DEPOT EINES MINDERJÄHRIGEN - STEUERLICHER ASPEKT? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 31.03.06 16:25:09 von
neuester Beitrag 01.04.06 11:02:45 von
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Folgender Sachverhalt:
Ich und meine Frau führen getrennte Konten und getrennte Depots.
Seit kurzem habe ich bei EBASE ein Depot eröffnet.
Meine Frau hat derzeit noch Depots bei Consors und der DiBa.
Gerne würde ich auch für meine Frau bei EBASE ein Depot eröffnen
und alle Fonds in diesem Depot halten.
Da die Fonds meiner Frau bei weitem nicht das Volumen von 25.000 €
erreichen, würde für sie die jährliche Depotgebühr bei EBASE von
36 € zu Buche fallen.
Da wir nun seit kurzem Nachwuchs bekommen haben, überlege ich,
bei EBASE ein Depot für meine minderjährige Tochter zu eröffnen,
erstens, weil es für minderjährige kostenlos ist, und zweitens
könnte ja hier meine Frau ihre Fonds kostenlos parken und natürlich
auch kaufen.
Mir stellt sich nur jetzt die Frage, wie das ganze dann steuerlich
zu bewerten ist. Wenn ich also z. B. einen Fonds meiner Frau mit gutem Gewinn nächstes Jahr verkaufen würde, dann hat ja erst mal
formal meine Tochter (Depotinhaberin)einen Gewinn gemacht, der zu versteuern ist, oder? Müsste ich dann für meine minderjährige Tochter eine eigene Einkommensteuererklärung abgeben????
Werden die Einkommen aus Kapitalvermögen von minderjährigen Kindern dem Einkommen der Eltern angerechnet oder nicht?
Wenn nicht, dann würde das doch jeder machen, ich meine, ein Konto
oder ein Depot für das Kind eröffnen und größere Mengen des elterlichen Kapitals auf das oder die Kinder laufen lassen. Bis die Kinder 18 sind, hat man ja die Vollmacht, jederzeit über das Geld zu verfügen!
Würde mich freuen, wenn hier jemand hierzu Stellung nehmen könnte!
Danke!
Ich und meine Frau führen getrennte Konten und getrennte Depots.
Seit kurzem habe ich bei EBASE ein Depot eröffnet.
Meine Frau hat derzeit noch Depots bei Consors und der DiBa.
Gerne würde ich auch für meine Frau bei EBASE ein Depot eröffnen
und alle Fonds in diesem Depot halten.
Da die Fonds meiner Frau bei weitem nicht das Volumen von 25.000 €
erreichen, würde für sie die jährliche Depotgebühr bei EBASE von
36 € zu Buche fallen.
Da wir nun seit kurzem Nachwuchs bekommen haben, überlege ich,
bei EBASE ein Depot für meine minderjährige Tochter zu eröffnen,
erstens, weil es für minderjährige kostenlos ist, und zweitens
könnte ja hier meine Frau ihre Fonds kostenlos parken und natürlich
auch kaufen.
Mir stellt sich nur jetzt die Frage, wie das ganze dann steuerlich
zu bewerten ist. Wenn ich also z. B. einen Fonds meiner Frau mit gutem Gewinn nächstes Jahr verkaufen würde, dann hat ja erst mal
formal meine Tochter (Depotinhaberin)einen Gewinn gemacht, der zu versteuern ist, oder? Müsste ich dann für meine minderjährige Tochter eine eigene Einkommensteuererklärung abgeben????
Werden die Einkommen aus Kapitalvermögen von minderjährigen Kindern dem Einkommen der Eltern angerechnet oder nicht?
Wenn nicht, dann würde das doch jeder machen, ich meine, ein Konto
oder ein Depot für das Kind eröffnen und größere Mengen des elterlichen Kapitals auf das oder die Kinder laufen lassen. Bis die Kinder 18 sind, hat man ja die Vollmacht, jederzeit über das Geld zu verfügen!
Würde mich freuen, wenn hier jemand hierzu Stellung nehmen könnte!
Danke!
"zweitens
könnte ja hier meine Frau ihre Fonds kostenlos parken und natürlich
auch kaufen."
Mit solchen Aktionen wäre ich sehr vorsichtig, weil der Übertrag auf das Depot der Tochter als Schenkung zu sehen ist (...Kontoführung auf eigene Rechnung). Ein Verkauf und Abzug des Geldes ist dann möglicherweise Veruntreuung des Kindesvermögens.
könnte ja hier meine Frau ihre Fonds kostenlos parken und natürlich
auch kaufen."
Mit solchen Aktionen wäre ich sehr vorsichtig, weil der Übertrag auf das Depot der Tochter als Schenkung zu sehen ist (...Kontoführung auf eigene Rechnung). Ein Verkauf und Abzug des Geldes ist dann möglicherweise Veruntreuung des Kindesvermögens.
Wenn Du tatsächlich ein Depot ausschließlich für das Kind eröffnest (für das erste Auto, das Studium, was auch immer), stehen dem Kind alle Annehmlichkeiten jeder einzelnen einkommensteuerpflichtigen, natürlichen Person zu (Grundfreibetrag etc). Das heißt, die erwirtschafteten Erträge sind dann auch dem Kind zuzuordnen.
So, wie Du es vor hast, treten Probleme auf wie schon b_spawn sie beschrieben hat und es könnte ein Fall des §42 Abgabenordnung "Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten" vor, sodass die Steuer schon auch insofern entsteht, als wäre es dein eigenes Depot.
Nun stellt sich die Frage, wie ruhig Du in den nächsten Jahren schlafen willst/kannst. Die Festsetzungsverjährung beträgt im Fall der Steuerhinterziehung (vom Vorsatz kann man ausgehen) round about 10 Jahre.
So, wie Du es vor hast, treten Probleme auf wie schon b_spawn sie beschrieben hat und es könnte ein Fall des §42 Abgabenordnung "Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten" vor, sodass die Steuer schon auch insofern entsteht, als wäre es dein eigenes Depot.
Nun stellt sich die Frage, wie ruhig Du in den nächsten Jahren schlafen willst/kannst. Die Festsetzungsverjährung beträgt im Fall der Steuerhinterziehung (vom Vorsatz kann man ausgehen) round about 10 Jahre.
kostenloses Konto für Minderjährige gibt es bei ebase seit kurzem nicht mehr
Wenn die Gewinne unterhalb des Sparerfreibetrages bleiben, braucht das Kind keine Steuererklärung.
Als Vormund und Vermögensverwalter des Kindes könnt ihr über das Depot jederzeit verfügen. Notfalls auch Vermögen auf ein Tagesgeldkonto umschichten.
Es könnte nur Schwierigkeiten geben, wenn das Kind später mal "angeblich geschenktes Vermögen" zurückfordern und Euch verklagen sollte.
Es wäre überaus unsinnig, wenn ihr den Sparerfreibetrag des Kindes ungenutzt lasst, nur weil Euch hier jemand ein schlechtes Gewissen und schlaflose Nächte einreden will.
Als Vormund und Vermögensverwalter des Kindes könnt ihr über das Depot jederzeit verfügen. Notfalls auch Vermögen auf ein Tagesgeldkonto umschichten.
Es könnte nur Schwierigkeiten geben, wenn das Kind später mal "angeblich geschenktes Vermögen" zurückfordern und Euch verklagen sollte.
Es wäre überaus unsinnig, wenn ihr den Sparerfreibetrag des Kindes ungenutzt lasst, nur weil Euch hier jemand ein schlechtes Gewissen und schlaflose Nächte einreden will.
@ Mogelhieb
So wie du hätte ich das auch gesehen. Schließlich wird ja ab 2007
wohl der Freibetrag pro person halbiert. Deshalb wäre es ja wirklich dumm, das nicht zu nutzen.
So wie du hätte ich das auch gesehen. Schließlich wird ja ab 2007
wohl der Freibetrag pro person halbiert. Deshalb wäre es ja wirklich dumm, das nicht zu nutzen.
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