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    Probleme mit der Kfz-Versicherung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.11.06 16:10:04 von
    neuester Beitrag 28.11.06 09:38:10 von
    Beiträge: 52
    ID: 1.096.516
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      Avatar
      schrieb am 24.11.06 16:10:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe folgende BM erhalten:

      Hallo NATALY,

      mit meiner Kfz-Vers. habe ich ein ernsthaftes Problem, welches ich Dir kurz darlegen möchte. Am 21.05.05 hatte ich einen schweren Verkehrsunfall (Frontalzusammenstoß). Der Unfallgegener war laut Polizeibericht in allen Punkten schuldig und hatte zudem einen Blutalkoholgehalt von > 0,8 Promille. Nun erhalte ich von meiner Vers. für das Jahr 2007 eine Rechnung, mit der ich von SF 22 nach SF 10 zurückgestuft werde, obwohl ich in 2006 keinen Schaden bemeldet hatte, mit der Begründung, dass für den sich in 2005 erreigneten Schaden, der zwischenzeitlich vollständig reguliert wurde (zu meinen Gunsten), eine Rückstellung habe gebildet werden müssen, weil noch mit Ansprüchen zu rechnen sei.?? Wer sollte denn noch Ansprüche stellen, wenn ich als Geschädigter entschädigt worden bin und zudem an dem Unfall auch keine Schuld hatte??

      Die Vers. habe ich aufgefordert, die Rückstufung zurückzunehmen. Allerdings weiß ich nicht welche rechliche Möglichkeiten ich habe, darauf zu bestehen. Ich hoffe, Du kannst mir einen Rat geben und möchte mich im Voraus für Deine Bemühungen recht herzlich bedanken.
      Avatar
      schrieb am 24.11.06 16:13:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort:
      Warte erst mal ab, was die Versicherung auf dein letztes Schreiben antwortet. Sollte dieses für dich negativ ausfallen, hängt das weitere Vorgehen davon ab, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht. Wenn ja, kannst du einen Anwalt beauftragen, am Besten einen, der vom ADAC empfohlen wird. Falls du ADAC-Mitglied bist, kannst du auch über die ADAC Website eine Anfrage an die ADAC-Rechtsabteilung schicken.
      Avatar
      schrieb am 24.11.06 16:19:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.664.063 von NATALY am 24.11.06 16:13:35wenn du 100 % Recht bekommen hast und der Schaden abgeschlossen ist gibt es keine Erhöhung schon garnicht mit der Begründung um Rückstellungen zu bilden. Sowas hab ich auch noch nicht gehört.
      Avatar
      schrieb am 24.11.06 16:46:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Viele Versicherungen gehen davon aus, dass mit der Inbetriebnahme eines KFZ eine Betriebsgefahr des selbigen immer in die Haftungsabwägung mit einbezogen werden muss. Ich denke dass dir von Seiten der Versicherung eine Gefährdungshaftung eingerechnet wurde.

      In § 7 StVG ist eine Gefährdungshaftung des Halters eines KFZ norminiert. Danach haftet der Halter für alle beim Betrieb des KFZ entstanden Schäden. Zurechnungsgrund ist allein der Umstand, dass jemand ein Risiko der Gefährdung anderer geschaffen hat. Die Gefährdungshaftung des KFZ Halters ist der Preis dafür, daß duch die Verwendung des KFZ erlaubterweise eine Gefährdungsquelle geschaffen wird. Hierin liegt der wesentliche UNterschied zu § 23 BGB, wonach Haftung auch ein Verschulden voraussetzt.

      Voraussetzung einer Haftung gem. § 7 StVG:

      1. Der Anspruchsgegner muss Halter des am Unfall beteiligten KFZ sein.

      2. Es muss beim Betrieb des KFZ ein Personen- oder Sachschaden entstanden sein.

      Wird der Schaden durch zwei Kfz untereinander verursacht findet gem. § 17 II StVG eine Abwägung der Verursachungsbeiträge statt. Für die Frage , in welchem Ausmaß die ersatzpflichtigen Halter untereinander haften, ist die Betriebsgefahr der Fahrzeuge, deren Umfang und auch das Verschulden der Fahrer zu berücksichtigen. Selbst wenn bei einem Beteiligten keinerlei Verschulden sonder nur die Betriebsgefahr seines Fahrzeges mitewirkt hat, kommt eine Ausgleichung nach § 17 II StVG in Betracht. Das gilt gem. § 17 Abs. 3 StVg nur dann nicht, wenn einer der Beteiligten beweisen kann, dass der Unfall für ihn ein unabwendbares Ereigniss darstellt. Er also die an einen Idealfahrer zu stellenden Voraussetzungen erfüllt hat. gem § 7 Abs 2 StVG.

      Lange Rede kurzer Sinn. Ich vermute die Versicherung rechnet hier eine gewisse Gefährdungshaftung an. Allein die Inberiebnahme eines Kfz rechtfertigt dies. Der einzige Ausweg ist die Argumentation eines unabwendbares Ereignisses.
      Avatar
      schrieb am 24.11.06 16:55:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.663.882 von NATALY am 24.11.06 16:10:04frag einfach einmal nach, ob
      bei deiner versicherung ansprüche angemeldet wurden...

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      schrieb am 24.11.06 16:56:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      Interessant wäre es natürlich, zu wissen, ob eine Gerichtsverhandlung stattgefunden (wenn ja, mit welchem Ergebnis)hat oder noch bevorsteht. Eine abschließende Klärung stellt ein "Polizeibericht" dann nicht dar. Solange noch die Möglichkeit besteht, dass die Beurteilung der Rechtslage sich noch ändern kann, kann die Versicherung eine Schadensrückstellung bilden und aufrecht erhalten.
      Avatar
      schrieb am 24.11.06 17:24:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.666.276 von NATALY am 24.11.06 16:56:17Die Schadensrückstellung wird aber nur gebildet wenn die Schuldfrage noch nicht abschließend geklärt ist.
      Man hat sicher eine gewisse Gefährdungshaftung aber bei einem Unfall bei dem die Schuldfrage zu 100% beim Gegner liegt gibt es keine Rückstellung ( ein paar kleine Versicherungsbuden machen das vielleicht) es sein denn durch den Unfall sind andere Sachen zerstört wurden z.b Latern etc. dann könnte eine Rückstellung gebildet werden. ( aber unüblich)
      Avatar
      schrieb am 24.11.06 17:27:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.663.882 von NATALY am 24.11.06 16:10:04"Der Unfallgegener war laut Polizeibericht in allen Punkten schuldig und hatte zudem einen Blutalkoholgehalt von > 0,8 Promille."

      Da müsste es eigentlich eine Gerichtsverhandlung gegeben haben oder noch geben.
      Avatar
      schrieb am 24.11.06 17:30:54
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.667.754 von Durchschnitt am 24.11.06 17:27:02da muss es eine geben da sich ja die Versicherung das Geld beim Verursacher wiederholt. Bei Alkohol ist Regress angesagt...;)
      Avatar
      schrieb am 24.11.06 19:28:04
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.667.921 von Allianzer am 24.11.06 17:30:54Das wäre ja dann die Versicherung gegen ihren VN.
      Das dürfte dann mit dem Geschädigten nichts mehr zu tun haben.
      Was wird hier bloß für ein Unsinn verzapft:
      1.) Die Schuldfrage ist geklärt und von der gegnerischen Vers.
      akzeptiert; sonst wäre nicht reguliert worden.
      2.) Offensichtlich Regulierung zu 100 %; also keine Schuldteilung.
      Wie schon vorgeschlagen, Nachweis über einen eventuellen Anspruch verlangen; wenn nicht möglich, sofortige Rückstufung einfordern.
      Wenn die nicht erfolgt, Schreiben an den Vorstand mit RA und Bundesaufsichtsamt drohen und für die Kosten verantwortlich machen.
      Und die Sache ist vom Tisch!
      Gefährdenshaftung übrigens, hat hiermit überhaupt nichts zu tun!
      Avatar
      schrieb am 24.11.06 20:40:50
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.671.759 von PizPalue am 24.11.06 19:28:04Sei Dir da mal nicht so sicher. Das Thema Gefährdungshaftung ist ein willkommener Anlass für viele Versicheruen den Schaden nicht abschliesend zu Regulieren. Das der Fragesteller sein Geld erhalten hat sagt darüber nichts aus. Das Geld wird immer unter Ausschluss einer Schuldannerkennung ausbezahlt. Kleingedrucktes lesen! Evtl. wurden ja Regressansprüche vom Unfallgegner gestellt. Was natürlich auch möglich ist, dass es einfach vergessen wurde das der Schaden reguliert wurde. Ist mir schon passiert.
      Avatar
      schrieb am 25.11.06 10:21:28
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.673.791 von LemmingNr1 am 24.11.06 20:40:50 "Das Thema Gefährdungshaftung ist ein willkommener Anlass für viele Versicheruen den Schaden nicht abschliesend zu Regulieren."

      Also, der Satz ist ja nun völlig daneben.
      Die Vers. wird vom Geschädigten (nicht VN, bei der Haftpflicht) in Anspruch genommen. Dabei ist es egal, ob aus Gefährdungs- oder Verschuldenshaftung.

      Sie kann dann regulieren oder nicht, oder auch teilweise, mit oder ohne Gericht.
      Nur dann, wenn sie tatsächlich an den Geschädigten einen Betrag auch bezahlt, kann sie ihren VN höherstufen.

      Evtl. verwechselst du da was mit der Haftung für mögliche Zukunftsschäden (gesundheitl. Spätfolgen, weitere Behandlungskosten, etc.). In diesen Fällen muss aber der Haftungsgrund bereits feststehen, also die Frage, dass überhaupt ein Schadensersatzanspruch besteht.

      Das ist lt. Eingangsposting eben gerade nicht der Fall.

      Also am besten so vorgehen wie von PizPalü vorgeschlagen und insb. auch einen Nachweis über eine bereits erfolgte Zahlung/Regulierung an den Geschädigten/Gegner verlangen.
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 16:26:55
      Beitrag Nr. 13 ()
      Zunächst einmal möchte ich mich bei allen hier im Thread recht herzlich bedanken für die Ratschläge und Empfehlungen.

      Einen Punkt hatte ich bei meiner Anfrage an NATALY vergessen. Die gegnerische Vers. hatte mit Nachdruck darauf bestanden, nachdem das Schmerzensgeld bezahlt wurde (ich hatte die linke Hand ca. 6 Wochen mit einer Gipsschiene fixiert - Handwurzelbruch -), eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, wonach alle aus dem Ereignis evtl. später noch entstehenden Forderungen abgegolten seien. Das habe ich natürlich nicht getan. Vielleicht liegt hierin die Ursache für eine Rückstellung und die Rückstufung bei der Haftpflicht?

      Jedenfalls ist mir von einer Gerichtsverhandlung gegen den Unfallgegner nichts bekannt. Wie schon geschrieben, wurde der Schaden bereits in 2005 für mich vollständig reguliert. Ich selbst wurde von der Polizei noch am Unfallort zur Hergang befragt. Ausser der Nachricht, dass die Schuldfrage seitens der Polizei eindeutig geklärt sei - alleinige Schuld trifft den Unfallgegner - habe ich bislang von der ganzen Angelegenheit nichts mehr gehört.

      Übrigens bei meiner Versicherung handelt es sich um die HUK24. Null Service, null Kundendienst. Die haben noch nicht einmal ein Telefon.:mad:
      Nochmals vielen Dank für Eure Beiträge.:)
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 16:44:20
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.724.807 von marchesede am 26.11.06 16:26:55wie kommst du denn darauf, dass die huk24 telefonisch nicht erreichbar sein soll?

      google mal nach huk24, geh auf die seite und dann auf impressum..da findest du tel- und faxnummer

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 16:45:57
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.725.283 von invest2002 am 26.11.06 16:44:20Ich habe das bezogen auf den bisherigen Schriftverkehr mit der HUK24. Da steht nun mal keine Telefon- oder Faxnummer drauf. Selbst die Bearbeiter haben keinen Namen.
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 16:51:59
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.725.327 von marchesede am 26.11.06 16:45:57das ist bei einigen versicherungen so, aber man kann sich ja weiterhelfen..ich hätte dort angerufen, die schadennummer oder versicherungsnummer mitgeteilt und die schadensabteilung verlangt..dann sich den namen des sachbearbeiters oder der sachbearbeiterin vor dem gespräch geben lassen und das dann klären...

      man kann es sich auch komplizierter machen als es ist...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 16:57:11
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.725.503 von invest2002 am 26.11.06 16:51:59Arbeitest Du auch bei so einer Versicherung, weil Du Dich so gut auskennst. Oder erfüllt diese Umgangsform mit einem Kunden, Dein Anforderungsprofil in Bezug auf Kundendienst?
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 17:02:26
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.725.642 von marchesede am 26.11.06 16:57:11nein ich arbeite bei keiner versicherung...ganz im gegenteil...dass es bei direktversicherungen oder der billigabteilung einer versicherung einschränkungen gibt, ist aber bekannt...auch ich finde dies nicht gut, um auch diese frage zu beantworten...es geht jedoch um dein geld und da würde ich mir diese mühe machen...wie gesagt hol dir die telefonnummern von der homepage..und ruf dort an, nimm bezug auf das schreiben und versuche es zu klären..frag nach, ob und welche ansprüche denn gestellt wurden und warum erst jetzt..mach die eine gesprächsnotiz und wenn das gespräch nicht erfolgreich ist, dann schriebe die versicherung an..wenn du ein fax hast, dann faxe das schreiben und druck dir einen einzelnachweis aus...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 17:05:08
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.725.642 von marchesede am 26.11.06 16:57:11Ruf doch an. Oder klär das gleich persönlich;)

      Alles wird gut:kiss:

      Avatar
      schrieb am 26.11.06 18:42:05
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hallo marchesede,
      Sie haben vermutlich den Standardfehler begangen.

      Jeder der einen Unfall mit größerem Schaden hat, besonders bei unverschuldeten Unfällen, sollte sofort einen Anwalt mit der Sache beauftragen.
      Jeder der es ohne Anwalt versucht zahlt im Endeffekt drauf.

      Auch sollte jeder bedenken:
      Wer ein KFZ betreibt und keinen Verkehrsrechtsschutz hat, handelt aus finanzieller Sicht grob fahrlässig.

      In der Regel versuchen die Haftpflichtversicherungen die Geschädigten immer um Ansprüche zu "betrügen".

      Dies habe ich schon sehr früh gelernt.
      Hatte mal einen Unfall, an dem ich 100% nicht schuld war.
      Stand außer Frage.
      Bei der Regelung allerdings wollte die Versicherung nicht voll leisten; meinte rumzicken zu können.
      Nun gut, Sache sofort einem Anwalt übergeben.
      Am Ende bekam ich noch mehr Geld erstattet als ich ursprunglich von der Versicherung wollte.
      Die Versicherung müsste mir mehr zahlen und zusätzlich noch den Anwalt.
      Aber anscheinend rentiert sich die unverschämte Vorgehensweise der Versicherungen, da zu wenige einen Anwalt mit der Regulierung beauftragen.
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 18:49:35
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.728.180 von Durchschnitt am 26.11.06 18:42:05bevor du postest, solltest du dir genau durchlesen, um was es geht...

      es geht um seine eigene haftpflichtversicherung, die ihn jetzt zurückstufen möchte wegen angeblicher rückstellungen für noch nicht regulierte ansprüche des unfallgegners

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 18:59:58
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.728.395 von invest2002 am 26.11.06 18:49:35Ich habe genau gelesen worum es geht.
      Ein Anwalt würde den Sachverhalt vermutlich sehr schnell aufklären.
      Oder meinen Sie, der verklagt im Ernstfall nur die gegnerische Versicherung?
      Es soll ja auch vorkommen, dass die Versicherungen untereinander mauscheln.
      Da werden Schäden reguliert, obwohl der Versicherungsnehmer nicht damit einverstanden ist.
      Ein Anwalt leistet auch gegen die eigene Versicherung Rechtsbeistand.
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 19:04:35
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.728.180 von Durchschnitt am 26.11.06 18:42:05Hallo Durchschnitt,

      zur Durchsetzung meiner Ansprüche an die gegnerische Vers. hatte ich einen Anwalt beauftragt. Der Mann hatte gute Arbeit geleistet und das Ergebnis war o.k.

      Mein derzeitiges Problem betriffe lediglich die Rückstufung in der Haftpflicht für einen Schaden den ich nicht verursacht hatte, wie von invest2002 bereits geschrieben.

      Gruss
      marchesede
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 19:05:41
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.728.677 von Durchschnitt am 26.11.06 18:59:58im zweifel wird in diesem fall die rechtschutzversicherung nicht zahlen..also muss er den anwalt selbst bezahlen..die abwehr von schadensersatzansprüchen ist nunmal sache der haftpflichtversicherung, es sei denn der versicherungsnehmer erteilt ein absolutes rgulierungsverobt. nachteil: er haftet dann seiner haftpflichtversicherung für alle dadurch entstehenden mehrkosten..

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 19:22:49
      Beitrag Nr. 25 ()
      ich könnte mir vorstellen, wo das problem liegt...seit einer änderung im schadensersatzrecht im jahre 2002, kann schmerzensgeld jetzt auch ohne den nachweis eines verschuldens eines unfallbeteiligten geltend gemacht werden....ich gehe davon aus, dass der unfallgegner bei diesem schweren verkehrsunfall verletzt worden ist und nun schmwerzensgeldansprüche gegen die haftpflichtversicherung von marchesede geltend macht ....

      dann müssten selbstverständlich rückstellungen gebildet werden, da nicht sicher ist, ob die versicherung nicht doch schmerzensgeld bezahlen muss...in diesem fall wäre die rückstufung wohl korrekt...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 19:25:42
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.728.821 von marchesede am 26.11.06 19:04:35Hallo marchesede,
      da würde ich dann halt diesen Anwalt anrufen und ihm die Sache kurz schildern.
      Da kann man auch fragen, welche Kosten entstehen, wenn er den Fall übernimmt.
      Wer muss für die Kosten aufkommen?
      Wird Rechtsschutz gewährt?
      etc.


      Bzgl. Rechtsschutz
      Wenn man den KFZ-RS hat, kann man auch vorab dort anrufen und fragen ob für sowas eine Kostenübernahme gewährt wird.
      Ebenso holt sich ein Anwalt die Deckungszusage ein, bevor er aktiv wird und eventuell höhere Kosten anfallen, die nicht gedeckt sind.
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 19:32:39
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.729.444 von Durchschnitt am 26.11.06 19:25:42womit wir jetzt bei der nächsten versicherung sind, die selbstverständlich gerne immer wieder zahlt...eine deckungsanfrage dauert je nach rechtsschutzversicherung mindestens bis zu 14 tagen es kann aber auch durchaus wesentlich länger dauern...

      telefonische zusagen sind je nach kompliziertheit wohl eher selten..

      wenn der anwalt also erst dann agieren soll, wenn die rechtschutz eine deckungszusage erteilt hat, dann kann das also dauern...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 19:45:01
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.729.355 von invest2002 am 26.11.06 19:22:49Hallo invest2002,

      der Unfallgegner ist ebenfalls verletzt worden. Hätte objektiv gesehen eine Schmerzensgeldforderung gegen meine Vers. Aussicht auf Erfolg, obwohl er den Unfall verursacht hatte? Das wäre dann wieder einmal ein Fall von "verkehrte Welt" in der wir mittlerweile alle leben.

      Gruss
      marchesede
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 19:58:08
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.730.018 von marchesede am 26.11.06 19:45:01Auch nur bei Schuldteilung möglich!
      Dass du die Verzichterklärung nicht unterschrieben hast, kann auch der Grund nicht sein. Diese Erklärung ist aber üblich! Wenn die Dauer und Höhe nicht deinen Ansprüchen entspricht, hast du natürlich richtig gehandelt. Dann hilft dir aber auch nur ein Anwalt weiter.
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 20:02:40
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.730.018 von marchesede am 26.11.06 19:45:01das könnte aus dem gesichtspunkt der sog gefährdungshaftung möglich sein...denn schon der betrieb eines kfz stellt eine potentielle gefährdung auch betriebsgefahr genannt dar....aber ich habe mich im einzelnen mit dieser frage noch nicht beschäftigt...mein rat lautet nach wie vor:

      ruf bei der versicherung an und erkundige dich aus welchem grund nun eine rückstufung erfolgt..lass dich nicht mit allgemeinen auskünften abspeisen..sollte es ein anspruchsschreiben des unfallgegners oder seines anwaltes geben, dann lass dir eine kopie davon übersenden...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 20:04:26
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.730.390 von PizPalue am 26.11.06 19:58:08das ist leider so nicht mehr richtig...gesetzesänderung in 2002

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 20:11:01
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.729.657 von invest2002 am 26.11.06 19:32:39Hallo invest2002
      Natürlich gibt es einfache und komplizierte Fälle.
      Und wenn es komplizierter sein sollte und eine Deckungszusage dauert, spielt das oftmals auch nicht die entscheidente Rolle.
      Gerichtsverfahren dauern in der Regel recht lange.
      Und eh es richtig teuer wird, wartet man lieber 2 oder 3 Wochen.
      Auch wenn man im Recht ist, bedeutet dies ja nicht automatisch dass man auch Recht bekommt.
      Und ein seriöser Anwalt kann in der Regel schon einschätzen ob Aussicht auf Erfolg besteht.

      Allerdings in dem hier geschilderten Fall ist es für einen Normalbürger kaum vorstellbar, dass eine Hochstufung "gerecht" ist.
      Mit >0,8 Promille und bereits reguliertem Schaden durch die gegnerische Versicherung dann noch von einer Teilschuld auszugehen ???
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 20:25:37
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.730.786 von Durchschnitt am 26.11.06 20:11:01es muss keine teilschuld vorliegen...siehe meine vorherigen postings..

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 20:40:10
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.731.184 von invest2002 am 26.11.06 20:25:37"es muss keine teilschuld vorliegen...siehe meine vorherigen postings.."

      Diese "Betriebsgefahr" wäre eine Teilschuld.
      Sagt ja im Prizip nichts anderes, als dass der Fahrer eines KFZ automatisch eine Teilschuld im Falle eines Unfalls hat.
      Hatte ich schon.
      Das Gericht stellte dann allerdings fest, dass der Unfallgegner zu 100% Schuld hat.
      Und sofort hat die gegnerische Versicherung bezahlt.
      Waren 1000 - 2000 DM mehr, als wenn sie gleich reguliert hätten.
      Haben sogar die Zinsen fürs überzogene Girokonto voll übernommen.
      Ebenso dann die Zinzen für den darauffolgenden Kredit.

      Fall war, Unfallgegener bei rot über die Ampel.
      Vor der Polizei auch zugegeben.
      Zeugen waren auch vorhanden.

      Nur später meinte er, es wäre maximal gelb gewesen.
      Hat also indirekt behauptet, ich wäre bei rot angefahren.
      Hat ihm der Richter allerdings nicht geglaubt.

      Man soll sich ja bei einem Unfall nicht die Schuld bestätigen lassen (im Prinzip wertlos), sondern den Tathergang genau schildern und eventuelle Zeugen notieren.
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 20:49:10
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.731.550 von Durchschnitt am 26.11.06 20:40:10die betriebsgefähr ist keine frage der schuld sondern eine haftung wegen der vom kfz potetiell ausgehenden gefahr...also eine gefährdungshaftung...und da ab 2002 schmerzensgeld und nur schmerzensgeld ohne ein verschulden bei einem unfall geltend gemacht werden kann, reicht insofern die gefährdungshaftung vollkommen aus...

      aber ich will das jetzt juristisch nicht weiter vrtiefen, denn das führt uns nicht weiter...ich habe eine rat gegeben und er sollte ihn befolgen..

      selbstverständlich kann er auch sofort zu einem anwalt gehen, der ihm aber auch nichts anderes sagen wird und der sich, um geneueres sagen zu können, erst bei der versicherung erkundigen muss, warum rückstellungen für voraussichtliche ansprüche gebildet werden mussten und deswegen eine rückstufung erfolgt...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 21:01:38
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.731.794 von invest2002 am 26.11.06 20:49:10"die betriebsgefähr ist keine frage der schuld sondern eine haftung wegen der vom kfz potetiell ausgehenden gefahr...also eine gefährdungshaftung...und da ab 2002 schmerzensgeld und nur schmerzensgeld ohne ein verschulden bei einem unfall geltend gemacht werden kann, reicht insofern die gefährdungshaftung vollkommen aus...
      "


      Jetzt versteh ich Sie gar nicht mehr invest2002?:confused:

      Wenn einem eventuell ein Schaden ins Haus steht, soll man keinen Rat eines Juristen einholen?
      Meiner Meinung ist da anwaltlicher Rat nötig um so etwas schon im Vorfeld begegnen zu können.
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 21:12:14
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.732.057 von Durchschnitt am 26.11.06 21:01:38lassen wir es...wenn du willst google mal einfach..dann findest du schon etwas..allerdings nicht sofort...dieserehtslage gilt auch erst seit 2002..alewaduaufrüherenzeiten liet ist für das achmerzengeld nicht mehr aktuell, da auch hier ein verschulden voraussetzung war...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 21:13:05
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.732.340 von invest2002 am 26.11.06 21:12:14hoppla meine tastatur spinnt

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 21:37:34
      Beitrag Nr. 39 ()
      @marchesede:
      Ich habe den Eindruck, ohne Anwalt läßt sich die Sache nicht klären.
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 22:56:21
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.733.158 von NATALY am 26.11.06 21:37:34Ein Anruf und ein simples Kommunikationsproblem hat sich gelöst.
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 23:00:17
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.735.664 von Friseuse am 26.11.06 22:56:21meine rede !!!

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 27.11.06 10:01:57
      Beitrag Nr. 42 ()
      "@marchesede:
      Ich habe den Eindruck, ohne Anwalt läßt sich die Sache nicht klären."


      Ganz meine Meinung.
      marchesede hatte ein Frontalzusammenstoß.
      Beide Fahrer wurden verletzt.
      Der Unfallgegner war stark alkoholisiert (> 0,8 Promille)
      Laut Polizeibericht scheint die Schuldfrage geklärt.
      Der Unfallgegener hat voll Schuld.
      Die gegnerische Versicherung hat voll reguliert.
      Schmerzengeld wurde bezahlt.

      Aber der Fall ist noch nicht abgeschlossen.
      Die Versicherung von marchesede nimmt eine Hochstufung vor.
      Es scheinen irgendwelche Ansprüche des Unfallverursachers im Raum zu stehen.

      Was mache ich da?

      Natürlich rufe ich den Anwalt an, der mich in der Sache vertritt.
      Dafür habe ich ja einen Anwalt genommen!
      Ich nehme doch keinen Rechtsbeistand um dann auf eigene Faust die Sache privat weiterzufolgen.
      Jetzt versuchen die Sache in Eigenregie weiter zu verfolgen ist wohl das Ungeschickteste was man tun kann.
      Avatar
      schrieb am 27.11.06 11:05:35
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.741.504 von Durchschnitt am 27.11.06 10:01:57Jeder Jaffel findet aus solchen Problemlagen einen konstruktiven Weg. Selbst wenn keine Sprachkenntnisse vorhanden sind, nie eine deutsche Schule besucht wurde.

      Hier glauben Internetweltmeister mit Geiz ist geil Mentalität:rolleyes: ohne einen RA nichts regeln zu können:confused:

      Wie kommt ihr sonst durchs Leben:confused:
      Avatar
      schrieb am 27.11.06 11:13:25
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.741.504 von Durchschnitt am 27.11.06 10:01:57Hallo Durchschnitt,

      heute Morgen habe ich ca. 1 Std. gebraucht jemanden bei der Vers. zu erreichen, der mir halbwegs Auskunft erteilen konnte. Nach Hinterlassung meiner Rufnummer bekam ich wiederum eine Stunde später den ersehnten Rückruf.

      Nun zu den Fakten: Wegen Forderungen eines Sozialversicherungsträgers (vermute Krankenkasse) wurde innerhalb des internen Schadensabkommens unter den Versicherern eine Rückstellung gebildet. Diese Rückstellung entfaltet jedoch nur Wirkungen im Verhältnis der Versicherer untereinander. Der Versicherungsnehmer sei davon nicht betroffen.

      Die Rückstufung meines Vertrages würde somit zurückgenommen und ich erhalte eine neue Rechnung.

      Das traurige an der Sache ist, dass auf meine schriftliche Anfrage hin, wieso es zu dieser Rückstufung kam, keine verständliche Auskunft gegeben werden konnte. Im Gegenteil, man hat mir die Rückstufung bestätigt mit dem ausdrücklichen Hinweis: "Ihr Vertrag ist richtig eingestuft"!

      So ist das, überfall wird versucht zu besch....en!! Kein Anstand und überhaupt keine Moral mehr in diesem Volk.

      Nochmals Danke an alle, die mich in dieser Angelegenheit beraten haben.

      marchesede
      Avatar
      schrieb am 27.11.06 11:26:08
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.742.234 von Friseuse am 27.11.06 11:05:35Bist Du eine verarmte Anwältin? und an solchem Kleckerkram aufgehalten. Frau, da kannste nichts verdienen. Jeder halbwegs ausgelastete Anwalt "bedankt sich" wenn er sich mit so einem Mist abgeben muss. Da hab ich Hemmungen vorzusprechen.
      Avatar
      schrieb am 27.11.06 11:31:46
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.742.500 von marchesede am 27.11.06 11:26:08Siehste:look: geht doch:kiss:
      Avatar
      schrieb am 27.11.06 12:55:01
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.742.500 von marchesede am 27.11.06 11:26:08Auch das haste nicht richtig erfasst;)
      Avatar
      schrieb am 27.11.06 13:58:55
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.743.637 von Friseuse am 27.11.06 12:55:01Hättest in der Schule mal besser aufpassen sollen wie man verständlich schreibt.:)
      Avatar
      schrieb am 27.11.06 14:00:26
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.742.337 von marchesede am 27.11.06 11:13:25na dann beglückwünsche ich dich zu diesem erfolg und freue mich dazu beigetragen zu haben, da du meinen rat zum telefon zu greifen befolgt hast...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 27.11.06 14:01:57
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.744.489 von marchesede am 27.11.06 13:58:55Aha:laugh: noch ein kleiner Rat am Rande:cool: wechsel in den 2007er Tarif.
      Avatar
      schrieb am 27.11.06 15:30:19
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.744.489 von marchesede am 27.11.06 13:58:55Mit Internet-Junkies wie Frieseuse muss man Verständnis aufbringen.
      Die haben schon seit eh und je Probleme sich verständlich auszudrücken.
      Die bewegen sich mehr in der Welt der :keks::mad::D:cry::kiss::laugh::p
      Avatar
      schrieb am 28.11.06 09:38:10
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.745.930 von Durchschnitt am 27.11.06 15:30:19Deine Mischung aus pubertärer Hilflosigkeit und schwachsinniger Anwaltshudelei, getragen von einem Nullsachverhaltsabraff, verkörpert natürlich den perfekten Lösungsansatz:laugh:

      Dann noch in die Waden treten wollen:rolleyes:

      Du bist gut:laugh:


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