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    einfache frage zur steuererklaerung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.03.06 15:07:27 von
    neuester Beitrag 13.03.06 17:43:16 von
    Beiträge: 22
    ID: 1.044.894
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      Avatar
      schrieb am 04.03.06 15:07:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo zusammen!

      ich hab´ mal eine frage, auf dir hoff. jemand eine verbindliche antwort geben kann.

      wenn ich dieses jahr sagen wir mal 800€ spekuletionsgewinn und keinen Verlust machen sollte, was muss ich bei der erkläärung ankreuzen?

      - Über 512 Euro, so dass das Amt mir vorrechnet, dass ich aufgrund des Halbeinkünfteverfahrens nix zahlen brauc.

      oder ist es korrekt und erkaubt wenn ich

      - SELBER durch zwei Teile und "unter 512 Euro" ankreuze???


      Und hier die zweite, etwas kompliziertere Frage:

      Wenn ich abzüglich der Verluste 800 Euro reingewinn habe,
      was kreuze ich da an?
      "Nein"
      oder "Ja" und alle alle Geschäfte kleinlich aufsummiere???
      Avatar
      schrieb am 04.03.06 15:12:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      [posting]20.507.233 von dotorex am 04.03.06 15:07:27[/posting]Schreib mal ne BM an die Userin NATALY !

      Die weiss in Steuersachen gut Bescheid!
      Avatar
      schrieb am 04.03.06 15:32:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      dein gewinn liegt über 512 euro, das halbeinkünfteverfahren greift also und du hast mehr als 512 euro eingenommen.

      bei 800 euro sind das 30% von 400 die zu versteuern sind.

      du musst das aber nur aus steuerehrlichkiet angeben, es zwingt dich niemand dazu!!
      mit diesem betrag wird dich keiner überprüfen, sollte es allerdings sehr viel mehr werden, so würde ich es persönlich angeben, sonst gibts ärger...

      hottrade
      Avatar
      schrieb am 04.03.06 16:10:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      So ein Unsinn!
      Die relevanten Gewinne sind 400€ und liegen damit unter der Freigrenze. Deshalb muß nichts angegeben werden.
      Selbst wenn es einen zu versteuernden Gewinn gäbe, bleibt es wohl dein Geheimis, weshalb dieser mit 30% zu versteuern wäre. Ein zu versteuernder Gewinn wird immer mit dem persönlichen Stuersatz verstuert (was z.B. für den Fall, daß keine weitern Einkünte vorliegen, durchaus auch 0% sein kann).
      Bei 800€ Verlust würde ich alle Transaktionen auflisten, aus denen sich der Verlust ergibt, damit das Finanzamt einen Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag erstellt.
      Du kannst natürlich auch versuchen, nur den Verlust ohne Nachweise anzugeben und darauf hoffen, daß der bearbeitende Finanzbeamt das abnickt. Aber die Wahrscheinlichkeit ist wohl hoch, daß er Nachweise verlangt (was ich übrigens ok finde).
      Avatar
      schrieb am 04.03.06 16:12:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]20.508.022 von hottrade am 04.03.06 15:32:06[/posting]Richtig ist: Es sind 800€ im Halbeinkünfteverfahren zu versteuern. Über den Steuersatz kann man allerdings nichts sagen, da mn die Verhältniise nicht kennt. Irgendwo zwischen 15 und 42 %.

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      Avatar
      schrieb am 04.03.06 16:15:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]20.508.947 von quotiks am 04.03.06 16:10:47[/posting]Wer erzählt dir denn diesen Blödsinn? Der Gewinn beträgt 800€ und liegt somit über der Freigrenze. Steuerlich auswirken tun sich nur 400€, aber die müssen versteuert werden.
      Avatar
      schrieb am 04.03.06 16:15:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      [posting]20.509.016 von ballalo am 04.03.06 16:12:47[/posting]ok, könnte missverstnaden werden. 30% war nur ein beispiel!!
      Avatar
      schrieb am 04.03.06 17:34:30
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wenn die 800 EUR Gewinn aus Aktienverkäufen stammen, dann ist die Häfte des Gewinns steuerfrei. Steuerpflichtig sind 400 EUR. Da dies unter der Freigrenze von 512 EUR liegt, ist der gesamte Gewinn steuerfrei.
      Avatar
      schrieb am 04.03.06 18:20:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      [posting]20.509.105 von hottrade am 04.03.06 16:15:24[/posting]trotzdem Quatsch was du da schreibst.
      Avatar
      schrieb am 04.03.06 18:22:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]20.510.743 von NATALY am 04.03.06 17:34:30[/posting]... auf dich ist halt Verlass. ;)
      Avatar
      schrieb am 04.03.06 18:33:44
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]20.511.497 von Rambold_Toni am 04.03.06 18:22:06[/posting]Dann verlasst euch mal auf die Aussagen. Die Freigrenze liegt bei 512€. Somit muss man 800€ sehr wohl versteuern.
      Das nur die Hälfte steuerpflichtig ist, ist unerheblich.
      Avatar
      schrieb am 05.03.06 09:32:05
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ballalo:
      . Das Halbeinkünfteverfahren gilt auch für Spekulationsgewinne und -verluste. Die Freigrenze für private Veräußerungsgewinne in Höhe von € 512 wird damit praktisch verdoppelt.
      http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/halbeinkuenfte.htm
      Avatar
      schrieb am 05.03.06 09:34:45
      Beitrag Nr. 13 ()
      Spekulationsgeschäfte
      Diese heissen seit 1999 "Private Veräusserungsgeschäfte". § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) nennt für Grundstücksgeschäfte eine Spekulationsfrist von zehn Jahren; bei anderen Wirtschaftsgütern, insbesondere bei Wertpapieren“ von zwölf Monaten. Spekulationsgewinne, die innerhalb dieser Frist erzielt werden, bleiben bis zur Freigrenze von 512 € steuerfrei. Ab dem 01.01.2002 erhöht sich die Freigrenze ohne formelle Anhebung in der Praxis auf 1.024 €, da nur die Hälfte des Kursgewinns einer Aktie berücksichtigt wird - dank Halbeinkünfteverfahren. Ein Cent mehr, und der gesamte Betrag wird steuerpflichtig.
      http://www.ifl-online.de/service/steuern-glossar.htm
      Avatar
      schrieb am 05.03.06 09:38:34
      Beitrag Nr. 14 ()
      Allerdings sorgt das seit 2002 geltende Halbeinkünfteverfahren für eine faktische Verdopplung dieser Freigrenze. Werden beispielsweise Gewinne von 600 Euro realisiert, gelten nur 300 Euro als steuerrelevant: Die Freigrenze gilt faktisch also erst ab Gewinnen von 1.024 Euro überschritten.
      http://boerse.ard.de/content.jsp?go=meldung&key=dokument_502…
      Avatar
      schrieb am 05.03.06 09:43:47
      Beitrag Nr. 15 ()
      www.merkur-online.de/nachrichten/ wirtschaft/aktuell/art279,…


      Muss ich Kursgewinne versteuern, wenn ich Aktien mit Gewinn verkaufe?
      Veräußerungsgewinne bei Aktien sind nach geltendem Recht grundsätzlich steuerfrei, wenn Sie die Aktien länger als ein Jahr halten. Verkaufen Sie dagegen innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist, sind Kursgewinne voll steuerpflichtig, sobald die gesamten Veräußerungsgewinne im Jahr die steuerliche Freigrenze von 512 Euro erreichen oder überschreiten. Dabei gilt für Aktien das so genannte Halbeinkünfteverfahren. Das heißt: Auf die steuerliche Freigrenze wird nur die Hälfte der Kursgewinne angerechnet, während die andere Hälfte steuerfrei bleibt.
      Avatar
      schrieb am 05.03.06 09:45:51
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ballalo:
      Reichen diese Belege?
      Avatar
      schrieb am 05.03.06 12:33:32
      Beitrag Nr. 17 ()
      Meine Frage in Posting #16 bezieht sich auf die folgende BM von ballalo:

      Datum: 18:35 04.03.06
      von: ballalo
      Betreff: Steuerpflicht


      Ich bitte um eine Quellangabe, die die Aussage, dass 800 Euro Gewinn steuerfrei sind. Bei mir liegt die Freigrenze bei 512€. Und dieser Betrag bezieht sich auf den Gewinn und nicht auf den steuerpflichtign Gewinn.
      Avatar
      schrieb am 06.03.06 19:30:37
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo NATALY,

      vielen Dank für deine mühe.

      das war mir jedoch alles bekannt.

      meine frage zielte auf die angabepflich.

      Also: 1024 Euro sind de fakto steuerfrei,das ist klar.

      ABER: MAche ich was falsch, wenn ich selber durch 2 dividiere und dann ankreuze: NEIN, kein Gewinn über 512€.

      Oder ist das okay?

      Es könnte ja später heissen, ich hätte die erklärung bewusst falsch ausgefüllt, ergo ich hätte versucht was zu verheimlichen, denn es bleibt dem finanzbeamten vorbehalten durch 2 zu teilen.
      Avatar
      schrieb am 06.03.06 20:24:14
      Beitrag Nr. 19 ()
      Du mußt es nicht angeben. Und selbst wenn du es angeben müßtest: Glaubst du die Finanzbeamten haben nichts Besseres zu tun, als dir das falsche Ausfüllen eines Formulars vorzuwerfen, wenn du dadurch nicht einen Cent Steuern hinterziehen würdest?
      Befürchtest du ein Steuerstrafverfahren mit Strafzinsen auf 0 Cent? Das deutsche Steuerwesen mag durchaus gelegentlich Züge des Bizarren annehmen. Aber so bizarr ist es nun doch nicht.

      Vielleicht solltest du dein Bild des unbeschäftigen Finazbeamten, der nichts anderes zu tun hat, als wehrlose und unschuldige Steuerbürger zu drangsalieren, mal überprüfen.
      Avatar
      schrieb am 06.03.06 21:16:42
      Beitrag Nr. 20 ()
      @dotorex:
      meine Postings richteten sich an ballalo.
      Du kannst selbst durch 2 dividieren und daher guten Gewissens das bewußte Kästchen ankreuzen mit der Erklärung, dass der Gewinn unter 512 EUR liegt.
      Avatar
      schrieb am 06.03.06 21:41:22
      Beitrag Nr. 21 ()
      denn es bleibt dem finanzbeamten vorbehalten durch 2 zu teilen.

      Wenn dein Gewinn mindestens 512 EUR beträgt und du daher die Anlage SO ausfüllen musst:
      Dann allerdings müssen auch bei Aktien die Gewinne voll (nicht halbiert) angegeben werden; die Halbierung übernommt die Steuer-Software des Finanzamts. So steht es in der amtlichen Anleitung zur Anlage SO.
      Avatar
      schrieb am 13.03.06 17:43:16
      Beitrag Nr. 22 ()
      Ohne Einspruch auf Richtigkeit zu erheben, meine ich, dass die Diskussion differenzierter geführt werden müßte.

      Die Aussagen von NATALY sind hinsichtlich von Spekulationsgewinnen aus Aktiengeschäften sicherlich richtig. Ich meine jedoch dass das Halbeinkünfteverfahren z.B. bei Fonds, Optionsscheinen und Indexzertifikaten keine Anwendung findet.
      Wenn dies der Fall ist, könnten die 800€ durchaus steuerpflichtig sein.

      Gruß

      Adi


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