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    Kennt sich jemand mit Verkehrssicherungsrecht aus? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.04.06 15:57:36 von
    neuester Beitrag 01.05.06 18:13:48 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.056.995
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      schrieb am 29.04.06 15:57:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgendes hat sich ereignet: Meine Freundin wollte in einer städtischen Parkbucht einparken und übersah dabei, dass sich der Bordstein am Ende dieser Bucht nicht mehr in einem exaktem Zustand befand. Er stand, warum auch immer auf einer Seite deutlich über dem Üblichen nach oben. Ergebnis, der Spoiler riss ab. Zwecks Schadensregulierung wurde das Tiefbauamt angeschrieben. Die Rechtsabteilung antwortete nun:

      [k] Bei der letzten Begehung im Januar (der Schaden ereignete sich im März) wurde kein Mangel festgestellt, der angezeigte Mangel wurde am 11.04 beseitigt, vergleichbare Schadenfälle liegen für den Bereich nicht vor. Die Stadt stellt somit fest, dass eine Verletzung ihrerseits nicht vorliegt. [/k]

      Kann jemand von den juristisch Bewanderten am Board mir sagen, ob es tatsächlich so eine milchige Richtlinie gibt, dass man irgendwann „begeht“ und wenn da kein Mangel vorhanden ist bzw. keiner ausgemacht wurde, sich die Kommune aus allen Konsequenzen raus mogeln kann?

      Eine Rechtbehelfsbelehrung ist auf alle Fälle nicht drunter.
      Avatar
      schrieb am 29.04.06 16:14:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      die Stadt stellt immer fest das keine Pflichtverletzung vorliegt,die bezahlen das Verfahren aus der Stadtkasse und nicht wie du vom Privatgeld!Erkundige dich mal,wer gegen eine Stadt eine Schadensersatzklage gewonnen hat und was es ihn gekostet hat!Du wirst dafür 10 neue Spoiler kaufen können.
      Avatar
      schrieb am 29.04.06 16:19:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.376.054 von Eiertanz am 29.04.06 15:57:36Merke: Der Staat ist nicht für den Staatsbürger, sondern nur für sich selber da ... Hingegen ist der Bürger für den Staat da und wird für jegliches zur Kasse gebeten. :(
      Avatar
      schrieb am 29.04.06 16:19:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.376.054 von Eiertanz am 29.04.06 15:57:36Ich vergaß noch anzufügen:
      Du kannst froh sein, daß man dir nicht die Beschädigung des Bordsteins in Rechnung gestellt hat. :D
      Avatar
      schrieb am 29.04.06 16:37:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hat doch der Bordstein den Spoiler angefahren:rolleyes: böse Stadt:mad: :rolleyes: :laugh:

      Hat der Bordstein keine Augen:confused: :laugh: konnte er nicht ausweichen:cool: bremsen:(

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      schrieb am 29.04.06 17:06:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.376.054 von Eiertanz am 29.04.06 15:57:36 "Er stand, warum auch immer auf einer Seite deutlich über dem Üblichen nach oben."

      Wie hoch war denn die Höhendifferenz?
      Nach der Rechtsprechung sind im öffentl. Verkehrsraum Höhenunterschiede von ca. 5 cm hinzunehmen (gilt z.B. für Schlaglöcher).

      In jedem Fall musst du der Stadt ein Verschulden (Kenntnis von der Gefahrenlage oder fahrlässige Unkenntnis trotz regelmäßiger Überwachung) nachweisen.

      Daher deren Hinweis auf die letzte beanstandungsfreie Begehung.

      Rechtsbehelfsbelehrung ist nicht erforderlich weil du die ja verklagen musst, die Stadt will ja nichts von dir (trotz posting4).

      Außerdem gibts in der Juristerei für derartige Fälle den Standardspruch: Der öffentl. Verkehrsraum ist vom V.-Teilnehmer so hinzunehmen, wie er sich ihm erkennbar darbietet.

      Also: Vergiss es.
      Avatar
      schrieb am 29.04.06 17:13:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.376.411 von pappenheimer2010 am 29.04.06 17:06:42Weißt du eigentlich, was du da alles sagst, oder gehörst du zu jenen, die wortgewandt und eifrig reden können, ohne zu begreifen, WAS sie da reden? :D
      Avatar
      schrieb am 29.04.06 17:27:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      Miss Sophie,du hast recht :laugh: es hätte gereicht wenn er geschrieben hätte:vergiss es :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.04.06 17:44:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.376.411 von pappenheimer2010 am 29.04.06 17:06:42Ich finde seine Ausführungen ok.
      So versteht man wenigstens, warum P. als
      Fazit feststellt: vergiss es. :eek:
      Avatar
      schrieb am 29.04.06 17:46:15
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.376.700 von Heinz01 am 29.04.06 17:44:24Genau:look: der hat sich richtig Mühe gegeben :kiss:
      Avatar
      schrieb am 29.04.06 18:01:07
      Beitrag Nr. 11 ()
      sind immer die anderen schuld was? :confused:
      Avatar
      schrieb am 29.04.06 18:53:25
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.376.761 von daimlerfreak am 29.04.06 18:01:07Eine Besichtigung im Januar führt nicht zwangsläufig dazu, dass die Stadt für einen Schaden im März nicht wegen einer Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflichten haftbar gemacht werden kann. Sofern Du den Bordstein und den Fahrzeugschaden fotografisch dokumentiert sowie entsprechende Zeugen hast besteht für Dich eine entsprechend gute Beweislage. Du könntest die Sache dann durchaus mal durch einen Anwalt Deines Vertrauens prüfen lassen.

      Sich deswegen selbst mit der Stadt auseinanderzusetzen ist jedoch tatsächlich vergeblich.

      Das "Vergiss es" kann sich daher nur darauf bezogen haben.
      Avatar
      schrieb am 29.04.06 19:02:00
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.377.116 von GlobalFinanz am 29.04.06 18:53:25Recht kriegen wird man da sicher nicht, aber insgesamt musst du schon zugeben, dass die ganze Geschichte schon sehr an den Haaren herbei gezogen ist, selbst wenn es faktisch so ist wie beschrieben sieht man das doch, oder hat sie gehupt undd der doofe Bordstein ist nicht weg gegangen? mindestens fahrlässig, sprich wohl kein Rechtsschutz, und vor Gericht und auf hoher See...

      aber so ist es nun mal, es sind immer die anderen schuld und das finde ich schade
      Avatar
      schrieb am 01.05.06 18:13:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.377.152 von daimlerfreak am 29.04.06 19:02:00aber so ist es nun mal, es sind immer die anderen schuld und das finde ich schade


      wie ein Rechtsanwalt in München, der gegen die Stadt geklagt hat, weil er mit seinem Fahrrad gegen ein seit Jahren dort stehendes Verkehrszeichen geradelt ist.
      Es gibt sicherlich zu viele Schilder in D.
      Aber manche sind ja doch sinnvoll.
      Das war/ist eines davon.


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