Unfallversicherung: Klausel mit >=8 Dioptrien was ist der Sinn? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.05.07 18:31:29 von
neuester Beitrag 27.05.07 01:52:44 von
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Hallo zusammen,
für meine Freundin haben wir eine kleine Unfallversicherung abgeschlossen.
Auf einem Auge hat sie 8.0 Dioptrien und bei der Versicherung war die Frage, ob man (u.v.a.) irgendwo 8 Dioptrien oder mehr hat.
Nun kam die Versicherung zustange mit folgender Zusatzbedingung:
Auf dem genannten Auge sind Netzhautblutungen,-ablösungen, -hautrisse und Glaskörperblutungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Das verstehe ich jetzt nicht ganz, was hat die Kurzsichtigkeit mit Unfällen zu tun? Das sind doch Einwirkungen von außen und wenn das Auge halt beschädigt wird, wirds beschädigt? Warum diese Klausel, ist das normal? Gibts auch Versicherungen ohne?
für meine Freundin haben wir eine kleine Unfallversicherung abgeschlossen.
Auf einem Auge hat sie 8.0 Dioptrien und bei der Versicherung war die Frage, ob man (u.v.a.) irgendwo 8 Dioptrien oder mehr hat.
Nun kam die Versicherung zustange mit folgender Zusatzbedingung:
Auf dem genannten Auge sind Netzhautblutungen,-ablösungen, -hautrisse und Glaskörperblutungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Das verstehe ich jetzt nicht ganz, was hat die Kurzsichtigkeit mit Unfällen zu tun? Das sind doch Einwirkungen von außen und wenn das Auge halt beschädigt wird, wirds beschädigt? Warum diese Klausel, ist das normal? Gibts auch Versicherungen ohne?
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.480.528 von maduski am 26.05.07 18:31:29Vorschlag zur Güte. Ruf` doch mal bei der Gesellschaft an bzw. frag` Deinen Vertreter. Wäre ja normalerweise das einfachste.
Also 8 Dioptrien ist gerade noch versicherbar. Alles darüber würde zu einen vollkommenen Ausschluss des Auges führen.
De facto bedeutet dies, das bei einen Unfall das Auge keine 50 % mehr wert ist, weil eben diese von Dir zitierten Ausschlüsse bei einer Verletzung gelten und somit nach Verlust eben dieses Auges oder Augenlichtes auf Grund eines Unfalls der Invaliditätgrad entsprechend nach unten angepasst wird.
Vielleicht sind sogar noch andere Ausschlüsse vorgegeben. Beispiel Unfall auf Grund der nachgewiesen Fehlsichtigkeit. Würde mal meine Police zusätzlich danach durchforschen.
That`s it.
Also, nochmal bevor man sowas unterschreibt sollte man sich schon im Vorfeld informieren. Nach dazu ist jeder nach der neuen Vermittlerrichtlinie der EU verpflichtet dies Dir zu sagen bzw. schriftlich auszuhändigen.
Also 8 Dioptrien ist gerade noch versicherbar. Alles darüber würde zu einen vollkommenen Ausschluss des Auges führen.
De facto bedeutet dies, das bei einen Unfall das Auge keine 50 % mehr wert ist, weil eben diese von Dir zitierten Ausschlüsse bei einer Verletzung gelten und somit nach Verlust eben dieses Auges oder Augenlichtes auf Grund eines Unfalls der Invaliditätgrad entsprechend nach unten angepasst wird.
Vielleicht sind sogar noch andere Ausschlüsse vorgegeben. Beispiel Unfall auf Grund der nachgewiesen Fehlsichtigkeit. Würde mal meine Police zusätzlich danach durchforschen.
That`s it.
Also, nochmal bevor man sowas unterschreibt sollte man sich schon im Vorfeld informieren. Nach dazu ist jeder nach der neuen Vermittlerrichtlinie der EU verpflichtet dies Dir zu sagen bzw. schriftlich auszuhändigen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.480.528 von maduski am 26.05.07 18:31:29Hallo,
bei starker Kurzsichtigkeit besteht schon per se ein erhöhtes Risiko für Netzhautablösungen, Netzhautrisse etc.
bei starker Kurzsichtigkeit besteht schon per se ein erhöhtes Risiko für Netzhautablösungen, Netzhautrisse etc.
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