Probleme mit ebase Jahresbescheinigung und WISO 2007 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.06.07 12:28:19 von
neuester Beitrag 10.06.07 11:40:26 von
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Habe ein kleines Problem mit meiner Jahresbescheinigung von ebase und WISO 2007.
Wenn man die alle Beiträge unter Punkt1 (Staat/Fonds)zusammenrechnet solle doch der Betrag wie unter Punkt 1 (Zinsen und andere Ertäge) herauskommen, bei mir fehlen aber 100€.
In Punkt 2 sind 3€ weniger angeben (Staat/Fonds) angeben.
Weiß jemand ob dies normal ist? Und ob dies etwas ausmacht?
Wo gebe ich die Beträge unter Punkt 3 in Wiso Sparbuch 2007 ein, habe leider nirgents etwas gefunden.
Ich habe 2006 Spekulationsgewinne in Höhe von 545€ gehabt, diese muß ich nun wohl voll versteuern, oder gilt es immer zur Hälfte (Halbeinkünfteverfahren)
Hier mal meine Bescheinigung mit den Punkten 1-3
http://freenet-homepage.de/speltach/Steuer.jpg
Danke
Wenn man die alle Beiträge unter Punkt1 (Staat/Fonds)zusammenrechnet solle doch der Betrag wie unter Punkt 1 (Zinsen und andere Ertäge) herauskommen, bei mir fehlen aber 100€.
In Punkt 2 sind 3€ weniger angeben (Staat/Fonds) angeben.
Weiß jemand ob dies normal ist? Und ob dies etwas ausmacht?
Wo gebe ich die Beträge unter Punkt 3 in Wiso Sparbuch 2007 ein, habe leider nirgents etwas gefunden.
Ich habe 2006 Spekulationsgewinne in Höhe von 545€ gehabt, diese muß ich nun wohl voll versteuern, oder gilt es immer zur Hälfte (Halbeinkünfteverfahren)
Hier mal meine Bescheinigung mit den Punkten 1-3
http://freenet-homepage.de/speltach/Steuer.jpg
Danke
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.571.485 von speltach am 01.06.07 12:28:19Hallo Speltach,
bei mir stimmen die zusammengerechneten Beträge (Anlage AUS) auch nicht mit den Beträgen aus der Anlage KAP überein (Zeile 32 < zusammengerechnet | Zeile 34 > zusammengerechnet).
Ich habe die Zahlen so gut ich es konnte in das Elsterverfahren vom Finanzamt eingetragen, wobei das Programm da auch etwas zu meckern hatte. Ich konnte die Einkommensteuererklärung aber trotzdem abschicken. Soll sich doch das Finanzamt damit rumschlagen; ist mir jetzt sch..egal.
Deine 545 Euro wirst du voll versteuern müssen, wenn die Gewinne aus Fondsverkäufen stammen. Dort galt noch nie das Halbeinkünfteverfahren.
Michael
bei mir stimmen die zusammengerechneten Beträge (Anlage AUS) auch nicht mit den Beträgen aus der Anlage KAP überein (Zeile 32 < zusammengerechnet | Zeile 34 > zusammengerechnet).
Ich habe die Zahlen so gut ich es konnte in das Elsterverfahren vom Finanzamt eingetragen, wobei das Programm da auch etwas zu meckern hatte. Ich konnte die Einkommensteuererklärung aber trotzdem abschicken. Soll sich doch das Finanzamt damit rumschlagen; ist mir jetzt sch..egal.
Deine 545 Euro wirst du voll versteuern müssen, wenn die Gewinne aus Fondsverkäufen stammen. Dort galt noch nie das Halbeinkünfteverfahren.
Michael
Und wo gebe ich den Punkt 3 an?
Danke
Danke
Habe das gleiche "Problem" auch.
Nach Rücksprache mit dem Finanzamt haben wir uns wie folgt unverbindlich geeinigt:
Auf die Anlage KAP werden die (niedrigen) Werte übernommen. Sie weichen deshalb von den Positionen auf der Anlage AUS ab, da dort negative Zwischengewinne nicht ausgewiesen wurden.
Diese Werte in der Anlage KAP und AUS müssen deshalb auch nicht identisch sein, da man auf der Anlage AUS lediglich Fonds angibt, wo man eine Anrechnung/Abzug von Quellensteuer begehrt.
Fonds ohne einbehaltene Quellensteuer dürfen wegen § 34c EStG auch nicht auf der AUS eingetragen werden. Sollte nämlich der Finanzbeamte das so eingeben, ergibt dies wegen der Höchstbetragsberechnung nach § 34c ein Ergebnis zugunsten des Steuerbürgers.
Nach Rücksprache mit dem Finanzamt haben wir uns wie folgt unverbindlich geeinigt:
Auf die Anlage KAP werden die (niedrigen) Werte übernommen. Sie weichen deshalb von den Positionen auf der Anlage AUS ab, da dort negative Zwischengewinne nicht ausgewiesen wurden.
Diese Werte in der Anlage KAP und AUS müssen deshalb auch nicht identisch sein, da man auf der Anlage AUS lediglich Fonds angibt, wo man eine Anrechnung/Abzug von Quellensteuer begehrt.
Fonds ohne einbehaltene Quellensteuer dürfen wegen § 34c EStG auch nicht auf der AUS eingetragen werden. Sollte nämlich der Finanzbeamte das so eingeben, ergibt dies wegen der Höchstbetragsberechnung nach § 34c ein Ergebnis zugunsten des Steuerbürgers.
Kann mir denn niemand mit Punkt 3 weiterhelfen?
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