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    Steuern bei Solaranlage auf eigenem Haus - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.09.06 11:23:54 von
    neuester Beitrag 07.09.06 11:26:05 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.080.164
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      Avatar
      schrieb am 01.09.06 11:23:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      wir überlegen, ob wir uns eine Solaranlade auf´s Hausdach (eigenes Haus, selbstgenutz) bauen lassen. Da es sich um ein Reihenaus BJ ´63 handelt, kommt nur die Einspeisung des Stroms in Frage.

      Kann mir hier jemand sagen, wie das alles steuerlich zu betrachten ist?

      Abschreibung der Investionskosten der Anlage (AFA) und anschließend Versteuerung der Einnahmen? Richtig?

      Für jeden Tipp / Hinweis dankbar

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 01.09.06 11:50:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.716.593 von Germeringer01 am 01.09.06 11:23:54Hi,

      richtig!

      Du bist Unternehmer und musst jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, wenn Du die bezahlte Umsatzsteuer zurück willst.
      Ansosnten wird die Anlage 16% teuere und lohnt nicht.

      Bin auch gerade am überlegen mir eine ANlage anzuschaffen noch diese Jahr, weil ab 2007 Einspeisevergütung weiter fällt.

      Schon einen Hersteller ausgegeuckt?

      l:)
      Avatar
      schrieb am 01.09.06 12:00:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.716.593 von Germeringer01 am 01.09.06 11:23:54Hi,

      also Anlage kaufen. Vom Finanzamt MWSt erstatten lassen.
      Anlage montieren nach der Inbetriebnahme USt. Voranmeldung
      via Elster um die verguetete MwSt.(Eispeiseverguetung)
      an das F'amt abzufuehren. Abschreibung linear 5% p.a
      ueber die Dauer der nach EEG festgeschriebenen Laufzeit.
      Wenn es sich rechnen soll Selbsmontage und Abnahme durch EVU
      und zugelassenen Installateur. Das ganze funktioniert auch
      bei kleinen PV Anlagen ohne Gewerbeanmeldung (bis ca 16.000 Euro)
      Eispeiseverguetung p.a) Bei Inbetriebnahme in 2006 gibt's noch
      51,8 Cent /KWh fuer 20 Jahre und Inbetriebnahmejahr.

      Sonnige Gruesse
      Gen
      Avatar
      schrieb am 01.09.06 18:27:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Herzlichen Dank für die schnellen Antworten!!

      Klingt ja doch nach etwas bürokratischem Aufwand:
      - Gewerbe anmelden
      - USt Voranmeldung
      ...

      @ lowkatmai
      nee, haben uns noch nicht entschieden. Diskutieren noch mit den Nachbarn - die wollen sich evtl. anschließen.
      Avatar
      schrieb am 02.09.06 14:01:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      Degressive AfA nach $ 7 Abs. 2 EStG auch möglich, da bewegliches Wirtschaftsgut!
      -> 10% vom Restwert

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      Avatar
      schrieb am 02.09.06 20:40:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Solaranlage ist beweglich?
      Avatar
      schrieb am 02.09.06 20:56:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.734.255 von NATALY am 02.09.06 20:40:12hi ger01

      nachfolgend einige infos (habe selbst 5 PV-anlagen)

      - gewerbeanmeldung ist nicht notwendig
      - die bez. MwSt. bekommst du vom FA nach ca. 2 monaten zurück
      (elsterformular)
      - vom EVU erhalten MwSt must du abführen
      - abschreibungsarten; linear 5 % oder degressiv 15%
      zusätzlich ist eine 20% sonder-afa in den ersten 4 jahren
      möglich
      - ansparrücklage für 2005 event. noch möglich


      - wie groß (kwp) soll die anlage werden ?
      - dachausrichtung , dachart, verschattung ?

      ciao C61
      Avatar
      schrieb am 02.09.06 22:17:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.734.255 von NATALY am 02.09.06 20:40:12Ich, und da bin ich nicht allein, bin der Meinung, dass eine Photovoltaikanlage ein bewegliches Wirtschaftsgut darstellt.

      -> nicht fest/unwiderruflich mit Grund und Boden verbunden in der Weise wie ein Gebäude. Vergleiche mal eine massive Maschine in einem Betrieb mit dieser Voraussetzung. Sie ist auch durch eine Verankerung/Verschraubung mit dem Boden in der Produktionshalle verbunden. Ist für diese eine degressive AfA möglich: Ja.

      Die Photovoltaikanlage kann ja immer noch mit keinem besonders großem Aufwand wieder vom Dach geholt werden. Wenn ich mich recht erinnere, teilt die Finanzverwaltung diese Ansicht, siehe den Thread über Solaranlagen: Thread: Photovoltaik: Erfahrungen bitte hier ;-)
      Avatar
      schrieb am 02.09.06 22:24:17
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.736.323 von mad_marc am 02.09.06 22:17:46hi mad
      eine PV-aufdach bzw. aufgeständerte anlage stellt ein bewegliche
      wirtschaftsgut dar.
      Eine PV-anlage welche im dach integriert bzw. eine Fasadananlage
      stellt kein bew-wi-gut dar; d.h. afa 50 jahre !!!.

      Ciao c61
      Avatar
      schrieb am 03.09.06 18:06:09
      Beitrag Nr. 10 ()
      Okay, an diese Unterscheidung hatte ich nicht gedacht!

      Aber bei einer integrierten Anlage gilt eine BND von 50 Jahren???
      Oder Schreibfehler und Du meintest 20 Jahre?
      Avatar
      schrieb am 03.09.06 18:48:55
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.748.090 von mad_marc am 03.09.06 18:06:09PV-anlagen die einen gebäudeteile ersetzen (Fasade/Dach) gehören zum Gebäude und sind daher nur mit der erhöhten afa abschreibbar
      bei Wohngebäuden 50 Jahre !!!!!

      ciao c61
      Avatar
      schrieb am 07.09.06 11:26:05
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.734.600 von conny61 am 02.09.06 20:56:39@conny61

      Danke für die Antwort!

      Haus steht im Westen von München (laut der einschlägigen Tabellen angeblich eine der Gegenden mit besonders hoher Sonnenscheindauer in Deutschland).

      Dach hat eine Neigung von 30 Grad und ist genau nach Süden ausgerichtet, allerings sehr klein (abzüglich der Dachfenster knapp 20qm)

      Grüße
      Germeringer


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