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    Fehlende Belegr - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.10.06 21:35:37 von
    neuester Beitrag 05.11.06 23:00:42 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.091.024
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      Avatar
      schrieb am 30.10.06 21:35:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe folgende BM erhalten:

      Hallo NATALY,

      ich würde Dich gerne bei einer, für Dich sicherlich sehr einfachen Frage um Deine Hilfe bitten.

      Ich bin Gewerbetreibend und habe gerade meine Gewinn- und Verlustrechnung erstellt.

      Leider fehlen mir einige (rund die Hälfte) der Telefonbelege. Keine Ahnung wo die sind, bzw. warum diese fehlen.
      Darf ich Kosten ansetzten, zu denen ich keine Belege habe?
      Wie würdest Du vorgehen?

      Da mein Umsatz unter! 25.000,-Euro und der Gewinn unter 10.000,-Euro liegen wird, rechne ich eigentlich mit keiner Prüfung.
      Avatar
      schrieb am 30.10.06 21:41:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Telefonrechnungen werden idR durch Überweisung beglichen. Das heißt, bei einer Überprüfung könntest du die Zahlungen nachweisen. Du kannst die Telefonkosten ohne Bedenken geltend machen. Willst du 100 % der Kosten geltend machen? Das könnte Probleme geben, weil das Telefon idR auch für private Zwecke verwendet wird.
      Ich selber habe dieses Jahr meine ESt-Erklärung per ELSTER mit elektronischer Unterschrift eingereicht und keinerlei Belege eingereicht. Der Steuerbescheid kam prompt und ohne Rückfrage.
      Avatar
      schrieb am 30.10.06 22:10:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.021.093 von NATALY am 30.10.06 21:41:23Na ja, ob das stimmt..da bin ich anderer Meinung.....
      Nachweisen kann man vielleicht die Zahlung schon...aber ob das Finanzamt dieses anerkennt , ohne eine ordentliche im Ordner abgelegte
      Telefonrechnung der Telekom, mit Ausweisung der Mehrwertsteuer....das sei mal so dahingestellt!

      Und im übrigen ist es eh egal...Geprüft wird das ohnehin nicht, solange die Steuererklärung plausibel und nachvollziehbar, und ohne grobe Fehler erstellt wird ;)
      Avatar
      schrieb am 30.10.06 22:22:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.022.548 von AndererKostolany am 30.10.06 22:10:27Grundsatz Ordnungsgemäßer Buchfuhrung (GOB) ist keine Buchung ohne Beleg.

      Erfahrungsgemäß akzeptieren die Finanzämter aber die GuV ohne Belege. Das Problem ist die Steuerprüfung die jeder irgendwann hat. Kannst Du dann keine Belege vorweisen sieht es schlecht aus und du musst die Summe als Privatentnahme versteuern.
      Avatar
      schrieb am 31.10.06 09:11:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Man kann m.W. nach auch einen Ersatzbeleg schreiben..

      Hatt das Problem zudem selber. Telekom und Handy Anbieter liefern die Rechnungen nach, gar kein Problem.

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      Avatar
      schrieb am 31.10.06 09:46:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.021.093 von NATALY am 30.10.06 21:41:23du hast ja bestimmt mit "Nataly" unterschrieben :laugh:

      Ist klar das da keine Rückfragen kamen und Belege bracht man da erst recht nicht :laugh:

      Gruß
      PS
      Avatar
      schrieb am 31.10.06 10:40:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.020.826 von NATALY am 30.10.06 21:35:37Hallo Nataly

      Da hier gerade über Belege diskutiert wird , hätte ich auch mal eine Frage . Wie sieht es mit den vielen Quittungen aus, die auf Thermopapier ausgedruckt werden (z. B. Tankstellenqittungen). Diese vergilben im Laufe der Jahre. Kann oder "muß" man diese Kopieren?
      Eine Kopie kann ja manipuliert werden und wenn das Orginal vergilbt ist läßt sich kein ordnungsgemäßer Nachweis führen, oder? Wie verhalten sich die Finanzämter und Betriebsprüfer bei Vorlege vergilbter Belege und was sollte man als Steuerpflichtiger machen? Vieleicht hast Du ja Zeit auf meine Fragen einzugehen.

      Gruß Solist ;)
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 23:00:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.030.974 von Solist am 31.10.06 10:40:42Beim aufbewahren zwischen anderen Belegen in handelsüblichen Aktenordnern sind sämtliche gefährdete Quittungen auch ohne spezielle Haltbarkeitsbemühungen nach 10 Jahren noch problemlos lesbar.



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