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    Commerzbank ---> Ziel 40 € !!!!!! (Seite 14509)

    eröffnet am 03.11.06 12:26:20 von
    neuester Beitrag 27.05.24 06:33:12 von
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      Avatar
      schrieb am 13.04.11 15:32:55
      Beitrag Nr. 32.617 ()
      Gerade eben Tief bei 4,61 (LS)

      Wann hört der freie Fall denn mal auf?????

      Ich hasse diese Aktie....
      Avatar
      schrieb am 13.04.11 15:30:26
      Beitrag Nr. 32.616 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.361.197 von OliverFFM am 13.04.11 14:31:35und hier wieder der übliche zweite Sturmlauf der Shorties.
      Avatar
      schrieb am 13.04.11 14:31:35
      Beitrag Nr. 32.615 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.360.959 von LDK am 13.04.11 13:55:00stimmt
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.04.11 13:55:00
      Beitrag Nr. 32.614 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.360.910 von OliverFFM am 13.04.11 13:50:21auf yahoo finance z,B.;)
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.04.11 13:50:21
      Beitrag Nr. 32.613 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.360.863 von LDK am 13.04.11 13:43:16seit wann gibts die Info vor 13.00h?
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

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      schrieb am 13.04.11 13:43:16
      Beitrag Nr. 32.612 ()
      JPM über Erwartungen
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.04.11 13:11:17
      Beitrag Nr. 32.611 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.360.518 von alterbekannter am 13.04.11 12:57:53Abwarten. Kommt noch. Siehe Beitrag 41.356.823.
      Avatar
      schrieb am 13.04.11 12:57:53
      Beitrag Nr. 32.610 ()
      Auch noch mal für diesen Thread die Information vom 6.4.2011 aus dem elektronischen Bundesanzeiger, hier sind die Daten und Preisspannen genau angegeben. Für mich sieht es aus nach einer Verstärkung. Den SoFFin hat man wohl ausgetrickst, denn der bekommt keine Rechte.:

      Quelle: www.bundesanzeiger.de

      COMMERZBANK Aktiengesellschaft
      Frankfurt am Main
      ISIN: DE0008032004/WKN: 803200
      Erwerbsangebot

      Der Vorstand der COMMERZBANK Aktiengesellschaft („Gesellschaft") hat am 6. April 2011 mit taggleicher Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, 1.004.149.984 unverzinsliche, gleichrangige und unbesicherte, auf den Inhaber lautende Bedingte Pflichtumtauschanleihen („CoMEN") anzubieten und bis zu 1.004.149.984 CoMEN zu begeben. Die CoMEN sind mit der Verpflichtung ausgestattet, sie – vorbehaltlich des Eintritts bestimmter Bedingungen – voraussichtlich am 12. Mai 2011 in auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktie) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals – nach erfolgter Kapitalherabsetzung – von je EUR 1,00 und mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2011 („Umtauschaktien") umzutauschen. Den Aktionären der Gesellschaft (mit Ausnahme des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung („SoFFin")) werden die CoMEN im Wege eines mittelbaren Erwerbsrechts im Verhältnis 1:1 zum Erwerb angeboten. Gleichzeitig werden die CoMEN im Wege eines Bookbuilding-Verfahrens vom 6. April 2011 bis zum 13. April 2011 (16.00 Uhr MESZ) unter dem Vorbehalt der Zuteilung der CoMEN an die Aktionäre infolge Ausübung des Erwerbsrechts institutionellen Anlegern angeboten. Dieses Erwerbsangebot ist Teil einer Gesamttransaktion, welche näher im von der BaFin am 6. April 2011 gebilligten Registrierungsformular der Gesellschaft dargestellt ist.

      Die Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Große Gallusstraße 10-14, 60311 Frankfurt am Main, Deutschland, J.P. Morgan Securities Ltd., 125 London Wall, London EC2Y 5AJ, Großbritannien, Citigroup Global Markets Limited, Citigroup Centre, Canada Square, London E14 5LB, Großbritannien, Goldman Sachs International, Peterborough Court, 133 Fleet Street, London EC4A 2BB, Großbritannien, HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf, Deutschland, ING Bank N.V., Bijlmerplein 888, 1102 MG Amsterdam, Niederlande und UBS Limited, 1 Finsbury Avenue, London EC2M 2PP, Großbritannien (zusammen die „Konsortialbanken") haben sich in einem CoMEN-Platzierungsvertrag (Transaction Underwriting and CoMEN Placement Agreement) vom 6. April 2011 („CoMEN-Platzierungsvertrag") vorbehaltlich bestimmter Bedingungen, insbesondere der nachstehenden unter dem Abschnitt „Wichtige Hinweise” genannten Bedingungen, verpflichtet, gemeinsam mit der Gesellschaft die CoMEN den Aktionären der Gesellschaft im Wege eines mittelbaren Erwerbsrechts zum Erwerb anzubieten und den Aktionären die erworbenen CoMEN entsprechend ihrer Erwerbsrechtsausübung nach Beendigung der Erwerbsfrist zuzuteilen. Die CoMEN werden den Aktionären im Erwerbsverhältnis von 1:1 vom 7. April 2011 bis 13. April 2011 (12.00 Uhr MESZ) („Erwerbsfrist") zum Erwerb angeboten.

      Wir bitten unsere Aktionäre daher, ihre Erwerbsrechte (ISIN: DE000A1KRJ01/WKN: A1KRJ0) auf die CoMEN (ISIN: DE000A1KRJ19/WKN: A1KRJ1) in der Zeit
      vom 7. April 2011 bis zum 13. April 2011 (12.00 Uhr MESZ)
      (jeweils einschließlich)

      während der üblichen Schalterstunden über ihre Depotbank bei einer der unten genannten Erwerbsstellen auszuüben. Nicht fristgemäß ausgeübte Erwerbsrechte verfallen ersatzlos. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Erwerbsrechte erfolgt nicht.

      Erwerbsstellen sind die inländischen Niederlassungen der COMMERZBANK Aktiengesellschaft.

      Entsprechend dem Erwerbsverhältnis von 1:1 kann für jeweils eine Aktie der Gesellschaft ein CoMEN erworben werden. Das vorstehende Erwerbsverhältnis ist berechnet auf Basis der erwerbsberechtigten auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Dem SoFFin stehen aus den von ihm gehaltenen Aktien keine Erwerbsrechte zu.

      Die Erwerbsrechte aus den Aktien der Gesellschaft, die sämtlich in Girosammelverwahrung gehalten werden, werden nach dem Stand vom 6. April 2011, abends, durch die Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn („Clearstream Banking AG"), den Depotbanken automatisch zugebucht.

      Kein Erwerbsrechtshandel

      Die Erwerbsrechte sind zwar übertragbar, ein börsenmäßiger Handel der Erwerbsrechte ist aber nicht vorgesehen.

      Vom 7. April 2011 an werden die bestehenden Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt der Wertpapierbörsen zu Frankfurt am Main, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart sowie an der London Stock Exchange und der SIX Swiss Exchange, Zürich, „ex Erwerbsrecht” notiert.

      Erwerbspreis

      Die CoMEN sollen ihrer Ausgestaltung nach ein Investment in COMMERZBANK-Aktien abbilden und damit die Lieferung der Umtauschaktien, die voraussichtlich am 12. Mai 2011 erfolgt, wirtschaftlich vorwegnehmen. Der Erwerbspreis, zu dem die CoMEN erworben werden, soll daher marktnah festgelegt werden. Parallel zur Erwerbsfrist für die Aktionäre sollen die CoMEN institutionellen Anlegern angeboten werden.

      Der Erwerbspreis je erworbener CoMEN und das Emissionsvolumen stehen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Angebots noch nicht fest. Sie werden nach Abschluss des Bookbuilding-Verfahrens, das am 13. April 2011 (16.00 Uhr MESZ) endet, auf der Basis eines Orderbuchs, welches für die Dauer des Bookbuilding-Verfahrens vom 6. April 2011 bis zum 13. April 2011 eingerichtet wird, bestimmt, wobei die erhaltenen Angebote der institutionellen Anleger bei der Festlegung des Erwerbspreises und des Emissionsvolumens Berücksichtigung finden werden („Bookbuilding-Verfahren"). Der Erwerbspreis wird maximal EUR 5,467 je CoMEN betragen („Maximalpreis"), das entspricht dem XETRA Schlusskurs der COMMERZBANK-Aktie am 1. April 2011. Ein Aktionär kann sein Erwerbsrecht zunächst nur zu diesem Maximalpreis ausüben. Der Maximalpreis ist bei Ausübung des Erwerbsrechts, spätestens jedoch am 13. April 2011 (12.00 Uhr MESZ) zu entrichten. Der Erwerbspreis und das Emissionsvolumen werden am 13. April 2011 unmittelbar nach ihrer Festlegung veröffentlicht.

      Form und Verbriefung der CoMEN

      Die CoMEN (ISIN: DE000A1KRJ19/WKN: A1KRJ1) werden den Erwerbern als Miteigentumsanteile an einer bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunde im Girosammelverkehr zur Verfügung gestellt.

      Lieferung und Abrechnung der CoMEN

      Die CoMEN werden den Aktionären und institutionellen Anlegern zum Erwerbspreis zugeteilt, wobei Aktionäre, die ihre Erwerbsrechte ausüben, gegenüber institutionellen Anlegern im Bookbuilding-Verfahren bevorrechtigt berücksichtigt werden.

      Die Lieferung und Abrechnung der erworbenen CoMEN an die erwerbsrechtausübenden Aktionäre soll durch Girosammeldepotgutschrift am 15. April 2011 erfolgen. Voraussichtlich am 14. April 2011 wird die COMMERZBANK die Zahlung einer etwaigen Differenz zwischen dem Maximalpreis und dem im Bookbuilding-Verfahren ermittelten Erwerbspreis der CoMEN an den Erwerbsrechtausübenden anweisen. Auf den Zeitpunkt der Gutschrift dieses möglichen Rückerstattungsbetrags auf dem Konto des Erwerbsrechtausübenden bei seiner kontoführenden Stelle hat die COMMERZBANK keinen Einfluss.

      Die Abrechnung und Lieferung der CoMEN an die institutionellen Anleger, die im Bookbuilding-Verfahren CoMEN erworben haben, erfolgt durch Girosammeldepotgutschrift voraussichtlich am 18. April 2011.

      Laufzeit und Umtauschpflicht

      Die CoMEN sind grundsätzlich nicht in bar zurück zu zahlen, sondern werden, sofern die in den Wertpapierbedingungen der CoMEN enthaltenen Umtauschbedingungen erfüllt sind, voraussichtlich spätestens am 12. Mai 2011 im Verhältnis 1:1 in Umtauschaktien der COMMERZBANK umgetauscht. Falls jedoch die COMMERZBANK in ihrem billigen Ermessen zu der Entscheidung kommt, dass eine der Umtauschbedingungen bis zum 20. Mai 2011, 24.00 Uhr MESZ (der „Letztmögliche Zeitpunkt") nicht erfüllt werden wird oder die Umtauschbedingungen bis zum Letztmöglichen Zeitpunkt nicht eingetreten sind oder die Hauptversammlung, welche auf den 6. Mai 2011 einberufen wird, die Schaffung eines bedingten Kapitals zur Wandlung der im Jahr 2009 gewährten stillen Einlage des SoFFin zur Schaffung der Umtauschaktien, in welche die CoMEN umgetauscht werden sollen, nicht beschlossen hat, wird die COMMERZBANK den Erwerbspreis ohne Zinsen an die Inhaber der CoMEN gegen deren Rückgabe zurückzahlen.

      Provision von Depotbanken

      Im Zusammenhang mit dem Erwerb der CoMEN durch Ausübung der Erwerbsrechte wird von den Depotbanken eine bankübliche Effektenprovision berechnet.

      Börsenzulassung der CoMEN

      Die Zulassung der erworbenen CoMEN zum regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 15. April 2011 erfolgen. Abhängig von der Anzahl der tatsächlich platzierten CoMEN kann die Anzahl der zuzulassenden CoMEN geringer sein als die Anzahl der angebotenen CoMEN. Die Notierung der CoMEN im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 18. April 2011 aufgenommen.

      Wichtige Hinweise

      Anleger sollten beachten, dass es sich bei den CoMEN nicht um Aktien der Gesellschaft handelt, sondern um Bedingte Pflichtumtauschanleihen der Gesellschaft, deren Umtausch in Umtauschaktien der Gesellschaft bestimmten Bedingungen unterliegt (siehe „Laufzeit und Umtauschpflicht”). Eine Anlage in CoMEN unterliegt daher, im Vergleich zu einem Erwerb von Aktien der Gesellschaft, zusätzlichen Risiken.

      Anleger sollten weiter beachten, dass die Zahl der letztendlich bei Anlegern platzierten CoMEN auch deutlich unterhalb der Zahl der angebotenen CoMEN liegen kann. Ein Anleger, der seine Erwerbsrechte vollständig ausübt, kann damit mehr CoMEN erwerben als seinem Anteil am Emissionsvolumen entspräche, hätten alle erwerbsberechtigten Aktionäre ihr Erwerbsrecht ausgeübt. Dies würde nach Durchführung des Umtauschs zu einer Erhöhung seiner quotalen Beteiligung an den Aktien der Gesellschaft führen.

      Anleger sollten beachten, dass im Rahmen des Erwerbsangebots erworbene CoMEN voraussichtlich am 15. April 2011 geliefert werden, ein börsenmäßiger Handel in diesen CoMEN jedoch frühestens am nächsten Handelstag, also am 18. April 2011, möglich sein wird. Der Börsenhandel in den CoMEN endet voraussichtlich am 9. Mai 2011.

      Aktionären und Anlegern wird empfohlen, vor der Entscheidung über die Ausübung von Erwerbsrechten den Wertpapierprospekt vom 6. April 2011 bestehend aus Registrierungsformular, Wertpapierbeschreibung und Zusammenfassung aufmerksam zu lesen und insbesondere die im Kapitel „Risikofaktoren” der jeweiligen Prospektteile beschriebenen Risiken sowie die im Registrierungsformular enthaltene „Darstellung der für das zweite Quartal 2011 geplanten Maßnahmen der COMMERZBANK zur teilweisen Rückführung der stillen Einlagen” bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.

      Wie unter „Erwerbspreis” dargestellt, wird der Erwerbspreis erst nach Ablauf der Erwerbsfrist auf Basis der Ergebnisse des Bookbuilding-Verfahrens festgelegt (voraussichtlich am 13. April 2011 nach 18.00 Uhr (MESZ)). Aktionäre sollten daher beachten, dass sie bei Ausübung ihrer Erwerbsrechte den genauen Erwerbspreis noch nicht kennen. Der Erwerbspreis kann sowohl über dem Marktpreis der Aktien zum Ende der Erwerbsfrist liegen, er kann aber auch darunter liegen. Anleger sollten daher berücksichtigen, dass sie für den Erwerb der CoMEN gegebenenfalls einen höheren Preis, maximal den Maximalpreis, bezahlen müssen, als ihnen dies durch Erwerb von Aktien über den Markt möglich wäre. Anleger sollten aber auch berücksichtigen, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass die CoMEN mit einem Abschlag zum Marktpreis der Aktien zum Ende der Erwerbsfrist ausgegeben werden und in einem solchen Fall ein Kauf von Aktien über den Markt zum Erwerbspreis der CoMEN nicht möglich wäre.

      Anleger sollten ferner beachten, dass mit Ausübung der Erwerbsrechte, spätestens zum Ende der Erwerbsfrist, der Maximalpreis je ausgeübtem Erwerbsrecht, unabhängig von der Höhe des tatsächlichen Erwerbspreises, an die Erwerbsstelle zu zahlen ist. Eine Rückerstattung einer etwaigen Differenz zwischen Maximal- und Erwerbspreis wird durch die COMMERZBANK voraussichtlich am 14. April 2011 angewiesen. Auf den Zeitpunkt der Gutschrift dieses möglichen Rückerstattungsbetrags auf dem Konto des Erwerbsrechtausübenden bei seiner kontoführenden Stelle hat die COMMERZBANK keinen Einfluss.

      Die Konsortialbanken sind berechtigt, ab Beginn und bis zur Lieferung und Abrechnung der CoMEN und damit bis nach Ende des Angebots aber vor Aufnahme des Handels, unter bestimmten Umständen vom CoMEN-Platzierungsvertrag zurückzutreten. Zu diesen Umständen zählen insbesondere wesentliche nachteilige Veränderungen in der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der COMMERZBANK und ihrer Tochtergesellschaften, soweit diese nicht in dem Prospekt dargelegt sind, wesentliche Einschränkungen des Börsenhandels oder des Bankgeschäfts, der Ausbruch oder die Eskalation von Feindseligkeiten, die Erklärung eines nationalen Notstands durch die Bundesrepublik Deutschland oder andere Katastrophen oder Krisen, die wesentliche nachteilige Auswirkungen insbesondere auf die Finanzmärkte zur Folge haben oder erwarten lassen.

      Im Falle eines Rücktritts der Konsortialbanken vom CoMEN-Platzierungsvertrag vor Lieferung und Abrechnung der CoMEN würde sich dies auf sämtliche erworbenen, aber noch nicht gelieferten CoMEN beziehen. Sollten zu dem Zeitpunkt der Stornierung von Einbuchungen von CoMEN bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer dieser CoMEN das Risiko, seine Lieferverpflichtungen nicht durch Lieferung von CoMEN erfüllen zu können. Ein Rücktritt gilt somit auch hinsichtlich bereits ausgeübter Erwerbsrechte. Anleger, die infolge der Ausübung ihrer Erwerbsrechte Kosten hatten oder Erwerbsrechte gekauft haben, würden in diesem Fall einen Verlust erleiden.

      Zudem sollten Anleger beachten, dass die Emission der CoMEN und der Pflichtumtausch der CoMEN in Umtauschaktien der COMMERZBANK unabhängig von der Durchführung der unter „Darstellung der für das zweite Quartal 2011 geplanten Maßnahmen der COMMERZBANK zur teilweisen Rückführung der stillen Einlagen” im Registrierungsformular beschriebenen Bezugsrechtsemission erfolgen. Sollte diese Bezugsrechtsemission nicht durchgeführt werden, erhalten die Inhaber der CoMEN trotz Umtauschs dieser Wertpapiere in Umtauschaktien keine Bezugsrechte.

      Ferner sollten Anleger beachten, dass beim Umtausch der CoMEN in Umtauschaktien der COMMERZBANK die Umtauschaktien voraussichtlich – nach Durchführung der in der auf den 6. Mai 2011 einzuberufenden Hauptversammlung zur Abstimmung gestellten Kapitalherabsetzung – einen anderen (EUR 1,00) anteiligen Betrag des Grundkapitals der Gesellschaft repräsentieren als derzeit die bestehenden Aktien der COMMERZBANK (EUR 2,60).

      In Anbetracht der derzeitigen hohen Volatilität der Aktienkurse und des Marktumfelds sollten sich Aktionäre über den aktuellen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft informieren, bevor sie ihre Erwerbsrechte ausüben.

      Verkaufsbeschränkungen

      Weder die Erwerbsrechte, noch die CoMEN noch die Umtauschaktien sind oder werden nach dem U.S. Securities Act von 1933, in der jeweils gültigen Fassung („Securities Act"), oder bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten oder anderer Hoheitsgebiete der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Erwerbsrechte, die CoMEN und die Umtauschaktien dürfen zu keiner Zeit in die oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika direkt oder indirekt angeboten, verkauft, ausgeübt, verpfändet, übertragen oder geliefert werden, sofern nicht ein Befreiungstatbestand von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vorliegt oder sofern eine solche Transaktion nicht darunter fällt und sofern kein Verstoß gegen anwendbare Wertpapiergesetze der Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika vorliegt.

      Stabilisierung

      Im Zusammenhang mit dem Angebot der CoMEN handelt die Deutsche Bank als Stabilisierungsmanager und kann Maßnahmen ergreifen, die auf die Stützung des Börsen- oder Marktpreises der Stammaktien und/oder der CoMEN der Gesellschaft abzielen, um einen bestehenden Verkaufsdruck auszugleichen (Stabilisierungsmaßnahmen). Indes besteht keine Verpflichtung des Stabilisierungsmanagers, Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen. Demzufolge ist ungewiss, ob Stabilisierungsmaßnahmen überhaupt ergriffen werden. Soweit Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen werden, können diese jederzeit ohne vorherige Bekanntgabe beendet werden. Derartige Stabilisierungsmaßnahmen können ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Erwerbspreises vorgenommen werden und müssen spätestens am dreißigsten Kalendertag nach Ablauf der Erwerbsfrist, das heißt voraussichtlich am 13. Mai 2011, beendet sein (Stabilisierungszeitraum).

      Stabilisierungsmaßnahmen können zu einem höheren Börsenkurs bzw. Marktpreis der Aktien der Gesellschaft bzw. der CoMEN führen, als es ohne diese Maßnahmen der Fall wäre. Darüber hinaus kann sich vorübergehend ein Börsenkurs bzw. Marktpreis auf einem Niveau ergeben, das nicht dauerhaft ist. In keinem Fall werden Maßnahmen zur Stabilisierung des Börsen- bzw. Marktpreises der Aktien der Gesellschaft oberhalb des Emissionskurses, das heißt oberhalb des voraussichtlich am 13. April 2011 zu veröffentlichenden Erwerbspreises für die CoMEN vorgenommen werden.

      Nach Ende des Stabilisierungszeitraums werden innerhalb einer Woche in der nach § 3 WpAIV vorgeschriebenen Weise die folgenden Informationen veröffentlicht: (i) ob tatsächlich Stabilisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, (ii) zu welchem Termin mit der Stabilisierungsmaßnahme begonnen wurde, (iii) zu welchem Termin die letzte Stabilisierungsmaßnahme erfolgte sowie (iv) die Kursspanne, innerhalb derer Stabilisierungsmaßnahmen erfolgten, und zwar für jeden Termin, zu dem eine Stabilisierungsmaßnahme durchgeführt wurde.

      Erhältlichkeit des Wertpapierprospekts

      Das Erwerbsangebot erfolgt auf Grundlage eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach Abschluss einer Vollständigkeitsprüfung des Prospekts einschließlich einer Prüfung der Kohärenz und Verständlichkeit der vorgelegten Informationen gebilligten Prospekts der Gesellschaft bestehend aus einem Registrierungsformular, einer Wertpapierbeschreibung und einer Zusammenfassung (jeweils vom 6. April 2011), die am 6. April 2011 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.commerzbank.de veröffentlicht worden sind. Registrierungsformular, Wertpapierbeschreibung und Zusammenfassung sind außerdem während der üblichen Geschäftszeiten bei der Gesellschaft, COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), 60311 Frankfurt am Main, Deutschland (Fax-Nr. 069/136-85719) in gedruckter Form kostenlos erhältlich.



      Frankfurt am Main, im April 2011

      COMMERZBANK Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.04.11 12:40:56
      Beitrag Nr. 32.609 ()
      Finanzriese bereitet shortsqeeze vor -- ziel 5,98-6,00
      Avatar
      schrieb am 13.04.11 12:23:27
      Beitrag Nr. 32.608 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.360.151 von Travis33 am 13.04.11 12:04:38erste Rutsche zu 5,27 ,zweite heute zu 4,77 ,und weiterhin die Abstürze kaufen ....,evtl klappts:D
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