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    Abgeltungssteuer ab 2008 und Veräußerungsverlust bei Immobiliengeschäften - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.07.06 06:32:52 von
    neuester Beitrag 19.07.06 09:27:43 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.071.891
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      Avatar
      schrieb am 19.07.06 06:32:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Würde ich meine vier Wände alsdann mit Verlust verkaufen, müßte dieser doch logischerweise auch als solcher geltend gemacht werden können. Oder sieht der kommende Gesetzentwurf nur die Beteiligung des Finanzamts bei Gewinnen vor?
      Avatar
      schrieb am 19.07.06 06:59:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      ++++LOGISCHERWEISE+++++++FINANZAMT+++++UNVEREINBARKEIT+++++SYSTEM ERROR+++++


      Tut mir leid wenn ich deine Frage auf diese zynische Art beantworte, ich wollte damit nur sagen, dass die einzige Logik der Steuergesetzgebung sich aus der Überschuldung des Staates speist und damit nur noch dem Weg der maximal möglichen Abzocke folgt.......
      Avatar
      schrieb am 19.07.06 09:27:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.740.393 von mostpower am 19.07.06 06:32:52Man verkauft seine vier Wände nicht mit Verlust...


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