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    Länderfinanzausgleich------>Neuverschuldung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.09.06 18:49:34 von
    neuester Beitrag 09.09.06 08:19:44 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.080.782
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      schrieb am 05.09.06 18:49:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      hat sich da eigentlich bezüglich einer Entscheidung schon irgendwas getan?

      -->Berlin könnte den Länder-Finanzausgleich massiv erschüttern
      Berlin - Wohl kein anderes Land in der westlichen Welt hat seine Hauptstadt so ins Abseits gleiten lassen wie Deutschland. Lagen die Schulden 1991 noch bei umgerechnet gut zehn Milliarden Euro, waren es 1997 schon über 30 Milliarden. Mittlerweile sind es fast doppelt soviel. Berlin selbst kann aus eigener Kraft, das haben mehrere Institute bestätigt, die Misere nicht meistern. Die Metropole ist deshalb auf die Hilfe der Bund-Länder-Gemeinschaft angewiesen. Doch bisher schauten die Politiker der seit Mitte der Neunziger schwelenden Krise tatenlos zu.


      Was die Politik nicht zu regeln vermochte, beschäftigt nun die Justiz. Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes werden voraussichtlich bis Sommer über einen Normenkontrollantrag Berlins entscheiden: Das Bundesland will damit eine Tilgung seiner Altschulden aus Bundesmitteln erzwingen. Das Urteil aus Karlsruhe wird mit Spannung erwartet: Es könnte den bundesdeutschen Föderalismus samt seiner Umverteilungsmaschinerie in den Grundfesten erschüttern. Denn wie in einem solchen Fall üblich, wird das Gericht allgemeine Maßstäbe formulieren, die vom Gesetzgeber umzusetzen sind. Damit geht es nicht mehr allein um Berlin: Elf von 16 Landeshaushalten waren im Jahr 2005 nicht verfassungskonform. In Ostdeutschland drohen mit dem Rückgang der Solidarpaktüberweisungen nach 2008 ungeahnte Verwerfungen.


      Gutachten haben sich mit der Haushaltskrise im Bund und der finanziellen Stabilität des deutschen Föderalstaates befaßt. Der Tenor ist stets gleich: Das System hat in seiner jetzigen Form keine Zukunft. Es ist reformresistent. Der Egoismus schmiedet wechselnde Allianzen: Bund gegen Länder, Ost gegen West, Arme gegen Reiche. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) schlug jüngst vor, sich nach der Föderalismusreform, bei der es vornehmlich um Zuständigkeiten geht, die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern vorzunehmen. Womöglich muß das in der laufenden Legislatur geschehen - dann, wenn die Richter dem Gesetzgeber strenge Vorgaben machen. UM/kä




      Artikel erschienen am Mo, 16. Januar 2006
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      Welche Auswirkung hätte eigentlich eine Entscheidung des BVerfG, das die Altschulden da zu übernehmen sind?

      Allein bei Berlin stehen da rd. 60 MRD. Euro im Raum, dazu kommen noch Bremen und das Saarland, alles in allem wohl rd. 100 MRD. Euro!

      Müsste der Bund das hucken (bei einem entsprechenden Urteil), dann wären die Berechnungen für die Neuverschuldung des Bundes ja wohl Makulatur?
      Avatar
      schrieb am 05.09.06 18:50:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      Länder wehren sich gegen Sparkommissar
      Von Donata Riedel und Thomas Sigmund

      Gutachter halten einen Aufseher des Bundes für hoch verschuldete Bundesländer bereits heute für möglich. Die Finanzminister und -senatoren der betroffenen Länder lehnen den Einsatz eines Sparkommissars strikt ab – sie vertrauen den Verfassungsrichtern.





      BERLIN. Die hoch verschuldeten Bundesländer Berlin, Bremen und Saarland lehnen den Einsatz eines Sparkommissars des Bundes strikt ab. „Wir haben mehrmals vor dem Bundesverfassungsgericht signalisiert, dass wir strenge Sanierungsauflagen ohne Wenn und Aber akzeptieren. Dafür braucht es aber keinen Sparkommissar“, sagte Bremens Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) dem Handelsblatt. „Mehr als sparen kann so eine Person auch nicht.“ Unterstützt wurde er vom Finanzminister des reichen Baden-Württemberg: „Ein Sparkommissar des Bundes käme einem Ende des Föderalismus gleich“, sagte Gerhard Stratthaus (CDU) dieser Zeitung.

      Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hatte die Diskussion über Sanktionen und Kontrollen für Bundesländer, die dauerhaft gegen die Schuldengrenze der Verfassung verstoßen, neu belebt. Dem Papier zufolge kann der Bund bereits heute als „ultima ratio“ einen Sparkommissar in ein Land schicken, wenn dieses gegen Haushaltsgrundsätze oder Sanierungsprogramme verstößt.

      Das Grundgesetz sieht nach Artikel 37 die Möglichkeit des so genannten Bundeszwangs vor, wenn ein Land „die ihm obliegenden Bundespflichten“ nicht erfüllt. Ob eine „extrem verschwenderische Haushaltspolitik“ den Bundeszwang und damit die Entsendung eines Bundesbeauftragten auslöse, „kann nicht im Allgemeinen, sondern nur im Einzelfall festgestellt werden“, heißt es im Gutachten, das auf Antrag des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses im Bundestag, Otto Fricke (FDP), erstellt wurde (siehe „Keine Angst vor den Wählern“). Bislang gibt es nur auf kommunaler Ebene bei hoher Verschuldung eine Finanzaufsicht der Länder.

      Bremen, das Saarland und Berlin klagen derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht auf finanzielle Hilfen von Bund und Ländern. „Das Saarland hat seine Sanierungsauflagen erfüllt und befindet sich in einer unverschuldeten Haushaltsnotlage“, sagte ein Sprecher des saarländischen Finanzministeriums. Finanzminister Peter Jacoby (CDU) habe, wie in den Auflagen gefordert, regelmäßig seine Rechenschaftsberichte im Finanzplanungsrat der Bund-Länder-Gemeinschaft abgegeben. Berlins Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) äußerte sich ähnlich: „Es ist grundsätzlich richtig, dass Sanierungshilfen des Bundes mit Auflagen verbunden werden. Wenn diese Auflagen nicht eingehalten werden, muss das auch sanktioniert werden – bis hin zum Einsatz eines Bundesbeauftragten.“ Berlin werde es allerdings „nie so weit kommen lassen“. Im Bundesfinanzministerium wurde das Gutachten ebenfalls zurückhaltend aufgenommen. „Es gibt keine Überlegungen, Sparkommissare in die Länder zu schicken“, sagte eine Sprecherin. Allerdings werde das Ministerium prüfen, welche Rechte das Gutachten dem Bund einräume.
      Avatar
      schrieb am 05.09.06 18:54:09
      Beitrag Nr. 3 ()

      .
      .
      Muss er dann neu rechnen?
      Avatar
      schrieb am 09.09.06 08:19:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      http://www.ovb-online.de/news/politik/kommentar/art5816,7952…

      Eine Grube ohne Gold


      Wenn es noch eines Beweises bedarf, dass die Staatsfinanzen ein Sanierungsfall sind, dann lieferte ihn der Finanzminister persönlich. Der von Peer Steinbrück vorgelegte Haushaltsplan ist im Prinzip eine Bankrotterklärung. Von 2006 bis 2010 soll die Schuldenlast des Staates um weitere 140 Milliarden auf insgesamt 1,6 Billionen Euro steigen.

      Vor dem Hintergrund dieses Szenarios wirken die sogenannten Sparanstrengungen der Großen Koalition geradezu kläglich: Statt sich endlich an eine Kürzung der unverändert hohen Personalausgaben (26 Milliarden pro Jahr) heranzuwagen, beschließt die Regierung die größte Steuererhöhung der Geschichte. Während Bayern erstmals einen Doppelhaushalt ohne Neuverschuldung meldet, feiern es Union und SPD in Berlin schon als Erfolg, nur 22 Milliarden neuer Schulden aufzunehmen.

      Anders als Hans Eichel, der auch noch das größte Finanzloch als Goldgrube zu verkaufen versuchte, übt sich sein Nachfolger nicht in Gesundbeterei. Doch leider unterliegt auch Steinbrück der Versuchung, in Anbetracht eines soliden Wirtschaftswachstums die Risiken aus den Augen zu verlieren.

      Der Bundeshaushalt 2007 steht auf tönernen Füßen: Weder die Gefahr steigender Kreditzinsen, noch einen Libanon-Einsatz der Bundeswehr, mögliche Mehrausgaben für die Terrorabwehr oder höhere Transfers an die Bundesagentur für Arbeit hat der Finanzminister eingeplant. So kann über Nacht eine neue Milliardenlücke im Haushalt klaffen. Die Union hat bereits klargestellt, dass Mehrkosten nicht über zusätzliche Kredite, sondern über Einsparungen zu finanzieren seien. Steinbrück steht vor schwierigen Verhandlungen mit seinen Ministerkollegen. Am Ende wird sich zeigen, welchen Rückhalt der Kassenwart im Kabinett hat.


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