Raub, Körperverletzung und Brandstiftung reichen in D. nicht für U-Haft aus - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.11.06 13:56:36 von
neuester Beitrag 19.01.07 08:53:58 von
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Die als "Bickendorf-Gangster" bekanntgewordene Kölner Jugendbande wird trotz der begangenen Staftaten wie Raub, Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Brandstiftung etc., wird wohl straffrei davon kommen.
Wir erinnern uns:
http://www.ksta.de/html/artikel/1144673357067.shtml
Haftstrafen sind für Jugendliche nur dann vorgesehen, wenn ein Richter eine besondere Schwere der Schuld feststellt oder der Angeklagte an weiteren Straftaten gehindert werden soll.
Und eine besonder Schwerde der Schuld ist hier wohl nicht erwiesen , ferner dürfe es bei den Chorknaben hier auch keine Wiederholungsgefahr geben.
Danke Herr Genosse Vorsitzender.
http://www.ksta.de/html/artikel/1162473012385.shtml
Wir erinnern uns:
Opfern die Wohnung angezündet
Die „Bickendorf Gangster“ drangsalierten vor allem sozial Schwache. Ihre Taten filmten sie mit dem Fotohandy.
Zehn Mitglieder einer brutalen Jugendbande hat die Polizei am Mittwoch festgenommen. Die Gruppe nennt sich „Bickendorf Gangster“. Die Jugendlichen sollen seit Wochen Einwohner in und um Bickendorf terrorisiert haben. Die vier mutmaßlichen Anführer der Clique - einer ist 15, die anderen 16 Jahre alt - schickte ein Richter in Untersuchungshaft.
Die Vorwürfe gegen die „Bickendorf Gangster“ lesen sich wie Einträge aus der Strafakte eines Schwerkriminellen mit jahrelanger Hafterfahrung: schwerer Raub, räuberische Erpressung, schwere Brandstiftung, gefährliche Körperverletzung, Einbruch, Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Viele Taten haben die Jugendlichen mit ihren Handys gefilmt. Seit Februar ermittelt die Polizei gegen die Bande. Durch Aussagen von Opfern und eigene Recherchen, so die Polizei am Freitag, waren die Beamten des Kriminalkommissariats 14 den Tätern auf die Spur gekommen. In ihren Wohnungen stellten die Fahnder nach eigenen Angaben umfangreiche Beweisstücke sicher.
Polizeisprecher Wolfgang Baldes nennt die Tatverdächtigen „brutal, skrupellos und sadistisch“. Stets hätten sie sich sozial Schwächere, vor allem Obdachlose und Alkoholiker, als Opfer ausgesucht. Zuletzt war die Bande laut Polizei in eine Wohnung in Bickendorf eingedrungen und hatte die beiden Mieter gequält. „Sie schlugen einem der Männer mit einer Wodka-Flasche gegen die Knie, traten ihm ins Gesicht und schlugen ihm mit einem Totschläger auf die Finger“, sagte Baldes. Während das Opfer bei der Polizei Anzeige erstattete, soll ein 16-Jähriger dessen Wohnung angezündet haben, um Spuren zu beseitigen.
Eine Woche vor Karneval sollen die Jugendlichen einen angetrunkenen Mann in dessen Appartement verfolgt und sich dort benommen haben „wie die Hausherren“, so Baldes. „Sie setzten sich an den PC, spielten und wollten partout nicht gehen. Später besprühten sie ihr Opfer mit Reizgas und nahmen den Computer mit.“ Zwar konnte die Polizei den 16-jährigen Bandenchef schon damals als einen der Täter festnehmen, doch entgegen der Forderung der Staatsanwaltschaft ließ ein Haftrichter den Jugendlichen wieder auf freien Fuß, weil er keine Wiederholungsgefahr sah - ein folgenschwerer Irrtum. Denn auch in der Folgezeit schlug der 16-Jährige weiter zu, wie die Polizei mitteilte. Seit Mittwoch nun sitzt er im Klingelpütz.
Zwei Männer „aus dem Trinkermilieu“, so die Polizei, soll die Jugendbande über mehrere Tage regelrecht terrorisiert haben. Gleich fünfmal traten die selbst ernannten „Gangster“ ihnen die Tür zu ihrer Wohnung in Bickendorf ein, bedrohten die Männer mit Messern, raubten ihnen Geld, ein Fahrrad und ein Handy. Die wenigen Habseligkeiten der wehrlosen Opfer zündeten die Jugendlichen schließlich an, als die Männer einmal nicht zu Hause waren. Ein Großeinsatz der Feuerwehr war nötig, um zu verhindern, dass die Flammen auf andere Wohnungen übergriffen.
Trotz der Festnahmen bleibt den Kriminalermittlern noch genügend Arbeit. Die Beamten müssen nun die Filme sichten, die die Jugendlichen während ihrer Taten aufgenommen und auf Handys und Computern gespeichert haben.
http://www.ksta.de/html/artikel/1144673357067.shtml
Haftstrafen sind für Jugendliche nur dann vorgesehen, wenn ein Richter eine besondere Schwere der Schuld feststellt oder der Angeklagte an weiteren Straftaten gehindert werden soll.
Und eine besonder Schwerde der Schuld ist hier wohl nicht erwiesen , ferner dürfe es bei den Chorknaben hier auch keine Wiederholungsgefahr geben.
Danke Herr Genosse Vorsitzender.
http://www.ksta.de/html/artikel/1162473012385.shtml
Sei lieb! Schliesslich zahlen diese und andere später deine Rente!
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.239.114 von Rumsbums am 09.11.06 14:03:55Denkst du, die haben bis dahin soviel zusammengeraubt?
Kein Wunder, in Deutschland wurden ja serienweise noch nichtmal NS-Massenmörder zu irgendetwas verurteilt.
ich weiss gar nicht was es da zu lachen gibt.
sie werden unsere renten zahlen :-9
begreift ihr nicht,die sind 16,17 !
glaubt ihr im ernst in 40 jahren gibt es noch hartz4?
wenn türkei in der eu,russland und asien,arabeien etc wirtschafltich wachsen und migranten ausspucken?
alles was wir tun müssen ist uns privat abzusichern,denn in 40 jahren sind diese menschen vogelfrei wie in den usa.
für nen euro und nen butterbrot wischen sie uns den dreck aus dem garten :-)
DIESE menschen werden unsere renten zahlen,die 40jährigen vielleicht nicht,aber die 16jährigen werden uns nicht entkommen
sie werden unsere renten zahlen :-9
begreift ihr nicht,die sind 16,17 !
glaubt ihr im ernst in 40 jahren gibt es noch hartz4?
wenn türkei in der eu,russland und asien,arabeien etc wirtschafltich wachsen und migranten ausspucken?
alles was wir tun müssen ist uns privat abzusichern,denn in 40 jahren sind diese menschen vogelfrei wie in den usa.
für nen euro und nen butterbrot wischen sie uns den dreck aus dem garten :-)
DIESE menschen werden unsere renten zahlen,die 40jährigen vielleicht nicht,aber die 16jährigen werden uns nicht entkommen
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.239.891 von ConnorMcLoud am 09.11.06 14:46:16kann man die Bande nicht mal auf den Haftrichter ansetzen?
... es besteht ja schließlich keine Wiederholungsgefahr
... es besteht ja schließlich keine Wiederholungsgefahr
Diebstahl, Sachbeschädigung und Einbruch wird in Deutschland nicht mehr verfolgt! Dafür ist kein Geld da! Mußte das selbst schon erfahren. Es ist wie in der DDR, da musst du schon einen Politiker anp... bevor du in den Knast gehst.
:O
:O
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.240.121 von Versman am 09.11.06 14:59:09Wie meinen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.240.578 von ConnorMcLoud am 09.11.06 15:23:11Dem Haftrichter fehlen scheinbar die praktischen Erfahrungen als Opfer.
Wer einmal in dieser Rolle war überlegt bevor er urteilt.
Eine Chance verdienen die potenziellen Opfer und nicht die Widerholungstäter!
Wer einmal in dieser Rolle war überlegt bevor er urteilt.
Eine Chance verdienen die potenziellen Opfer und nicht die Widerholungstäter!
#1 Hier wird wieder U-Haft mit Strafurteil verwechselt...
#7 @NeueDMark, das Legalitätsprinzip wird immer mehr ausgehöhlt. Selbst wenn verfolgt wird, kommt dann §§ 153 ff StPO. Rechtsstaatlich bedenklich, wie ich finde.
#7 @NeueDMark, das Legalitätsprinzip wird immer mehr ausgehöhlt. Selbst wenn verfolgt wird, kommt dann §§ 153 ff StPO. Rechtsstaatlich bedenklich, wie ich finde.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.248.399 von DerStrohmann am 09.11.06 21:27:06#1 Hier wird wieder U-Haft mit Strafurteil verwechselt...
Wo genau?
Wo genau?
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.260.033 von detektivrockford am 10.11.06 14:51:04Wie geschrieben in Beitrag '#1´ in Verbindung mit der Thread-Überschrift, in der von "Strafe" die Rede ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.240.442 von NeueDMark am 09.11.06 15:17:07Diebstahl, Sachbeschädigung und Einbruch wird in Deutschland nicht mehr verfolgt! Dafür ist kein Geld da! Mußte das selbst schon erfahren.
Sowas landet sofort im Papierkorb. Serienbetrug wird auch nicht verfolgt. Das gilt mittlerweile als Bagatelle. Auch Erfahrung. Willkommen im Club.
Sowas landet sofort im Papierkorb. Serienbetrug wird auch nicht verfolgt. Das gilt mittlerweile als Bagatelle. Auch Erfahrung. Willkommen im Club.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.262.128 von DerStrohmann am 10.11.06 16:17:48Die "Strafe" in der Überschrift bezog sich auf das voraussichtilche Urteil.
http://www.ksta.de/html/artikel/1162473012385.shtml
Bewährungsstrafe = keine Strafe - vorerst.
Die acht angeklagten „Bickendorf Gangster“ müssen vermutlich nicht ins Gefängnis. Zwar stehen noch einige Verhandlungstage aus, doch in der gestrigen Sitzung sagte der Vorsitzende Richter: „Die Kammer würde gerne den Weg der Haftvermeidung weiter beschreiten.“ Im Klartext: Die fünf Jugendlichen (16 und 17 Jahre) und drei Heranwachsenden (18, 20) werden wohl mit Bewährungsstrafen davonkommen.
http://www.ksta.de/html/artikel/1162473012385.shtml
Bewährungsstrafe = keine Strafe - vorerst.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.262.573 von detektivrockford am 10.11.06 16:37:16Ist ja gut, wenn du den Unterschied zwischen U-Haft und Strafe kennst. Habe nicht den ganzen verlinkten Artikel gelesen, nur die fetten Stellen im reinkopierten Text, in der [r]roten[/r] Stelle war von U-Haft die Rede... Grds. ist aber auch der Haftgrund der "Wiederholungsgefahr" verfassungsgemäß auszulegen. Die Unschuldsvermutung darf nicht konterkariert werden.
Aber abgesehen davon wäre auch eine Bewährungsstrafe eine Strafe. Wie der Name schon sagt... Auch wenn du die Jungs gern im Knast sehen würdest.
Aber abgesehen davon wäre auch eine Bewährungsstrafe eine Strafe. Wie der Name schon sagt... Auch wenn du die Jungs gern im Knast sehen würdest.
roten
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.262.792 von DerStrohmann am 10.11.06 16:48:23Aber abgesehen davon wäre auch eine Bewährungsstrafe eine Strafe. Wie der Name schon sagt...
Tja die deutsche Sprache.
Es heißt ja auch Lebenslänglich wenn man vorhat einen Mörder nach 15 ? Jahren (was ist da üblich?) wieder frei zu lassen.
Genau so verhält es sich mit einer Bewährungsstrafe.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bew%C3%A4hrung
Eine Strafe auf Bewährung entspricht deshalb de facto keiner Strafe, da diese nur angedroht wird für den Fall weiterer Vergehen.
Tja die deutsche Sprache.
Es heißt ja auch Lebenslänglich wenn man vorhat einen Mörder nach 15 ? Jahren (was ist da üblich?) wieder frei zu lassen.
Genau so verhält es sich mit einer Bewährungsstrafe.
Die Bewährung ist ein bestimmter Zeitraum, in der eine Person das in sie gesetzte Vertrauen rechtfertigen muss. In der Regel wird der Begriff im Bereich des Strafrechts für die Zeitdauer der Aussetzung einer Freiheitsstrafe verwendet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bew%C3%A4hrung
Eine Strafe auf Bewährung entspricht deshalb de facto keiner Strafe, da diese nur angedroht wird für den Fall weiterer Vergehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.263.004 von detektivrockford am 10.11.06 16:56:22Naja, wie man es nimmt. Man ist jedenfalls mit einem Strafurteil belegt, verurteilt worden, für schuldig befunden worden, auch wenn man effektiv nicht in den Knast wandert. Ich bleibe dabei, dass deshalb auch eine Bewährungsstrafe eine Strafe ist.
Als Argument kann ich denselben Artikel von wikipedia nehmen:
"Folgen:
Die Bewährung selbst wirkt sich nicht auf die Verurteilung aus. Der Verurteilte trägt weiterhin einen Strafmakel und ist auch vorbestraft."
Als Argument kann ich denselben Artikel von wikipedia nehmen:
"Folgen:
Die Bewährung selbst wirkt sich nicht auf die Verurteilung aus. Der Verurteilte trägt weiterhin einen Strafmakel und ist auch vorbestraft."
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.263.267 von DerStrohmann am 10.11.06 17:06:29Was man denn so als Strafe ansieht.
Für die Begangenen Straftaten ist das Urteil, das lediglich bedeutet ist einen "Strafmakel" zu tragen (Der Verurteilte trägt weiterhin einen Strafmakel und ist auch vorbestraft), ein Witz - allerdings ein schlechter.
Vor allem wenn man bedenkt daß bei zumindest einem Täter bereits so verfahren wurde - mit entsprechendem "Erfolg".
>
Für die Begangenen Straftaten ist das Urteil, das lediglich bedeutet ist einen "Strafmakel" zu tragen (Der Verurteilte trägt weiterhin einen Strafmakel und ist auch vorbestraft), ein Witz - allerdings ein schlechter.
Vor allem wenn man bedenkt daß bei zumindest einem Täter bereits so verfahren wurde - mit entsprechendem "Erfolg".
>
Zwar konnte die Polizei den 16-jährigen Bandenchef schon damals als einen der Täter festnehmen, doch entgegen der Forderung der Staatsanwaltschaft ließ ein Haftrichter den Jugendlichen wieder auf freien Fuß, weil er keine Wiederholungsgefahr sah - ein folgenschwerer Irrtum. Denn auch in der Folgezeit schlug der 16-Jährige weiter zu, wie die Polizei mitteilte.<
Wie wär es, wenn die Opfer verstärkt zur Selbstjustiz mit der Begründung greifen, dass der Rechtsstaat in Deutschland derzeit handlungsunfähig, bzw. handlungsunwillig ist??
mfg
thefarmer
mfg
thefarmer
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.264.122 von detektivrockford am 10.11.06 17:39:23Hallo, ich denke, es ist deutlich geworden, dass du die jungs im Knast sehen willst. Aber U-Haft ("HAFTrichter") und letztliche Verurteilung sind rechtlich trotzdem zwei paar Schuhe...
Lektüretipps:
Art. 6 Abs. 2 EMRK
Arte. 1 Abs. 3, 2 Abs. 2 S. 2,3 GG
§§ 112 ff. StPO
Ich will nicht klugscheißen, aber wenn man ein Rechtssystem bewerten will, sollte man es kennen.
Lektüretipps:
Art. 6 Abs. 2 EMRK
Arte. 1 Abs. 3, 2 Abs. 2 S. 2,3 GG
§§ 112 ff. StPO
Ich will nicht klugscheißen, aber wenn man ein Rechtssystem bewerten will, sollte man es kennen.
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Antwort auf Beitrag Nr.: 25.264.968 von DerStrohmann am 10.11.06 18:13:42Ich will nicht klugscheißen, aber wenn man ein Rechtssystem bewerten will, sollte man es kennen.
Und Du kennst es?
Wie ist in dem Zusammenhang eigentlich Thread: Verwarnungsgeld wg. Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr zu erklären?
Mal abgesehen davon verstehe ich schon was Du mir sagen willst.
Mir ging es aber nicht um juritische Spitzfindigkeiten.
Und Du kennst es?
Wie ist in dem Zusammenhang eigentlich Thread: Verwarnungsgeld wg. Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr zu erklären?
Mal abgesehen davon verstehe ich schon was Du mir sagen willst.
Mir ging es aber nicht um juritische Spitzfindigkeiten.
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Antwort auf Beitrag Nr.: 25.266.701 von detektivrockford am 10.11.06 19:34:29Ich kenne es offenbar besser als Du, denn sonst würde ich nicht ständig U-Haft mit Strafe vermengen. Auch habe ich damit gerechnet, dass Du Kritik nicht vertragen wirst können, deswegen sagte ich, dass ich nicht "klugscheißen" will. Aber es hat nichts geholfen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.266.701 von detektivrockford am 10.11.06 19:34:29Wenn Du im übrigen Dir die Mühe gemacht hättest, die von mir empfohlene Lektüre zu beherzigen, würdest Du bei elementaren Rechtsstaatlichkeitsvoraussetzungen und Grundrechten nicht von "jur. Spitzfindigkeiten" reden.
Ich werde mich in Zukunft aus Threads von Gewissensethikern fernhalten.
Rote Karte für drei „Gangster“
Neuer Ärger für die „Bickendorf-Gangster“: Drei Angeklagte im Prozess um die gewalttätige Jugendgang haben gestern eingeräumt, in eine Schlägerei am vergangenen Samstag in der Altstadt verwickelt gewesen zu sein. Ob die „Gangster“ Opfer oder Täter waren, konnte das Gericht gestern nicht klären.
Der 16-jährige Rosario wurde bei dem Streit an der Hand verletzt. Sollte es noch einmal zu einem Vorfall kommen, droht den jungen Männer erneut Untersuchungshaft. Auch deshalb weil die Beschuldigten gegen das Kontaktverbot verstoßen haben. Einer der Angeklagten, untergebracht in einem Erziehungsheim, hatte sich am Wochenende Ausgang verschafft, um seinen Vater zu besuchen.
Zwar hatte er den Vater tatsächlich am Samstag zu Hause außerhalb Kölns besucht. Dann hatte er sich davongemacht, war nach Köln gefahren und in einer Kneipe am Heumarkt eingekehrt. Dort traf er im feuchtfröhlichen Karnevalstreiben auf zwei weitere „Bickendorf-Gangster“. Minuten später kam es zur Schlägerei.
Die Angelegenheit kam heraus, als ein Angeklagter sich im Erziehungsheim verplauderte. Der Vorsitzende Richter Rainer Hahn reagierte stocksauer: „Was fällt Ihnen eigentlich ein. Dieser Prozess beeindruckt Sie ja wohl gar nicht. Die Öffentlichkeit zahlt 5000 Euro für Ihre Heimunterbringung, und Sie haben nichts anderes zu tun, als Ihren Ausgang zum Vater zum Karnevalfeiern zu missbrauchen“, rügte er den Angeklagten. Dem Vater sagte er: „Sie tragen dafür die Verantwortung und waren absolut unzuverlässig.“
Erneut in U-Haft kamen die drei „Gangster“ nicht. Doch das Gericht verhängte strenge Auflagen . Unter anderem wird dem Jugendlichem im Erziehungsheim jeglicher Ausgang untersagt. Ein zweiter Jugendlicher erhält de facto Hausarrest: Er darf die Wohnung seiner Eltern vorerst nicht mehr verlassen, muss per Festnetz telefonisch erreichbar sein. Dem dritten Angeklagten legte das Gericht lediglich nahe, zu Hause zu bleiben: „Wir behalten sie im Auge“.
Nach ersten Überlegungen am Rande des Prozess, dass keiner der Angeklagten ins Gefängnis müsse, wurde dies nun gestern als „verfrüht“ bezeichnet. „Wir sollen hier eine Prognose über Sie erstellen. Wie sollen wir nach diesem Wochenende reagieren?“, fragte Richter Hahn in Richtung der Angeklagten. Der Prozess, bei dem es unter anderem um äußerst brutale Raubüberfälle auf sozial schwache Opfer und vandalistische Einbrüche geht, soll am Freitag fortgesetzt werden.
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1162484283298.sh…
URTEIL
Bickendorf-Gangster: Keiner muss in den Knast
Köln – Die Bickendorf-Gangster: Nur für drei der acht Angeklagten sprach die Strafkammer unter Vorsitz von Richter Rainer Hahn Jugendstrafen auf Bewährung aus.
Die anderen Täter wurden entweder verwarnt, oder es wurde die Entscheidung über eine Jugendstrafe für zwei Jahre ausgesetzt. Damit blieben die Urteile weit unter den Anträgen des Staatsanwaltes, der für sieben Angeklagte Jugendstrafen gefordert hatte.
(...)
http://www.express.de/servlet/Satellite?pagename=XP/index&pa…
Am Ende also doch praktisch straffrei.
Weiter oben wurde darüber gestritten, ob "Bewährung" eine Strafe ist.
Aus der Sicht der Täter sicher nicht.
Die lachen sich tot.
Selbst eine Gefängnisstrafe gilt in diesen Kreisen als Ritterschlag und verschafft ihnen bei den Kumpels noch mehr "Respekt".
Daß die wieder frei rumlaufen dürfen ist eine Bestätigung, genau so weiter zu machen, wie bisher. Bin mal gespannt, wann wir wieder von ihnen hören, kann nicht lange dauern.
Aus der Sicht der Täter sicher nicht.
Die lachen sich tot.
Selbst eine Gefängnisstrafe gilt in diesen Kreisen als Ritterschlag und verschafft ihnen bei den Kumpels noch mehr "Respekt".
Daß die wieder frei rumlaufen dürfen ist eine Bestätigung, genau so weiter zu machen, wie bisher. Bin mal gespannt, wann wir wieder von ihnen hören, kann nicht lange dauern.
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.074.922 von Wesdaq am 10.12.06 11:35:05Daß die wieder frei rumlaufen dürfen ist eine Bestätigung, genau so weiter zu machen, wie bisher. Bin mal gespannt, wann wir wieder von ihnen hören, kann nicht lange dauern.
Wenn sie wenigstens dem blöden Richter mal ordentlich in die Fr...
Wenn sie wenigstens dem blöden Richter mal ordentlich in die Fr...
In Deutschland erfährt man die volle Härte des Gesetzes hauptsächlich dann, wenn es ums Geld geht. Insbesondere, wenn es um Staatsknete wie Steuern und Bußgelder geht, kennen die Richter kein Pardon.
Wen interessieren da noch irgendwelche marodierenden Banden, die um die Häuser irgendwelcher Unterschichten schweifen? Das bringt dem Staat kein Geld, das kostet ja nur ...
Wen interessieren da noch irgendwelche marodierenden Banden, die um die Häuser irgendwelcher Unterschichten schweifen? Das bringt dem Staat kein Geld, das kostet ja nur ...
#1
Immer diese "Jugendlichen".
So ist das halt wenn die Presse die wahren Hintergründe verschweigt...
Immer diese "Jugendlichen".
So ist das halt wenn die Presse die wahren Hintergründe verschweigt...
Und wie war das nochmal als diese zwei "Jugendlichen" in Potsdam diesen Afrikaner zusammengschlagen haben sollten, obwohl sich hinterher herausstellte das die Geschichte ganz anderswar...da gab es sofort Verhaftungen, U-Haft und Vorführung vor dem Generalstaatsanwalt in Karlsruhe.
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.074.922 von Wesdaq am 10.12.06 11:35:05Weiter oben wurde darüber gestritten, ob "Bewährung" eine Strafe ist.
Aus der Sicht der Täter sicher nicht.
Die lachen sich tot.
(...)
Bin mal gespannt, wann wir wieder von ihnen hören, kann nicht lange dauern.
Hast recht gahabt - ist schon wieder soweit:
http://www.ksta.de/html/artikel/1162473285697.shtml
Das Opfer hatte sich nicht zu Polizei getraut - oh Wunder.
Bei dieser Justiz verständlich.
Auch in diesem Fall hat Thomas M. eindeutig dem (oder den) falschen in die Fresse gehauen.
Aus der Sicht der Täter sicher nicht.
Die lachen sich tot.
(...)
Bin mal gespannt, wann wir wieder von ihnen hören, kann nicht lange dauern.
Hast recht gahabt - ist schon wieder soweit:
„Bickendorf-Gangster“ sitzt in Haft
Der Richter sah keine Chance, ohne Gefängnis weitere Straftaten des 16-Jährigen zu verhindern.
Thomas M. hat alle Warnungen in den Wind geschlagen. Hatte das Kölner Landgericht den Haupttäter der „Bickendorf-Gangster“ noch vor fünf Wochen trotz erheblicher Straftaten mit einer Bewährungsstrafe davonkommen lassen, sitzt der 16-Jährige nun in Untersuchungshaft.
(...)
Zwischen Oktober und Anfang dieses Jahres soll M. in einer Jugendeinrichtung in Solingen einen Mitbewohner mehrfach brutal misshandelt haben. Thomas M. soll den 15-Jährigen geschlagen und getreten haben. In einem Fall soll er seinem Opfer eine Eisenstange gegen das Knie geschlagen und den Jungen ein anderes Mal in ein Gebüsch getreten haben.
(...)
Im Dezember war in Köln der Prozess gegen den 16-Jährigen und die übrigen sieben Mitglieder der Jugendbande „Bickendorf- Gangster“ zu Ende gegangen. Für viele überraschend, hatte die Strafkammer auffällig milde Urteile verhängt und auf das „Primat der Erziehung“ gesetzt.
(...)
Auch dem Angeklagten Thomas M. hatte der Richter zugute- gehalten, dass er „glaubhaft geständig und reuig“ gewesen sei.
Offenbar hat die Gerichtsverhandlung aber wenig Eindruck auf den Jugendlichen gemacht: Die Misshandlungen in dem Solinger Jugendwohnheim geschahen exakt im selben Zeitraum, als in Köln der Prozess lief. Dass die Taten erst jetzt bekannt wurden, liegt offenbar daran, dass sich das Opfer lange nicht zur Polizei getraut hatte.
(...)
http://www.ksta.de/html/artikel/1162473285697.shtml
Das Opfer hatte sich nicht zu Polizei getraut - oh Wunder.
Bei dieser Justiz verständlich.
Auch in diesem Fall hat Thomas M. eindeutig dem (oder den) falschen in die Fresse gehauen.
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