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    Totschlag statt Mord - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.03.07 10:22:08 von
    neuester Beitrag 20.03.07 15:23:14 von
    Beiträge: 19
    ID: 1.119.678
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      schrieb am 20.03.07 10:22:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Totschlag statt Mord
      Dennis-Urteil aufgehoben


      Gut ein Jahr nach der Verurteilung der Eltern des verhungerten Jungen Dennis wegen Mordes hat der Bundesgerichtshof das Cottbuser Urteil aufgehoben. Die Schuld der Eltern am Tod des Sechsjährigen sei zwar bestätigt worden, teilte das Gericht in Leipzig mit. Die Verurteilung wegen Mordes wurde aber in einen Schuldspruch wegen Totschlags umgewandelt. Das Landgericht Cottbus müsse das Strafmaß neu festsetzen.

      Die Leiche des Jungen war zweieinhalb Jahre nach seinem Tod in der Kühltruhe der Eltern entdeckt worden. Die Eltern waren am 20. Februar 2006 wegen Mordes durch unterlassene Hilfeleistung zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dagegen hatten sie Revision beantragt.

      Die Verteidiger der Eltern hatten in dem Verfahren auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Der Bundesgerichtshof wertete das Geschehen nun als vorsätzliche Tötung und Kindesmisshandlung. Es lasse sich nicht ausschließen, dass die Eltern aus Gedanken- und Hilflosigkeit untätig blieben, bis der Junge verhungerte, hieß es. Hinzu komme, dass Dennis wegen jahrelanger Mangelernährung nach Expertenmeinung bereits anderthalb Jahre vor seinem Tod keinen Hunger mehr verspürt habe. Damit sei den Eltern die als Mordmerkmal geltende Grausamkeit nicht nachzuweisen. Die Leipziger Richter sahen vielmehr den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung als erfüllt an.

      Vor dem Landgericht Cottbus muss nun erneut über das Strafmaß entschieden werden. Der Termin der öffentlichen Hauptverhandlung steht noch nicht fest, wie Gerichtssprecher Ralph Matzky sagte. Unklar sei auch, ob erneut Zeugen und Sachverständige gehört werden.

      Der Prozess um Dennis' Tod hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Der Leichnam des abgemagerten Kindes war im Juni 2004 in einer Kühltruhe in der elterlichen Wohnung gefunden worden. Der sechs Jahre alte Junge wog bei seinem Tod nur noch fünf Kilogramm. Die elffache Mutter hatte in dem viermonatigen Prozess zugegeben, die Leiche des Kindes in der Tiefkühltruhe versteckt zu haben.


      Sorry aber wenn ich sowas lese könnte ich kotzen !!!!


      Tod von Dennis war kein Mord
      Bundesgerichtshof hob Urteil des Cottbuser Landgerichts auf

      Angelika und Falk B. nach der Urteilsverkündung im Februar vergangenen Jahres vor dem Cottbuser Landgericht. Die Eltern des verhungerten Dennis sind auf freiem Fuß.

      VOLKMAR KRAUSE

      LEIPZIG/POTSDAM Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hat das Mord-Urteil gegen die Eltern des verhungerten Dennis aufgehoben. Angelika und Falk B. aus Cottbus könnten nur wegen Totschlags verurteilt werden. Das Landgericht Cottbus muss das Strafmaß nun neu festsetzen. Das Cottbuser Gericht hatte die elffache Mutter und ihren Mann am 20. Februar 2006 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

      Die Leipziger Bundesrichter sahen die Schuld der Eltern am Tod des sechsjährigen Dennis zwar als bestätigt an, wollten aber nicht auszuschließen, dass die Eltern aus Gedanken- und Hilflosigkeit untätig geblieben sind. Wie es zur Begründung hieß, habe der Junge wegen jahrelanger Mangelernährung nach Expertenaussagen bereits anderthalb Jahre vor seinem Tode keinen Hunger mehr verspürt. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass die mit der Versorgung ihrer sieben in der Familie lebenden Kinder überforderten Angeklagten etwaige Schmerzen bei Dennis erkannt, Hilfe jedoch unterlassen hätten. Damit sei den Eltern die als Mordmerkmal geltende Grausamkeit nicht nachzuweisen. Für den BGH ist statt dessen der Tatbestand der unterlassen Hilfeleistung erfüllt.

      Der Leichnam des zum Skelett abgemagerten Kindes war im Juni 2004 von Polizisten in der Kühltruhe der elterlichen Wohnung gefunden worden. OHNE WORTE :mad: Angelika B. hatte zugegeben, ihr verhungertes Kind, das bei seinem Tod nur noch fünf Kilogramm wog, kurz vor Weihnachten 2001 aus Angst vor Entdeckung in die Kühltruhe gelegt zu haben. Gutachter hatten im Prozess vor dem Cottbuser Landgericht erklärt, dass der unterernährte Junge hätte gerettet werden können. Die Eltern hatten aber keinen Arzt geholt und sich, wie der Vorsitzende Richter Roland Berhards in der Urteilsbegründung erklärte, sogar darüber gestritten, ob sie für den im Jahr 2000 bereits sichtlich agemagerten Jungen Hilfe holen sollten. Die Eltern hätten somit grausam und mit bedingtem Vorsatz gehandelt, erklärte Bernhards.

      Der Landesverband des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) kritisierte die Entscheidung der Leipziger Bundesrichter, vom Mordvorwurf abzugehen, gestern scharf. Die Richter hätten die Opferperspektive aus dem Blick verloren und das lange Leiden von Dennis unterbewertet, so BDK-Chef Wolfgang Bauch. "Gefühlsduselei mit den Tätern" sei kriminalpolitisch das falsche Signal. Auch Andreas Schuster, Chef der Gewerkschaft der Polizei, zeigte sich angesichts weiterer Fälle von Kindesmisshandlung entsetzt über das milde BGH-Urteil.

      Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Landtag, Sven Petke, rügte die Wortwahl der Bundesrichter. Sie hätten offenbar völlig aus den Augen verloren, dass es sich bei dem Opfer um ein Kind handelt. "Das ist nicht akzeptabel", sagte der CDU-Politiker.

      Für den rechtspolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Ralf Holzschuher, wird mit dem Leipziger Richterspruch das Vertrauen in den Rechtsstaat keinesfalls gefördert. Holzschuher hält die Begründung insgesamt für nicht plausibel. "Dennis hatte keine Möglichkeit, etwas gegen seine mangelhafte Ernährung zu tun. Das lag allein bei den Eltern", so Holzschuher. Nach Auffassung von Stefan Sarrach, Rechtsexperte der Linkspartei im Landtag, würden die Bemühungen um den Opferschutz durch die Revision des Urteils "um Jahre zurückgeworfen". Eine solche Tat müsse entsprechend gesühnt werden. "Das war Mord", sagte Sarrach.

      Der Termin für die Hauptverhandlung am Cottbuser Landgericht steht nach Auskunft eines Gerichtssprechers noch nicht fest. Wie die Cottbuser Staatsanwaltschaft mitteilte, bleiben die Eltern von Dennis weiter auf freiem Fuß. Die Anklagebehörde war bereits nach dem Urteil im Vorjahr mit dem Versuch gescheitert, Angelika und Falk B. in Untersuchungshaft zu nehmen.
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 11:18:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.384.401 von angoli77 am 20.03.07 10:22:08Einfach nur zum kotzen die deutschen Richter!! :mad:

      Und das hier ist ja kein Einzelfall für richterliche Fehlsichten.

      Woran liegt das bloß, dass deutsche Richter so versagen?? :confused:
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 11:26:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.385.498 von Fruehrentner am 20.03.07 11:18:10ich find die begründung absurd absurd absurd ....

      es ist mE an grausamkeit nicht zu überbieten, wenn ich einen 6 jährigen jungen über jahre hinweg verhungern lasse .. eine kleines kind was am ende seines kurzes lebens nur noch 5 KILO wiegt .... hier kann keine grausamkeit nachgewiesen werden, weil das kind keinen hunger mehr verspürt hat ????

      wo leben wir denn hier ????????????????

      :mad::mad::mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 11:34:44
      !
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      Avatar
      schrieb am 20.03.07 11:48:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      Cottbus – Als sein Körper keine Kraft mehr zum Weiterleben hatte, war Dennis 6 Jahre alt. Er wog fünf Kilo, war 89 Zentimeter groß.

      Über Jahre hatte er hungern müssen, apathisch in seinem Bettchen gelegen, Hunderte Tage überlebt, irgendwie. Dann endete sein qualvolles Kinderleben, Dennis starb.Doch für die höchsten Richter Deutschlands war sein Tod nicht grausam – und deshalb auch kein Mord!

      Mutter Angelika (45, elf Kinder) hatte die Leiche damals in die Tiefkühltruhe gelegt, den Deckel geschlossen und die Kaffeemaschine draufgestellt. Erst zweieinhalb Jahre später wurde ihr toter Sohn gefunden.


      Dennis († 6) starb kurz vor seinem 7. Geburtstag, wog nur noch 5 Kilo (normal: 24 Kilo)

      Der Fall der Eis-Eltern machte bundesweit Schlagzeilen. Am 20. Februar 2006 verurteilte das Landgericht Cottbus die Mutter und Vater Falk B. (39) zu lebenslanger Haft wegen Mordes.

      Doch die Strafe antreten mussten sie bisher nicht! Sie kämpften um ein milderes Urteil – mit Erfolg. Gestern hob der Bundesgerichtshof das Mordurteil auf. Die Eltern dürfen nur noch wegen Totschlags (Höchststrafe 15 Jahre) verurteilt werden.

      Die BGH-Richter des 5. Senats in Leipzig sahen das Mordmerkmal der Grausamkeit nicht als erfüllt an, urteilten: „Es sei möglich, dass die Eltern nur aufgrund ihrer Gedanken- und Hilflosigkeit untätig blieben.“

      Und weiter: „Das Tatopfer verspürte infolge der sich über Jahre hinziehenden Mangelernährung (...) bereits etwa eineinhalb Jahre vor seinem Tode keinen Hunger mehr. Da Dennis weder Hungergefühle äußerte noch besondere Schmerzen erkennen ließ, kann nicht ohne Weiteres allein aus dem Unterlassen von Hilfe geschlossen werden, dass die (...) überforderten Angeklagten etwaige Schmerzen körperlicher und seelischer Art erkannt hätten.“

      Unfassbar

      Professor Michael Radke, Chefarzt der Kinderklinik in Potsdam und Gutachter im ersten Prozess: „Ich bleibe dabei: Der Tod von Dennis und sein langsames Sterben über mehr als ein Jahr, das ist grausam. Es ist reine Spekulation der Richter, wenn sie sagen, dass der Junge am Ende keine Schmerzen mehr spürte. Es ist eher das Gegenteil zu vermuten, weil Kinder nach so langer Misshandlung einfach irgendwann aufhören zu schreien oder zu weinen. Sie leiden still vor sich hin.

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      Avatar
      schrieb am 20.03.07 12:05:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Aber 1 Bier zuviel dann kommt die volle
      Gesetzeshärte:mad:

      Deutschland Deutschland hip hip ...

      Kastor
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 12:17:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.384.401 von angoli77 am 20.03.07 10:22:08Keine Möglichkeit ungenutzt lassen, Straftätern Milde zukommen zu lassen.

      Das ist unsere Justiz.

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 12:19:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      ich frage mich wie ein richter, beileibe kein mediziner, überhaupt aufgrund von mutmassungen so eine entscheidung treffen kann :confused::confused::confused:

      habe selber 2 kinder im alter von 2 und 6 jahren , dass was hier geschehen ist ist eine grausamkeit die seines gleichen sucht ...


      :mad::mad:

      dieses a....loch würde ich sofort vom dienst suspendieren ...
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 12:37:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wie wärs mal für diese Rabeneltern mit ein paar Monaten im Gefängnis ohne etwas zu essen? Nachts wird dann in der Kühltruhe übernachtet. Ach wäre ich heute gerne mal Richter.
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 13:11:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.386.654 von angoli77 am 20.03.07 12:19:08diesen Richter sollte/muss man derart zuspammen, dass er es in seinem ganzen Leben nicht mehr vergisst!! :mad:
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 13:29:37
      !
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      Avatar
      schrieb am 20.03.07 13:30:13
      Beitrag Nr. 12 ()
      Bei aller berechtigten Kritik an der Sicht der Richter sollte man doch nicht das Maß verlieren. Auch Totschlag ist ein schweres Verbrechen, das sogar mit lebenslanger Freiheitstrafe bestraft werden kann. Vergleiche mit Steuerhinterziehung o.ä. sind einfach absurd. Ich habe sie gelöscht.

      § 212 Totschlag

      (1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

      (2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 13:34:38
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.387.779 von PolyMod am 20.03.07 13:30:13ja toll, du hast meinen Beitrag gelöscht !!
      Wirklich super , 5 Jahre wegen Totschlag!!!
      scheinbar hast du keine Kinder
      :mad:
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 13:44:45
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.387.856 von Luitschi am 20.03.07 13:34:38Gewaltaufrufe sind nach unseren Boardregeln nicht zulässig.
      Bei Wiederholung gibt es eine Sperre.

      Wirklich super , 5 Jahre wegen Totschlag!!!
      Sind diese unsäglichen Eltern etwa freigesprochen worden?
      Wer redet denn von 5 Jahren? Das ist die Mindeststrafe bei besonderen mildernde´n Umständen.
      Auch das Strafmaß "lebenslänglich" wurde nicht beanstandet, nur die Begründung.

      scheinbar hast du keine Kinder
      Diese Eltern hatten Kinder.

      (BTW: Ich habe auch welche. Und ich war auch mal ein Kind. Das tut aber nichts zur Sache.)
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 13:50:04
      Beitrag Nr. 15 ()
      Quelle : http://de.wikipedia.org/wiki/Mord

      Mordmerkmale ( auszugsweise )

      Gruppe 2: Besonders verwerfliche Begehungsweise (tatbezogen)

      Grausamkeit
      Das Opfer ist körperlichen oder seelischen Qualen ausgesetzt, die nach Intensität und Dauer über das „normale Maß“ einer Tötung hinausgehen, wobei der Täter aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung heraus handelt. Dies trifft beispielsweise zu, wenn der Sterbeakt des Opfers vom Täter verlängert oder anderweitig intensiviert wird (z. B. Tötung durch dauerhaften Nahrungs- bzw. Flüssigkeitsentzug oder Folter).
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 13:59:32
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.388.124 von angoli77 am 20.03.07 13:50:04mE ist hier das Mordmerkmal der Grausamkeit zu 1000 % erfüllt ..

      die begründung ist und bleibt für mich in keinster weise nanchvollziehbar ... juristische spitzfindigkeit eines richters ????

      zu § 212 (2)

      Der § 212 Abs. 2 StGB nennt den besonders schweren Fall des Totschlags. Es handelt sich hierbei um eine Strafzumessungsregel, die strafverschärfend wirkt und die Strafandrohung auf lebenslange Freiheitsstrafe erhöht. Sie findet Anwendung, wenn die Schuld des Totschlägers ebenso schwer wie die eines Mörders wiegt. Anstelle der fehlenden Mordmerkmale müssen besondere Umstände hinzutreten, durch die das nötige Maß an Verwerflichkeit erreicht wird.

      und wer möchte jetzt darüber urteilen ??? :confused: .... hunger oder schmerzen hat das kind ja laut begründung des gerichtes infolge seiner jahrenlangen qualen nicht mehr gespürt :mad:

      Quelle : Wikepedia
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 14:39:00
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.388.258 von angoli77 am 20.03.07 13:59:32Das Urteil ist für mich ein Fehlurteil. Bitte aber richtig fetten.

      \"Der Bundesgerichtshof wertete das Geschehen nun als vorsätzliche Tötung und Kindesmisshandlung. Es lasse sich nicht ausschließen, dass die Eltern aus Gedanken- und Hilflosigkeit untätig blieben, bis der Junge verhungerte, hieß es. Hinzu komme, dass Dennis wegen jahrelanger Mangelernährung nach Expertenmeinung bereits anderthalb Jahre vor seinem Tod keinen Hunger mehr verspürt habe. Damit sei den Eltern die als Mordmerkmal geltende Grausamkeit nicht nachzuweisen. Die Leipziger Richter sahen vielmehr den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung als erfüllt an.

      Das heisst nicht, es könnte nicht grausam gewsen sein, es bedeutet, dass die Eltern das Leiden des Kindes gar nicht mehr richtig mitgekriegt haben.\"
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 15:05:21
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.389.066 von derbewunderer am 20.03.07 14:39:00sorry aber die haben 11 kinder ( armes deutschland ) .. sind womöglich hoffnungslos überfordert .. ok ... aber zu sagen oder zu mutmassen, dass die eltern das leiden des kindes nicht mehr mitbekommen haben halte ich für völlig abwegig .... eine sechsjähriges kind mutiert zu einem skelett und keiner merkt etwas ???? Argument : Gedanken und Hilflosigkeit der Eltern ... na supi ..

      und wie krass muss man eigetlich drauf sein , sein totes kind anschließend in der gefriertruhe aufzubewahren ?
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 15:23:14
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.389.669 von angoli77 am 20.03.07 15:05:21Aus den von dir genannten Gründen meine ich ja auch klares Fehlurteil und absolut weltfremd. Allerdings wurde von #1 eben nur das Hilfsargument gefettet und nicht das Hauptargument (das mich auch nicht restlos überzeugt bzw. überhaupt nicht). Mit der Mindeststrafe wird das aber auch nicht ausgehen, da darf man (hoffentlich) sicher sein.


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