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    Geplante Abgeltungssteuer in Deutschland wird Kapitalflucht vehement verstärken - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.11.06 14:48:35 von
    neuester Beitrag 24.12.06 09:43:44 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.093.684
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      schrieb am 11.11.06 14:48:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Das kleine Österreich hat es vorgemacht.
      Mit einer Abgeltungssteuer auf Zinsen (25%) wurde die Kapitalflucht reduziert. Österreich verbuchte trotz geringerem Steuersatz Mehreinnahmen.
      Kapitalflucht uninteressant.

      Vom Prizip her eine tolle Sache, diese Abgeltungssteuer.

      Unsere Polit-Komiker in Berlin hingegen planen eine Abgeltungssteuer, die Kapitalflucht nicht begrenzen wird, sondern im Gegenteil vehement verstärken wird.

      Geplant ist in Deutschland nämlich der größtmögliche Unsinn.

      Eine Abgeltungssteuer auf Aktiengewinne mit gleichzeitiger Abschaffung der Spekulationsfrist.
      Dass dies Unsinn ist erkennt man alleine daran, dass es so eine Abgeltungssteuer nirgends in Europa gibt.

      Warum nun will dieser Steinbrück nun diese Abgeltungssteuer unbedingt einführen?

      Die Antwort auf diese Frage dürfte recht simpel sein.
      Man will den Wegzug wohlhabender Leistungssträger aus Deutschland stark erschweren.
      Besitzt heute jemand zB einen Anteil an einer Kapitalgesellschaft von 1% und mehr, müssen beim Wegzug ins Ausland Buchgewinne versteuert werden. Es wird ein fiktiver Verkauf angenommen, auch wenn man die Buchgewinne gar nicht ralisieren will.
      Dies soll nun auf alle Aktien-Besitzer ausgedehnt werden.

      Nur die Frage, ob sich das diese Leute gefallen lassen?

      Wohl kaum.

      In Zukunft werden dann wohl weniger Aktien auf deutschen Depots geführt werden.
      Es wird vermutlich eine ungeahnte Welle an Aktien-Kapitalflucht einsetzen bei denen, die zZ ihre Aktiendepots in Deutschland halten, zumal die geplante Abgeltungssteuer auf Dividende für jeden eine steuerliche Schlechterstellung darstellen, wenn das HEV abgeschafft wird.
      Es gibt keinen Grund mehr, Aktien auf deutschen Depots zu halten
      ...
      Avatar
      schrieb am 11.11.06 15:18:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      vor allem stellt sie auch Trader schlechter:



      Thread: Aktienbesteuerung ab 2009 IMHO verfassungswidrig
      Avatar
      schrieb am 11.11.06 17:47:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.290.751 von Durchschnitt am 11.11.06 14:48:35Das ist das Kapitalflucht-Förderungsprogramm, das Deutschland so nötig hat.:eek:

      Aktionäre sind Kapitalisten, und die müssen vertrieben werden :D
      Avatar
      schrieb am 16.11.06 10:23:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      FOCUS 48/2005 S.13

      Rekordflucht ins Ausland

      Die Kapitalflucht aus Deutschland nimmt dramatisch zu. Im ersten Quartal dieses Jahres sind nach Erhebungen der Deutschen Bundesbank Mittel im Rekordwert von 150,4 Milliarden Euro ins Ausland geflossen. Damit haben sich die Netto-Kapitalexporte im Vergleich zum ersten Vierteljahr 2004 fast verdoppelt..."

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 16.11.06 10:36:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Noch besser ist gleich zusammen mit dem Geld ins Ausland zu verschwinden, dann hat man endlich seine Ruhe und kann sich wieder auf das Wesentliche konzentrieren. :laugh:

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      schrieb am 16.11.06 10:38:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5

      Die MWST und die Benzinpreise sollen im benachbarten Ausland ja auch niedriger sein... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.11.06 19:09:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.454.795 von Blue Max am 16.11.06 10:38:01Die Benzinpreise sind billiger, die Mehrwertsteuer - naja wegen 1% mehr bei uns - was ist denn 1 mickriges Prozent unter Brüdern :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 16.11.06 19:28:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7

      Ab 01.01.07 sind es ja dann 4 % mehr.. ;)
      Avatar
      schrieb am 16.11.06 20:17:48
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.465.974 von Blue Max am 16.11.06 19:28:28bei uns nicht. Dann stimmt auch, daß sie bei uns 1% höher ist. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 16.11.06 22:29:43
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.290.751 von Durchschnitt am 11.11.06 14:48:35Obwohl es in der Sache völlig richtig ist, was Du schreibst und es nebenbei bemerkt auch volkswirtschaftlicher Unsinn ist eine Besteuerung so zu veränderen, daß Fremdkapitalgeber entlastet und Eigenkapitalgeber belastet werden, würde ich nicht mit verstärkter Kapitalflucht rechnen.

      Zum einen , weil Aktienanlagen im Vergleich zu Zinsanlagen bisher eine untergeordnete Rolle spielen unter den Anlagen, die deutsche Steuerpflichtige im Ausland bunkern und auch unter den Anlagen, die auf heimischen Konten lagern.
      Bisher war es vor allem für Personen mit einem hohen persönlichen Steuersatz attraktiv Gelder im Ausland festverzinslich anzulegen.
      Durch einen fixen Abgeltungssteuersatz von 25 % sinkt diesee Attraktivität zumindest.

      Zum anderen sollte die Regelung, daß Altbestände , also z.b. Aktienanlagen die vor dem 1.1.09 erworben wurden oder werden, nicht mit der Abgeltungssteuer auf Kursgewinne belegt werden, eher dazu führen, daß vor dem Stichtag noch langfristig orientierte Käufe getätigt werden.

      Den Geschäftsbanken und einigen Direktbanken, die im Einlagengeschäft vor allem Zinsanlagen verwalten, dürfte durch die Abgeltungsteuer kein Schaden entstehen. Schlechter sieht es sicher für die Discountbroker aus. Sie werden darunter leiden, daß die Handelsaktivität der Normalkunen abnimmt, weil sie z.b. nicht mehr so einfach von einem Fonds in den anderen switchen werden, wenn dadurch die Steuerfreiheit der Kursgewinne verloren geht und Trader werden möglicherweise tatsächlich verstärkt im Ausland handeln, da ihnen durch eine sofort fällig Abgeltungssteuer auf Gewinne und einer Anrechnung der Verluste erst zum Jahresende, ihre Arbeit deutlich erschwert wird.

      Unter dem Strich wird sich die Kapitalflucht allerdings nicht massiv verstärken und hätte die Bundesregierung wirklich den Mut eine vollständige Amnestie zu erlassen, die es Anlegern ermöglich straf und steuerfrei ihr Kapital aus dem Ausland zurückzuholen, könnte die Abgeltungssteuer sogar für einen Rückfluß sorgen. Den Mut werden sie leider nicht haben und so bleibt das Geld wo es ist und es kommen vielleicht noch ein paar Aktiendepots dazu.
      Avatar
      schrieb am 17.11.06 10:44:17
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.474.033 von susi_rules81 am 16.11.06 22:29:43"Zum anderen sollte die Regelung, daß Altbestände , also z.b. Aktienanlagen die vor dem 1.1.09 erworben wurden oder werden, nicht mit der Abgeltungssteuer auf Kursgewinne belegt werden, eher dazu führen, daß vor dem Stichtag noch langfristig orientierte Käufe getätigt werden."

      Hallo, dies ist schlicht falsch.
      Geplant ist vermutlich eine Stichtagsregelung für 2008, wenn die Abgeltungssteuer 2009 in Kraft tritt.
      Somit werden Kurszuwächse ab 01.08 auf Altbestände der Abgeltungssteuer unterworfen.

      Bisher war es lukrativ wegen der Steuerfreiheit nach 12 Monaten Aktien auf deutschen Depots zu halten.
      Die entfällt nun.
      Und es ist anzunehmen, dass ettlich dem zu entgehen versuchen werden, sprich Aktien im Ausland vor dem Schnüffelstaat in Sicherheit bringen werden.

      Kommt die Abgeltungssteuer, wie von Steinbrück geplant, wird eine zunehmende Kapitalflucht einsetzen.
      Vor allem auch bei Leuten mit geringerem Vermögen.
      Dieser Trend ist jetzt schon zu beobachten.

      Die geplante Abgeltungssteuer bedeutet nämlich eine eindeutige Schlechterstellung zum derzeitigem Zustand.
      Ausnahme sind lediglich Zinseinnahmen.

      Und zu glauben, Kapitalflucht dadurch stoppen zu wollen, indem man die Rahmenbedingungen verschlechtert, kann man wohl als vermessen bezeichnen. Die Kapitalflucht wird zunehmen.

      Übrigens, gab es das schon in der Steuergesetzgebubg, dass steuerfrei Spekulationsgewinne nachträglich als steuerpflichtig erklärt wurden.
      Beispiel: wesentlich Beteiligung.
      Absenkung der wesentlichen Beteilung von 25 auf 10% (ca. 1999)
      und dann ca. 2002 erneute Absenkung von 10 auf 1%.
      Somit wurden bei ettlichen steuerfreie Spekugewinne steuerplichtig. Und dies rückwirkend!
      Und selbst wer vor der Stichtagsregelung sein Aktienpket auf unter wesentlich reduziert hatte, konnte wegen der 5 Jahresfrist der Steuerplicht nicht entgehen. Hierzu gibt es bereits Urteile.
      Avatar
      schrieb am 19.11.06 11:41:46
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.480.268 von Durchschnitt am 17.11.06 10:44:17Geplant ist vermutlich eine Stichtagsregelung für 2008, wenn die Abgeltungssteuer 2009 in Kraft tritt.
      Somit werden Kurszuwächse ab 01.08 auf Altbestände der Abgeltungssteuer unterworfen.


      Nein , so ist das definitiv nicht geplant. Ich verweise auch ein Interview mit Barbara Hendricks, Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium in Börse Online 47/06 S.78/79 ( das ist die aktuelle Ausgabe)

      Für vor dem 1.1.09 erworbene Wertpapiere wird die alte Regelung Gültigkeit behalten d.h. Gewinne werden nach einem Jahr steuerfrei sein und auch in Zukunft steuerfrei bleiben.

      Diese Stichtagsregelung ist vergleichbar mit der Regelung für Kapitallebensversicherungen, als deren Steuerfreiheit abgeschafft wurde.

      Richtig ist wohl, daß auch die Variante diskutiert wurde , Kursgewinne vor dem Stichtag erworbener Wertpapiere ab dem Stichtag mit der Abgeltungssteuer zu belegen. Davon ist in der aktuellen Ausgestaltung des Bundesfinanzministeriums jedoch nicht mehr die Rede.

      Für vor dem Stichtag erworbene Einmalanlagen ist die Regelung eindeutig, unklar ist hingegen die Regelung für vor dem Stichtag abgeschlossene Sparpläne.

      Das Manager Magazin scheint davon auszugehen, daß die Altbestandsregelung auch für vor dem 1.1.09 abgeschlossene Sparpläne Gültigkeit hat:
      http://www.manager-magazin.de/geld/geldanlage/0,2828,448852,…

      Da bin ich mir nicht sicher, ob das richtig ist. Es wäre ein Zugeständnis an die Investmentfondsbranche, denn eigentlich handelt es sich ja bei jeder Einzahlung in einen Sparplan um eine Neuanlage.
      Avatar
      schrieb am 19.11.06 12:06:46
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.524.817 von susi_rules81 am 19.11.06 11:41:46"Richtig ist wohl, daß auch die Variante diskutiert wurde , Kursgewinne vor dem Stichtag erworbener Wertpapiere ab dem Stichtag mit der Abgeltungssteuer zu belegen. Davon ist in der aktuellen Ausgestaltung des Bundesfinanzministeriums jedoch nicht mehr die Rede."

      Stimmt, da war ich nicht ganz up to date.
      Die von mir in #11 angegebene Stichtagregelung scheint veraltert zu sein.

      http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/0…
      Avatar
      schrieb am 19.11.06 19:42:36
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.525.055 von Durchschnitt am 19.11.06 12:06:46Mach dir nix draus
      Iss ja noch genug Zeit für weitere Änderungen und Überaschungen :)
      Avatar
      schrieb am 24.12.06 09:43:44
      Beitrag Nr. 15 ()
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