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    Unfallversicherung und Alkoholeinfluss - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.03.07 17:05:18 von
    neuester Beitrag 02.04.07 08:38:41 von
    Beiträge: 18
    ID: 1.122.101
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      Avatar
      schrieb am 30.03.07 17:05:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an alle Experten hier im Thread.
      Ich habe da mal eine Frage.

      In der Unfallversicherung gibt es doch die Ausschließlichkeitsklausel "Bewußtseinsstörung durch Trunkenheit".

      Wie ist diese Trunkenheit definiert?
      Muß eine gewisse Promillezahl erreicht sein, oder genügt es schon wenn man 2-3 Bier getrunken hat?
      Was ist, wenn der Arzt ins Unfallprotokoll schreibt "alkoholisiert", aber keine Blutprobe entnimmt?

      Wie reagiert die Versicherung in solchen Fällen?

      Wer kann mir hierzu nähere Auskünfte geben, bzw. wer hat schon Erfahrung mit der Abwicklung solcher Fälle? (gerne auch über boardmail)

      Meine Fragen haben einen ernsten Hintergrund (Unfall im näheren Bekanntenkreis). Ich bitte euch deshalb dumme Sprüche und Kommentare zu unterlassen.

      Im voraus schon vielen Dank für eure Hilfe.
      Avatar
      schrieb am 30.03.07 17:14:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      kannst du uns kurz sagen, ob der - bzw. diejenige mit dem auto, fahrrad oder als fußgänger unterwegs war?

      angy
      Avatar
      schrieb am 30.03.07 17:19:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.588.032 von angelam am 30.03.07 17:14:02Im eigenen Haus nachts die Treppe heruntergefallen und sich dabei böse am Kopf verletzt.
      Er hatte abends nach dem Fußball ein paar Bier getrunken.
      Avatar
      schrieb am 30.03.07 17:25:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.588.178 von mad234 am 30.03.07 17:19:42welche gesellschaft?

      grundsätzlich darf die versicherung eine annahme treffen, dahingehend, dass man so wie er zu fall kam eine bestimmte promillegrenze überschritten haben muss und wäre aus dem schneider.
      Avatar
      schrieb am 30.03.07 17:26:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.588.178 von mad234 am 30.03.07 17:19:42Welches Spiel?

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      Avatar
      schrieb am 30.03.07 17:32:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.588.356 von bullshitvestor am 30.03.07 17:26:22:laugh:


      wenn du magst, kannst du mir gesellschaft und entsprechenden tarif deines freundes mitteilen via bm, dann kann ich dir exakter antworten
      Avatar
      schrieb am 30.03.07 17:35:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.588.326 von angelam am 30.03.07 17:25:20Gesellschaft per boardmail
      Gibt es Promillegrenzen und wie hoch sind die?

      "Annahme treffen" heißt: Versicherung kann das entscheiden und man hätte nur die Möglichkeit bei negativer Entscheidung die Gerichte zu bemühen?

      Hast du in dem Bereich Erfahrungswerte?
      Avatar
      schrieb am 30.03.07 17:39:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.588.620 von mad234 am 30.03.07 17:35:29der standardvertrag leistet im straßenverkehr bis 0,8 und sonst bis 1,3

      etliche versicherungen haben ihr bedingungswerk in dem punkt deutlich verbessert. nein ich habe keine erfahrungen, verfolge aber die rechtssprechung.
      Avatar
      schrieb am 30.03.07 18:17:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      Na ja, so einfach ist das nicht mit der Annahme. Es kommt auch auf die Umstände an wie es zu dem Fall kam. (stolpern,ausgerutscht u.s.w.)

      Wenn keine Blutprobe entnommen wurde ist es schwierig für die Versicherung, es sei denn der Arzt gibt noch eine Beurteilung ab.

      Ein paar Bier können 3 oder auch 10 sein. 1,3 %o in den Standartbedingungen. Wichtig ist ob es besondere Bedingungen gibt die normalerweise weitergehend sind. Also bitte nachschauen oder gerne auch überlassen, ich schau dann mal rein

      Gruß

      Palu
      Avatar
      schrieb am 30.03.07 18:27:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.587.796 von mad234 am 30.03.07 17:05:18Ich persönlich kann dir nur empfehlen den User Hausmannskost via Boardmail zu befragen. Ihm ist, glaube ich, mal ähnliches passiert. Allerdings waren es da mehr als nur ein Bier!!!
      Avatar
      schrieb am 30.03.07 18:30:41
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.589.875 von Datteljongleur am 30.03.07 18:27:31Ja, HMK hatte da wohl ein ähnliches Problem. Aber vielleicht auch nur schlecht geraucht.....
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.03.07 18:43:58
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.587.796 von mad234 am 30.03.07 17:05:18vermutlich wird der Versicherer sich erstmal auf die Alkoholklausel berufen und die Leistung verweigern. Da es hier meist nicht nur um ein paar Groschen geht, spielt auch der Name der Gesellschaft keine Rolle. Das führt dann dazu, dass viele aufgeben, vorallem wenn sie keine Rechtsschutzversicherung haben. Daneben ist noch wichtig, dass keine Obliegenheitsverletzung vorliegt, vorallem der Unfall also nicht zu spät gemeldet wurde.
      Wenns vor Gericht geht, wird nach Zustand (Promille) geschaut und ob aus der Situation heraus ohne Alk der Unfall wahrscheinlich nicht passiert wäre.
      Avatar
      schrieb am 30.03.07 18:58:15
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.590.199 von pecunia am 30.03.07 18:43:58Danke für die Antwort. Rechtsschutzversicherung besteht, Unfall ein Tag später gemeldet.

      @datteljongleur und Graf Voelsing

      ich finde normalerweise eure Beiträge hier im Forum ganz okay und teilweise auch sehr witzig, hier sind sie aber nicht angebracht, zumal mein Bekannter immer noch im Koma liegt.
      Avatar
      schrieb am 30.03.07 18:59:59
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.590.560 von mad234 am 30.03.07 18:58:15Sorry!
      Avatar
      schrieb am 30.03.07 19:02:35
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.590.560 von mad234 am 30.03.07 18:58:15Tut mir auch leid, hast du nicht geschrieben!
      Avatar
      schrieb am 30.03.07 19:07:04
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hatte einen änlichen Fall in der Bekanntschaft. Da wurden 2 Versicherer in Anspruch genommen. Meine Tante hatte ein paar Gläser Wein getrunken und ist auf dem Weg nach Hause ausgerutscht und hat sich eine Verletzung zugezogen, die dann am Ende sogar zu einer über 2 Jahre dauernden Odysee mit Folgeschaden geführt hat. Beide Versicherungen haben auch nach Rechtsstreit NICHT zahlen müssen. Es bestand kein Promilliewert, aber es war unstrittig das Alkohol im Spiel war.
      Avatar
      schrieb am 30.03.07 19:52:28
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.590.798 von Long-John am 30.03.07 19:07:04Welche Versicherungen waren daran beteiligt?


      An alle: Danke für die rege Beteiligung, auch per boardmail.

      an dattel... und Graf V.:
      nix für ungut, ich habe einen ähnlichen Humor wie ihr, nur wenn man persönlich betroffen ist stellt sich die Situation etwas anders dar.

      mad234
      Avatar
      schrieb am 02.04.07 08:38:41
      Beitrag Nr. 18 ()
      teilweise kannst du mit 1,6 Prom. noch mit dem Auto einen Unfall bauen, ohne das hier ein Ausschluß gilt. :eek:

      Kommt halt auf die Gesellschaft bzw den Tarif an!

      Gruß Jochen


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