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    CONTITECH - ODER WIE MAN PHÖNIX-AKTIONÄRE VERARSCHEN WILL! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.07.07 22:41:23 von
    neuester Beitrag 27.03.08 09:31:23 von
    Beiträge: 30
    ID: 1.130.379
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      Avatar
      schrieb am 15.07.07 22:41:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer hätte auch das gedacht? Ich wußte es schon lange vor dem Börsenman :laugh::laugh::laugh:
      Mal sehen wieviele sich noch vom Wennemer und seiner Finanzhippe an der Nase herumführen lassen. :D:D:D
      Ist schon ätzend wenn solche geldgeilen Säcke Führungspositionen bekleiden. Wie hat er damals getönt der Wennemer: \" Wenn wir nicht mehr als 75% bei Phoenix angedient bekommen (zu 15 Euro wohlgemerkt) dann platzt die Übernahme.\" :laugh::laugh::laugh:
      ContiTech
      13. Juli 2007 | 12:29 Uhr

      Der Automobilzulieferer Continental zählt mit einem Börsenwert von über 15 Milliarden Euro zu Deutschlands größten Unternehmen und ist eines der Gründungsmitglieder des Dax. Die Aktie hat einen bemerkenswerten Aufstieg hinter sich. Ende 2001 war sie weniger als zehn Euro wert, heute kostet sie mehr als 107 Euro.

      Aber neben der normalen Aktie der Continental AG kann man seit Anfang des Monats an der Börse auch Anteile des Tochterunternehmens ContiTech kaufen. Dem verdankt Continental einen guten Teil seines Aufschwungs. ContiTech ist vor allem im Zuliefergeschäft für die Maschinenbau- und Automobilindustrie tätig, machte im vergangenen Jahr fast drei Milliarden Euro Umsatz und lieferte einen Gewinn von rund 320 Millionen Euro ab.

      Es war jedoch nicht die Continental AG die ihre Tochter an die Börse brachte; dafür sorgten einige ContiTech Aktionäre selbst.
      Bis Anfang des Jahres war ContiTech zu 100 Prozent im Besitz von Continental. Vor einigen Jahren hatte ContiTech jedoch den Hamburger Automobilzulieferer Phönix übernommen. Dessen verbliebene Aktionäre versuchte sie nach der Verschmelzung ganz aus dem Unternehmen zu drängen. Wer aber auch das letzte Abfindungsangebot nicht annehmen wollte, wurde vor einigen Monaten automatisch von einem Phönix-Aktionär zu einem ContiTech Aktionär gemacht.

      Somit gab es auf einmal ContiTech-Aktien die nicht Continental gehörten. Die frisch gebackenen ContiTech-Aktionäre wollten dann aber gerne mit ihren Anteilen auch handeln. Also stellten sie über eine Wertpapierhandelsbank an der Hamburger Börse den Antrag auf Einbeziehung der ContiTech Aktien in den Handel. Dem Antrag, der nur ein paar hundert Euro kostete, wurde statt gegeben und das, obwohl ContiTech selbst gar nicht an die Börse wollte.

      Die ContiTech Aktien notierten in den vergangenen Tagen bei etwa 30 Euro – das sind immerhin zehn Euro mehr als Continental den Phönix-Aktionären ursprünglich für ihre Anteile zahlen wollte. Nimmt man den aktuellen Kurs, dann ist ContiTech insgesamt derzeit rund 2,7 Milliarden Euro wert – das ist weniger als der Umsatz des vergangenen Jahres und wäre damit eine außergewöhnlich niedrige Bewertung eines so profitablen Unternehmens.
      Avatar
      schrieb am 15.07.07 22:42:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Avatar
      schrieb am 21.08.07 11:26:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Leute ,

      bald ist die HV der Conti Tech und der Squeeze Out ist beschlosssen.

      Die Aktionäre sollen nun eine Barabfindung in Höhe von 24,83 Euro pro Aktie bekommen.
      Am der Börse werden die Aktien mit ca 29 Euro gehandelt.

      Bei ContiTech geht man davon aus, dass der eine oder andere über den Klageweg nach dem Squeeze-Out einen höheren Wert wird erstreiten wollen – mit dem Argument, die Firma sei zu niedrig bewertet worden.

      Die Frage ist nun an der Börse verkaufen oder noch abwarten und auf eine Höhere Abfindung hoffen ?
      Avatar
      schrieb am 28.08.07 17:04:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Squeeze Out zu diesem Preis ist eine Schweinerei.

      Dennoch kann man den Squeeze Out nicht mit dem Argument anfechten, der Preis sei zu gering - das Spruchverfahren ist nachgelagert.

      Wer Argumente für eine Anfechtung des Squeeze Out austauschen möchte - bitte Board Mail. Wir haben bereits grobe Verfahrensfehler gefunden und sind an einem Austausch von Info interessiert.
      Avatar
      schrieb am 01.09.07 15:20:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.317.846 von MichaelFK am 28.08.07 17:04:09Du hast eine Boardmail.
      ms

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      Avatar
      schrieb am 07.09.07 10:31:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      warum schließt Ihr euch nicht einfach dem Spruchverfahren aus dem BuG zur Phoenix zu 18,89 an?
      Avatar
      schrieb am 15.10.07 13:52:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ist der BuG schon im HR eingetragen oder gibt es Anfechtungsklagen ?
      Avatar
      schrieb am 16.10.07 10:18:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.998.092 von donaldzocker am 15.10.07 13:52:15Es gibt Anfechtungsklagen, dennoch gibt es beim BuG keine Registersperre, liegt im Ermessen des Gerichts, ob es einträgt. Bei Eurohypo haben sie eingetragen soviel ich weiss bei Contitech bislang nicht.
      Avatar
      schrieb am 26.10.07 15:24:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.019.181 von MichaelFK am 16.10.07 10:18:32Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 S. 1, 249 Abs. 1 S. 1 AktG



      Gemäß §§ 246 Abs. 4 S. 1, 249 Abs. 1 S. 1 AktG geben wir bekannt:

      Einzelne Aktionäre haben gegen den auf der Hauptversammlung vom 22. August 2007 gefassten Beschluss zu TOP 6 über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH, Hannover, und der ContiTech AG, Hannover, Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben.

      Die gleichen und weitere Aktionäre haben gegen den auf der Hauptversammlung vom 22. August 2007 gefassten Beschluss zu TOP 7 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ContiTech AG auf die ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH als Hauptaktionär gegen Gewährung einer Barabfindung gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz in Höhe von EUR 24,83 für je eine Stückaktie der ContiTech AG Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben.

      Die Klagen sind vor dem Landgericht Hannover, Kammer für Handelssachen, unter den Aktenzeichen 22 O 160/07, 22 O 164/07,
      22 O 167/07, 22 O 168/07, 22 O 169/07, 22 O 171/07, 22 O 172/07, 22 O 173/07, 22 O 175/07, 22 O 176/07, 22 O 177/07,
      22 O 178/07, 22 O 179/07, 22 O 180/07, 22 O 181/07, 22 O 185/07, 22 O 189/07, 22 O 190/07 und 22 O 191/07 anhängig.

      Das Gericht hat in sämtlichen vorbenannten Verfahren einen frühen ersten Termin für den 30. Januar 2008, 10.00 Uhr, Volgersweg 65, Raum 6H1, anberaumt.



      Hannover, im Oktober 2007
      Avatar
      schrieb am 26.10.07 16:00:54
      Beitrag Nr. 10 ()
      Termin für den 30. Januar 2008, 10.00 Uhr :eek:

      es ist immer wieder erstaunlich in welchen Zeitdimensionen Gerichte arbeiten
      Avatar
      schrieb am 30.10.07 17:30:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.164.212 von donaldzocker am 26.10.07 16:00:54:laugh:

      na immerhin, der SO ist wenigstens über die Jahresfrist gerettet. Sollten die Aktien dann im Laufe des Jahres 2008 abgenommen werden, dann ist der Gewinn und eine evtl. Nachzahlung (auch wenn diese weit nach 2008 erfolgt), steuerfrei, denn es handelt sich m.E. dann um eine nachträgliche Kaufpreiszahlung für ein nicht stpfl. Priv.Veräusserungsgeschäft.

      Wenigstens was. Ich lass mich aussquetschen....

      HUSELDUSEL:p
      Avatar
      schrieb am 31.10.07 08:18:48
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.206.888 von huseldusel am 30.10.07 17:30:06da wird sicher ein Freigabeverfahren kommen ...
      Avatar
      schrieb am 06.11.07 22:29:43
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass eins kommen wird...:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 11.01.08 19:31:23
      Beitrag Nr. 14 ()
      Kurze Info: Termin in der Hauptsache (30.1.2008) aufgehoben durch OLG Hannover.

      Termin vor dem LG Hannover für das Freigabeverfahren BGAV am 6. Februar 2008.
      Avatar
      schrieb am 16.01.08 19:21:53
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.024.692 von MichaelFK am 11.01.08 19:31:23Wer kann kurz zusammenfassen wie es danach weitergeht?
      Avatar
      schrieb am 18.01.08 09:10:15
      Beitrag Nr. 16 ()
      nach Auskunft von Contitech ist die Eintragung ins Handelsregister erfolgt. Anschreiben an die Aktionäre folgt die nächsten Tage.
      Avatar
      schrieb am 18.01.08 10:28:16
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.091.227 von NETTI_II am 18.01.08 09:10:15Unwichtig - BGAV fliegt dann eben wieder raus, wenn die Klage erfolgt hat und Freigabeverfahren nach § 246a AktG erfolglos bleibt.
      Avatar
      schrieb am 18.01.08 10:35:16
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.092.300 von MichaelFK am 18.01.08 10:28:16wenn die Eintragung einmal erfolgt ist dürfte eine Rücknahme doch so einfach nicht sein, da ja damit auch einige rechtliche Folgen verbunden sind ... z.B. muß die Abfindung lt. BuG gezahlt werden, auch ein SSV wird dann möglich
      Avatar
      schrieb am 18.01.08 20:29:20
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.092.399 von donaldzocker am 18.01.08 10:35:16Rechtslage ist klar - nur Freigabe nach § 246a AktG schafft Bestandskraft. Die haben die Eintragung erst jetzt beantragt, weil sie befürchtet hatten, dass das Eilverfahren mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig ist, wenn bereits Eintragung erfolgt ist (so LG Hannover) Das OLG Celle hat aber in einer neueren Entscheidung klargestellt, dass auch in diesem Fall noch Freigabeverfahren möglich ist, weil nur hierdurch Bestandskraft sichergestellt ist.
      Avatar
      schrieb am 30.01.08 14:54:30
      Beitrag Nr. 20 ()
      ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH
      Hannover
      Abfindungsangebot
      an die außenstehenden Aktionäre der
      ContiTech AG
      Hannover
      – International Securities Identification Number: ISIN DE000A0DN1L0 –
      – Wertpapier-Kenn-Nummer: A0DN1L –
      Zwischen der ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH, Hannover, als herrschender Gesellschaft und der ContiTech AG,
      Hannover, als abhängiger Gesellschaft wurde am 11. Juli 2007 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
      gemäß § 291 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) abgeschlossen. Die ordentliche Hauptversammlung der ContiTech AG
      hat diesem Vertrag am 22. August 2007 zugestimmt. Der Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung
      der ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH wurde in der Gesellschafterversammlung der ContiTech-Universe
      Verwaltungs-GmbH am 11. Juli 2007 gefasst. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit seiner Eintragung
      in das Handelsregister beim Amtsgericht Hannover am 9. Januar 2008 wirksam geworden. Die Bekanntmachung
      der Eintragung nach § 10 HGB ist am 14. Januar 2008 unter www.handelsregisterbekanntmachungen.de
      erfolgt. Mit Ablauf des 14. Januar 2008 gilt die Bekanntmachung als erfolgt.
      Nach den Bestimmungen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ist die ContiTech-Universe Verwaltungs-
      GmbH verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der ContiTech AG dessen Aktien
      gegen eine Barabfindung von EUR 24,83
      je Stückaktie der ContiTech AG
      mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
      von EUR 1,00 je Aktie
      zu erwerben.
      Die Barabfindung wird gemäß § 305 Abs. 3 Satz 3 AktG nach Ablauf des Tages, an dem der Beherrschungs- und
      Gewinnabführungsvertrag wirksam geworden ist, d.h. vom 9. Januar 2008 an, mit jährlich 2% über dem jeweiligen
      Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst. Die Verpflichtung der ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH zum
      Erwerb der Aktien ist befristet. Die Frist endet zwei Monate nach Veröffentlichung dieses Barabfindungsangebotes
      im elektronischen Bundesanzeiger und in der Börsen-Zeitung, frühestens jedoch drei Monate nach dem Tag, an
      dem die Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages im Handelsregister am Sitz der
      ContiTech AG nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt. Sollte gemäß § 304 Abs. 3 Satz 3 AktG oder § 305 Abs.
      5 Satz 2 AktG, jeweils in Verbindung mit § 1 Nr. 1 des Gesetzes über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren
      (SpruchG) ein Antrag auf gerichtliche Überprüfung der Ausgleichszahlung oder der Barabfindung in einem
      Spruchverfahren gestellt werden, endet die Frist zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den
      zuletzt beschiedenen Antrag im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.
      Diejenigen außenstehenden Aktionäre, die von diesem Abfindungsangebot keinen Gebrauch machen wollen,
      bleiben Aktionäre der ContiTech AG. Die ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH garantiert den außenstehenden
      Aktionären der ContiTech AG als angemessenen Ausgleich für die Dauer des Vertrages eine jährliche Ausgleichszahlung
      von brutto EUR 2,13 je Stückaktie der ContiTech AG für jedes volle Geschäftsjahr der ContiTech AG, beginnend
      mit dem Geschäftsjahr 2008, abzüglich Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag auf den körperschaftsteuerpflichten
      Teilbetrag in Höhe von EUR 1,32 nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende
      Geschäftsjahr geltenden Satz. Nach den voraussichtlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der Fälligkeit der ersten
      jährlichen Ausgleichszahlung im Jahr 2009 ist dieser Teilbetrag in Höhe von EUR 1,32 mit 15% Körperschaftsteuer
      zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag belastet, so dass sich ein Abzug von insgesamt EUR 0,26 ergibt. Hieraus
      resultiert nach den voraussichtlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der Fälligkeit der ersten jährlichen Ausgleichszahlung
      im Jahr 2009 eine von den außenstehenden Aktionären zu versteuernde Netto-Ausgleichszahlung von
      EUR 1,87 je Stückaktie der ContiTech AG für ein volles Geschäftsjahr der ContiTech AG.
      Die Höhe der Barabfindung und des angemessenen Ausgleichs wurde durch die Geschäftsführung der ContiTech-
      Universe Verwaltungs-GmbH und den Vorstand der ContiTech AG auf der Grundlage der unabhängigen gutachterlichen
      Stellungsnahme des neutralen Bewertungsgutachters Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
      Frankfurt am Main, festgelegt.
      Die Angemessenheit der Barabfindung und der Ausgleichszahlung ist durch den gerichtlich bestellten Vertragsprüfer
      Rölfs WP Partner AGWirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt worden. Falls ein Verfahren
      nach dem SpruchG eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere Abfindung festsetzt, können die
      außenstehenden Aktionäre, die das Abfindungsangebot angenommen haben und eine Abfindung erhalten
      haben, eine entsprechende Ergänzung der von ihnen bezogenen Abfindung verlangen. Gleiches gilt, wenn sich
      die ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH gegenüber einem Aktionär der ContiTech AG in einem Vergleich
      zur Abwendung oder zur Beendigung eines Verfahrens nach dem SpruchG zu einer Erhöhung der Barabfindung
      verpflichtet.
      Die außenstehenden Aktionäre, die von dem Abfindungsangebot Gebrauch machen wollen, werden gebeten, ihre
      Annahme des Abfindungsangebots für ihre girosammelverwahrten Aktien gegenüber ihrer Depotbank schriftlich
      zu erklären und diese anzuweisen, ihre girosammelverwahrten Aktien der ContiTech AG (ISIN DE000A0DN1L0)
      unverzüglich zum Zwecke der Entgegennahme der Abfindung von EUR 24,83 für jede ContiTech AG Aktie zur
      Übereignung an die ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH an die Einreichungsstelle
      DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank,
      Frankfurt am Main
      bis zum 14. April 2008
      ggf. unter Angabe ihrer Bankverbindung zwecks Überweisung der Abfindung weiterzuleiten.
      Für die Wahrung der Frist ist ausreichend, dass die Erklärung zur Annahme des Abfindungsangebotes innerhalb
      der Frist bei der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank eingeht. Im Falle der Durchführung eines
      Spruchverfahrens verlängert sich die Frist nach Maßgabe der obigen Ausführungen. Den Aktionären, die das
      Angebot angenommen haben, wird der Abfindungsbetrag zzgl. Zinsen unverzüglich nach Einreichung ihrer
      ContiTech Aktien gutgeschrieben. Die Veräußerung der ContiTech Aktien im Rahmen dieses Abfindungsangebotes
      ist für die außenstehenden Aktionäre der ContiTech AG provisions- und spesenfrei.
      Hannover, im Januar 2008
      ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH Die Geschäftsleitung
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 22:18:23
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.024.692 von MichaelFK am 11.01.08 19:31:23...was hat der Termin heute beim LG Hannover ergeben????
      Avatar
      schrieb am 22.02.08 10:15:59
      Beitrag Nr. 22 ()
      FinanzNachrichten.de, 21.02.2008 18:43:00
      Continental AG CEO confirms ContiTech unit is not up for sale
      HANOVER, Germany (Thomson Financial) - Continental AG's chief executive Manfred Wennemer said that the company's ContiTech unit is not up for sale, reiterating earlier statements.

      'ContiTech is an integral part of Continental,' he said at an analyst conference.

      'We have not put ContiTech up for sale,' he added.

      He also said that the company is currently not mulling any acquisitions.

      'We are not planning any acquisitions - neither big nor small ones,' he said.

      The company today reported fourth-quarter results, significantly hiking its synergy targets with respect to its VDO unit it acquired from Siemens AG in December.

      christoph.steitz@thomson.com

      fj/cs1/jfr


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      Quelle: AFX News
      Avatar
      schrieb am 23.02.08 09:54:21
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.091.227 von NETTI_II am 18.01.08 09:10:15Gibt es denn keine Nachrichten??
      Ich habe keine Post von Contitech bekommen.
      Was ist am 6.2. gelaufen, ist denn keiner mehr investiert??
      ms
      Avatar
      schrieb am 18.03.08 23:16:35
      Beitrag Nr. 24 ()
      Schaut wohl danach aus! Oder es wird sich persönlich im kleinen Kreis ausgetauscht! Weiß mir jetzt auch nicht zu helfen, wo Informationen herzubekommen sind...!
      Viele können nicht mehr investiert sein!
      Avatar
      schrieb am 19.03.08 08:59:15
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.679.449 von pureH2O am 18.03.08 23:16:35Immerhin haben heute schon 26 user den Thread aufgerufen und keiner hat Infos??
      Avatar
      schrieb am 20.03.08 16:17:25
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.680.579 von muschelsucher am 19.03.08 08:59:15Immer die Ruhe. Der Fall wird sowieso erst vor dem BGH entschieden.
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 09:09:03
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.698.884 von MichaelFK am 20.03.08 16:17:25LG Hannover hat den BGAV zur Eintragung freigegeben.

      Hanebüchende Entscheidung unter krassem Verstoß gegen geltendes Recht.

      "Der Hinweis des Antragsgegners zu 9. darauf, dass nach § 21 der Satzung der Antragstellerin deren Lageberichte gemeinsam mit dem Jahresabschluss aufzustellen und von der Einberufung der Hauptversammlung an auszulegen ist, führt zu keinem anderen Ergebnis. Denn auch diese Regelung setzt erkennbar voraus, dass überhaupt eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung des Berichts besteht. Anhaltspunkte dafür, dass die Satzung eine Pflicht zur Erstellung des Lageberichts unabhängig von der Gesetzeslage habe begründen wollen, sind nicht vorgetragen."

      BGH hat in einer Entscheidung (veröffentlicht in Der Betrieb 2008, S.113) bereits entschieden, dass genau das Gegenteil richtig ist. Die Satzung derogiert das Privileg aus §264 HGB. Satzungsinhalt der ContiTech war identlisch mit der Satzung über die der BGH zu entscheiden hatte.

      In Hannover gilt wohl Continentales Landrecht:mad:

      Die Entscheidung des LG Hannover
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 09:23:31
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.736.405 von MichaelFK am 27.03.08 09:09:03Hattest ja schon am 20.3. geschreiben, dass der Fall sowieso erst vor dem BGH entschieden wird...das wird ja nun dauern, bis in unserem Sinne positv entschieden wird, wenn überhaupt...
      aber man hatte ja trotzdem Hoffnung gehabt...
      Danke für die Information..
      ms
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 09:27:35
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.736.405 von MichaelFK am 27.03.08 09:09:03Kannst Du evt. noch das Aktenzeichen der BGH Entscheidung reinstellen???
      Avatar
      schrieb am 27.03.08 09:31:23
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.736.590 von muschelsucher am 27.03.08 09:27:35II ZR 227/06 - Hinweisbeschluss vom 26.November 2007, kannst Du über die Seite des BGH runterladen.


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