checkAd

    Schwarzhörer--GEZ schon bezahlt??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.08.06 14:30:28 von
    neuester Beitrag 14.01.07 23:43:58 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.076.587
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 831
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 13.08.06 14:30:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      http://www.n-tv.de/img/351553_src_path.GQGA.jpg

      Dienstag, 8. August 2006
      GEZ bittet zur Kasse
      Berufsfahrer müssen blechen

      Autobesitzer müssen für ihr Autoradio eine Extra-Rundfunkgebühr bezahlen, wenn sie den Wagen auch beruflich nutzen. Mit diesem Urteil wies das Verwaltungsgericht Mainz die Klage eines Anwalts gegen den Südwestrundfunk ab.

      Die Richter stützten sich dabei auf den Staatsvertrag zu Rundfunkgebühren. Danach gilt die Gebührenbefreiung für so genannte Zweitgeräte nicht für ein Autoradio, wenn der Wagen nicht nur für Privatfahrten genutzt wird (Az.: 4 K 393/06.MZ).

      Ein im Auftrag des Senders tätiger Kontrolleur hatte festgestellt, dass der Anwalt ein Radio im Auto hatte und mit dem Wagen von der Wohnung zur Kanzlei fuhr. Der Anwalt wehrte sich gegen die Gebühren und erklärte, bei auswärtigen Terminen im Auftrag von Mandanten fahre er in deren Auto mit, da dies für die Mandanten billiger sei. Nehme er doch einmal einen Mandanten mit, bleibe das Radio aus -zum einen aus Höflichkeit, zum anderen, weil er sich mit dem Mandanten über dessen Fall unterhalte. Auf dem Weg ins Büro höre er kein Radio, weil die Strecke mit gut einem Kilometer zu kurz sei. Nach Auffassung des Finanzamtes werde der Wagen auch nur zu 30 Prozent beruflich genutzt.

      Das Gericht erklärte, eine Gebührenpflicht entstehe, wenn ein funktionsfähiges Rundfunkgerät vorhanden sei - unanhängig davon, ob es eingeschaltet werde. Zudem falle für jedes Gerät eine Gebühr an. Davon gebe es Ausnahmen, die aber nicht für den Anwalt gälten. http://sollundhaben.sparkasse.de/page_NEWS.php?url=697659.ht…

      Also wer Beruflich das Auto nutzt muß GEZ zahlen, das war mir schon immer klar, deshalb zahle ich für 1x Fernsehen u. 2x Radio die Gebühren, sonst wär ich ja "Schwarzhörer-/seher"
      Avatar
      schrieb am 13.08.06 14:39:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ausgezeichnet, Gueldner, weiter so!
      Du weisst ja auch, dass Du für Deinen Beitrag eine Vielfalt von ausgezeichneten und niveauvollen Programmen bekommst, gell?:):D
      Avatar
      schrieb am 13.08.06 21:14:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wer oder was bitte ist "GEZ" ??? :confused::confused:

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.08.06 21:20:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      Avatar
      schrieb am 13.08.06 21:42:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.432.004 von Wurstfachverkauferin am 13.08.06 21:14:08GEZ ist neudeutsch, früher hieß das RRT (=Raubrittertum) :D

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,2220EUR +5,71 %
      Unfassbare Studie – LPT-Therapie bewahrt Patient vor dem Tod!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 13.08.06 21:52:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ach Gottschen, wie unlocker!:laugh::D
      Avatar
      schrieb am 14.08.06 09:10:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.432.456 von wunderlich am 13.08.06 21:52:47wenn schon schwarzfahrer;)
      Avatar
      schrieb am 14.01.07 15:59:56
      Beitrag Nr. 8 ()
      :cry: Bei uns wurden am 03.01.2007 für die Rundfunkanstalten 270,60 Euro abgebucht :cry:
      Avatar
      schrieb am 14.01.07 18:05:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      sagt mal,

      die GEZ bezeichnet sich selbst als Behörde: Ist das nicht so eine gewisse Art von Amtsanmaßung? Und wenn ja, wieviel Strafe müssten die dann bezahlen:confused:
      Avatar
      schrieb am 14.01.07 22:52:56
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.915.708 von reimar am 14.01.07 18:05:30Hartz4ler können sich angeblich von GEZ befreien lassen ... nutz Deine Chance !
      Avatar
      schrieb am 14.01.07 23:06:26
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.921.238 von technostud am 14.01.07 22:52:56Teschno,

      ich haben gar kein Auto:D
      Avatar
      schrieb am 14.01.07 23:35:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.915.708 von reimar am 14.01.07 18:05:30Du meinst wohl § 132a StGB.
      Avatar
      schrieb am 14.01.07 23:43:58
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.921.992 von DerStrohmann am 14.01.07 23:35:17mit §§en kenn ich mich net so aus, außer mit den Gesetzen rund um Börse:D

      War mehr so´n Gefühl, was sich da bei mir einstellte. Gibt ja mittlerweile mehrere GEZ-Schrätts.

      in Deinem 132er steht nix von "Behörde"http://dejure.org/gesetze/StGB/132a.html

      wahrscheinlich könnte man sogar den Username "Behörde" ungestraft hier bei W:O verwenden:laugh::laugh::laugh:


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Schwarzhörer--GEZ schon bezahlt???