Rücktrag von Spekulationsgewinnen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.04.07 12:52:12 von
neuester Beitrag 19.04.07 19:04:27 von
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Eine Frage zur Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften. Folgendes Beispiel:
Verlust in 2006 2000€
Gewinn in 2005 1000€
Gewinn in 2003 20000€
Ich war der Meinung das man die 2000€ Verlust aus 2006 mit dem Gewinn von 1000€ aus 2005 rückwirkend verrechnen kann. Den Rest von 1000€ kann man dann mit den 20000€ Gewinn aus 2003 rückwirkend verrechnen. Mein Finanzamt ist da anderer Meinung. Es könnten Verluste nur 1 Jahr rückgetragen werden, bedeutet das 1000€ Verlust nach 2005 übertragen werden können. Der Rest von 1000€ Verlust aus 2006 kann nur als Verlustvortrag für kommende Jahre geltend gemacht werden. Liegt das Finanzamt hier richtig? Hat man keine Chance die Verluste aus 2006 noch mit Gewinnen aus 2003 verrechnen zu lassen?
Gruß Roettenbach
Verlust in 2006 2000€
Gewinn in 2005 1000€
Gewinn in 2003 20000€
Ich war der Meinung das man die 2000€ Verlust aus 2006 mit dem Gewinn von 1000€ aus 2005 rückwirkend verrechnen kann. Den Rest von 1000€ kann man dann mit den 20000€ Gewinn aus 2003 rückwirkend verrechnen. Mein Finanzamt ist da anderer Meinung. Es könnten Verluste nur 1 Jahr rückgetragen werden, bedeutet das 1000€ Verlust nach 2005 übertragen werden können. Der Rest von 1000€ Verlust aus 2006 kann nur als Verlustvortrag für kommende Jahre geltend gemacht werden. Liegt das Finanzamt hier richtig? Hat man keine Chance die Verluste aus 2006 noch mit Gewinnen aus 2003 verrechnen zu lassen?
Gruß Roettenbach
Dein Finanzamt liegt richtig.
Immerhin kann man unbegrenzt Verluste vortragen. Habe ich auch seit 2001
Nur durch die neue Abgeltungssteuer sollen nach meinem derzeitigen Wissensstand einer Übergangszeit (ca. 2013 oder 2014 ?) nicht aufgebrauchte Verlustvorträge verfallen
Immerhin kann man unbegrenzt Verluste vortragen. Habe ich auch seit 2001
Nur durch die neue Abgeltungssteuer sollen nach meinem derzeitigen Wissensstand einer Übergangszeit (ca. 2013 oder 2014 ?) nicht aufgebrauchte Verlustvorträge verfallen
Das Finanzamt hat eine korrekte Auskunft gegeben.
@NATALY + Immo-Fan
Danke für Eure Antworten
Roettenbach
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Roettenbach
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