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    Eherecht, jemand ne Ahnung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.04.07 14:45:04 von
    neuester Beitrag 20.04.07 21:22:13 von
    Beiträge: 18
    ID: 1.126.067
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      schrieb am 20.04.07 14:45:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      es geht um folgenden Fall:

      Mann + Frau haben vor 20 Jahren einen Ehevertrag gechlossen, Zugewinngemeinschaft. Der Mann bringt ein Haus mit in die Ehe ein. Sie wohnen zusammen mit Ihrer Tochter 20 Jahre zusammen in dem Haus.
      In dem Haus befindet sich ein Einzelhandelsgeschäft, wo die Ehefrau ein Gewerbe betreibt. Kein Mietvertrag oder ähnliches mit dem Ehemann.
      Nach 20 Jahren trennt sich das Paar und Mutter und Tochter ziehen weg, das Gewerbe bleibt weiterhin im ehem. Wohnhaus der Frau. Der Ehemann wohnt weiterhin in dem Haus.
      Zwischenzeitlich wird das Gewerbe abgemeldet, wobei die komplette Einrichtung und auch Ware noch im Geschäft verbleiben.
      Im Laufe der Zeit möchte die Ehefrau (eine Scheidung ist bis dato weder vollzogen noch beantragt) nebenberuflich das Gewerbe wieder aufnehmen und dies im ehemaligen Wohnhaus. In der Folge viell. auch wieder hauptberuflich, je nachdem wie es läuft.

      Fragen:
      Kann die Frau dies ohne weiters tun oder braucht Sie die explizite Zustimmung Ihres Ehemannes?
      Sprich, muss Sie Ihrem Mann mitteilen, dass SIe wieder ein Gewerbe anmelden will in Ihrem alten Wohnhaus?
      Kann der Mann Ihr untersagen in seinem Wohnhaus das Gewerbe zu betreiben?
      Kann er durch eine Scheidung verhindern, dass die Frau in seinem Haus einem Gewerbe nachgeht?

      Hat hierzu jemand ne Idee oder kann sagen, wie diese Frau sich am Besten verhalten soll?

      vielen dank
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 14:48:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      ein bischen zeit vergehen lassen und sich ruhig und sachlich unterhalten spart viel geld.


      blos die anwälte weg lassen
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 14:51:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Achso,
      Frau und MAnn leben 3 Jahre getrennt.
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 14:59:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Mann + Frau haben vor 20 Jahren einen Ehevertrag gechlossen, Zugewinngemeinschaft.

      Ein Ehevertrag zur Vereinbarung einer Zugewinngemeinschaft ist sinnlos, denn die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand. Das müsste der Notar denn beiden eigentlich erklärt haben.
      Vertraglich vereinbarte Güterstände sind die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung.
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 15:01:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      Sie wohnen zusammen mit Ihrer Tochter 20 Jahre zusammen in dem Haus.


      Tochter der Frau oder gemeinsame Tochter von Frau und Ehemann?

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      schrieb am 20.04.07 15:01:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      und was hat jetzt deine Antwort für eien Auswirkung auf meien Frage?

      Soll das heissen, das Wohnhaus ist beiden udn die Frau kann machen, was SIe will?
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 15:03:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die gemeinsam Tochter von Frau und Ehemann wohnen alleine, Vater wohnt alleine im Wohnhaus
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 15:12:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Zwutscher:
      Welchen Güterstand hat denn nun das Ehepaar?
      Gütergemeinschaft?
      Gütertrennung?
      Zugewinngemeinschaft?
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 15:16:04
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich sagte doch Zugewinngemeinschaft.
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 15:17:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      jetzt kapier ich, was du meinst.

      Unter Ehevertrag meinte ich nur die Eheschließung;) keinen Ehevertrag, Standesamt.

      Ansonsten Zugewinngemeinschaft
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 15:32:26
      Beitrag Nr. 11 ()
      Lösung:

      der Russenmafia 15.000,-- euro geben, die löst dann das problem.
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 16:10:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.919.156 von JesseLM am 20.04.07 15:32:26wieso 15.000? gleich 30.000 jeweils für beide...

      und dann nochmal 15.000 für dich.. auch wieder ein problemuser weniger :laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 16:19:07
      Beitrag Nr. 13 ()
      Das Haus ist Eigentum des Mannes, er kann darüber bestimmen, wie er will, da keine Gütergemeinschaft vereinbart wurde und das Haus wegen des Zugewinnausgleichs auch nicht zum Teil der Frau gehört, oder was weiß ich.....
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 16:42:44
      Beitrag Nr. 14 ()
      solange die beiden noch verheiratet sind dürften sie auch beide noch die gleichen rechte an dem haus haben.

      nach der scheidung gilt bei der üblichen zugewinngemeinschaft in der regel das der erstbesitzer das haus behält und seinen partner für den wertzugewinn (wenn vorhanden ) auszahlt.

      ohne rechtsanwalt und gutachter kaum zu lösen.

      aber da sie ja noch nicht geschieden sind, was ja sicher auch einen grund haben wird gibts ja möglicherweise auch für beide eine einvernehmliche lösung.

      die tochter ist hier erstmal egal und kommt erst wieder beim erbrecht und evt. unterhaltszahlungen vor.
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 17:17:29
      Beitrag Nr. 15 ()
      ja, die frage ist ja, ob solange die ehe andauert, die frau ein recht an dem haus hat, auch wenn es ihr eigentlich nicht gehört.

      nach scheidung würde man ja shxauen, ob hauswert anfang gleich huswert ende ehe ist udn der frau ann eine mögliche wertsteigerung zur hälfte auszahlen.
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 18:09:41
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.921.650 von Zwutscher am 20.04.07 17:17:29solange sie noch verheiratet sind auf jeden fall.

      alle gemeinsamen güter besitzen sie bis zur scheidung zusammen. also gleiches recht für beide.

      sobald einer von den beiden die scheidung beantragt könnte es anders werden auch dann wenn sie noch nicht geschieden sind.

      genauso wie kein ehepartner das recht hat den jeweiligen anderen aus der wohnung zu schmeißen. egal auf wessen name der mietvertrag läuft oder wer eigentümer ist.

      sonderfälle gibt es natürlich immer, z.b. gewaltanwendung, mißbrauch, betrug usw.
      da gibt es dann die einstweilige verfügung.

      aber besser erstmal versuchen sich gütlich zu einigen.
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 21:13:19
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.922.703 von plotz am 20.04.07 18:09:41vollkommener quatsch. zugewinngemeinschaft heißt, dass jeder sein eigentum behält und selbständig verwaltet!
      Avatar
      schrieb am 20.04.07 21:22:13
      Beitrag Nr. 18 ()


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