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    Versteuerung von Sonderzahlungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.10.06 22:52:43 von
    neuester Beitrag 12.10.06 16:51:07 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.087.222
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      Avatar
      schrieb am 11.10.06 22:52:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      ich habe folgendes Problem und hoffe, dass mir hier vielleicht jemand helfen kann:

      Ich bin am tüffteln ob es Sinn machen würde ein Umsatzabhängiges Entlohnungssystem für meine Mitarbeiter einzuführen.

      Und zwar würde ich gerne Sonderzahlungen abhängig von Verkäufen (Immos) meines Unternehmens machen.

      Frage:

      Ich möchte nach wie vor Die MA´s angestellt lassen bloß den Bruttolohn etwas nach unten korrigieren.

      Wie muss ich Sonderzahlungen/ Tantiemen besteuern? Müßen auch hier hälftig die Lohnnebenkosten gezahlt werden?

      Wie sieht das ganze aus Sicht des MA´s aus?

      Habt Ihr sonst intelligente Möglichkeiten für den Arbeitgeber einfache Sonderzahlungen zu zahlen, so dass der MA dennoch am Ende das meiste raus bekommt?

      Vielleicht fällt Euch ja irgendein anderer Trick ein Lohnnebenkosten zu sparen aber dennoch den Mitarbeiter nicht dumm da stehen zu lassen...

      Freue mich auf zahlreiche Antworten!

      Schönen Abend
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 22:55:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Achja und die einfachste Variante Lohnnebenkosten zu sparen ist bekannt, nur hier fehlt etwas die steuerliche Absetzbarkeit...

      :D
      Avatar
      schrieb am 12.10.06 13:29:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.570.281 von Derivatrix am 11.10.06 22:55:23Hallo Derivatrix,

      ich halte die Einführung von zielabhängigen Entlohnungssystemen begrüßenswert. Ich würde mich an Deiner Stelle jedoch nicht allein auf den Umsatz konzentrieren. Am besten ist eine Kombi aus persönlichen Zielen des MA´s und Unternehmenszielen. außerdem sollte so etwas wie eine Gewichtung der Ziele erfolgen. Bei uns (einer kleinen Unternehmensberatung) wird das seit mehreren Jahren praktiziert und ich denke es ist ganz erfolgreich.

      Auf die Sonderzahlungen wirst Du wahrscheinlich wohl auch weiterhin Lohnnebenkosten haben. Es gibt jedoch ein paar Dinge die Du steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen kannst (Kindergartenzuschuß, etc.).

      Willst Du das jetzige Brutto Deiner MA´s um die mögliche Sonderzahlung reduzieren, solltest Du auf jeden Fall vorher mit einem Arbeitsrechtler sprechen. Die Geschichte geht meiner Meinung nach nur im Rahmen einer Änderungskündigung (bin mir nur zu 98% sicher).

      Gruß
      C1
      Avatar
      schrieb am 12.10.06 15:54:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo consultant1,

      danke für deine schnelle antwort.

      ich bin am überlegen ob ich eine pauschale ansetzen sollte pro verkaufsabschluss oder eine prozentuale gewinnbeteiligung anstreben soll.

      für mich wäre eine pauschale dann sinnvoll wenn ich expandiere ( neue ma´s einstelle) und die pauschale aufteile.

      meinst du ob es vielleicht sinnvoll wäre die ma´s dazu zu bewegen, als freiberufler zu arbeiten?

      lohnnebenkosten sind wohl nicht zu vermeiden? :-(((

      bis bald!
      Avatar
      schrieb am 12.10.06 16:51:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.581.016 von Derivatrix am 12.10.06 15:54:58HI,

      glaubst Du denn, daß Deine MA´s die Geschichte (Freiberufler) mitmachen? ERstens hängt hier eine ganze Menge Arbeit und Kosten noch dran... und zweitens: Ich würde mich als bisher festangestellter stark gegen die Sache wehren, wenn ich nicht bessere Verdienstmöglichkeiten für mich sehen würde...

      Ich mach mal den Umkehrschluß: Es werden nur die Freiberufler die wissen (!!!) sie machen einen besseren Schnitt als vorher. Daraus läßt sich eigentlich folgern, das die MA´s die nicht freiberuflich für Dich tätig sein wollen nicht genug verkaufen ---> Mein Rat als Unternehmensberater: Über Freisetzung nachdenken und damit die Auslastung (Verdienstmöglichkeiten) der anderen steigern ;););)

      Setzt Du eine Pauschale (pro Verkauf, etc.) an, mußt Du diese in der Kalkulation immer mit einrechnen (in voller Höhe). Besser ist es eine Deckungsbeitragsabhängige (prozentuale) Sonderzahlung zu vereinbaren. Die ist speziell dann wichtig, wenn deine Mitarbeiter in der Preisgestaltung ein Wörtchen mitzureden haben.

      Gruß
      C1

      Es gibt einige legale Möglichkeiten die Lohnnebenkosten zu senken... Ich werde Dir mal eine BM schreiben.


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