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    MLP Massenflucht der \"Wiesloecher\"? (Seite 109)

    eröffnet am 03.07.07 10:43:18 von
    neuester Beitrag 06.06.24 13:29:27 von
    Beiträge: 4.589
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    MLP
    ISIN: DE0006569908 · WKN: 656990 · Symbol: MLP
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      Avatar
      schrieb am 02.06.10 12:29:31
      Beitrag Nr. 3.509 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.618.716 von interna am 02.06.10 09:59:04servus,

      @flucht aus trier und heiudelberg

      ...auch aus berlin!!!! (in berlin5 haben gerade zwei jahrgangskollege von mir nach über 4 Jahren gekündigt, werden jetzt makler! Btw. die "Teambilder" - manch einer schaut selbst auf dem Foto schon sehr leidend ;-))

      P.S. Niemals hätte ich gedacht wie beschissen man als ehemaliger "Arbeitnehmer" des unternehmens mlp man vom Haus- und Hofjuristen fuchs behandelt werden kann.

      Schönen Feiertag
      Avatar
      schrieb am 02.06.10 09:59:04
      Beitrag Nr. 3.508 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.611.454 von romeostragicflaw am 31.05.10 21:58:45Zur Flucht:

      Fliehen da gerade viele aus Heidelberg und aus Trier?

      Wie schön!
      Avatar
      schrieb am 31.05.10 21:58:45
      Beitrag Nr. 3.507 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.611.387 von observierer am 31.05.10 21:38:02Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Ich finde das eben auch alles nicht so einfach!
      Zum einen wäre es ein Ausscheiden mit Branchenwechsel, insofern wäre auch die bisher noch nicht benannte Variante interessant.
      Zum anderen ist es nach meiner Kenntnis so, das ausgeschiedene Berater im Schnitt mit der quasi-80er-Regelung wesentlich besser fuhren, da die einmalige Zahlung ausgesprochen gering angesetzt wurde. Ich sehe aber definitiv auch den Vorteil der Entflechtung, man grämt sich dann auch nicht ob etwaiger Storni.
      Weiteres Problem: Was passiert mit der noch festgesetzten Stornoreserve?
      Ist im Grunde auch immer etwas schwierig im Vorwege jemanden im Unternehmen nach Zahlen zu fragen
      Avatar
      schrieb am 31.05.10 21:44:01
      Beitrag Nr. 3.506 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.610.945 von gras-plus-halm am 31.05.10 20:10:00Hallo,

      das Thema Ausgleichsanspruch wurde ja schon besprochen, jedoch habe ich hier auch noch Fragen dazu.

      1. Wie hoch ist dieser Anspruch, hier gibt es wie ich gehört habe seit diesem Jahr eine Verbesserung ?

      2. Wie lange muß das Konto offen gelassen werden ?

      3. Wenn in der Zeit nach der Kündigung bis zum Schliessen des Kontos Storni kommen, hat man die Möglichkeit hier gerichtlich vorzugehen. Was sind die Erfahrungen der Ex-MLP-Berater.

      Für eine Rückmeldung bin ich dankbar, ich beschäftige momentan auch mit diesem Thema.
      Avatar
      schrieb am 31.05.10 21:38:02
      Beitrag Nr. 3.505 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.610.945 von gras-plus-halm am 31.05.10 20:10:00Hallo,

      das ist alles nicht so einfach.

      Grundsätzlich würde ich immer den Ausgleichsanspruch und keine "Varianten" davon nehmen (also nicht § 7 I Ziffer 5 und auch nicht § 7 II (nur bei Ausscheiden aus der Branche überhaupt möglich)). Der Grund dafür ist naheliegend: Man sollte sich so schnell wie möglich entflechten. Gegenseitige Zahlungspflichten über Jahre hinaus bringen nur Ärger, da Verrechnungen mit Storni erfolgen oder Provisionen einfach "verschwinden".

      Will man die Variante Ausgleichsanspruch und die Variante aus § 7 I Ziffer 5 wirtschaftlich gegenüberstellen, so hat man das Problem, dass man den Ausgleichsanspruch selbst berechnen muss. Natürlich kann man versuchen, den mal probehalber berechnen zu lassen. Ob MLP sich darauf einlässt, ist mir nicht bekannt. Weiter hat man das Problem, dass man nicht weiß, wie oft die Verträge denn übertragen werden (vgl. § 7 I Ziffer 5 Nr. 2) und somit die Höhe der Zahlungen bei Wahl der Variante aus § 7 I Ziffer 5 ist.

      Der Ausgleichsanspruch besteht im Übrigen mitnichten in einer nach dem Durchschschnitt der letzten fünf Jahre berechneten Provision. Ich weiß auch nicht, woher dieser weitverbreitete Irrglaube stammt. In § 89b HGB steht etwa, dass der Anspruch "höchstens eine nach dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre der Tätigkeit des Handelsvertreters berechnete Jahresprovision" betragen kann.

      Ich weiß auch nicht, warum von "Abfindungsangeboten" die Rede ist. Es ist schlicht so, dass MLP den Ausgleichsanspruch nach den "Grundsätzen zur Errechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs" (siehe meinetwegen Wikpedia oder so) errechnet und den Consultants die Berechnung zur Verfügung stellt. Ich habe noch keinen Consultant getroffen, der über die in den "Grundsätzen" genannten Faktoren hinaus die der Berechnung zugrunde gelegten Bestände überprüft hat. Jedenfalls wurde nie ernsthaft behauptet, dass die zugrunde gelegten Bestände falsch waren. Will man also einen höheren Anspruch als den von MLP errechneten erhalten, so muss man ausgehend von seinen Beständen und den "Grundsätzen" anfangen zu rechnen und ggf. einen höheren Ausgleich einklagen. Das ist ein großer Aufwand, da im Zweifel vor Gericht jeder einzelne Vertrag aufgeführt werden muss. Dieser Aufwand ist kaum zu leisten. Schon gar nicht, wenn man gerade anfängt, in die vollkommene Unabhängigkeit zu starten oder man bei einer anderen Gesellschaft anfängt. Von einem Angebot kann insofern nicht die Rede sein. Denn "Angebot" suggeriert, dass man noch verhandeln kann. Dies kann man nicht. Es gilt: Friss oder stirb!

      Ich kann nur Folgendes empfehlen: Ausgleichsanspruch nehmen, "Ausscheidensvereinbarung" (so nennen die das unappetitlicher Weise) mit R.F. oder D.K. und wie sie alle heißen abschließen. Es wird standardmäßig angeboten, den Ausgleichsanspruch in zwei Raten zu zahlen. Erste Rate sofort, zweite Rate mit Kontenschließung nach zwei Jahren. Vorteil: Die Kontenschließung nach zwei Jahren. Es gibt einfach keine Storni mehr. Nachteil: Ausgleichsanspruch wird in zwei Raten gezahlt, obwohl die diesbezüglichen Regelungen im Consultant-Vertrag unwirksam sind. Weiterer Nachteil: Mit der Ausscheidensvereinbarung werden die gleichsam unwirksamen Bestimmungen zur Sonderstornoreserve ("Riesterstornoreserve"; siehe Provisionsordnung 05/08: Überraschung!) bestätigt, da MLP auf der Bildung einer solchen besteht.

      Die "Ausscheidensvereinbarung" in dieser Gestalt ist trotzdem der beste Deal, weil man bei Einklagen eines in einer Rate zu zahlenden Ausgleichsanspruchs und bei Wehren gegen die Riesterstornoreserve mit zwei Gerichtsinstanzen rechnen muss und man daher sein Geld ohnehin erst in ein paar Jahren kriegen würde. Da hat man das Geld beim Abschluss einer "Ausscheidensvereinbarung" eher und mit weniger Stress.

      Natürlich kann man es versuchen, die Beträge einzuklagen, d.h. sich gegen die unwirksamen Bestimmungen zu wehren, wenn man sich als "Kreuzfahrer" hervor tun will. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass eine Menge Kreuzfahrer im heiligen Land begraben liegen.

      Gruß

      observierer

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      schrieb am 31.05.10 20:10:00
      Beitrag Nr. 3.504 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.610.464 von romeostragicflaw am 31.05.10 18:45:17nochmal: den ausgleichsanspruch nach hgb bekommst du nach 8 jahren so oder so. die 80er-regel hat nichts damit zu tun, sie bezieht sich auf die folgeprovisionen. hier musst du dich entscheiden, wie lange du dein konto offen lässt.
      Avatar
      schrieb am 31.05.10 18:45:17
      Beitrag Nr. 3.503 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.610.386 von gras-plus-halm am 31.05.10 18:35:33also mein Kenntnisstand war der, das ich entweder eine Einmalzahlung erhalte, dafür mein Konto dann aber geschlossen ist. Nachteil: MLP kalkuliert diese Zahlung verhältnismäßig gering (im Paragraphen des Gesetzes selbst steht ja Durchschnitt der letzten 5 Jahre, da liegen die Abfindungsangebote aber meist deutlich drunter).
      Die andere Regelung ist quasi in Genuss der 80er Regelung zu kommen, aber eben auf mehrere Jahre verteilt mit dem Risiko von Stornos.
      Deswegen möchte ich ja gerne wissen, ob jemand Berechnungsgrundlagen kennt und aus Erfahrung sagen kann, was cleverer ist.
      Avatar
      schrieb am 31.05.10 18:35:33
      Beitrag Nr. 3.502 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.610.359 von gras-plus-halm am 31.05.10 18:30:54ach so, mlp ist der abenteuerlichen auffassung, dass die einmalzahlung nicht in voller höhe bei ausscheiden fällig ist, sondern verteilt über 4 oder 5 jahre. die wissen selber, dass das blödsinn ist, das füchslein (r.f., weiss gar nicht, ob der noch beim club ist) soll schon des öfteren 2 jahresraten akzeptiert haben.
      Avatar
      schrieb am 31.05.10 18:30:54
      Beitrag Nr. 3.501 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.609.845 von romeostragicflaw am 31.05.10 17:09:05die einmalzahlung gibt es so oder so, entscheiden musst du dich, wie lange du dein "konto offen lassen" willst. wenn du es genau wissen willst: weidlich fragen, kostet nicht die welt.
      Avatar
      schrieb am 31.05.10 17:09:05
      Beitrag Nr. 3.500 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.609.463 von interna am 31.05.10 16:14:02Hallo,
      kann mir jemand mal Erfahrungen mit MLP über den Ausgleichsanspruch schildern, wenn man länger als acht Jahre dabei war? Einmalzahlung vs. laufende Abfindung?
      Die laufende Zahlung soll ja wesentlich höher sein, wenn man sich denn nicht über Storni ärgern muss...insofern würden mich da mal Erfahrungswerte interessieren, bzw. mit wie man das im Vorwege kalkulieren kann.
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