Gewinne umwandeln und somit keine Spek.Steuer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 22.07.07 12:44:40 von
neuester Beitrag 19.12.07 19:48:59 von
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Hallo,
mir wurde von einem Bekannten folgendes angeboten. Da ich von Grund auf ein mißtrauischer Mensch bin, bin ich auf Feedback gespannt.
--> Die durch Börsengeschäfte erwirtschafteten Gewinn lässt man sich auf eine Rentenversicherung in Österreich legen. Die Auszahlung der monatlichen Rente kann sofort gesartete werden. Laut seiner Aussage ist die Umlegung der Gewinne in eine Fondsbezogene RV eine Umschihtung .....und somit keine SpekStr. fällig.
Ich bin ehrlich kein Kenner in diesem Segment, wäre jedoch eine recht feine Sache...was sagt Ihr dazu ?? Denkbar ?? Oder absoluter Blödsinn ???
Gruss
Sonaar
mir wurde von einem Bekannten folgendes angeboten. Da ich von Grund auf ein mißtrauischer Mensch bin, bin ich auf Feedback gespannt.
--> Die durch Börsengeschäfte erwirtschafteten Gewinn lässt man sich auf eine Rentenversicherung in Österreich legen. Die Auszahlung der monatlichen Rente kann sofort gesartete werden. Laut seiner Aussage ist die Umlegung der Gewinne in eine Fondsbezogene RV eine Umschihtung .....und somit keine SpekStr. fällig.
Ich bin ehrlich kein Kenner in diesem Segment, wäre jedoch eine recht feine Sache...was sagt Ihr dazu ?? Denkbar ?? Oder absoluter Blödsinn ???
Gruss
Sonaar
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.793.326 von SONAAR am 22.07.07 12:44:40Selbst wenn das steuerfreie Umschichten ginge, zockt Dir das was Du nicht an Steuern zahlst, die "Rentenversicherung" mit irgendwelchen Gebühren ab!
Vergiss nicht: Alles was Du vor dem 31.12.2008 investiert, ist weiterhin nach 12 Monaten steuerfrei!
Demzufolge zahlst Du erst Steuern für Kapitalanlagen, in die Du nach dem 01.01.2009 investierst!
Vergiss nicht: Alles was Du vor dem 31.12.2008 investiert, ist weiterhin nach 12 Monaten steuerfrei!
Demzufolge zahlst Du erst Steuern für Kapitalanlagen, in die Du nach dem 01.01.2009 investierst!
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.795.672 von erfg am 22.07.07 15:17:30Vergiss nicht: Alles was Du vor dem 31.12.2008 investiert, ist weiterhin nach 12 Monaten steuerfrei!
Ausser bei Zertifikaten!!!
Ausser bei Zertifikaten!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.798.381 von Datteljongleur am 22.07.07 17:13:15Is mir wurscht, sowas habe ich nicht und kaufe ich nicht!
als OS-Trader doch problematisch mit den 12 Monaten !!
Gebühren für RV 4,5% ---> günstiger als die 45%
Gebühren für RV 4,5% ---> günstiger als die 45%
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.793.326 von SONAAR am 22.07.07 12:44:40also hier sind erstmal beide geschäfte absolut getrennt voneinender zu betrachten.
wenn du gewinne mit börsengeschäften, z.bv. optionsscheinverkauf gemacht hast ist das immer unter den gesetzlichen rahmenbestimmungen zu versteueren da du ja die scheine irgendwann wieder verkaufst und damit fällt sofort der gewinn unter die gesetzliche steuerpflicht. den gewinn kannst dann anlegen wie und wo du willst.
man kann beide geschäfte nicht als eine steuerliche einheit betrachten.
weiterhin sei angemerkt, dass wenn du aus einer lv rentenbezüge beziehst auch diese, falls dein einkommen über einer freigrenze liegt, steuerpflichtig sind. (gilt nicht für vor 2005 abgeschlossene verträge mit mindestlaufzeit von 12 jahren)
wie auch hier im thread schon angemerkt dienen bei der lv einzahlungsbeträge auch zur deckung des todesfallrisikos, sowie gehen anteile für provisonen, verwaltung u.s.w verloren.
also... finger weg.
wenn du gewinne mit börsengeschäften, z.bv. optionsscheinverkauf gemacht hast ist das immer unter den gesetzlichen rahmenbestimmungen zu versteueren da du ja die scheine irgendwann wieder verkaufst und damit fällt sofort der gewinn unter die gesetzliche steuerpflicht. den gewinn kannst dann anlegen wie und wo du willst.
man kann beide geschäfte nicht als eine steuerliche einheit betrachten.
weiterhin sei angemerkt, dass wenn du aus einer lv rentenbezüge beziehst auch diese, falls dein einkommen über einer freigrenze liegt, steuerpflichtig sind. (gilt nicht für vor 2005 abgeschlossene verträge mit mindestlaufzeit von 12 jahren)
wie auch hier im thread schon angemerkt dienen bei der lv einzahlungsbeträge auch zur deckung des todesfallrisikos, sowie gehen anteile für provisonen, verwaltung u.s.w verloren.
also... finger weg.
Hab auch mal ne Frag:
Normalerweise halte ich immer meine Aktien 1 Jahr und stoße sie dann ab. Wenn ich aber jetzt schon nach 6 Monaten verkaufe muss ich ja 42 % Steuern drauf zahlen. Wird die Steuer auf den Gewinn abgezogen oder auf den kompletten Einsatz + dem Gewinn?
Normalerweise halte ich immer meine Aktien 1 Jahr und stoße sie dann ab. Wenn ich aber jetzt schon nach 6 Monaten verkaufe muss ich ja 42 % Steuern drauf zahlen. Wird die Steuer auf den Gewinn abgezogen oder auf den kompletten Einsatz + dem Gewinn?
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.802.751 von AW-Spezi am 18.12.07 14:38:07Dein persönlicher Steuersatz auf den Gewinn!!!
Danke für die schnelle Antwort
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.802.751 von AW-Spezi am 18.12.07 14:38:07Halbeinkünfterverfahren bis 12/2008 nicht vergessen. Versteuerst also nur die Hälfte des Gewinns nach deinem pers. Steuersatz.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.818.478 von enuxx am 19.12.07 19:11:53Stimmt natürlich!
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