Schwarzhörer--GEZ schon bezahlt??? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.08.06 14:30:28 von
neuester Beitrag 14.01.07 23:43:58 von
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http://www.n-tv.de/img/351553_src_path.GQGA.jpg
Dienstag, 8. August 2006
GEZ bittet zur Kasse
Berufsfahrer müssen blechen
Autobesitzer müssen für ihr Autoradio eine Extra-Rundfunkgebühr bezahlen, wenn sie den Wagen auch beruflich nutzen. Mit diesem Urteil wies das Verwaltungsgericht Mainz die Klage eines Anwalts gegen den Südwestrundfunk ab.
Die Richter stützten sich dabei auf den Staatsvertrag zu Rundfunkgebühren. Danach gilt die Gebührenbefreiung für so genannte Zweitgeräte nicht für ein Autoradio, wenn der Wagen nicht nur für Privatfahrten genutzt wird (Az.: 4 K 393/06.MZ).
Ein im Auftrag des Senders tätiger Kontrolleur hatte festgestellt, dass der Anwalt ein Radio im Auto hatte und mit dem Wagen von der Wohnung zur Kanzlei fuhr. Der Anwalt wehrte sich gegen die Gebühren und erklärte, bei auswärtigen Terminen im Auftrag von Mandanten fahre er in deren Auto mit, da dies für die Mandanten billiger sei. Nehme er doch einmal einen Mandanten mit, bleibe das Radio aus -zum einen aus Höflichkeit, zum anderen, weil er sich mit dem Mandanten über dessen Fall unterhalte. Auf dem Weg ins Büro höre er kein Radio, weil die Strecke mit gut einem Kilometer zu kurz sei. Nach Auffassung des Finanzamtes werde der Wagen auch nur zu 30 Prozent beruflich genutzt.
Das Gericht erklärte, eine Gebührenpflicht entstehe, wenn ein funktionsfähiges Rundfunkgerät vorhanden sei - unanhängig davon, ob es eingeschaltet werde. Zudem falle für jedes Gerät eine Gebühr an. Davon gebe es Ausnahmen, die aber nicht für den Anwalt gälten. http://sollundhaben.sparkasse.de/page_NEWS.php?url=697659.ht…
Also wer Beruflich das Auto nutzt muß GEZ zahlen, das war mir schon immer klar, deshalb zahle ich für 1x Fernsehen u. 2x Radio die Gebühren, sonst wär ich ja "Schwarzhörer-/seher"
Dienstag, 8. August 2006
GEZ bittet zur Kasse
Berufsfahrer müssen blechen
Autobesitzer müssen für ihr Autoradio eine Extra-Rundfunkgebühr bezahlen, wenn sie den Wagen auch beruflich nutzen. Mit diesem Urteil wies das Verwaltungsgericht Mainz die Klage eines Anwalts gegen den Südwestrundfunk ab.
Die Richter stützten sich dabei auf den Staatsvertrag zu Rundfunkgebühren. Danach gilt die Gebührenbefreiung für so genannte Zweitgeräte nicht für ein Autoradio, wenn der Wagen nicht nur für Privatfahrten genutzt wird (Az.: 4 K 393/06.MZ).
Ein im Auftrag des Senders tätiger Kontrolleur hatte festgestellt, dass der Anwalt ein Radio im Auto hatte und mit dem Wagen von der Wohnung zur Kanzlei fuhr. Der Anwalt wehrte sich gegen die Gebühren und erklärte, bei auswärtigen Terminen im Auftrag von Mandanten fahre er in deren Auto mit, da dies für die Mandanten billiger sei. Nehme er doch einmal einen Mandanten mit, bleibe das Radio aus -zum einen aus Höflichkeit, zum anderen, weil er sich mit dem Mandanten über dessen Fall unterhalte. Auf dem Weg ins Büro höre er kein Radio, weil die Strecke mit gut einem Kilometer zu kurz sei. Nach Auffassung des Finanzamtes werde der Wagen auch nur zu 30 Prozent beruflich genutzt.
Das Gericht erklärte, eine Gebührenpflicht entstehe, wenn ein funktionsfähiges Rundfunkgerät vorhanden sei - unanhängig davon, ob es eingeschaltet werde. Zudem falle für jedes Gerät eine Gebühr an. Davon gebe es Ausnahmen, die aber nicht für den Anwalt gälten. http://sollundhaben.sparkasse.de/page_NEWS.php?url=697659.ht…
Also wer Beruflich das Auto nutzt muß GEZ zahlen, das war mir schon immer klar, deshalb zahle ich für 1x Fernsehen u. 2x Radio die Gebühren, sonst wär ich ja "Schwarzhörer-/seher"
Ausgezeichnet, Gueldner, weiter so!
Du weisst ja auch, dass Du für Deinen Beitrag eine Vielfalt von ausgezeichneten und niveauvollen Programmen bekommst, gell?
Du weisst ja auch, dass Du für Deinen Beitrag eine Vielfalt von ausgezeichneten und niveauvollen Programmen bekommst, gell?
Wer oder was bitte ist "GEZ" ???
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.432.004 von Wurstfachverkauferin am 13.08.06 21:14:08GEZ ist neudeutsch, früher hieß das RRT (=Raubrittertum)
Ach Gottschen, wie unlocker!
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.432.456 von wunderlich am 13.08.06 21:52:47wenn schon schwarzfahrer
Bei uns wurden am 03.01.2007 für die Rundfunkanstalten 270,60 Euro abgebucht
sagt mal,
die GEZ bezeichnet sich selbst als Behörde: Ist das nicht so eine gewisse Art von Amtsanmaßung? Und wenn ja, wieviel Strafe müssten die dann bezahlen
die GEZ bezeichnet sich selbst als Behörde: Ist das nicht so eine gewisse Art von Amtsanmaßung? Und wenn ja, wieviel Strafe müssten die dann bezahlen
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.915.708 von reimar am 14.01.07 18:05:30Hartz4ler können sich angeblich von GEZ befreien lassen ... nutz Deine Chance !
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.921.238 von technostud am 14.01.07 22:52:56Teschno,
ich haben gar kein Auto
ich haben gar kein Auto
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.915.708 von reimar am 14.01.07 18:05:30Du meinst wohl § 132a StGB.
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.921.992 von DerStrohmann am 14.01.07 23:35:17mit §§en kenn ich mich net so aus, außer mit den Gesetzen rund um Börse
War mehr so´n Gefühl, was sich da bei mir einstellte. Gibt ja mittlerweile mehrere GEZ-Schrätts.
in Deinem 132er steht nix von "Behörde"http://dejure.org/gesetze/StGB/132a.html
wahrscheinlich könnte man sogar den Username "Behörde" ungestraft hier bei Wverwenden
War mehr so´n Gefühl, was sich da bei mir einstellte. Gibt ja mittlerweile mehrere GEZ-Schrätts.
in Deinem 132er steht nix von "Behörde"http://dejure.org/gesetze/StGB/132a.html
wahrscheinlich könnte man sogar den Username "Behörde" ungestraft hier bei Wverwenden
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