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    Arbeitszimmer als Werbungskosten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.03.07 18:06:27 von
    neuester Beitrag 09.09.07 19:50:27 von
    Beiträge: 7
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      Avatar
      schrieb am 27.03.07 18:06:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann man ein durch bauliche Veränderungen entstandenes Arbeitszimmer (ca.25000 €) als Werbungskosten geltend machen und wenn wie und über wieviele Jahre ?
      Avatar
      schrieb am 27.03.07 18:52:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.523.595 von dirki1 am 27.03.07 18:06:27:laugh:

      hab ne 500qm Villa als Arbeitszimmer, alles kein Problem
      Avatar
      schrieb am 27.03.07 20:37:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.523.595 von dirki1 am 27.03.07 18:06:27Hallo,

      Grundsätzlich ja, wenn du die Voraussetzungen erfüllst, dass das Arbeitszimmer überhaupt steuerlich anerkannt wird.
      (Beruflich Nutzung über 50%, Kein anderer Arbeitsplatz steht zur Verfügung)
      Sofern grundsätzlich eine Anerkennung erfolgt, kannst du die Baukosten über einen Zeitraum von 50 Jahren (2% Abschreibung p.a)
      steuerlich als WK absetzten.
      Avatar
      schrieb am 27.03.07 21:57:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.523.595 von dirki1 am 27.03.07 18:06:27Wenn du es immerhin geschafft haben solltest deinen Büro-Pceh/Drucker untertänigst steuerlich geltend machen zu dürfen.
      Gehört der Schreibtisch/Stuhl unter demselben natürlich steuerlich auch zum Pceh.

      Falls nicht versuch es deinen PCeh als CAD/CAE-Workstation oder z. B. S7/PCS-Programmiersystem bei deinem Besteuerungsbüttel durchzubringen.
      Du darfst dir aber keinesfalls von deinem fiscalen Blutegel irgendeine Privatnutzung für deine CAD/CAE-Workstation unterstellen lassen.
      Dafür hast du natürlich einen anderen Spiel/Surf und DaddelPCeh. ;)

      Dann schaffst du es auch die vollen 100% Afa für Abnutzung oder wie immer das grad heisst durchzubringen.

      Viel Glück.
      Avatar
      schrieb am 27.03.07 22:18:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.526.606 von nilsw am 27.03.07 20:37:02Seit 2007 kann ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.

      Berufliche Nutzung über 50% oder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung reicht nicht mehr aus.

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      Avatar
      schrieb am 08.09.07 22:41:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.529.877 von TokioBill am 27.03.07 22:18:45Stimmt nicht!:cool:

      In fast 20jähriger Hartnäckigkeit und dank der Blödheit einer Finanzamtstippse habe ich es als Angestellter geschafft mein häusliches Arbeitszimmer + Aktenarchiv in den Steuerjahren 2005 (nach Einspruch wie in jedem Jahr) und 2006 (ohne den üblichen Einspruch gg. die nicht Anerkennung) steuermindernd geltend zu machen. :p:laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.09.07 19:50:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die Neuregelung zum Arbeitszimmer (nur noch zu berücksichtigen, wenn der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit dort liegt) gilt übrigens ab 2007.
      Wünsche Dir für das Veranlagungsjahr aber viel Glück. Du wirst es brauchen. :D


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