut Notar muss dieses Grundstück also erst einmal aus dem landw. Besitz entnommen werden, bevor es dann mir übergeben wird. Ein Entnahmegewinn muss aber genauso versteuert werden, als würde man ein Gründstück verkaufen. Nun ist es so, dass eben noch bis 31.12.2005 bei abzufindenden weichenden Erben eines Hofes ein Freibetrag von 61800 Euro zur Verfügung steht. Den Freibetrag erhält immer der Inhaber des Hofes,
      also wohl mein Vater.
      Der Entnahmegewinn berechnet sich aus dem Verkehrswert abzüglich des Buchwerts, mit dem das Grundstück in der Bilanz steht.
      Jetzt frag ich mich natürlich, wie wird der Verkehrswert meines Grundstücks bzw. Wohngebäudes angesetzt?
      Fakten: Das Haus wurde 1994 fertiggestellt. Die Baukosten wurden dem FA mit 250.000 DM angegeben. Einheitswert laut FA beträgt 64.500 DM. Haus hat keinen Keller, ca. 280 qm Wohnfläche und befindet sich in einem Dorf im Bayerischen Wald inmitten eines Bauernhofs.
      Desweiteren hab ich keine Ahnung, wie der Buchwert des Hauses ist, da meine Eltern bisher nicht buchhaltungspflichtig waren und auch nie eine Einkommensteuer abgegeben haben.

      Der Notar hat z. B. bei seiner Kostenabrechnung einen Geschäftswert von 200.000 Euro angegeben (wonach ich 1093 Euro zu löhnen habe) Ist dieser Wert mit dem Verkehrswert gleichzusetzen? Aber mein Haus würde mir mit Sicherheit niemand für 200.000 Euro abkaufen!

      Wie gesagt, es steht ein Freibetrag von 61800 Euro zur Verfügung. Leider befürchte ich, dass dieser nicht ausreicht. Um dies genauer sagen zu können, bräuchte ich eben grob einen Verkehrswert und grob einen Buchwert.
      Wäre dankbar, wenn mir diesbezüglich irgendjemand zumindest ein wenig weiterhelfen könnte!

      DANKE!
      Avatar
      schrieb am 01.01.06 19:58:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich empfehle die Beauftragung eines Spezialisten für die landwirtschaftliche Besteuerung.


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