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    Ruhestörung im Wohnhaus - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.03.07 19:19:17 von
    neuester Beitrag 26.03.07 10:39:38 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.120.922
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      Avatar
      schrieb am 25.03.07 19:19:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      der Nachbar hat eine diskothekenhafte Stereoanlage, die wird
      aufgedreht bis die Türen wackeln!
      Ansprechen hilft nichts, die Polizei war schon dreimal da und
      verweist auf die Hausverwaltung, diese will nichts gehört haben, der Vermieter hält sich raus!

      Was für Möglichkeiten hat man? Mietminderung geht nicht, da ich Eigentümer bin. Was ist überhaupt erlaubt? Kann man die Hauseigentümergemeinschaft haftbar machen?

      gruß nemal
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 19:23:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.489.759 von nemal am 25.03.07 19:19:17http://de.wikipedia.org/wiki/Zimmerlautst%C3%A4rke
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 19:29:04
      !
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      Avatar
      schrieb am 25.03.07 19:36:43
      !
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      Avatar
      schrieb am 25.03.07 19:52:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.489.759 von nemal am 25.03.07 19:19:17Mein Rat: zeig den Typen direkt bei der Staatsanwaltschaft an wegen wiederholter Ruhestörung. Die Polizei musst Du nicht zwingend dazu einschalten. Anzeige erstatten direkt bei der Staatsanwaltschaft kann jeder.

      Ggf. schaltest Du einen Anwalt ein oder lässt Dich vorher noch von einem Anwalt (Anwalthotline reicht ggf.) beraten.

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      Avatar
      schrieb am 25.03.07 20:54:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.489.759 von nemal am 25.03.07 19:19:17tzzz, diskothekenhafte Stereoanlage
      Dein Nachbar hat noch nichts von DTS 5.1 gehört?




      Schenk ihm Kopfhörer mit Silikonummantelung oder ähnliches.

      Wenn der Typ dazu noch tanzen möchte und sich frei über 2 Räume bewegen möchte - > Funkkopfhörer!

      Wenn das alles nichts hilft, musst du dir halt was in die Ohren stöpseln.

      mfg
      Steve!
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 21:31:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      ;) gleiches mit gleichem vergelten... jedesmal wenn er ruhe haben
      möchte drehst du voll auf (auf sein wohnung gerichtet)

      angst vor den anderen mitbewohnern kann man ja praktisch ausschließen da diese seinen krach ja auch nicht hören.

      aber !!! im hinterkopf behalten das du dich ebenfalls strafbar machst. !!!

      aber wenn sie deinen nachbarn nicht einbuchten warum dann dich ?

      als "waffe" schlage ich ein nettes Trompetensolo oder Orgelspiel vor.

      auch Blockflötenaufnahmen der lieben Enkel (beim üben) sollte reichen...lol

      darksideinvestor
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 21:37:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.491.319 von DarksideInvestor am 25.03.07 21:31:52oh habe ich vergessen zu schreiben...

      habe mal im fernsehen gesehen (irgend sone polizei doku)

      wo sie bei einem nächtlichem ruhestörer die Stereoanlage (bzw. benötigte Leitungen) als Tatwaffe beschlagnahmt haben.

      Die konnte er sich dann irgendwann wieder abhohlen. Allerdings war
      der Typ wohl betrunken und hatte auf hinweisen der Polizei nicht
      reagiert.

      Schlag das doch mal dem Freund und Helfer vor. Vielleicht hilfts ja.

      darksideinvestor
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 21:41:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.489.759 von nemal am 25.03.07 19:19:17Du bist Eigentümer, aber nicht Vermieter???

      Wie hast du denn das hingekriegt:confused:
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 21:49:56
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.491.350 von pappenheimer2010 am 25.03.07 21:41:23...mit einer Eigentumswohnung geht das...
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 22:03:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      der Vermieter hält sich raus!

      Und wer ist hier der Vermieter?
      Avatar
      schrieb am 25.03.07 22:06:32
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.491.406 von Lemmus am 25.03.07 21:49:56..ja schon, aber dann noch mit dem Mieter des Vermieters meines Eigentums als Nachbar..?
      Avatar
      schrieb am 26.03.07 02:05:42
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.491.465 von pappenheimer2010 am 25.03.07 22:06:32nein du siehst das falsch.

      er ist der vermieter der keine mietminderung für sich selbst haben möchte und hält einen 16 /zehntel anteil an einem einfamilienhaus.

      alle anderen stört es nicht also wird es sehr schlimm sein.das gleiche gilt für die polizei.

      da er ja selber eigentümer ist und damit zur hauseigentümergemeinschaft zählt wäre eine selbstanzeige angebracht.

      ist natürlich alles mist was ich hier schreibe und soll auch nur das eröffnungsposting treffen.
      Avatar
      schrieb am 26.03.07 06:53:40
      Beitrag Nr. 14 ()
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.03.07 10:39:38
      Beitrag Nr. 15 ()
      erinnert mich an meine jugend... da haben mir die netten herren in grün mal die türe eingetreten, weil ich über längerern zeitraum das klingeln nicht gehört habe...

      das ist jetzt im eigenem haus wesentlich angenehmer...

      infinity sm 155 sag ich nur, höllenspektakel! und qualitativ besser als jede disko hier am ort...

      so im nachhinein (10 jahre später) denk ich mir auch, gut dass ich damals nicht mein eigener nachbar gewesen bin... die armen mussten manchmal echt leiden...

      ich hab damals dann leiser gedreht, nachdem ich mit meinen ehemaligen mitbewohnern "feste musikhörzeiten" vereinbart habe... hab mich dann an die zeiten gehalten, meine mitbewohner konnten sich drauf einrichten und der frieden war wieder hergestellt...

      die einsicht kommt eben manchmal später...

      der SMY

      achso, bevor ich jetzt hier von ruheliebendenen mietern oder vermietern zerhackt werde... ja, ich war egoistisch, unbelehrbar und bin heute taub... aber musik war (und ist) die branche, in der ich arbeite, von daher hab ich mir auch immer wieder mein gewissen beruhigt, dass es ja berufsbedingt "sein muss"


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