Studium beendet, arbeitsuchend gemeldet - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.08.06 14:10:31 von
neuester Beitrag 02.08.06 14:49:02 von
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Ich habe folgende BM erhalten:
Hallo NATALY,
unser sohn (27 Jahre) hat ab morgen eine angemessene arbeit mit angemessener bezahlung gefunden, insgesamt nachdem er sein studium im wirtschaftswissenschaftlichen bereich mitte märz 2006 bestanden hatte.
in der zwischenzeit war er vom studienort (nähe hamburg) zurück zu uns in nrw zurückgekehrt in sein altes kinderzimmer, er hat keinerlei gelder vom arbeitsamt beantragt. wir haben seine wohnung am studienort bis ende juli weiterbezahlt, ebenso seine krankenkassenbeiträge, auto etc.
meine frage ist jetzt, wie es steuerlich aussieht.
kann er am jahresende alle von uns bezahlten kosten von april bis juli bei sich als werbungskosten geltend machen oder ist der von uns weiter finanzierte unterhalt in unserer steuererklärung als möglicherweise außerordentliche belastungen wirksam.
Hallo NATALY,
unser sohn (27 Jahre) hat ab morgen eine angemessene arbeit mit angemessener bezahlung gefunden, insgesamt nachdem er sein studium im wirtschaftswissenschaftlichen bereich mitte märz 2006 bestanden hatte.
in der zwischenzeit war er vom studienort (nähe hamburg) zurück zu uns in nrw zurückgekehrt in sein altes kinderzimmer, er hat keinerlei gelder vom arbeitsamt beantragt. wir haben seine wohnung am studienort bis ende juli weiterbezahlt, ebenso seine krankenkassenbeiträge, auto etc.
meine frage ist jetzt, wie es steuerlich aussieht.
kann er am jahresende alle von uns bezahlten kosten von april bis juli bei sich als werbungskosten geltend machen oder ist der von uns weiter finanzierte unterhalt in unserer steuererklärung als möglicherweise außerordentliche belastungen wirksam.
Die Geltendmachung als Werbungskosten setzt voraus, dass die Kosten in einem Zusammenhang mit der ab 1.8.2006 aufgenommenen Beschäftigung stehen.
Einen solchen Zusammenhang sehe ich bei den Kosten für Wohnung und Auto nicht.
Möglicherweise können aber Umzugskosten geltend gemacht werden, falls für die neue Stelle ein Umzug erforderlich war.
Die Krankenkassenbeiträge sind niemals Werbungskosten, es handelt sich um Sonderausgaben des Sohnes.
Da der Sohn in 2006 nur 5 Monate beschäftigt ist, schlage ich vor, mal die voraussichtliche Steuer für 2006 zu berechnen und die Est-Erklärung für 2006 möglichst früh in 2007 abzugeben, da mit einer größeren erstattung zu rechnen ist.
Einen solchen Zusammenhang sehe ich bei den Kosten für Wohnung und Auto nicht.
Möglicherweise können aber Umzugskosten geltend gemacht werden, falls für die neue Stelle ein Umzug erforderlich war.
Die Krankenkassenbeiträge sind niemals Werbungskosten, es handelt sich um Sonderausgaben des Sohnes.
Da der Sohn in 2006 nur 5 Monate beschäftigt ist, schlage ich vor, mal die voraussichtliche Steuer für 2006 zu berechnen und die Est-Erklärung für 2006 möglichst früh in 2007 abzugeben, da mit einer größeren erstattung zu rechnen ist.
#2 von NATALY
Sag mal, kann man dich auch privat gegen Kohle engagieren ? Du bist doch Steuerberaterin oder FAín für Steuerrecht ?
Setzt aber vorraus, das Du in NRW wohnst.
Sag mal, kann man dich auch privat gegen Kohle engagieren ? Du bist doch Steuerberaterin oder FAín für Steuerrecht ?
Setzt aber vorraus, das Du in NRW wohnst.
Schade.
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