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    Arbeitszimmer in gemieter Wohnung für Fortbilung absetzen???? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.01.06 13:38:28 von
    neuester Beitrag 30.01.06 18:30:17 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.036.231
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      Avatar
      schrieb am 29.01.06 13:38:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo

      habe letztes Jahr ein Fortbiludugsstudium belegt
      würde gerne mein Arbeitszimmer in der Steuererklärung erwähnen weiß aber nicht ob ich das überhaupt kann
      oder wie ich es absetzen kann, als Werbungskosten vielleicht
      da es ein Fernstudium ist brauch ich ja Platz zum lernen und für den PC.
      Benütze das Programm Wiso Sparbuch 2005/2006,
      kann mir einer ein Tipp geben wie ich es richtig mache mit dem Arbeitszimmer???
      Avatar
      schrieb am 29.01.06 16:19:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Fernstudium läuft auch heute noch, sofern es kein Erststudium unter dem Begriff Werbungskosten.
      Maximal sind 1250 € abzugsfähig, da - dies unterstelle ich - für diese Art der Fortbildung der aktuelle Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.
      Größe des Arbeitszimmers ins Verhältnis der Gesamtgröße der Wohnung ergibt %-Satz der abzugsfähigen WK der gesamten Kosten der Mietwohnung.

      Vielleicht hilft dies als erster Einstieg.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 29.01.06 16:27:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dies ist aber ein Staatlich geprüfter Lehrgang und vom Staat anerkant, ist auch ein Erststudium soweit ich es verstanden hab und ist auch ein berufsbezogenes Studium
      also müsste ich die vollen Kosten steuerlich geltend machen können oder bin ich da falsch informiert?????
      Avatar
      schrieb am 29.01.06 18:22:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn es sich tatsächlich um ein Erststudium handelt, sind die Aufwendungen des Arbeitszimmers keine Werbungskosten, sondern als Sonderausgaben abziehbar. Der Abzug des AZ ist auf max. 1250 Euro begrenzt, da das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet.
      Avatar
      schrieb am 29.01.06 18:28:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Alles klar vielen Dank Leute
      bin immer wieder froh meine Fragen hier reinzuposten
      werde versuchen das Beste daraus zu machen

      cu

      Sanshe

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      Avatar
      schrieb am 29.01.06 21:51:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Sanshe:
      Welchen Beruf übst du aus und um was für einen Fernlehrgang handelt es sich?
      Avatar
      schrieb am 29.01.06 22:01:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Nataly

      freut mich das du mir auch helfen möchtest
      du bist nämlich hier kann man sagen eine Liegende

      Ich mache ein Fernstudium zum Maschinenbautechniker am Samstagen besuche ich die Schule und am sonsten lerne ich abends zuhause.
      Avatar
      schrieb am 29.01.06 22:07:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      Beruflich bin ich
      Verfahrensmechaniker
      Avatar
      schrieb am 30.01.06 13:05:55
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Sanshe:
      Für mich ist das Weiterbildung im ausgeübten Beruf und damit sind die Kosten als Werbungskosten voll absetzbar.
      Avatar
      schrieb am 30.01.06 13:10:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      Zu #7:
      Liegende ??

      Naja, manchmal liege ich schon.
      Aber du meinst sicher: Legende

      Und zur Sache: Ich meine, von einer erstmaligen Berufsausbildung kann hier nicht die Rede sein; ausgehend vom ausgeübten Beruf (Verfahrensmechaniker) soll hier durch Weiterbildung die Grundlage für bessere berufliche Möglichkeiten und damit für höhere Einkünfte zu Nutz und Frommen von Herrn Steinbrück geschaffen werden.
      Avatar
      schrieb am 30.01.06 18:30:17
      Beitrag Nr. 11 ()
      Super
      vielen Dank
      ich glaube ich bin den richtigen Weg gegangen mit
      diesem Studium:cool:


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