DER BGH, LOBBYISTEN DER PARTEIEN? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.04.07 09:21:46 von
neuester Beitrag 25.04.07 12:15:06 von
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vorab, ich bin juristischer laie und für seriöse belehrungen dankbar.
wir haben im grundgesetz (auf dem papier) eine dreiteilung der gewalten.
die richter des bgh sind praktisch nach dem parteienproporz eingeteilt., werden die gewählt?
sie gehören (fast) alle einer partei an, sind meistens durch diese auch an einen lukratives bundestagsmandat gekommen und sind auch nur dankbare menschen.
verstösst das nicht gegen das grundgesetz?
wir haben im grundgesetz (auf dem papier) eine dreiteilung der gewalten.
die richter des bgh sind praktisch nach dem parteienproporz eingeteilt., werden die gewählt?
sie gehören (fast) alle einer partei an, sind meistens durch diese auch an einen lukratives bundestagsmandat gekommen und sind auch nur dankbare menschen.
verstösst das nicht gegen das grundgesetz?
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_95.html
(2) Über die Berufung der Richter dieser Gerichte entscheidet der für das jeweilige Sachgebiet zuständige Bundesminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuß, der aus den für das jeweilige Sachgebiet zuständigen Ministern der Länder und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern besteht, die vom Bundestage gewählt werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesgerichtshof
http://de.wikipedia.org/wiki/Richterwahlausschuss
Die Richter am BGH werden gewählt und nicht nach der "parteienproporz eingeteilt".
Die Richter am BGH haben zudem grundsätzlich auch kein "lukratives bundestagsmandat", da dieses nach § 4 DRiG mit der Richtertätigkeit unvereinbar ist.
(1) Ein Richter darf Aufgaben der rechtsprechenden Gewalt und Aufgaben der
gesetzgebenden oder der vollziehenden Gewalt nicht zugleich wahrnehmen.
http://209.85.135.104/search?q=cache:6TqrTnELcZMJ:bundesrech…
Du brauchst also keine Angst vor Grundgesetzverstössen haben. Ist bereits alles geregelt.
(2) Über die Berufung der Richter dieser Gerichte entscheidet der für das jeweilige Sachgebiet zuständige Bundesminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuß, der aus den für das jeweilige Sachgebiet zuständigen Ministern der Länder und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern besteht, die vom Bundestage gewählt werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesgerichtshof
http://de.wikipedia.org/wiki/Richterwahlausschuss
Die Richter am BGH werden gewählt und nicht nach der "parteienproporz eingeteilt".
Die Richter am BGH haben zudem grundsätzlich auch kein "lukratives bundestagsmandat", da dieses nach § 4 DRiG mit der Richtertätigkeit unvereinbar ist.
(1) Ein Richter darf Aufgaben der rechtsprechenden Gewalt und Aufgaben der
gesetzgebenden oder der vollziehenden Gewalt nicht zugleich wahrnehmen.
http://209.85.135.104/search?q=cache:6TqrTnELcZMJ:bundesrech…
Du brauchst also keine Angst vor Grundgesetzverstössen haben. Ist bereits alles geregelt.
globalfinanz,
erstmal danke für die auskunft.
ich meine aber mich zu erinnern, dass richter vom bgh, vor oder nach ihrer tätigkeit dort nicht nur abgeordneter sondern sogar minister waren.
leider fällt mir im moment kein name ein
erstmal danke für die auskunft.
ich meine aber mich zu erinnern, dass richter vom bgh, vor oder nach ihrer tätigkeit dort nicht nur abgeordneter sondern sogar minister waren.
leider fällt mir im moment kein name ein
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.977.202 von rohrberg am 24.04.07 19:42:44Interessant, dass Du nur nach BGH-Richtern fragst. BVG-Richter werden nach alter "Tradition" von Parteien vorgeschlagen. Dabei wird in der Regel eine bestimmte Reihenfolge eingehalten. So weit es mir bekannt ist, muss jedoch zumindest die fachliche Eignung nachgewiesen werden. Und deshalb ist auch schon so mancher Kandidat auf der Strecke geblieben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.977.341 von DermitdemWolfheulte am 24.04.07 19:51:13Richter -egal, auf welcher Ebene- richten sich nach den Gestzen und nicht nach "Parteienproporz". Tun sie das nicht, so kann Ihnen das zum Verhängnis werden. Siehe nur was mit der Richterin passierte, die den Koran in ihre Urteilsfindung miteinbezog.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.977.341 von DermitdemWolfheulte am 24.04.07 19:51:13wolftänzer,
auch dir danke für den hinweis.
wenn ich das richtig verstehe, schlagen die parteien also die bgh-richter vor, die diese partei später, mehr oder weniger, kontrollieren sollen.
wer bestimmt dann eigentlich, wer von den vorgeschlagenen das amt bekommt?
im prinzip wird keine partei einen richter vorschlagen der ihr nicht nahesteht, also im ernstfall auch ein guter freund ist.
auch dir danke für den hinweis.
wenn ich das richtig verstehe, schlagen die parteien also die bgh-richter vor, die diese partei später, mehr oder weniger, kontrollieren sollen.
wer bestimmt dann eigentlich, wer von den vorgeschlagenen das amt bekommt?
im prinzip wird keine partei einen richter vorschlagen der ihr nicht nahesteht, also im ernstfall auch ein guter freund ist.
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