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    Hilfe Pfegestufe1 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.11.06 21:10:40 von
    neuester Beitrag 19.11.06 21:55:17 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.095.377
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      schrieb am 19.11.06 21:10:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kann mir sagen was alles unter Pflegestufe 1 fällt oder einen guten link nennen?

      Wenn ich das Haus meiner Eltern überschrieben bekomme werden meine Eltern ein Lebenlanges Wohnrecht bekommen, gekoppelt daran werde ich wohl die alleinige Verplegung der Eltern im Falle bis Pflegestufe 1 übernehmen. Alles darüber hinaus geht dann wieder alle Geschwister an. So zumindest habe ich es bisher aus meinem Kollegenkreis gehört.
      Avatar
      schrieb am 19.11.06 21:25:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      naja, das kommt jetzt ganz darauf an.

      so wie du schreibst, hast du ja das haus überschrieben bekommen und den eltern steht das wohnrecht zu in deinem haus, habe ich das richtig verstanden?

      dann musst auch du für die pflege sorgen, es sei denn, das haus ist dir noch nicht überschrieben und gehört noch den eltern, dann müssen dafür alle geschwister aufkommen
      Avatar
      schrieb am 19.11.06 21:29:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Klingt ja wieder sehr verwirrend und kein Mensch kennt sich aus mit deinem posting .:confused:

      Immer mit der Ruhe - Step for Step
      Was willst du denn wissen ?

      Also wenn es um die Pflegestufe geht, dann musst du bzw. kann das auch
      ein Elternteil machen diese erst einmal beantragen.
      Ob der entsprchende Elternteil überhaupt in eine Pflegestufe 1 bzw.
      2 oder 3 reinkommt entscheidet der Arzt/Arztin.
      Gibt es in eurem Wohnort einen Pflegedienst ?
      Caritas oder Arbeiterwohlfahrt ?
      Wenn ja, und es ist wirkliche fachliche Hilfe notwendig,
      dann ruf sie an und lass sie mal kommen. Die erledigen meist auch die schriftlichen Sachen.
      Avatar
      schrieb am 19.11.06 21:32:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Links gibt es dazu ja genug

      z.B. der hier

      http://www.thema-altenpflege.de/altenpflege/pflegeversicheru…
      Avatar
      schrieb am 19.11.06 21:43:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      Habe das Haus noch nicht überschrieben bekommen, werde in den nächsten Tagen zum Notar gehen.

      Wollte eigentlich hauptsächlich wissen was da im Fall der Fälle auf mich (meine Frau) zukommt wenn es dazu kommen würde das ein Elternteil Plegetufe 1 wird und ich dann dies übernehmen müßte.
      Denke mal einkaufen, zum Arzt fahren usw.
      Oder gehört da auch waschen, kochen usw. dazu?

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      schrieb am 19.11.06 21:49:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      kommt dann darauf an, wie es geschrieben wird.

      grundsätzlich ist kochen und das ganze mit inbegriffen. es sei denn, es wird ausschließlich ein zimmer überschrieben, ohne jegliche zusätzliche verpflichtungen. das kann man ja alles regeln.
      Avatar
      schrieb am 19.11.06 21:55:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      Es wird vor allem ein Arrangement zwischen deinen Eltern und
      dir und deiner Frau werden.
      Wenn sie euch schon das Haus gegeben haben, werden sie in der Regel auch etwas Unterstützung von euch verlangen.

      Jeder Pflegebedürftige hat das Recht, selber zu entscheiden, von wem er gepflegt werden möchte. Wählt der Pflegebedürftige statt Sachleistungen durch professionelle Dienste die Pflege durch Angehörige, hat er Anspruch auf Pflegegeld, welches er als finanzielle Anerkennung an seine Angehörigen weitergeben kann.

      Wie bei den Sachleistungen ist das Pflegegeld nach Pflegestufen gestaffelt:

      - Pflegestufe I: 205,00 Euro/Monat
      - Pflegestufe II: 410,00 Euro/Monat
      - Pflegestufe III: 665,00 Euro/Monat

      Das Pflegegeld wird für die Tage gezahlt, an denen Pflege durchgeführt wird. Das bedeutet, dass bei einer Unterbrechung der Pflege das Pflegegeld anteilig gezahlt wird. Ausnahme: Bei vorübergehendem vollstationärem Krankenhausaufenthalt wird das Pflegegeld bis zu 4 Wochen weitergezahlt.

      Voraussetzung für den Leistungsanspruch ist, dass mit dem bewilligten Betrag Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch Angehörige oder sonstige ehrenamtlich tätige Pflegepersonen sichergestellt sind.


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