Steuern bei Solaranlage auf eigenem Haus - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.09.06 11:23:54 von
neuester Beitrag 07.09.06 11:26:05 von
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Hallo,
wir überlegen, ob wir uns eine Solaranlade auf´s Hausdach (eigenes Haus, selbstgenutz) bauen lassen. Da es sich um ein Reihenaus BJ ´63 handelt, kommt nur die Einspeisung des Stroms in Frage.
Kann mir hier jemand sagen, wie das alles steuerlich zu betrachten ist?
Abschreibung der Investionskosten der Anlage (AFA) und anschließend Versteuerung der Einnahmen? Richtig?
Für jeden Tipp / Hinweis dankbar
Grüße
wir überlegen, ob wir uns eine Solaranlade auf´s Hausdach (eigenes Haus, selbstgenutz) bauen lassen. Da es sich um ein Reihenaus BJ ´63 handelt, kommt nur die Einspeisung des Stroms in Frage.
Kann mir hier jemand sagen, wie das alles steuerlich zu betrachten ist?
Abschreibung der Investionskosten der Anlage (AFA) und anschließend Versteuerung der Einnahmen? Richtig?
Für jeden Tipp / Hinweis dankbar
Grüße
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.716.593 von Germeringer01 am 01.09.06 11:23:54Hi,
richtig!
Du bist Unternehmer und musst jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, wenn Du die bezahlte Umsatzsteuer zurück willst.
Ansosnten wird die Anlage 16% teuere und lohnt nicht.
Bin auch gerade am überlegen mir eine ANlage anzuschaffen noch diese Jahr, weil ab 2007 Einspeisevergütung weiter fällt.
Schon einen Hersteller ausgegeuckt?
l
richtig!
Du bist Unternehmer und musst jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, wenn Du die bezahlte Umsatzsteuer zurück willst.
Ansosnten wird die Anlage 16% teuere und lohnt nicht.
Bin auch gerade am überlegen mir eine ANlage anzuschaffen noch diese Jahr, weil ab 2007 Einspeisevergütung weiter fällt.
Schon einen Hersteller ausgegeuckt?
l
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.716.593 von Germeringer01 am 01.09.06 11:23:54Hi,
also Anlage kaufen. Vom Finanzamt MWSt erstatten lassen.
Anlage montieren nach der Inbetriebnahme USt. Voranmeldung
via Elster um die verguetete MwSt.(Eispeiseverguetung)
an das F'amt abzufuehren. Abschreibung linear 5% p.a
ueber die Dauer der nach EEG festgeschriebenen Laufzeit.
Wenn es sich rechnen soll Selbsmontage und Abnahme durch EVU
und zugelassenen Installateur. Das ganze funktioniert auch
bei kleinen PV Anlagen ohne Gewerbeanmeldung (bis ca 16.000 Euro)
Eispeiseverguetung p.a) Bei Inbetriebnahme in 2006 gibt's noch
51,8 Cent /KWh fuer 20 Jahre und Inbetriebnahmejahr.
Sonnige Gruesse
Gen
also Anlage kaufen. Vom Finanzamt MWSt erstatten lassen.
Anlage montieren nach der Inbetriebnahme USt. Voranmeldung
via Elster um die verguetete MwSt.(Eispeiseverguetung)
an das F'amt abzufuehren. Abschreibung linear 5% p.a
ueber die Dauer der nach EEG festgeschriebenen Laufzeit.
Wenn es sich rechnen soll Selbsmontage und Abnahme durch EVU
und zugelassenen Installateur. Das ganze funktioniert auch
bei kleinen PV Anlagen ohne Gewerbeanmeldung (bis ca 16.000 Euro)
Eispeiseverguetung p.a) Bei Inbetriebnahme in 2006 gibt's noch
51,8 Cent /KWh fuer 20 Jahre und Inbetriebnahmejahr.
Sonnige Gruesse
Gen
Herzlichen Dank für die schnellen Antworten!!
Klingt ja doch nach etwas bürokratischem Aufwand:
- Gewerbe anmelden
- USt Voranmeldung
...
@ lowkatmai
nee, haben uns noch nicht entschieden. Diskutieren noch mit den Nachbarn - die wollen sich evtl. anschließen.
Klingt ja doch nach etwas bürokratischem Aufwand:
- Gewerbe anmelden
- USt Voranmeldung
...
@ lowkatmai
nee, haben uns noch nicht entschieden. Diskutieren noch mit den Nachbarn - die wollen sich evtl. anschließen.
Degressive AfA nach $ 7 Abs. 2 EStG auch möglich, da bewegliches Wirtschaftsgut!
-> 10% vom Restwert
-> 10% vom Restwert
Die Solaranlage ist beweglich?
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.734.255 von NATALY am 02.09.06 20:40:12hi ger01
nachfolgend einige infos (habe selbst 5 PV-anlagen)
- gewerbeanmeldung ist nicht notwendig
- die bez. MwSt. bekommst du vom FA nach ca. 2 monaten zurück
(elsterformular)
- vom EVU erhalten MwSt must du abführen
- abschreibungsarten; linear 5 % oder degressiv 15%
zusätzlich ist eine 20% sonder-afa in den ersten 4 jahren
möglich
- ansparrücklage für 2005 event. noch möglich
- wie groß (kwp) soll die anlage werden ?
- dachausrichtung , dachart, verschattung ?
ciao C61
nachfolgend einige infos (habe selbst 5 PV-anlagen)
- gewerbeanmeldung ist nicht notwendig
- die bez. MwSt. bekommst du vom FA nach ca. 2 monaten zurück
(elsterformular)
- vom EVU erhalten MwSt must du abführen
- abschreibungsarten; linear 5 % oder degressiv 15%
zusätzlich ist eine 20% sonder-afa in den ersten 4 jahren
möglich
- ansparrücklage für 2005 event. noch möglich
- wie groß (kwp) soll die anlage werden ?
- dachausrichtung , dachart, verschattung ?
ciao C61
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.734.255 von NATALY am 02.09.06 20:40:12Ich, und da bin ich nicht allein, bin der Meinung, dass eine Photovoltaikanlage ein bewegliches Wirtschaftsgut darstellt.
-> nicht fest/unwiderruflich mit Grund und Boden verbunden in der Weise wie ein Gebäude. Vergleiche mal eine massive Maschine in einem Betrieb mit dieser Voraussetzung. Sie ist auch durch eine Verankerung/Verschraubung mit dem Boden in der Produktionshalle verbunden. Ist für diese eine degressive AfA möglich: Ja.
Die Photovoltaikanlage kann ja immer noch mit keinem besonders großem Aufwand wieder vom Dach geholt werden. Wenn ich mich recht erinnere, teilt die Finanzverwaltung diese Ansicht, siehe den Thread über Solaranlagen: Thread: Photovoltaik: Erfahrungen bitte hier ;-)
-> nicht fest/unwiderruflich mit Grund und Boden verbunden in der Weise wie ein Gebäude. Vergleiche mal eine massive Maschine in einem Betrieb mit dieser Voraussetzung. Sie ist auch durch eine Verankerung/Verschraubung mit dem Boden in der Produktionshalle verbunden. Ist für diese eine degressive AfA möglich: Ja.
Die Photovoltaikanlage kann ja immer noch mit keinem besonders großem Aufwand wieder vom Dach geholt werden. Wenn ich mich recht erinnere, teilt die Finanzverwaltung diese Ansicht, siehe den Thread über Solaranlagen: Thread: Photovoltaik: Erfahrungen bitte hier ;-)
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.736.323 von mad_marc am 02.09.06 22:17:46hi mad
eine PV-aufdach bzw. aufgeständerte anlage stellt ein bewegliche
wirtschaftsgut dar.
Eine PV-anlage welche im dach integriert bzw. eine Fasadananlage
stellt kein bew-wi-gut dar; d.h. afa 50 jahre !!!.
Ciao c61
eine PV-aufdach bzw. aufgeständerte anlage stellt ein bewegliche
wirtschaftsgut dar.
Eine PV-anlage welche im dach integriert bzw. eine Fasadananlage
stellt kein bew-wi-gut dar; d.h. afa 50 jahre !!!.
Ciao c61
Okay, an diese Unterscheidung hatte ich nicht gedacht!
Aber bei einer integrierten Anlage gilt eine BND von 50 Jahren???
Oder Schreibfehler und Du meintest 20 Jahre?
Aber bei einer integrierten Anlage gilt eine BND von 50 Jahren???
Oder Schreibfehler und Du meintest 20 Jahre?
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.748.090 von mad_marc am 03.09.06 18:06:09PV-anlagen die einen gebäudeteile ersetzen (Fasade/Dach) gehören zum Gebäude und sind daher nur mit der erhöhten afa abschreibbar
bei Wohngebäuden 50 Jahre !!!!!
ciao c61
bei Wohngebäuden 50 Jahre !!!!!
ciao c61
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.734.600 von conny61 am 02.09.06 20:56:39@conny61
Danke für die Antwort!
Haus steht im Westen von München (laut der einschlägigen Tabellen angeblich eine der Gegenden mit besonders hoher Sonnenscheindauer in Deutschland).
Dach hat eine Neigung von 30 Grad und ist genau nach Süden ausgerichtet, allerings sehr klein (abzüglich der Dachfenster knapp 20qm)
Grüße
Germeringer
Danke für die Antwort!
Haus steht im Westen von München (laut der einschlägigen Tabellen angeblich eine der Gegenden mit besonders hoher Sonnenscheindauer in Deutschland).
Dach hat eine Neigung von 30 Grad und ist genau nach Süden ausgerichtet, allerings sehr klein (abzüglich der Dachfenster knapp 20qm)
Grüße
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