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    Berufsunfähig aber noch erwerbsfähig bei Schreibtischtätigkeit? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.03.06 21:43:10 von
    neuester Beitrag 18.03.06 18:10:18 von
    Beiträge: 19
    ID: 1.047.692
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      Avatar
      schrieb am 15.03.06 21:43:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo allerseits,

      grundsätzlich ist mir der Unterschied zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit schon klar. Aber irgendwie versagt meine Phantasie, wenn es darum geht, mir einen berufs- aber nicht erwerbsunfähigen Schreibtischarbeiter vorzustellen. Wer eine der typischen Schreibtischerkrankungen wie Skelettdefekte oder psychische Probleme hat, dürfte doch auch kaum noch in einem anderen Beruf arbeiten können? Oder welche Fälle wären sonst denkbar, wo eine BU- gegenüber einer EU-Versicherung bei reiner Schreibtischtätigkeit einen Vorteil hätte?

      Es dankt

      Der Flieger
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 22:05:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      [posting]20.712.265 von Der_Flieger am 15.03.06 21:43:10[/posting]Ganz einfach -
      Gesetzt du bist Zimmermann.
      Berufsunfähig bist du - wenn du eine schwere Wirbelsäulenabnutzung z.B. hast und deswegen nichts schweres heben darfst, weil es sonst noch schlimmer wird. - meinetwegen auch noch ein
      Arm durch nen Unfall weg ist.

      Doch bist du deshalb noch lange nicht erwerbsunfähig.
      Denn du könntest ja z.B. Pförtner machen.


      Aber wie du schon sagst es ist mitunter schwierig hier vernünftig zu erklären. Es sind vor allem rentenrechtliche Sachen bei denen hier unterschieden wird.
      Also eine Berufsunfähigkeitsrente kannste bekommen, wenn
      du als gelernter Zimmermann deinen Beruf wegen o.g. Gegebenheiten nicht mehr ausüben kannst.
      Kannst du gar nichts mehr tun und bist du nicht mehr imstande auf irgendeine Art deinen Lebensunterhalt zu verdienen, dann gibt es Erwerbunfähigkeitsrente.
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 22:10:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke für die Antwort. Aber, hab ich mich so unpräzise ausgedrückt? Beim Zimmermann hab ich auch keine Probleme, mir den Unterschied praktisch vorzustellen. Es ging mir um reine Schreibtischtätigkeiten.

      Anders gefragt: Was kann jemand noch für einen Beruf ausüben, der nicht mehr am Schreibtisch arbeiten kann?

      Es grüßt

      Der Flieger
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 22:13:36
      !
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      Avatar
      schrieb am 15.03.06 22:14:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      Da fällt mir eine Menge ein:

      Schlaganfall mit Erblindung, Hörverlust
      Einbußen bei Intellekt und Wahrnehmung (Unfälle, Erkrankungen)
      Kehlkopfkrebs (Stimmverlust)
      Hörsturz
      Psychische Erkrankungen, die durch Stress verstärkt werden
      Neurologische und muskuläre Erkrankungen, die die Feinmotorik beinträchtigen (da gibt es ganz schlimme Dinge)
      ...

      Wenn man mit "Schreibtischjob" natürlich eine "Homer Simson-Tätigkeit" meint, dann ist berufsunfähig=erwerbsunfähig. Viele Schreibtischjobs kann man jedoch nicht mehr erledigen, wenn man woanders noch einen Pförtner spielen kann.

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      Avatar
      schrieb am 15.03.06 22:21:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      ok, das leuchtet je nach Tätigkeit durchaus ein. Danke für die "Anregungen"! Man muss also wohl doch noch genauer differenzieren, was da am Schreibtisch so stattfindet - und es werden wohl auch doch immer ein paar Restrisiken bleiben... Auch wenn ich mir einen blinden und taubstummen Pförtner nicht so recht vorstellen kann ;-)
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 00:32:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,

      es geht nicht um Vorstellungskraft, sondern um die vertraglich definierte Voraussetzung.

      Achte auf "mehr als 50% nicht in der Lage seinen zuletzt im gesunden Zustand ausgeübte Tätigkeit auszuüben"!

      Orientiert am Beruf ist dann BU nicht EU!!!

      Ansonsten waren die Beispiele sehr gut - und das niedrigere Risiko ist in der niedrigeren Prämie eingepreist!

      Thorulf Müller
      derKVProfi
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 10:40:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      moin flieger,
      da musst du schon konkreter werden. wenn du zu 50% aus welchen gründen auch immer deine berufliche tätigkeit nicht mher ausführen kannst, gibts rente. abgestellt wird auf beruf; nicht auf tätigkeit. ein ingenieur, architekt oder betriebswirt arbeitet auch am schreibtisch.
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 01:21:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo dahool,

      in welchen bedingungen ist das bitte so geregelt????

      Abgestellt wird auf die ausgeübte Tätigkeit, ggf. im zuzletzt im gesunden Zustand ausgeübt!!! - nicht auf den Beruf!!!!

      Thorulf Müller

      derKVProfi
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 08:18:15
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]20.751.297 von CreInPhan am 17.03.06 01:21:45[/posting]Ist absolut richtig, wobei es in den o.g. Fällen dann wohl relativ sicher in den Bereich EU gehen würde ( 3-6 Stunden pro Tag..... ).

      Noch ein kurzer Tip zur Info :

      BU´s werden ja weiterhin oft als "teuer" dargestellt... insbesondere da die Statistik ausweist, dass nur ein extrem geringer Teil der als BU eingestuften Personen eine private BU Rente über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren bezieht

      Es gibt jetzt eine weitere Alternative am Markt :

      Eigenständige EU Absicherung mit integrierter, max. 3 jähriger BU (!!) Absicherung und Rentenzahlung.

      Mit dieser Absicherung bekommt man max. 3 Jahre BU Schutz ( oder aufgeteilt, z.B. 1x1 Jahr und dann bei erneuter BU nochmals 2 Jahre.. ), unabhängig vom generellen EU Schutz !

      Damit kann man sich mit einer preisgünstigen Lösung absichern und hat dann ggf. vom Gesamtbudget noch Platz, sich zusätzlich eine parallele Absicherung gegen "Schwere Krankheiten" zu "gönnen".....

      Schupete
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 11:12:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]20.753.240 von Schupete am 17.03.06 08:18:15[/posting]Schupete, hast Du da ein paar Details bitte?
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 14:19:00
      Beitrag Nr. 12 ()
      Schupete,

      davon halte ich wenig. Denn was mache ich für die Fälle, welcher länger als drei Jahre BU sind? Hier sollte man sehr differenziert dran gehen, um den Kunden auch entsprechend zu beraten.


      Grüße
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 15:52:29
      Beitrag Nr. 13 ()
      [posting]20.766.737 von interna am 17.03.06 14:19:00[/posting]Hallo Interna,

      kennst Du Fälle, die BU seitig mehr als 3 Jahre dauern und nicht zwischenzeitlich in eine EU gewandert sind ?
      Hast Du statistische Daten bzgl. BU über mehr als drei Jahre ?

      Natürlich muß der Kunde klipp und klar aufgeklärt werden !

      Bin gerne bereit meine Ansicht zu dieser Variante zu verändern bei stichhaltigen Zahlen, die dagegen sprechen.

      Schupete
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 19:19:18
      Beitrag Nr. 14 ()
      soll das heißen, dass man, wenn man erwerbswunfähig wird, keine bu-rente mehr erhält??

      dachte immer, dass die private buz erst recht bei eu bezahlen muss??

      liebe grüße
      tina
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 07:30:10
      Beitrag Nr. 15 ()
      bitte um antwort:

      was ist, wenn aus berufsunfähigkeit eine erwerbsunfähigkeit wird?
      muss dann die berufsunfähigkeitsversicherung etwa nicht mehr leisten?
      wenn das so wäre, dann ist es witzlos überhaupt eine buz abzuschliessen...

      grüße
      tina
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 09:11:34
      Beitrag Nr. 16 ()
      abgestellt wird auf berufliche tätigkeit in verbindung mit soziale stellung, gehalt und ausbildung. ein ingenieur verdient ja wohl mehr und hat mehr verantwortung als ein normaler sachbearbeiter, auch wenn beide am schreibtisch arbeiten. also wird hier auf beruf abgestellt.
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 09:47:46
      Beitrag Nr. 17 ()
      [posting]20.753.240 von Schupete am 17.03.06 08:18:15[/posting]soweit ich weiß, gibt es über die Durchschnittliche Dauern von BUs keine Statistik. Man spricht im allgemeinen von 3-5 Jahren aus den Erfahrungen der Versicherer heraus. (Info aus der letzten Roadshow der Aspecta, die sehr daran interessiert ist, ihr entsprechendes Spezialprodukt zu verkaufen.)Aber was heißt das schon? Ich sichere keine Wahrscheinlichkeiten ab, sondern den GAU. Also, wenn du was über Statistiken weißt, bitte Quellenangabe.
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 10:50:28
      Beitrag Nr. 18 ()
      [posting]20.793.532 von OblongFitzOblong am 18.03.06 09:47:46[/posting]Genau das hatte ich bei Euch nachgefragt, ob jemand hier statistiche Kennzahlen hat........
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 18:10:18
      Beitrag Nr. 19 ()
      ich gehe davon aus, dass eine buz sowohl bei bu als auch bei eu zahlen muss...wie kann es da sein, dass im schnitt nur ca. 3 jahre gezahlt wird??

      es muss doch viele betroffene geben, die ab einem bestimmten zeitpunkt nicht mehr arbeiten können und
      dann bis zum enddatum der buz zahlungen bekommen?

      grüße
      tina


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