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    TV-Tip: Lafontaine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.02.07 20:21:04 von
    neuester Beitrag 12.02.07 16:36:43 von
    Beiträge: 18
    ID: 1.111.249
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      Avatar
      schrieb am 11.02.07 20:21:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Das Erste
      "Sabine Christiansen" am Sonntag, 11. Februar 2007, um 21.45 Uhr im Ersten
      09.02.2007 - 15:14 Uhr


      München (ots) - Das Thema:
      Haben Erben das verdient?

      Die Gäste:
      Stephanie Gräfin Bruges von Pfuel (Schlossherrin, Erbin)
      Oskar Lafontaine (Fraktionsvorsitzender DIE LINKE)
      Michael Käfer (Unternehmer, "Feinkost Käfer")
      Ralf Stegner (Innenminister Schleswig-Holstein, SPD)
      Michael Hartmann (Elitenforscher und Erbe)
      u. a.

      Allein in diesem Jahr werden in Deutschland mindestens 150
      Milliarden Euro vererbt. Mehr als die Hälfte des Bundeshaushaltes
      wechselt demnach also den Besitzer, ohne Fleiß, Schweiß oder Arbeit -
      einfach so. Ist das gerecht? Nach dem jüngsten Urteil des
      Bundesverfassungsgerichts dürfte erben vermutlich teurer werden.
      Sollten Erben noch kräftiger zahlen? Oder sind solche Forderungen
      Teil einer "Neiddebatte"? Darüber diskutiert Sabine Christiansen mit
      ihren Gästen.

      "Sabine Christiansen" - Sehen, was dahinter steckt!
      Sonntag, 11. Februar 2007, ab 21.45 Uhr im Ersten
      http://www.presseportal.de/story.htx?nr=939378&ressort=5
      Avatar
      schrieb am 11.02.07 20:21:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Montag

      NDR, 07:00 Uhr (ab 19.07.2006 um 06:30 Uhr)

      MDR, 09:00 Uhr

      Phoenix, 10:00 Uhr

      RBB, 12:00 Uhr

      1Extra, 21:03 Uhr



      Dienstag

      1MuXx, unregelm.
      Avatar
      schrieb am 11.02.07 20:47:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.636.319 von obus am 11.02.07 20:21:04...Oder sind solche Forderungen Teil einer "Neiddebatte"?...

      Ja was denn sonst?
      Avatar
      schrieb am 11.02.07 22:05:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.637.891 von BieneWilli am 11.02.07 20:47:43das immobilien mit anderen vermögenswerten gleich behandelt wird hat ja wohl nichts mit neid zu tun. m.E. ein richtiges urteil!
      Avatar
      schrieb am 11.02.07 23:10:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.642.453 von GOTOX am 11.02.07 22:05:55Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

      #1
      ...Mehr als die Hälfte des Bundeshaushaltes
      wechselt demnach also den Besitzer, ohne Fleiß, Schweiß oder Arbeit -
      einfach so. Ist das gerecht? Nach dem jüngsten Urteil des
      Bundesverfassungsgerichts dürfte erben vermutlich teurer werden.
      Sollten Erben noch kräftiger zahlen? Oder sind solche Forderungen
      Teil einer "Neiddebatte"?
      ...

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      Avatar
      schrieb am 11.02.07 23:34:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.646.182 von BieneWilli am 11.02.07 23:10:35ich habe die sendung nicht gesehen, aber aufhänger der sendung und der laufenden diskussion ist ja wohl das aktuelle urteil.
      Nach dem jüngsten Urteil des
      Bundesverfassungsgerichts dürfte erben vermutlich teurer werden.

      das hat nichts mit neid zu tun, sondern mit einer gewissen gleichbehandlung des "erbgutes". über sinn und unsinn von besteuerung von erbschaften / schenkungen etc. und deren höhe kann man natürlich diskutieren.
      GoToX
      Avatar
      schrieb am 12.02.07 00:04:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.647.611 von GOTOX am 11.02.07 23:34:44Die Sendung war schon ziemlich aufschlussreich im Hinblick auf den Status der Gäste und ihrer jeweiligen Position zur Erbschaftssteuer.
      Das Problem ist das Politiker wie Stegner oder Lafontaine keine Sekunde darüber nachdenken eine Ungerechtigkeit in der Bewertung von verschiedenen Vermögensarten aus der Welt zu schaffen, sondern die Debatte nur über die Neidschiene vereinnahmen, um dem Bürger noch mehr in die Tasche greifen zu können und noch mehr Staat zu installieren. Genau so wie ein "Elitenforscher" wie Professor Hartmann (Paderborn) als Quasibeamter mit minimum 4500-5000.-€ Staatsbezügen pro Monat auch leicht darüber bramarbarsieren kann, dass er gerne etwas mehr Erbschaftssteuern gezahlt hätte, weiß er doch genau, dass es ihm in Form von Staatsbesoldung und Pension wieder in die eigene Tasche zurück fließt.

      Mal angenommen, ein potenzieller Erbe hat 30 Jahre in einem Familienbetrieb nicht nur mitgearbeitet, sondern in den letzten 15 Jahren praktisch alleinverantwortlich geführt und maßgeblich vergrößert (Arbeitsplätze!), während der formale Eigentümer und zukünftige Erblasser sich schon lange in den vorgezogenen Ruhestand verabschiedet hat. Da kann doch gar keine Rede davon sein, "dass ein Erbe demnach also den Besitzer wechselt, ohne Fleiß, Schweiß oder Arbeit -
      einfach so".
      Und dieser Fall dürfte gerade in mittelständischen Betrieben vor allem im Handwerk oder der Landwirtschaft gar nicht so selten sein. Sehr oft wird dabei auch auf Einkommen Urlaub u. dergl. verzichtet. Jeder potenzielle Erbe wäre in diesem Fall doch bekloppt sich für "sein" Familienerbe noch so richtig reinzuhängen, wie es bis jetzt geschehen ist. Und die sind es doch die letztendlich die Einkommen von Berufs-Politikern und Beamten vom Schlage eines Professor Hartmanns generieren.
      Avatar
      schrieb am 12.02.07 00:30:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.647.611 von GOTOX am 11.02.07 23:34:44ich habe die sendung nicht gesehen, aber aufhänger der sendung und der laufenden diskussion ist ja wohl das aktuelle urteil.

      Es ging in der Sendung weniger darum, wie etwas versteuert werden soll, sonder viel mehr darum, ob die jetzige Erbschaftssteuer nicht viel zu wenig ist.

      das hat nichts mit neid zu tun, sondern mit einer gewissen gleichbehandlung des "erbgutes".

      du unterstellst mir jetzt Aussagen, die ich bis jetzt nicht getroffen habe.

      über sinn und unsinn von besteuerung von erbschaften / schenkungen etc. und deren höhe kann man natürlich diskutieren.

      Na also doch Neiddebatte.
      Avatar
      schrieb am 12.02.07 00:50:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.649.102 von Kaperfahrer am 12.02.07 00:04:18Na Lafontaine lebt ja nicht schlecht davon, daß er sich "für die Rentner und Arbeiter" und für das schröpfen "der Reichen" einsetzt. Halt Umverteilung von unten (Arbeiter,Rentner) nach oben (Lafontain).

      Dem Prof. Hartmann hätte ich gewünscht, daß er nicht gut veräußerbares Bauland, sondern eine Velust-Firma oder eine Problemimmobilie geerbt hätte.
      Wenn ich mich so umschaue, dann gibt es genug Erbmasse, die sehr niedrige bis teilweise negative Renditen abwirft. Da die Substanz zu besteuern kommt einer Enteignung gleich.

      Kaperfahrer, auf deinen Einwand, daß in Familienunternehmen von Kindesbeien an auch mitgearbeitet wird, sind die in der Sendung gar nicht erst gekommen. Dort ging es immer nur um leistungsunabhängiges Zusatzeinkommen (so oder so ähnlich). So als ob einem wie von Geisterhand ein "Erb-Scheck" in den Schoß fällt.
      Avatar
      schrieb am 12.02.07 08:55:46
      Beitrag Nr. 10 ()
      Typisch Politiker:
      Man hätte ja auch die Erbschaftssteuer von Geld und Wertpapieren
      den Steuersätzen von Immobilien angleichen können.
      Avatar
      schrieb am 12.02.07 09:34:01
      Beitrag Nr. 11 ()
      wer diese sendung nicht sah, hat verpasst wie lafontaine warren buffet zitiert hat:laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.02.07 09:34:11
      Beitrag Nr. 12 ()
      Das ist das kleine bescheidene Eigenheim von Lafontaine:


      Reichen da die Freibeträge für seine Erben :confused:
      Avatar
      schrieb am 12.02.07 09:46:07
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.654.129 von shut am 12.02.07 09:34:11Das sieht ja schrill aus.

      Entartet wie der ganze Kerl.

      Ein Gesamtkunstwerk!
      Avatar
      schrieb am 12.02.07 09:47:47
      Beitrag Nr. 14 ()
      Die Erbschaftssteuer resp. da va. die Immobilienbesteuerung ist für die Politiker ein gefundenes Fressen, um von den Unzulänglivchkeiten der Abgeltungssteuer abzulenken, und bei dieser Gelegenheit den Nörglern zu kommunizieren 'seht her, es kann noch viel schlimmer kommen'. Dass die Medien das zum Thema machen – und eine Abgeltungssteuer ohne jegliche Steuerfrist als reine Wohltat dargestellt wird (für Immobilien- und va. Zinsanlager ist sie das allerdings in der Tat) – spricht auch nicht gerade für die Medien,

      Die dt. Erbschaftssteuer und da die Immobilienbesteueurng hinkt im internationalen und EU-Vergleich in der Tat hinterher; Verkehrswertbesteuerung zB. ist dort mW. eher die Regel. Und es wird dort der Kapitalgewinn zu Lebzeiten nicht so rigoros besteuert wie es hierzulande speziell Aktien – also unternehmerische (Risiko-)Anlagen betreffend – avisiert ist. So gesehen »stimmt« das jüngste höchstrichterliche Urteil schon.

      Im übrigen wäre es auch angemessener, die Erbschaftssteuer würde zugunsten entfallener Kapitalbesteuerung entsprechend erhöht. So hätten im Bedarfsfall – zB. im Alter, zur Pflege – nämlich diejenigen, die das Geld mehrten, also wirklich verdien(t)en, mehr davon. Das wäre doch nur gerecht, und das würde auch zu eher höherem Erbschaftsaufkommen führen. Auch würde damit die hierzulande chronisch schwache und damit volkswirtschaftlich erwiesenermaßen schädliche Konsumneigung eher verbessert.

      Aber solche Argumente wurden in der gestrigen »Gerechtigkeitsdiskussion« – für die Lafontaine ja ausgewiesener Spezialist ist, :D – wohl nicht aufgegriffen (tue mir SC schon längere Zeit nicht mehr an).

      Es wird einfach übersehen oder gar nicht verstanden, hiesigen Unzulänglichkeiten an der Wurzel zu begegnen – und die nicht via immer mehr und höherer Steuern und hernach Subventionen an vermeintlich oder eben durch die Steuerlast tatsächlich Bedürftige oberflächlich zuzukleistern.

      investival
      Avatar
      schrieb am 12.02.07 10:14:09
      Beitrag Nr. 15 ()
      Zum BVG-Urteil gab es einen Kommentar der SDZ, der Licht ins Dunkel bringt:
      _________________________________________________________________________________

      Beschluss des Verfassungsgerichts
      Neue Erbgerechtigkeit

      In einer wunderbar klugen Entscheidung hat Karlsruhe den Gesetzgeber aufgefordert, das Erbschaftssteuersystem leidlich gerecht zu konstruieren. Der kleine Mann kann sich darüber freuen, dass künftig große Erbmassen so klar bewertet werden müssen wie das kleine Sparbuch.


      Ein Erbe hat zwei natürliche Feinde: Erstens den Miterben, die ihm sein Erbe streitig macht. Zweitens den Staat und seine Erbschaftssteuer. Diese Steuer trifft das Vermögen in einem Zeitpunkt, in dem es seinen alten Herrn verloren, aber der neue Erwerber es noch nicht richtig im Griff hat.

      Diesen psychologisch günstigen Zeitpunkt hat erstmals der römische Kaiser Augustus ausgenutzt, als er die Erbschaftssteuer einführte, um sein Heer zu finanzieren.

      Sich der Erbschaftssteuer zu entwinden ist seitdem das Ziel juristischer Kunstfertigkeit – diese Kunst funktionierte bisher bei großen Vermögen ziemlich gut. Künftig wird das, dank der fulminanten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, schwieriger werden.

      Bilanztechnische Möglichkeiten

      Die Kunst, Erbschaftssteuern zu sparen, funktionierte bisher dann besonders gut, wenn ertragsstarke Unternehmen vererbt wurden – solche also, die in der Lage sind, von bilanztechnischen Möglichkeiten reichlich Gebrauch zu machen.

      Das Erbschaftssteuergesetz machte nämlich den „Steuerwert“ , nicht den Ertragswert zum Ansatzpunkt für die Erbschaftssteuer. Weil die Erbschaftssteuer aber eine Punktsteuer ist, also zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt fällig ist, konnte der Steuerwert zu diesem Zeitpunkt bilanztechnisch klein gehalten werden.

      So pfiffige Möglichkeiten standen dem, der ein ein Geldvermögen, klassischerweise ein Sparbuch erbt, nicht zu Gebote. Geld ist Geld, der Wert ist klar, da gibt es nichts zu tricksen.

      Salomonisch

      Karlsruhe hat nun in einer wunderbar klugen, einer salomonischen Entscheidung den Gesetzgeber aufgefordert, das Erbschaftssteuersystem neu, verständlich und leidlich gerecht zu konstruieren.

      Das Gericht hat keine Revolution veranstaltet, es hat keines der bisherigen Erbschaftssteuer-Privilegien verboten: Es hat also weder Hausbesitzer noch Unternehmer neu belastet. Es hat aber vom Gesetzgeber verlangt, aus dem Erbschaftssteuerchaos, in dem sich die Vermögenden mit Hilfe von Juristen gut eingerichtet hatten, eine übersichtliche Angelegenheit zu machen.

      Das Gesetz soll künftig klar und deutlich sagen, wer von der Erbschaftsteuer ganz oder teilweise befreit wird und warum.

      Das heißt: Bisherige Privilegien für Landwirte oder Unternehmer sind nicht einfach abgeschafft worden. Der Gesetzgeber muß sie aber künftig offen ausweisen und begründen.

      Transparenz

      Er muss in den Erbschaftssteuergesetzen darlegen, wen er wie begünstigt und warum. Auf diese Weise sollen die Steuervergünstigungen vergleichbar gemacht werden. Es geht den Richtern nicht um den Umsturz des bisherigen Systems, sondern um seine Transparenz.

      Die bisherigen, im System versteckten Privilegien müssen sich neu legitimieren. Vom Lamento der beunruhigten Lobbys darf man sich nicht irre machen lassen: Die höchsten Richter geben dem Gesetzgeber für die Reform einer gute Richtschnur an die Hand, wie sie Gesundheits-, die Renten- und Föderalismusreform nicht hatte und hat.

      Viel Raum für politische Entscheidungen

      Die 108 Seiten des Urteils sind ein Grundkonzept, das viel Raum lässt für politische Entscheidungen für die Abschaffung der Erbschaftssteuer (zu der es nicht kommen wird) genauso wie für ihre kräftige Erhöhung. Klar aber ist die Forderung: Wenn Erbschaftssteuer, in welcher Höhe auch immer, dann klar und gerecht.

      Die Richter forden daher, dass künftig erst einmal der Wert des Erbes (sei es Grund und Boden, sei es Betriebsvermögen) nach seinem wirklichen Wert, dem Verkehrswert, zu erfassen ist; in diese Wertermittlung sollen künftig nicht schon, wie bisher, politische Erwägungen einfließen; der Wert eines bestimmten Erbes soll nicht aus politischen Gründen heruntergerechnet werden.

      Erst in der zweiten Stufe

      Die politische Erwägungen, welche Erbschaften aus Gemeinwohlgründen besonders begünstigt werden sollen, werden erst in einer zweiten Stufe des künftigen Gesetzes zum Zuge kommen: Erst dann geht es darum, wer subventioniert wird, erst dann wird berücksichtigt, wer (weil es, bei Unternehmen, um die Erhaltung von Arbeitsplatzen oder, bei Bauernhöfen, um die Erhaltung der Kulturlandschaft geht) weniger Erbschaftssteuer zahlen muß, womöglich sogar gar keine.

      Bisher war es so, dass die Priviligien auf unterschiedlichste Weise schon bei der Ermittlung des Werts eines Hauses, Bauernhofs oder Betriebes eingearbeitet waren – und zwar so, dass nicht mehr feststellbar war, wie hoch die Begünstigung war und schon gar nicht vergleichbar mit anderen Begünstigungen. Diese Vergleichbarkeit soll das künftige Erbschaftssteuerrecht leisten.

      Für die Masse der Erben ändert sich mit der Karlsruher Entscheidung nichts; die bisherigen Freibeträge bleiben so unangetastet wie die nach Verwandtschaftsgrad gestaffeleten Erbschaftssteuerklassen.

      Weiterhin Privilegien

      Der kleine Mann kann sich darüber freuen, dass künftig große Erbmassen so klar betrachtet und bewertet werden müssen, wie das kleine Sparbuch. Er wird sich aber damit abfinden müssen, dass es weiterhin Privilegien für große Erben und Erbmassen geben wird. Aber diese Privilegien werden sich nicht mehr im Paragrafendickicht verstecken können.

      Bisher war das Erbschaftssteuerrecht wie ein Irrgarten auf dem Oktoberfest, der voller Konvex- und Konkav-Spiegel steht – die alles verzerrt wieder geben: Große Vermögen sahen klein aus, kleine groß. Ein neues Erbschaftsrecht muß so aussehen, dass das Gesetz den Wert des Vermögens erst einmal richtig erfasst und abbildet – und dann regelt, wieviel davon als Steuer abgeschöpft wird.

      Bessere Bagatellsteuer

      Der Staat kann und muß sich überlegen, ob es dabei bleiben soll, dass die Erbschaftssteuer nur eine bessere Bagatellsteuer darstellt: Sie macht sie nicht einmal ein Prozent der gesamten Steuereinnahmen aus.

      Die Spaltung der Gesellschaft, die der Politik in diesem Land zu schaffen macht und an der die Demokratie leidet, zeigt sich nämlich auch bei den Erbschaften: Immer weniger Menschen vererben immer mehr; und immer mehr Menschen vererben immer weniger – auch deswegen, weil kleinere Vermögen neuerdings von den Pflegekosten aufgefressen werden.

      Prekäre Mittelschicht

      Früher waren die, die nur Nachkommen (lateinisch proles), aber kein Erbe hinterließen, „Proletarii“. Heute gibt es nicht nur Unterschicht, sondern auch eine prekäre Mittelschicht. Ein neues, zupackenderes Erbschaftssteuerrecht könnte dazu beitragen, dass es die Gesellschaft nicht zerreißt.

      (sueddeutsche.de)
      1.2.2007
      http://www.sueddeutsche.de/finanzen/artikel/152/100052/
      Avatar
      schrieb am 12.02.07 11:29:32
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.654.876 von obus am 12.02.07 10:14:09Gegen das Urteil an sich, ist im Prinzip auch nichts einzuwenden, da es den Gesetzgeber nur dazu auffordert Ungleichheiten in der Bewertung aus der Welt zu schaffen.
      Das Problem ist, wie ich schon vorher anmerkte, dass es Politikern wie Lafontaine oder Stegner, im Kern gar nicht um die Beseitigung dieser Ungleichheiten geht, sondern einzig darum der Politik respektive dem Staat und damit ihnen selber, neue zusätzliche Finanzquellen zu erschließen, mit denen man sich bei den von Staat Abhängigen (und natürlich Neidern) beliebt machen kann und so Wählerstimmen generiert. Vergleiche mit anderen Staaten (wie z.B. USA) verbieten sich von selber, da dort vollkommen andere Steuerstrukturen vorherrschen.
      Ein Änderung des Erbschaftssteuergesetzes ist ja nicht zwingend etwas Verkehrtes, da liegt einiges im Argen, aber nicht in Form von platten Steuererhöhungen bei bestimmten Einkommensgruppen, sondern in Zusammenhang mit einer grundlegenden schon längst überfälligen Steuerreform.
      So wie Lafontaine und Konsorten daher reden, soll mit populistischen Gerechtigkeitsblabla nur die eigene Einflussnahme vergrößert werden. Aber man kann risikolos seinen Hintern darauf verwetten, dass diese auf diesem Weg angedachten Erbschaftssteuer-Mehreinnahmen zu allgemeinen Steuerrückgängen führen werden, die mit wieder steigenden Arbeitslosenzahlen Hand in Hand gehen.
      Avatar
      schrieb am 12.02.07 11:32:23
      Beitrag Nr. 17 ()
      Zu dem Themenkreis nur zwei Dinge:

      Wer es sich beruflich und familiär leisten kann wird bei entsprechend hohen Erbschaftsteuersätzen rechtzeitig das Land verlassen. Wer viel erbt, wird es nicht einsehen, daß der Staat mit der nochmaligen Besteuerung - der wievielten eigentlich - von Einkommen das dann zu Vermögen wurde wieder einen Teil beansprucht.
      Im übrigen besteht ein noch geltendes BVG-Urteil nach dem nicht mehr als die Hälfte des Einkommens wegbesteuert werden darf.;)

      Einem Lafontaine mit seinem bekannt opulenten Lebensstil wird wohl keiner so schnell abnehmen was er predigt. Mit diesem Haus, seinem Einkommen, Lebensstil etc. hat der doch keinen Bezug mehr zu der von ihm angesprochenen und erwarteten Wählerschaft (-stimmen).:cry:
      Avatar
      schrieb am 12.02.07 16:36:43
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.654.392 von investival am 12.02.07 09:47:47Wenn die deutsche Erbschaftsbesteuerung angelsächsischen Grundsätzen angepaßt werden sollte, stellt sich sofort die Frage nach dem deutschen Recht des Familienunterhaltes. Sowohl der Grundsatz " Eltern kommen für ihre Kinder auf, Kinder für ihre Eltern", wie auch die hohen Freibeträge und die niedrigen Steuersätze im direkten Familienkreis basieren auf dem Gedanken der Subsidarität, also dem Vorrang der Familie in unserer Verfassung.
      Angesichts der gesellschaftlichen Überalterung kann sich die Gemeinschaft dabei leicht selbst sehr große Lasten aufbürden, für einen nur geringen finanziellen Vorteil.


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